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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

Anhang 7: Besondere Vereinbarung<br />

zum Werkstatt-Tarif<br />

Sofern Sie mit uns den Werkstatt-Tarif mit Werkstattbindung<br />

vereinbart haben, gelten hierfür <strong>die</strong> Bestimmungen der Kaskoversicherung,<br />

sofern in <strong>die</strong>sem Anhang nichts anderes vereinbart<br />

ist.<br />

Welchen Tarif Sie vereinbart haben, können Sie Ihrem Antrag<br />

oder <strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen.<br />

1 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem<br />

Fahrzeug<br />

Abweichend zu Fahrzeug- und Zubehörteile (A.2.1.3)<br />

Für nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile,<br />

soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende<br />

Halterung fest verbunden sind, ist <strong>die</strong> Entschädigung<br />

auf maximal 2.500 EUR pro Schadensfall<br />

beschränkt. Bis zur genannten Wertgrenze verzichten<br />

wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.<br />

Abweichend zu Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung<br />

(A.2.2.3)<br />

Versichert ist <strong>die</strong> unmittelbare Einwirkung von Sturm,<br />

Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung auf das Fahrzeug.<br />

Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung<br />

von mindestens Windstärke 8 .<br />

Eingeschlossen sind Schäden, <strong>die</strong> dadurch verursacht<br />

werden, dass durch <strong>die</strong>se Naturgewalten Gegenstände<br />

auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.<br />

Ausgeschlossen sind Schäden, <strong>die</strong> auf ein durch <strong>die</strong>se<br />

Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen<br />

sind.<br />

Abweichend zu Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.4)<br />

Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen<br />

Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Absatz 1<br />

Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein).<br />

Eine Beschädigung der Lackierung ersetzen wir jedoch<br />

nur, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig<br />

auch andere unter den Schutz der Kaskoversicherung<br />

fallende Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.<br />

Abweichend zu Marderbiss-Folgeschäden (A.2.2.8)<br />

Gilt nicht vereinbart für den Werkstatt-Tarif.<br />

2 Was zahlen wir bei Beschädigung?<br />

Sie haben mit uns den Tarif mit Werkstattbindung vereinbart.<br />

Abweichend von Absatz A.2.8 <strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong><br />

für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>) gelten <strong>die</strong><br />

Bestimmungen im folgenden Abschnitt:<br />

Sie überlassen uns <strong>die</strong> Auswahl der Werkstatt im Reparaturfall<br />

a) Sie informieren uns im Schadensfall, wir wählen <strong>die</strong><br />

Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, in der<br />

das Fahrzeug repariert wird und tragen <strong>die</strong> Kosten<br />

der Fahrzeugreparatur. Wir behalten uns das Recht<br />

vor, den Reparaturauftrag selbst zu erteilen.<br />

b) Ein nicht fahrfähiges oder nicht verkehrssicheres<br />

Fahrzeug lassen wir auf unsere Kosten vom Schadenort<br />

in <strong>die</strong> von uns ausgewählte Werkstatt transportieren.<br />

Ein fahrfähiges und verkehrssicheres<br />

Fahrzeug lassen wir nur dann auf unsere Kosten<br />

von Ihrem Wohnsitz in <strong>die</strong> von uns ausgewählte<br />

Werkstatt transportieren, falls <strong>die</strong> Entfernung zwischen<br />

Wohnsitz und Werkstatt mehr als 30 km beträgt.<br />

Den Transport des Fahrzeugs nach der Reparatur<br />

von der Werkstatt zu Ihrem Wohnsitz übernehmen<br />

wir nur, falls <strong>die</strong> Entfernung zwischen<br />

Werkstatt und Wohnsitz mehr als 30 km beträgt.<br />

c) Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile<br />

ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise<br />

neu lackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile<br />

und der Lackierung sowie der Fahrzeugund<br />

Zubehörteile einen dem Alter und der Abnutzung<br />

der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu<br />

für alt).<br />

Sie überlassen uns nicht <strong>die</strong> Reparatur<br />

d) Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt<br />

mit uns auf oder lassen Sie uns <strong>die</strong> Werkstatt<br />

nicht auswählen, sondern lassen das Fahrzeug in<br />

einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt<br />

reparieren, übernehmen wir 85 % der nach A.2.8<br />

bis A.2.17 berechneten Leistung (ohne Transportkosten),<br />

wie sie bei Reparatur des Fahrzeugs durch<br />

<strong>die</strong> Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus<br />

unserem Werkstattnetz entstanden wäre. In <strong>die</strong>sen<br />

Fällen gelten Anhang 7, 2 a - c nicht.<br />

Sie lassen nicht reparieren<br />

e) Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert,<br />

lassen wir auf unsere Kosten <strong>die</strong> Schadenhöhe<br />

feststellen und ersetzen <strong>die</strong> nach A.2.8 bis A.2.17<br />

berechnete Leistung (ohne Umsatzsteuer) so, wie<br />

sie bei Reparatur des Fahrzeugs durch <strong>die</strong> Ihrem<br />

Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus unserem<br />

Werkstattnetz entstanden wäre. Anhang 7, 2 a - c<br />

gelten nicht.<br />

Nur Schadensfälle in Deutschland<br />

f) Die Bestimmungen der Punkte a) bis e) gelten nur<br />

für Schadensfälle in Deutschland, bei denen das<br />

Fahrzeug oder mitversicherte Teile beschädigt werden<br />

oder mitversicherte Teile zerstört werden oder<br />

abhandenkommen bzw. wenn das Fahrzeug nach<br />

einem Schadensfall im Ausland in Deutschland repariert<br />

wird.<br />

Hinweis: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung nach<br />

A.2.14 wird berücksichtigt.<br />

3 Neupreisentschädigung<br />

Abweichend zu Neupreisentschädigung (A.2.9)<br />

Bei Pkw mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeugen<br />

erstatten wir den Neupreis<br />

nach A.2.13, wenn<br />

- der Schaden innerhalb von sechs Monaten nach der<br />

Erstzulassung des Fahrzeugs und einer<br />

- Höchstkilometerleistung von 6.000 km eintritt und<br />

- sich der Pkw bei Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalles im

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