Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
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53 Rutzenbergstraße<br />
54 Frickenescherweg<br />
BM, FF, Wald BW, FF, Wald<br />
BM, FF,<br />
brauner Rutschungshinweisbereich<br />
BW, FF,<br />
brauner Rutschungshinweisbereich<br />
2568<br />
2569<br />
2570<br />
Bauflächenabtausch, FF in<br />
BM – Begründung lt Stellungnahme:<br />
- Infrastruktur vorhanden<br />
- Bauflächenwidmung steile<br />
Hangfläche mit Freiflächenwidmung<br />
ebene Fläche tauschen<br />
- FF Widmung Gst 2568 ungerechtfertigt<br />
1225/1 FF in BM – Begründung lt<br />
Stellungnahme:<br />
- Widmungsantrag Nr 35<br />
Freiflächen-Sondergebiete festzulegen. Die derzeit nicht der Freizeit- oder Sportnutzung<br />
unterliegenden Flächen werden entsprechend der tatsächlichen Nutzung umgewidmet.<br />
Geringfügige Adaptierungen der Widmungsgrenze infolge der Anpassung<br />
an die Parzellenstruktur wurden ebenfalls bei Bedarf durchgeführt.<br />
<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Wolfurt</strong> - <strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Auflage</strong> (wolfurt_erläuterungsbericht fwpl-auflage 2008 08 06.doc) Seite 22<br />
(+)<br />
Der Stellungnahme ist teilweise stattzugeben.<br />
Fachliche Empfehlung:<br />
Ein Bauflächenabtausch der steilen, rechtsgültig als Baufläche gewidmeten Flächen<br />
innerhalb des REK-Siedlungsrandes zu Gunsten der ebenen Flächen (rechtsgültige<br />
Widmung Freifl.-Freihaltegebiet) ist raumplanungsfachlich möglich. Es wurde beim<br />
Bauflächentausch auf Flächenkonstanz geachtet, die Bauflächen sind an der Straße<br />
im ebenen Bereich zu konzentrieren.<br />
Ein Abstandsstreifen zum Waldrand (ca 1 Baumlänge) ist freizuhalten. Der REK-<br />
Siedlungsrand ist zu adaptieren.<br />
Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />
Entsprechend der fachlichen Empfehlung, der freizuhaltende Waldabstandsstreifen<br />
ist in einer Breite von 10m festzulegen, die Baufläche soll in Richtung Osten auf<br />
Grundstück 2568 erweitert werden (weitere Reduktion der rechtsgültigen Baufläche<br />
in steiler Hanglage).<br />
Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />
Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />
Anmerkung stadtland zum <strong>Auflage</strong>entwurf:<br />
Entsprechend des Widmungsantrages wurde ein Bauflächentausch der steilen<br />
Hangflächen mit den ebenen Flächen durchgeführt. Dabei wurde auf Flächenkonstanz<br />
geachtet. Weiters wurde ein FF-Waldabstandsstreifen zur Abwehr von Gefährdungen<br />
durch umstürzende Bäume berücksichtigt. Geringfügige Adaptierungen<br />
der Widmungsgrenze infolge der Anpassung an die Parzellenstruktur wurden ebenfalls<br />
bei Bedarf durchgeführt.<br />
- Der Stellungnahme ist nicht stattzugeben.<br />
Fachliche Empfehlung:<br />
Außerhalb REK-Siedlungsrand. Aufgrund mangelnder Bodenfestigkeit (großteils<br />
brauner Rutschungshinweisbereich lt Gefahrenzonenplan) als problematisch anzusehen.<br />
Widmungsvoraussetzungen ebenfalls problematisch (Zufahrt, etc.). Orts- und<br />
landschaftsbildlich sensibler Bereich. Bauflächenerweiterung wäre weitere Zersiedlung,<br />
negative Beispielwirkung für andere Widmungsanträge die Folge.<br />
Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):