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Argumente 3 11 Marx heute.pdf - Jusos

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dung von Gewalt (Gewaltmonopol) und<br />

sichert auf diese Weise ein friedliches Zusammenleben.<br />

Dieser Grundgedanke prägt<br />

- trotz zahlreicher Weiterentwicklunge<br />

und Einschränkungen - im Kern bis <strong>heute</strong><br />

das juristische Verständnis vom Staat -<br />

welches nur eines von Verschiedenen sein<br />

kann. Das ist zunächst verständlich, weil in<br />

unserer Gesellschaft tatsächlich ein breiter<br />

Konsens darüber herrscht, dass private Gewalt<br />

grundsätzlich verboten sein soll und<br />

nur der Staat Zwangsmittel einsetzen darf.<br />

Doch diese Definition bleibt trotz eines<br />

richtigen Ansatzes zu verkürzt. Erstens<br />

gibt es begründete Zweifel an der Vorstellung<br />

eines Naturzustands der Gewalt.<br />

Neuere anthropologische und psychologische<br />

Forschungen weisen darauf hin, dass<br />

der sog. „Naturzustand“ eher von Kooperation<br />

und Zusammenhalt geprägt ist, während<br />

Gewalt immer nur die Folge von Ausgrenzung<br />

und Isolation ist. 2 Das macht<br />

deutlich, dass der Blick auf staatliche Institutionen<br />

gelenkt werden muss, die Gewalt<br />

und Ausgrenzung (re)produzieren. Das<br />

führt zweitens dazu, dass die normativ unterstellte<br />

„Friedlichkeit“ des Staates hinterfragt<br />

werden muss. Drittens unterstellt die<br />

Rechtfertigung des Staates über das Gewaltmonopol<br />

eine prinzipielle Gleichheit<br />

der Menschen. Tatsächlich unterscheiden<br />

sich die Menschen aber gravierend voneinander<br />

durch die materiellen Voraussetzungen,<br />

die ihnen zur Verfügung stehen. Zwischen<br />

den Menschen bestehen erhebliche<br />

Machtunterschiede. Der Staat verhindert<br />

durch das Gewaltmonopol möglicherweise<br />

- im Grundsatz - die private Anwendung<br />

von Gewalt, ändert aber nichts an Macht-,<br />

Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnissen.<br />

Dies spricht insofern nicht gegen das<br />

„Gewaltmonopol“ im Sinne eines empirischen<br />

Definitionsmerkmals, wohl aber dagegen,<br />

allein aufgrund des Gewaltmonopols<br />

dem Staat positive Eigenschaften zuzuschreiben.<br />

Materielle Betrachtung des Staates<br />

Was hat das alles mit marxistischer Staatstheorie<br />

zu tun? Es zeigt, warum es notwendig<br />

ist, den Staat kritisch zu hinterfragen.<br />

Wenn allein die Existenz des Gewaltmonopols<br />

den Staat rechtfertigen kann, dann<br />

sind polizeiliche Eingriffsbefugnisse, Gefängnisse<br />

und staatliche Überwachung aus<br />

sich selbst heraus gerechtfertigt. Ist es aber<br />

wirklich so, dass der Staat per se „gut“ ist?<br />

Genau dies hinterfragt marxistische<br />

Staatstheorie.<br />

Karl <strong>Marx</strong> hat selbst keine zusammenhängende<br />

Staatstheorie entwickelt. Bei der<br />

Analyse der kapitalistischen Produktionsweise<br />

hat er aber auch immer wieder Bezug<br />

auf den Staat genommen, aus dem die<br />

Grundzüge <strong>Marx</strong>’ Verständnisses des Staates<br />

gefolgert werden können. <strong>Marx</strong> interpretiert<br />

dabei ausdrücklich nur den kapitalistischen<br />

Staat, der durch die<br />

kapitalistische Produktionsweise geprägt<br />

ist. Vor der Industrialisierung war im Staat<br />

durch das sog. „Lehnswesen“ die politische<br />

und ökonomische Macht nicht getrennt.<br />

Über Lehen und „Frondienste“ 3 wurden<br />

sowohl die landwirtschaftliche Produktion<br />

als auch die politische Macht vermittelt.<br />

Mit dem Beginn der kapitalistischen Produktionsweise<br />

änderte sich dies grundlegend.<br />

4<br />

2 Vgl. Hierzu Bauer, Schmerzgrenze - Vom Ursprung<br />

alltäglicher und globaler Gewalt<br />

3 Persönliche Dienstleistungen von Bauern für ihre<br />

Grundherren (http://de.wikipedia.org/wiki/Frondienste).<br />

4 Hirsch, Materialistische Staatstheorie, 2005,<br />

S. 18 f.<br />

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