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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (<strong>AKB</strong>)<br />

23-002-1012<br />

9 Berufs-/Tarifgruppe S (Rechtsanwälte,<br />

Notare und Steuerberater)<br />

Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe S gelten in der <strong>Kfz</strong>-<br />

Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />

für Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder und<br />

Leichtkrafträder, <strong>die</strong> zugelassen sind auf selbstständige<br />

Rechtsanwälte/Notare sowie geprüfte Steuerberater.<br />

10 Berufs-/Tarifgruppe SH<br />

(Softwarehersteller)<br />

Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe SH gelten in der<br />

<strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />

beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder,<br />

Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />

von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> zugelassen<br />

sind auf<br />

a) Angestellte von Softwareherstellern<br />

b) Pensionäre und Rentner, wenn sie <strong>die</strong> Voraussetzungen<br />

von 12 a) unmittelbar vor ihrem Eintritt in<br />

den Ruhestand bzw. Ausscheiden aus dem aktiven<br />

Dienst durch Berufsunfähigkeit erfüllt haben und<br />

nicht anderweitig berufstätig sind.<br />

11 Berufs-/Tarifgruppe W (Werkangehörige)<br />

Die Beiträge der Berufs-/Tarifgruppe W gelten in der<br />

<strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-, Vollkasko- und in der Teilkaskoversicherung<br />

beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder,<br />

Leichtkrafträder, Trikes und Quads - für <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />

von Kraftfahrzeugen, <strong>die</strong> zugelassen<br />

sind auf:<br />

Mitarbeiter von Kraftfahrzeugherstellern sowie Mitarbeiter<br />

von Autohäusern. Voraussetzung ist, dass <strong>die</strong><br />

betreffenden Mitarbeiter Anspruch auf einen dementsprechenden<br />

Kaufpreisrabatt haben. Dieser Tarif gilt für<br />

neu- und bereits zugelassene Fahrzeuge (Gebrauchtund<br />

Jahreswagen). Dies gilt nicht für Fremdfabrikate.<br />

12 Tarifgruppen R und N<br />

Soweit keine Einstufung nach 1 bis 11 erfolgen kann,<br />

wird Ihr Vertrag für <strong>die</strong> im Anhang 4 genannten Fahrzeuge<br />

der Tarifgruppe R, im Übrigen der Tarifgruppe N<br />

zugeordnet.<br />

Dies gilt auch für Vorruhestands- bzw. Altersteilzeitmodelle,<br />

bei denen sich der Arbeitnehmer bis<br />

zum Beginn der Altersrente übergangsweise evtl.<br />

auch im Status der Arbeitslosigkeit befindet.<br />

c) Der Nachweis - mit Dienstausweis - für Angestellte<br />

von Softwareherstellern ist nur bei Neuantrag oder<br />

bei erstmaliger Beantragung erforderlich.

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