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Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.

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3. <strong>Flächenwidmungsplan</strong>verfahren<br />

Das Verfahren zum <strong>Flächenwidmungsplan</strong> ist im §21 und §23 Vlbg. Raumplanungsgesetz<br />

geregelt. Folgende Vorgangsweise wird vom Gesetzgeber festgelegt:<br />

Beschluss zur <strong>Auflage</strong> des <strong>Flächenwidmungsplan</strong>-Entwurfes durch Gemeindevertretung<br />

Der Entwurf des <strong>Flächenwidmungsplan</strong>es wurde von der Gemeindevertretung <strong>Wolfurt</strong> am<br />

2. Juli 2008 (28. Sitzung) zur <strong>Auflage</strong> beschlossen.<br />

Öffentliche <strong>Auflage</strong> im Gemeindeamt<br />

Die <strong>Auflage</strong> im Gemeindeamt <strong>Wolfurt</strong> wurde für die Zeit vom 11.8.2008 bis 29.9.2008<br />

(entspricht 7 Wochen) festgesetzt. Die Kundmachung der <strong>Auflage</strong> und Information der<br />

Möglichkeit zur Stellungnahme erfolgte durch Anschlag an der Amtstafel, im Gemeindeblatt<br />

und in einer Tageszeitung.<br />

Während der <strong>Auflage</strong>frist wurde im Gemeindeamt ein allgemein verständlicher <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

über den Entwurf des <strong>Flächenwidmungsplan</strong>es in der erforderlichen Anzahl<br />

aufgelegt. Der Entwurf des <strong>Flächenwidmungsplan</strong>es wurde Menschen mit schwerer Sehbehinderung<br />

während der <strong>Auflage</strong>frist auf Verlangen erläutert.<br />

Von der <strong>Auflage</strong> schriftlich verständigt wurden das Amt der Vlbg. Landesregierung, das<br />

Militärkommando für Vorarlberg, die Agrarbezirksbehörde, die zuständige Bergbehörde,<br />

die Sektion Bregenz der Forsttechnischen Abteilungen für Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />

das Landeswasserbauamt (Anmerkung: nunmehr Abt. Wasserwirtschaft) und<br />

sonstigen öffentlichen Dienststellen, deren Belange durch den <strong>Flächenwidmungsplan</strong><br />

wesentlich berührt werden. Weiters alle angrenzenden Gemeinden und GrundeigentümerInnen,<br />

deren Parzellen als Vorbehaltsflächen oder nicht mehr als Bauflächen, Bauerwartungsflächen<br />

oder Sondergebiete ausgewiesen sind.<br />

Erfassung der Stellungnahmen während der <strong>Auflage</strong><br />

Während der <strong>Auflage</strong>frist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken,<br />

auf die sich der <strong>Flächenwidmungsplan</strong> bezieht, zum Entwurf schriftlich oder<br />

mündlich Änderungsvorschläge erstatten.<br />

Zusätzlich sind mehrere Planersprechtage mit dem Planungsbüro stadtland und der<br />

Marktgemeinde <strong>Wolfurt</strong> geplant.<br />

wolfurt_erläuterungsbericht<br />

fwpl-auflage 2008 08<br />

06.doc<br />

Seite 6

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