Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
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4.3 Umwidmungen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen<br />
Umwidmung von BM in BW oder BW in BM<br />
Innerorts wurde die Bauflächenwidmung entsprechend des vorrangigen Gebietscharakters<br />
adaptiert. In Bereichen mit vorrangiger Wohnnutzung und abseits der Hauptverkehrsstraßen<br />
wurden zur Vermeidung von Nutzungskonflikten die Baufl.-Mischgebiete in<br />
Baufl.-Wohngebiete umgewidmet.<br />
Im umgekehrten Fall von Baufl.-Wohngebiet in Baufl.-Mischgebiet.<br />
Straßennetz<br />
Die Ausweisung von Verkehrsflächen erfolgte entsprechend des Bestands:<br />
- Landes- und Bundesstraßen als Ersichtlichmachung<br />
- Gemeinde-, Privatstraßen als Widmung / Ersichtlichmachung<br />
Sofern möglich, wird die Verkehrsfläche auf der Wegparzelle im Kataster ausgewiesen.<br />
Bei groben Abweichungen oder Fehlen der Wegparzelle wird den Straßen eine Standard-<br />
Wegbreite zugewiesen (Gemeindestraße 6 m, Genossenschafts- und Privatstraßen 3 m).<br />
Straßenplanungen<br />
Da sich einzelne Straßenplanungen des alten <strong>Flächenwidmungsplan</strong>es als nicht mehr<br />
aktuell bzw nicht den Zielen des REK entsprechend erwiesen, wurden diese adaptiert (zB<br />
im Bereich Bütze), gelöscht (zB Dörferstraße) oder bei bereits erfolgter Umsetzung als<br />
Bestand ausgewiesen.<br />
Fuß- / Radwege<br />
Fußwege wurden entsprechend der Bestandsanalyse, den Informationen der Gemeinde<br />
und der Nachbargemeinden, des REK-Radwegekonzepts ersichtlich gemacht. Anmerkung:<br />
Die Punkte im Plan sind nur eine Signatur. Eine konkrete Trasse ist im Anlassfall in<br />
Abstimmung mit dem Eigentümer festzulegen.<br />
Freifläche-Sondergebiete konkretisieren, anpassen oder umwidmen<br />
Die Zweckbestimmung der Freizeit- und Sportflächen entlang der Ach wurde von „Erholung“<br />
in „Sportplatz und Festwiese“ (Bereich Beach-Volleyballplatz und Festwiese Ecke<br />
Dammstraße), in „Spielplatz“, in „Sportplatz“ (westlich des Bauhofs), in „Pfadfinderheim“,<br />
in „Kleingärten“ (westlich L13 Brücke), in „Sportplatz“ (Fußball- und Rollhockeyplatz) und<br />
in „Schießstand“ geändert.<br />
Die Zweckbestimmung des Sportplatzes an der Schwarzacher Gemeindegrenze wurde<br />
von „Sport“ in „Sportplatz“ konkretisiert.<br />
Das bestehende Sportheim an der Weberstraße wurde dem tatsächlichen Bestand angepasst.<br />
Die Sondergebiete „Gärtnerei“ (zwischen Im Wida und L3) und „Sportheim“ (Weberstraße)<br />
wurden an den Bestand bzw. Parzellenstruktur angepasst.<br />
Der Spielplatz in Subzentrum Rickenbach am Wiesenweg wurde als Sondergebiet<br />
„Spielplatz“ ausgewiesen.<br />
Alle Änderungen betreffen bestehende Einrichtungen.<br />
Eine Umwelterheblichkeitsprüfung ist damit nach §2 Abs.1 der Verordnung über Pläne,<br />
die von der Umwelterheblichkeitsprüfung oder Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen<br />
sind (LGBl. Nr. 38/2005) nicht durchzuführen.<br />
wolfurt_erläuterungsbericht<br />
fwpl-auflage 2008 08<br />
06.doc<br />
Seite 10