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Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.

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53 Rutzenbergstraße<br />

54 Frickenescherweg<br />

BM, FF, Wald BW, FF, Wald<br />

BM, FF,<br />

brauner Rutschungshinweisbereich<br />

BW, FF,<br />

brauner Rutschungshinweisbereich<br />

2568<br />

2569<br />

2570<br />

Bauflächenabtausch, FF in<br />

BM – Begründung lt Stellungnahme:<br />

- Infrastruktur vorhanden<br />

- Bauflächenwidmung steile<br />

Hangfläche mit Freiflächenwidmung<br />

ebene Fläche tauschen<br />

- FF Widmung Gst 2568 ungerechtfertigt<br />

1225/1 FF in BM – Begründung lt<br />

Stellungnahme:<br />

- Widmungsantrag Nr 35<br />

Freiflächen-Sondergebiete festzulegen. Die derzeit nicht der Freizeit- oder Sportnutzung<br />

unterliegenden Flächen werden entsprechend der tatsächlichen Nutzung umgewidmet.<br />

Geringfügige Adaptierungen der Widmungsgrenze infolge der Anpassung<br />

an die Parzellenstruktur wurden ebenfalls bei Bedarf durchgeführt.<br />

<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Wolfurt</strong> - <strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Auflage</strong> (wolfurt_erläuterungsbericht fwpl-auflage 2008 08 06.doc) Seite 22<br />

(+)<br />

Der Stellungnahme ist teilweise stattzugeben.<br />

Fachliche Empfehlung:<br />

Ein Bauflächenabtausch der steilen, rechtsgültig als Baufläche gewidmeten Flächen<br />

innerhalb des REK-Siedlungsrandes zu Gunsten der ebenen Flächen (rechtsgültige<br />

Widmung Freifl.-Freihaltegebiet) ist raumplanungsfachlich möglich. Es wurde beim<br />

Bauflächentausch auf Flächenkonstanz geachtet, die Bauflächen sind an der Straße<br />

im ebenen Bereich zu konzentrieren.<br />

Ein Abstandsstreifen zum Waldrand (ca 1 Baumlänge) ist freizuhalten. Der REK-<br />

Siedlungsrand ist zu adaptieren.<br />

Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />

Entsprechend der fachlichen Empfehlung, der freizuhaltende Waldabstandsstreifen<br />

ist in einer Breite von 10m festzulegen, die Baufläche soll in Richtung Osten auf<br />

Grundstück 2568 erweitert werden (weitere Reduktion der rechtsgültigen Baufläche<br />

in steiler Hanglage).<br />

Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />

Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />

Anmerkung stadtland zum <strong>Auflage</strong>entwurf:<br />

Entsprechend des Widmungsantrages wurde ein Bauflächentausch der steilen<br />

Hangflächen mit den ebenen Flächen durchgeführt. Dabei wurde auf Flächenkonstanz<br />

geachtet. Weiters wurde ein FF-Waldabstandsstreifen zur Abwehr von Gefährdungen<br />

durch umstürzende Bäume berücksichtigt. Geringfügige Adaptierungen<br />

der Widmungsgrenze infolge der Anpassung an die Parzellenstruktur wurden ebenfalls<br />

bei Bedarf durchgeführt.<br />

- Der Stellungnahme ist nicht stattzugeben.<br />

Fachliche Empfehlung:<br />

Außerhalb REK-Siedlungsrand. Aufgrund mangelnder Bodenfestigkeit (großteils<br />

brauner Rutschungshinweisbereich lt Gefahrenzonenplan) als problematisch anzusehen.<br />

Widmungsvoraussetzungen ebenfalls problematisch (Zufahrt, etc.). Orts- und<br />

landschaftsbildlich sensibler Bereich. Bauflächenerweiterung wäre weitere Zersiedlung,<br />

negative Beispielwirkung für andere Widmungsanträge die Folge.<br />

Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):

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