Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />
23-002-1012<br />
9 Berufs-/Tarifgruppe S (Rechtsanwälte,<br />
Notare und Steuerberater)<br />
Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe S gelten in der <strong>Kfz</strong>-<br />
Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />
für Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder und<br />
Leichtkrafträder, <strong>die</strong> zugelassen sind auf selbstständige<br />
Rechtsanwälte/Notare sowie geprüfte Steuerberater.<br />
10 Berufs-/Tarifgruppe SH<br />
(Softwarehersteller)<br />
Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe SH gelten in der<br />
<strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />
beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder,<br />
Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />
von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> zugelassen<br />
sind auf<br />
a) Angestellte von Softwareherstellern<br />
b) Pensionäre und Rentner, wenn sie <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />
von 12 a) unmittelbar vor ihrem Eintritt in<br />
den Ruhestand bzw. Ausscheiden aus dem aktiven<br />
Dienst durch Berufsunfähigkeit erfüllt haben und<br />
nicht anderweitig berufstätig sind.<br />
11 Berufs-/Tarifgruppe W (Werkangehörige)<br />
Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe W gelten in der<br />
<strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />
beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder,<br />
Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />
von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> zugelassen<br />
sind auf:<br />
Mitarbeiter von Kraftfahrzeugherstellern sowie Mitarbeiter<br />
von Autohäusern. Voraussetzung ist, dass <strong>die</strong><br />
betreffenden Mitarbeiter Anspruch auf einen dementsprechenden<br />
Kaufpreisrabatt haben. Dieser Tarif gilt für<br />
neu- und bereits zugelassene Fahrzeuge (Gebrauchtund<br />
Jahreswagen). Dies gilt nicht für Fremdfabrikate.<br />
12 Tarifgruppen R und N<br />
Soweit keine Einstufung nach 1 bis 11 erfolgen kann,<br />
wird Ihr Vertrag für <strong>die</strong> im Anhang 4 genannten Fahrzeuge<br />
der Tarifgruppe R, im Übrigen der Tarifgruppe N<br />
zugeordnet.<br />
Dies gilt auch für Vorruhestands- bzw. Altersteilzeitmodelle,<br />
bei denen sich der Arbeitnehmer bis<br />
zum Beginn der Altersrente übergangsweise evtl.<br />
auch im Status der Arbeitslosigkeit befindet.<br />
c) Der Nachweis - mit Dienstausweis - für Angestellte<br />
von Softwareherstellern ist nur bei Neuantrag oder<br />
bei erstmaliger Beantragung erforderlich.