Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
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59 Zieglerstraße Vorbehaltsfl´.<br />
„geplante<br />
Sportfläche“,<br />
Unterlagswidmg<br />
FL<br />
Vorbehaltsfl´.<br />
„geplante<br />
Sportfläche“,<br />
Unterlagswidmg<br />
FL<br />
60 Kesselstraße BM BM, FF, Verkehrsfläche<br />
1899/1 Vorbehalt löschen, in BM<br />
widmen – Begründung lt<br />
Stellungnahme:<br />
1717/2 BM in BB1 – Begründung lt<br />
Stellungnahme:<br />
- Betriebsobjekt soll als Bürogebäude<br />
genutzt werden (mit<br />
Parkplätzen)<br />
- Lager und Montageräumlichkeit<br />
ren Bearbeitungsgenauigkeit wurden die Widmungsgrenze an die Parzellenstruktur<br />
(8.2007) angepasst.<br />
Der Stellungnahme ist nicht stattzugeben.<br />
-<br />
Fachliche Empfehlung:<br />
Außerhalb REK-Siedlungsrand. Teil des siedlungsgliedernden REK-Grünzuges<br />
Wasserwerk-Ried. Die Vorbehaltsfläche wird aufgrund der zu löschenden Dörferstraße<br />
im westlichen Bereich südlich der Zieglerstraße adaptiert.<br />
Nach Auskunft der Gemeinde ist ein gemeinsames Sportzentrum am Gemeinderand-Zieglerstraße<br />
in Prüfung.<br />
Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />
Entsprechend der fachlichen Empfehlung.<br />
Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />
Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />
Der Stellungnahme ist nicht stattzugeben.<br />
-<br />
Fachliche Empfehlung:<br />
Das derzeit als Bürohaus genutzte Gebäude stellt einen Übergang bzw Puffer von<br />
der angrenzenden BB2-Nutzung zur Wohnbebauung dar. Eine Nutzung des Gebäudes<br />
bei Baufl.-Mischgebietswidmung ist möglich.<br />
Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />
Entsprechend der fachlichen Empfehlung.<br />
Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />
Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />
Anmerkung stadtland zum <strong>Auflage</strong>entwurf:<br />
Zur Gewährleistung der Zugänglichkeit im Hochwasserfall, Instandhaltung, schutzwasserwirtschaftlichen<br />
Maßnahmen und aufgrund Gewässerökologie soll ein Freifl.-<br />
Freihaltegebietsstreifen entlang von Gewässern nach Auskunft Abteilung Wasserwirtschaft<br />
ausgewiesen werden: (1) bei größeren Gewässern links- und rechtsufrig<br />
von mindestens 3 m Breite ab obere Böschungskante (zB Rickenbach, Minderach),<br />
(2) bei kleineren Gewässern links- oder rechtsufrig von mindestens 3 m Breite ab<br />
obere Böschungskante, (3) bei Verrohrungen beidseitig mindestens 2 m. Dieser<br />
Freifl.-Freihaltegebietsstreifen bewirkt idR keine wesentliche Einschränkung der<br />
Grundstücksnutzbarkeit.<br />
Bestehende und für eine Bebauung bereits jetzt nicht nutzbare Verkehrsflächen<br />
wurden entsprechend der Bedeutung für die Gebietserschließung und des Bestandes<br />
ausgewiesen. Sofern möglich erfolgte eine Anpassung an die Parzellenstruktur<br />
<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Wolfurt</strong> - <strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Auflage</strong> (wolfurt_erläuterungsbericht fwpl-auflage 2008 08 06.doc) Seite 24