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Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.

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77 Frickenescherweg<br />

FL FL, FF 2653/3 Errichtung Wohngebäude für<br />

Hofübernehmer – Begründung<br />

lt Stellungnahme:<br />

legt wird, stimmt die Gemeinde dieser Lösung zu.<br />

Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />

Entsprechend der Entwicklungsabsicht Antragsteller.<br />

Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />

Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />

Anmerkung stadtland zum <strong>Auflage</strong>entwurf:<br />

Die Umwidmung erfolgt entsprechend der Entwicklungsabsicht der AntragstellerInnen.<br />

Geringfügige Adaptierungen der Widmungsgrenze infolge der Anpassung an<br />

die Parzellenstruktur und Verkehrsflächenbestand wurden ebenfalls bei Bedarf<br />

durchgeführt.<br />

<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Wolfurt</strong> - <strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Auflage</strong> (wolfurt_erläuterungsbericht fwpl-auflage 2008 08 06.doc) Seite 30<br />

(-)<br />

Der Stellungnahme ist derzeit nicht stattzugeben.<br />

Fachliche Empfehlung:<br />

Eine Beibehaltung der rechtsgültigen Widmung Freifl.-Landwirtschaftsgebiet ist<br />

grundsätzlich denkbar, soweit ein positives Gutachten der Agrarbezirksbehörde<br />

hinsichtlich Notwendigkeit vorliegt. In diesem Fall ist die Widmungsgrenze (Vorschlag)<br />

entsprechend den Anforderungen des Antragsstellers und soweit raumplanungsfachlich<br />

möglich zu adaptieren.<br />

Eine Umwidmung in Baufläche außerhalb des REK-Siedlungsrandes ist aus fachlicher<br />

Sicht nicht zu empfehlen (siehe auch Widmungsantrag 3).<br />

Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />

Entsprechend der fachlichen Empfehlung.<br />

Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />

Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />

Anmerkung stadtland zum <strong>Auflage</strong>entwurf:<br />

Im Zuge der digitalen <strong>Flächenwidmungsplan</strong>überarbeitung und der daraus resultierenden<br />

größeren Bearbeitungsgenauigkeit wurden die Widmungsgrenze an die<br />

Parzellenstruktur (8.2007) angepasst.<br />

Landwirtschaftlich genutzte Freiflächen, große zusammenhängende Landschaftsräume<br />

oder Freiflächen außerhalb des REK-Siedlungsrandes (zB Hangflächen)<br />

werden zur Sicherung der Landwirtschaft und / oder aufgrund der orts- und landschaftsbildlich<br />

sensiblen Lage, wegen der natürlichen Verhältnisse, der steilen<br />

Hanglagen, zum Schutz vor "Verhüttelung" als Freifl.-Freihaltegebiet gewidmet.<br />

Damit wird eine geordnete Bebauungsentwicklung außerhalb des REK-<br />

Siedlungsrandes sichergestellt.<br />

Anmerkung: Die Flächenwidmung Freifl.-Landwirtschaftsgebiet wurde außerorts für

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