Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
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3. <strong>Flächenwidmungsplan</strong>verfahren<br />
Das Verfahren zum <strong>Flächenwidmungsplan</strong> ist im §21 und §23 Vlbg. Raumplanungsgesetz<br />
geregelt. Folgende Vorgangsweise wird vom Gesetzgeber festgelegt:<br />
Beschluss zur <strong>Auflage</strong> des <strong>Flächenwidmungsplan</strong>-Entwurfes durch Gemeindevertretung<br />
Der Entwurf des <strong>Flächenwidmungsplan</strong>es wurde von der Gemeindevertretung <strong>Wolfurt</strong> am<br />
2. Juli 2008 (28. Sitzung) zur <strong>Auflage</strong> beschlossen.<br />
Öffentliche <strong>Auflage</strong> im Gemeindeamt<br />
Die <strong>Auflage</strong> im Gemeindeamt <strong>Wolfurt</strong> wurde für die Zeit vom 11.8.2008 bis 29.9.2008<br />
(entspricht 7 Wochen) festgesetzt. Die Kundmachung der <strong>Auflage</strong> und Information der<br />
Möglichkeit zur Stellungnahme erfolgte durch Anschlag an der Amtstafel, im Gemeindeblatt<br />
und in einer Tageszeitung.<br />
Während der <strong>Auflage</strong>frist wurde im Gemeindeamt ein allgemein verständlicher <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />
über den Entwurf des <strong>Flächenwidmungsplan</strong>es in der erforderlichen Anzahl<br />
aufgelegt. Der Entwurf des <strong>Flächenwidmungsplan</strong>es wurde Menschen mit schwerer Sehbehinderung<br />
während der <strong>Auflage</strong>frist auf Verlangen erläutert.<br />
Von der <strong>Auflage</strong> schriftlich verständigt wurden das Amt der Vlbg. Landesregierung, das<br />
Militärkommando für Vorarlberg, die Agrarbezirksbehörde, die zuständige Bergbehörde,<br />
die Sektion Bregenz der Forsttechnischen Abteilungen für Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />
das Landeswasserbauamt (Anmerkung: nunmehr Abt. Wasserwirtschaft) und<br />
sonstigen öffentlichen Dienststellen, deren Belange durch den <strong>Flächenwidmungsplan</strong><br />
wesentlich berührt werden. Weiters alle angrenzenden Gemeinden und GrundeigentümerInnen,<br />
deren Parzellen als Vorbehaltsflächen oder nicht mehr als Bauflächen, Bauerwartungsflächen<br />
oder Sondergebiete ausgewiesen sind.<br />
Erfassung der Stellungnahmen während der <strong>Auflage</strong><br />
Während der <strong>Auflage</strong>frist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken,<br />
auf die sich der <strong>Flächenwidmungsplan</strong> bezieht, zum Entwurf schriftlich oder<br />
mündlich Änderungsvorschläge erstatten.<br />
Zusätzlich sind mehrere Planersprechtage mit dem Planungsbüro stadtland und der<br />
Marktgemeinde <strong>Wolfurt</strong> geplant.<br />
wolfurt_erläuterungsbericht<br />
fwpl-auflage 2008 08<br />
06.doc<br />
Seite 6