Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
I.6.3.2<br />
Schäden, <strong>die</strong> sich bei der Unterbrechung des Vertrags<br />
noch nicht auf <strong>die</strong> SF-Klasse ausgewirkt haben,<br />
berücksichtigen wir bei Übernahme des Schadenverlaufs.<br />
Im Folgejahr nach der Übernahme<br />
In dem auf <strong>die</strong> Übernahme folgenden Kalenderjahr<br />
richtet sich <strong>die</strong> Einstufung des Vertrags nach dessen<br />
Schadenverlauf und danach, wie lange der <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
in dem Kalenderjahr der Übernahme<br />
bestand:<br />
a) Bestand der <strong>Versicherung</strong>sschutz im Kalenderjahr<br />
der Übernahme mindestens sechs Monate,<br />
wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs<br />
so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr<br />
bestanden.<br />
b) Bestand der <strong>Versicherung</strong>sschutz im Kalenderjahr<br />
der Übernahme weniger als sechs Monate,<br />
unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien<br />
Verlaufs.<br />
I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs<br />
I.7.1<br />
I.7.2<br />
I.7.3<br />
Die Schadenverläufe in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und der<br />
Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben<br />
werden.<br />
Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags<br />
stufen wir <strong>die</strong>sen in <strong>die</strong> SF-Klasse ein, in <strong>die</strong> er<br />
bei Ersteinstufung Ihres Vertrages nach I.2 eingestuft<br />
worden wäre. Befand sich Ihr Vertrag in der SF-<br />
Klasse M oder S, bleibt <strong>die</strong>se Einstufung bestehen.<br />
Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der<br />
Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.<br />
I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf<br />
I.8.1<br />
Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines<br />
Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer<br />
geben zu lassen:<br />
- Art und Verwendung des Fahrzeugs,<br />
- Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,<br />
- Schadenverlauf des Fahrzeugs in der <strong>Kfz</strong>-<br />
Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung,<br />
- Unterbrechungen des <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />
des Fahrzeugs, <strong>die</strong> sich noch nicht auf dessen<br />
letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,<br />
- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb<br />
von drei Jahren nach deren Bildung<br />
aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen<br />
geleistet worden sind und<br />
J<br />
Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen<br />
Schadenverlauf. Sondereinstufungen werden<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Mit der Übermittlung der Daten an Ihren neuen<br />
Versicherer gilt unsere Verpflichtung Ihnen gegenüber<br />
nach § 5 Absatz 7 PflVG als erfüllt.<br />
Anpassung der <strong>Versicherung</strong>sbeiträge<br />
Die Beiträge in der Kraftfahrtversicherung werden<br />
unter Berücksichtigung des erwarteten Schadenbedarfs,<br />
der Kosten für Verwaltung, Vertrieb und<br />
Rückversicherung sowie des Gewinnansatzes kalkuliert.<br />
J.1 Typklasse<br />
Richtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem<br />
Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein<br />
entnehmen, welcher Typklasse Ihr<br />
Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet<br />
worden ist. Die Zuordnung wird von einem Treuhänder<br />
vorgenommen. Ist <strong>die</strong>s noch nicht<br />
erfolgt, legen wir eine Typklasse vorläufig fest.<br />
Maßgeblich für <strong>die</strong> Zuordnung der Fahrzeuge nach<br />
Hersteller und Typ sind <strong>die</strong> Eintragungen in Ihrer<br />
Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein),<br />
hilfsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung<br />
Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen<br />
amtlichen Urkunden.<br />
Wir sind berechtigt, einmal im Kalenderjahr <strong>die</strong> Zuordnung<br />
der Fahrzeuge zu den Typklassen in der<br />
<strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu ändern.<br />
Dabei wenden wir <strong>die</strong> anerkannten Grundsätze der<br />
<strong>Versicherung</strong>smathematik und <strong>Versicherung</strong>stechnik<br />
an. Insbesondere sind wir berechtigt, <strong>die</strong> Feststellungen<br />
des unabhängigen Treuhänders zu der<br />
Typenstatistik zu berücksichtigen. Die damit verbundene<br />
Beitragsänderung wird mit Beginn des<br />
nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.<br />
Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im<br />
Anhang 3 entnehmen.<br />
J.2 Regionalklasse<br />
Zulassungsbezirk<br />
Richtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem<br />
Wohnsitz des Halters, wird Ihr Vertrag entsprechend<br />
dem Zulassungsbezirk und der Postleitzahl<br />
einer Regionalklasse zugeordnet.<br />
Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns <strong>die</strong> Zulassungsbehörde<br />
zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein können Sie entnehmen,<br />
welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des<br />
Vertrags zugeordnet worden ist.<br />
I.8.2<br />
- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits<br />
entsprechende Auskünfte erteilt worden<br />
sind.<br />
Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in<br />
der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung<br />
Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind<br />
wir berechtigt und verpflichtet, <strong>die</strong>sem auf Anfrage<br />
Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten<br />
Fahrzeug nach I. 8.1 zu geben.<br />
Wir sind berechtigt, einmal im Kalenderjahr <strong>die</strong> Zuordnung<br />
der Zulassungsbezirke zu den Regionalklassenklassen<br />
in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und Kaskoversicherung<br />
zu ändern. Dabei wenden wir <strong>die</strong> anerkannten<br />
Grundsätze der <strong>Versicherung</strong>smathematik<br />
und <strong>Versicherung</strong>stechnik an. Insbesondere sind<br />
wir berechtigt, <strong>die</strong> Feststellungen des unabhängigen<br />
Treuhänders zu der Regionalstatistik zu berücksichtigen.<br />
Die damit verbundene Beitragsänderung<br />
wird mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres<br />
wirksam.