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Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.

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4.3 Umwidmungen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen<br />

Umwidmung von BM in BW oder BW in BM<br />

Innerorts wurde die Bauflächenwidmung entsprechend des vorrangigen Gebietscharakters<br />

adaptiert. In Bereichen mit vorrangiger Wohnnutzung und abseits der Hauptverkehrsstraßen<br />

wurden zur Vermeidung von Nutzungskonflikten die Baufl.-Mischgebiete in<br />

Baufl.-Wohngebiete umgewidmet.<br />

Im umgekehrten Fall von Baufl.-Wohngebiet in Baufl.-Mischgebiet.<br />

Straßennetz<br />

Die Ausweisung von Verkehrsflächen erfolgte entsprechend des Bestands:<br />

- Landes- und Bundesstraßen als Ersichtlichmachung<br />

- Gemeinde-, Privatstraßen als Widmung / Ersichtlichmachung<br />

Sofern möglich, wird die Verkehrsfläche auf der Wegparzelle im Kataster ausgewiesen.<br />

Bei groben Abweichungen oder Fehlen der Wegparzelle wird den Straßen eine Standard-<br />

Wegbreite zugewiesen (Gemeindestraße 6 m, Genossenschafts- und Privatstraßen 3 m).<br />

Straßenplanungen<br />

Da sich einzelne Straßenplanungen des alten <strong>Flächenwidmungsplan</strong>es als nicht mehr<br />

aktuell bzw nicht den Zielen des REK entsprechend erwiesen, wurden diese adaptiert (zB<br />

im Bereich Bütze), gelöscht (zB Dörferstraße) oder bei bereits erfolgter Umsetzung als<br />

Bestand ausgewiesen.<br />

Fuß- / Radwege<br />

Fußwege wurden entsprechend der Bestandsanalyse, den Informationen der Gemeinde<br />

und der Nachbargemeinden, des REK-Radwegekonzepts ersichtlich gemacht. Anmerkung:<br />

Die Punkte im Plan sind nur eine Signatur. Eine konkrete Trasse ist im Anlassfall in<br />

Abstimmung mit dem Eigentümer festzulegen.<br />

Freifläche-Sondergebiete konkretisieren, anpassen oder umwidmen<br />

Die Zweckbestimmung der Freizeit- und Sportflächen entlang der Ach wurde von „Erholung“<br />

in „Sportplatz und Festwiese“ (Bereich Beach-Volleyballplatz und Festwiese Ecke<br />

Dammstraße), in „Spielplatz“, in „Sportplatz“ (westlich des Bauhofs), in „Pfadfinderheim“,<br />

in „Kleingärten“ (westlich L13 Brücke), in „Sportplatz“ (Fußball- und Rollhockeyplatz) und<br />

in „Schießstand“ geändert.<br />

Die Zweckbestimmung des Sportplatzes an der Schwarzacher Gemeindegrenze wurde<br />

von „Sport“ in „Sportplatz“ konkretisiert.<br />

Das bestehende Sportheim an der Weberstraße wurde dem tatsächlichen Bestand angepasst.<br />

Die Sondergebiete „Gärtnerei“ (zwischen Im Wida und L3) und „Sportheim“ (Weberstraße)<br />

wurden an den Bestand bzw. Parzellenstruktur angepasst.<br />

Der Spielplatz in Subzentrum Rickenbach am Wiesenweg wurde als Sondergebiet<br />

„Spielplatz“ ausgewiesen.<br />

Alle Änderungen betreffen bestehende Einrichtungen.<br />

Eine Umwelterheblichkeitsprüfung ist damit nach §2 Abs.1 der Verordnung über Pläne,<br />

die von der Umwelterheblichkeitsprüfung oder Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen<br />

sind (LGBl. Nr. 38/2005) nicht durchzuführen.<br />

wolfurt_erläuterungsbericht<br />

fwpl-auflage 2008 08<br />

06.doc<br />

Seite 10

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