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Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.

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59 Zieglerstraße Vorbehaltsfl´.<br />

„geplante<br />

Sportfläche“,<br />

Unterlagswidmg<br />

FL<br />

Vorbehaltsfl´.<br />

„geplante<br />

Sportfläche“,<br />

Unterlagswidmg<br />

FL<br />

60 Kesselstraße BM BM, FF, Verkehrsfläche<br />

1899/1 Vorbehalt löschen, in BM<br />

widmen – Begründung lt<br />

Stellungnahme:<br />

1717/2 BM in BB1 – Begründung lt<br />

Stellungnahme:<br />

- Betriebsobjekt soll als Bürogebäude<br />

genutzt werden (mit<br />

Parkplätzen)<br />

- Lager und Montageräumlichkeit<br />

ren Bearbeitungsgenauigkeit wurden die Widmungsgrenze an die Parzellenstruktur<br />

(8.2007) angepasst.<br />

Der Stellungnahme ist nicht stattzugeben.<br />

-<br />

Fachliche Empfehlung:<br />

Außerhalb REK-Siedlungsrand. Teil des siedlungsgliedernden REK-Grünzuges<br />

Wasserwerk-Ried. Die Vorbehaltsfläche wird aufgrund der zu löschenden Dörferstraße<br />

im westlichen Bereich südlich der Zieglerstraße adaptiert.<br />

Nach Auskunft der Gemeinde ist ein gemeinsames Sportzentrum am Gemeinderand-Zieglerstraße<br />

in Prüfung.<br />

Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />

Entsprechend der fachlichen Empfehlung.<br />

Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />

Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />

Der Stellungnahme ist nicht stattzugeben.<br />

-<br />

Fachliche Empfehlung:<br />

Das derzeit als Bürohaus genutzte Gebäude stellt einen Übergang bzw Puffer von<br />

der angrenzenden BB2-Nutzung zur Wohnbebauung dar. Eine Nutzung des Gebäudes<br />

bei Baufl.-Mischgebietswidmung ist möglich.<br />

Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />

Entsprechend der fachlichen Empfehlung.<br />

Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />

Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />

Anmerkung stadtland zum <strong>Auflage</strong>entwurf:<br />

Zur Gewährleistung der Zugänglichkeit im Hochwasserfall, Instandhaltung, schutzwasserwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen und aufgrund Gewässerökologie soll ein Freifl.-<br />

Freihaltegebietsstreifen entlang von Gewässern nach Auskunft Abteilung Wasserwirtschaft<br />

ausgewiesen werden: (1) bei größeren Gewässern links- und rechtsufrig<br />

von mindestens 3 m Breite ab obere Böschungskante (zB Rickenbach, Minderach),<br />

(2) bei kleineren Gewässern links- oder rechtsufrig von mindestens 3 m Breite ab<br />

obere Böschungskante, (3) bei Verrohrungen beidseitig mindestens 2 m. Dieser<br />

Freifl.-Freihaltegebietsstreifen bewirkt idR keine wesentliche Einschränkung der<br />

Grundstücksnutzbarkeit.<br />

Bestehende und für eine Bebauung bereits jetzt nicht nutzbare Verkehrsflächen<br />

wurden entsprechend der Bedeutung für die Gebietserschließung und des Bestandes<br />

ausgewiesen. Sofern möglich erfolgte eine Anpassung an die Parzellenstruktur<br />

<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Wolfurt</strong> - <strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Auflage</strong> (wolfurt_erläuterungsbericht fwpl-auflage 2008 08 06.doc) Seite 24

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