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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

I.6.3.2<br />

Schäden, <strong>die</strong> sich bei der Unterbrechung des Vertrags<br />

noch nicht auf <strong>die</strong> SF-Klasse ausgewirkt haben,<br />

berücksichtigen wir bei Übernahme des Schadenverlaufs.<br />

Im Folgejahr nach der Übernahme<br />

In dem auf <strong>die</strong> Übernahme folgenden Kalenderjahr<br />

richtet sich <strong>die</strong> Einstufung des Vertrags nach dessen<br />

Schadenverlauf und danach, wie lange der <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

in dem Kalenderjahr der Übernahme<br />

bestand:<br />

a) Bestand der <strong>Versicherung</strong>sschutz im Kalenderjahr<br />

der Übernahme mindestens sechs Monate,<br />

wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs<br />

so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr<br />

bestanden.<br />

b) Bestand der <strong>Versicherung</strong>sschutz im Kalenderjahr<br />

der Übernahme weniger als sechs Monate,<br />

unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien<br />

Verlaufs.<br />

I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadenverlaufs<br />

I.7.1<br />

I.7.2<br />

I.7.3<br />

Die Schadenverläufe in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und der<br />

Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben<br />

werden.<br />

Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags<br />

stufen wir <strong>die</strong>sen in <strong>die</strong> SF-Klasse ein, in <strong>die</strong> er<br />

bei Ersteinstufung Ihres Vertrages nach I.2 eingestuft<br />

worden wäre. Befand sich Ihr Vertrag in der SF-<br />

Klasse M oder S, bleibt <strong>die</strong>se Einstufung bestehen.<br />

Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der<br />

Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.<br />

I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf<br />

I.8.1<br />

Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines<br />

Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer<br />

geben zu lassen:<br />

- Art und Verwendung des Fahrzeugs,<br />

- Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,<br />

- Schadenverlauf des Fahrzeugs in der <strong>Kfz</strong>-<br />

Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung,<br />

- Unterbrechungen des <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />

des Fahrzeugs, <strong>die</strong> sich noch nicht auf dessen<br />

letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,<br />

- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb<br />

von drei Jahren nach deren Bildung<br />

aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen<br />

geleistet worden sind und<br />

J<br />

Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen<br />

Schadenverlauf. Sondereinstufungen werden<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Mit der Übermittlung der Daten an Ihren neuen<br />

Versicherer gilt unsere Verpflichtung Ihnen gegenüber<br />

nach § 5 Absatz 7 PflVG als erfüllt.<br />

Anpassung der <strong>Versicherung</strong>sbeiträge<br />

Die Beiträge in der Kraftfahrtversicherung werden<br />

unter Berücksichtigung des erwarteten Schadenbedarfs,<br />

der Kosten für Verwaltung, Vertrieb und<br />

Rückversicherung sowie des Gewinnansatzes kalkuliert.<br />

J.1 Typklasse<br />

Richtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem<br />

Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein<br />

entnehmen, welcher Typklasse Ihr<br />

Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet<br />

worden ist. Die Zuordnung wird von einem Treuhänder<br />

vorgenommen. Ist <strong>die</strong>s noch nicht<br />

erfolgt, legen wir eine Typklasse vorläufig fest.<br />

Maßgeblich für <strong>die</strong> Zuordnung der Fahrzeuge nach<br />

Hersteller und Typ sind <strong>die</strong> Eintragungen in Ihrer<br />

Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein),<br />

hilfsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung<br />

Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen<br />

amtlichen Urkunden.<br />

Wir sind berechtigt, einmal im Kalenderjahr <strong>die</strong> Zuordnung<br />

der Fahrzeuge zu den Typklassen in der<br />

<strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu ändern.<br />

Dabei wenden wir <strong>die</strong> anerkannten Grundsätze der<br />

<strong>Versicherung</strong>smathematik und <strong>Versicherung</strong>stechnik<br />

an. Insbesondere sind wir berechtigt, <strong>die</strong> Feststellungen<br />

des unabhängigen Treuhänders zu der<br />

Typenstatistik zu berücksichtigen. Die damit verbundene<br />

Beitragsänderung wird mit Beginn des<br />

nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.<br />

Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im<br />

Anhang 3 entnehmen.<br />

J.2 Regionalklasse<br />

Zulassungsbezirk<br />

Richtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem<br />

Wohnsitz des Halters, wird Ihr Vertrag entsprechend<br />

dem Zulassungsbezirk und der Postleitzahl<br />

einer Regionalklasse zugeordnet.<br />

Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns <strong>die</strong> Zulassungsbehörde<br />

zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein können Sie entnehmen,<br />

welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des<br />

Vertrags zugeordnet worden ist.<br />

I.8.2<br />

- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits<br />

entsprechende Auskünfte erteilt worden<br />

sind.<br />

Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in<br />

der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung<br />

Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind<br />

wir berechtigt und verpflichtet, <strong>die</strong>sem auf Anfrage<br />

Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten<br />

Fahrzeug nach I. 8.1 zu geben.<br />

Wir sind berechtigt, einmal im Kalenderjahr <strong>die</strong> Zuordnung<br />

der Zulassungsbezirke zu den Regionalklassenklassen<br />

in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und Kaskoversicherung<br />

zu ändern. Dabei wenden wir <strong>die</strong> anerkannten<br />

Grundsätze der <strong>Versicherung</strong>smathematik<br />

und <strong>Versicherung</strong>stechnik an. Insbesondere sind<br />

wir berechtigt, <strong>die</strong> Feststellungen des unabhängigen<br />

Treuhänders zu der Regionalstatistik zu berücksichtigen.<br />

Die damit verbundene Beitragsänderung<br />

wird mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres<br />

wirksam.

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