Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
H.1.6<br />
H.1.7<br />
verfahren (siehe H.3.2). Dies gilt nicht für Fahrten,<br />
für <strong>die</strong> ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen<br />
geführt werden muss.<br />
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung<br />
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie<br />
verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum<br />
(z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem<br />
umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen<br />
Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen<br />
und das Fahrzeug außerhalb <strong>die</strong>ser<br />
Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie<br />
<strong>die</strong>se Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen<br />
nach D.3 leistungsfrei.<br />
Wiederanmeldung<br />
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen<br />
(Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz wieder auf. Das Ende der<br />
Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich<br />
anzuzeigen.<br />
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung<br />
H.3.2<br />
I<br />
stempelten Kennzeichen, wenn dem versicherten<br />
Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde<br />
zugeteilt wurde (z. B. bei Reservierung<br />
des Kennzeichens für eine Wiederzulassung).<br />
Dies gilt nicht für Fahrten, für <strong>die</strong> ein rotes<br />
Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt<br />
werden muss.<br />
Was sind Zulassungsfahrten?<br />
Zulassungsfahrten sind Fahrten, <strong>die</strong> im Zusammenhang<br />
mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des<br />
für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und<br />
eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt<br />
werden. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde<br />
nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem<br />
sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung,<br />
Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung<br />
oder Zulassung versichert, wenn <strong>die</strong> Zulassungsbehörde<br />
vorab ein ungestempeltes Kennzeichen<br />
zugeteilt hat.<br />
Schadenfreiheitsrabatt-System<br />
H.1.8<br />
Der Vertrag und damit auch <strong>die</strong> beitragsfreie Ruheversicherung<br />
enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung,<br />
ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />
I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen<br />
(SF-Klassen)<br />
H.1.9<br />
Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens<br />
der Ruheversicherung mit einer <strong>Versicherung</strong>sbestätigung<br />
eines anderen Versicherers wieder an,<br />
haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und<br />
den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags<br />
aufzufordern.<br />
Fordern wir den anderen Versicherer nicht zur Aufhebung<br />
des Vertrags auf, endet <strong>die</strong> Ruheversicherung<br />
zum Zeitpunkt der Wiederanmeldung, ohne<br />
dass es einer Kündigung bedarf.<br />
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?<br />
H.2.1<br />
H.2.2<br />
H.2.3<br />
H.2.4<br />
Für Fahrzeuge, <strong>die</strong> mit einem Saisonkennzeichen<br />
zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz während des auf dem amtlichen<br />
Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).<br />
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz<br />
nach H.1.4 und H.1.6.<br />
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb<br />
des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks<br />
und eines angrenzenden Bezirks <strong>Versicherung</strong>sschutz,<br />
wenn <strong>die</strong>se Fahrten im Zusammenhang<br />
mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der<br />
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung<br />
durchgeführt werden.<br />
Die Bestimmungen von H.2.1 bis H.2.3 finden keine<br />
Anwendung auf Verträge für Wohnwagenanhänger.<br />
H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen<br />
In der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung<br />
richten sich <strong>die</strong> Einstufung Ihres Vertrags in<br />
eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz<br />
nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu<br />
<strong>die</strong> Tabellen in Anhang 1.<br />
Dies gilt nicht für Fahrzeuge mit <strong>Versicherung</strong>skennzeichen,<br />
Sonderfahrzeuge jeder Art (ausgenommen<br />
Krankenwagen), Elektrofahrzeuge (außer<br />
Pkw), Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten<br />
jeder Art, Kraftfahrzeuge, <strong>die</strong> ein Ausfuhrkennzeichen<br />
führen, Kraftfahrzeuge, <strong>die</strong> ein Kurzzeitkennzeichen<br />
führen, Selbstfahrervermietfahrzeuge, Oldtimerfahrzeuge,<br />
Wagnisse des Kraftfahrzeug-Handels<br />
und -Handwerks und Wagnisse der Kraftfahrzeughersteller.<br />
I.2 Ersteinstufung<br />
I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0<br />
Beginnt Ihr Vertrag ohne eine Sondereinstufung<br />
nach I.2.2 oder Übernahme eines Schadenverlaufs<br />
nach I.6, wird er in <strong>die</strong> Klasse 0 eingestuft.<br />
I.2.2 Sondereinstufung in <strong>die</strong> SF-Klassen 1/2, 1<br />
oder 2<br />
I.2.2.1<br />
Die Sondereinstufungen nach I.2.2.2 bis I.2.2.9 gelten<br />
nur für Verträge bei der SV Sparkassen<strong>Versicherung</strong>.<br />
Versichern Sie nach Beendigung des Vertrages<br />
Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer,<br />
teilen wir <strong>die</strong>sem auf Anfrage gemäß I.8.2 den tatsächlichen<br />
Schadenverlauf mit.<br />
Sondereinstufung in SF-Klasse 1/2 im Privat- und<br />
Firmenkundengeschäft<br />
H.3.1<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und<br />
Umweltschadenversicherung und beim Autoschutzbrief<br />
In der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung<br />
und beim Autoschutzbrief besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
auch für Zulassungsfahrten mit unge-<br />
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw*, ein Kraftrad, ein<br />
Trike, ein Quad, ein Leichtkraftrad ∗∗ , ein Camping-<br />
* Keine Pkw im Sinne <strong>die</strong>ser Bestimmung sind Oldtimer sowie<br />
Pkw mit Ausfuhr- oder Roten Kennzeichen<br />
** Nur Leichtkrafträder/-roller mit über 80 km/h Höchstgeschwindigkeit.