Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
Anhang 7: Besondere Vereinbarung<br />
zum Werkstatt-Tarif<br />
Sofern Sie mit uns den Werkstatt-Tarif mit Werkstattbindung<br />
vereinbart haben, gelten hierfür <strong>die</strong> Bestimmungen der Kaskoversicherung,<br />
sofern in <strong>die</strong>sem Anhang nichts anderes vereinbart<br />
ist.<br />
Welchen Tarif Sie vereinbart haben, können Sie Ihrem Antrag<br />
oder <strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen.<br />
1 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem<br />
Fahrzeug<br />
Abweichend zu Fahrzeug- und Zubehörteile (A.2.1.3)<br />
Für nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile,<br />
soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende<br />
Halterung fest verbunden sind, ist <strong>die</strong> Entschädigung<br />
auf maximal 2.500 EUR pro Schadensfall<br />
beschränkt. Bis zur genannten Wertgrenze verzichten<br />
wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.<br />
Abweichend zu Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung<br />
(A.2.2.3)<br />
Versichert ist <strong>die</strong> unmittelbare Einwirkung von Sturm,<br />
Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung auf das Fahrzeug.<br />
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung<br />
von mindestens Windstärke 8 .<br />
Eingeschlossen sind Schäden, <strong>die</strong> dadurch verursacht<br />
werden, dass durch <strong>die</strong>se Naturgewalten Gegenstände<br />
auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.<br />
Ausgeschlossen sind Schäden, <strong>die</strong> auf ein durch <strong>die</strong>se<br />
Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen<br />
sind.<br />
Abweichend zu Zusammenstoß mit Tieren (A.2.2.4)<br />
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen<br />
Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Absatz 1<br />
Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein).<br />
Eine Beschädigung der Lackierung ersetzen wir jedoch<br />
nur, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig<br />
auch andere unter den Schutz der Kaskoversicherung<br />
fallende Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.<br />
Abweichend zu Marderbiss-Folgeschäden (A.2.2.8)<br />
Gilt nicht vereinbart für den Werkstatt-Tarif.<br />
2 Was zahlen wir bei Beschädigung?<br />
Sie haben mit uns den Tarif mit Werkstattbindung vereinbart.<br />
Abweichend von Absatz A.2.8 <strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong><br />
für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>) gelten <strong>die</strong><br />
Bestimmungen im folgenden Abschnitt:<br />
Sie überlassen uns <strong>die</strong> Auswahl der Werkstatt im Reparaturfall<br />
a) Sie informieren uns im Schadensfall, wir wählen <strong>die</strong><br />
Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, in der<br />
das Fahrzeug repariert wird und tragen <strong>die</strong> Kosten<br />
der Fahrzeugreparatur. Wir behalten uns das Recht<br />
vor, den Reparaturauftrag selbst zu erteilen.<br />
b) Ein nicht fahrfähiges oder nicht verkehrssicheres<br />
Fahrzeug lassen wir auf unsere Kosten vom Schadenort<br />
in <strong>die</strong> von uns ausgewählte Werkstatt transportieren.<br />
Ein fahrfähiges und verkehrssicheres<br />
Fahrzeug lassen wir nur dann auf unsere Kosten<br />
von Ihrem Wohnsitz in <strong>die</strong> von uns ausgewählte<br />
Werkstatt transportieren, falls <strong>die</strong> Entfernung zwischen<br />
Wohnsitz und Werkstatt mehr als 30 km beträgt.<br />
Den Transport des Fahrzeugs nach der Reparatur<br />
von der Werkstatt zu Ihrem Wohnsitz übernehmen<br />
wir nur, falls <strong>die</strong> Entfernung zwischen<br />
Werkstatt und Wohnsitz mehr als 30 km beträgt.<br />
c) Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile<br />
ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise<br />
neu lackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile<br />
und der Lackierung sowie der Fahrzeugund<br />
Zubehörteile einen dem Alter und der Abnutzung<br />
der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu<br />
für alt).<br />
Sie überlassen uns nicht <strong>die</strong> Reparatur<br />
d) Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt<br />
mit uns auf oder lassen Sie uns <strong>die</strong> Werkstatt<br />
nicht auswählen, sondern lassen das Fahrzeug in<br />
einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt<br />
reparieren, übernehmen wir 85 % der nach A.2.8<br />
bis A.2.17 berechneten Leistung (ohne Transportkosten),<br />
wie sie bei Reparatur des Fahrzeugs durch<br />
<strong>die</strong> Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus<br />
unserem Werkstattnetz entstanden wäre. In <strong>die</strong>sen<br />
Fällen gelten Anhang 7, 2 a - c nicht.<br />
Sie lassen nicht reparieren<br />
e) Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert,<br />
lassen wir auf unsere Kosten <strong>die</strong> Schadenhöhe<br />
feststellen und ersetzen <strong>die</strong> nach A.2.8 bis A.2.17<br />
berechnete Leistung (ohne Umsatzsteuer) so, wie<br />
sie bei Reparatur des Fahrzeugs durch <strong>die</strong> Ihrem<br />
Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus unserem<br />
Werkstattnetz entstanden wäre. Anhang 7, 2 a - c<br />
gelten nicht.<br />
Nur Schadensfälle in Deutschland<br />
f) Die Bestimmungen der Punkte a) bis e) gelten nur<br />
für Schadensfälle in Deutschland, bei denen das<br />
Fahrzeug oder mitversicherte Teile beschädigt werden<br />
oder mitversicherte Teile zerstört werden oder<br />
abhandenkommen bzw. wenn das Fahrzeug nach<br />
einem Schadensfall im Ausland in Deutschland repariert<br />
wird.<br />
Hinweis: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung nach<br />
A.2.14 wird berücksichtigt.<br />
3 Neupreisentschädigung<br />
Abweichend zu Neupreisentschädigung (A.2.9)<br />
Bei Pkw mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeugen<br />
erstatten wir den Neupreis<br />
nach A.2.13, wenn<br />
- der Schaden innerhalb von sechs Monaten nach der<br />
Erstzulassung des Fahrzeugs und einer<br />
- Höchstkilometerleistung von 6.000 km eintritt und<br />
- sich der Pkw bei Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalles im