Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
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77 Frickenescherweg<br />
FL FL, FF 2653/3 Errichtung Wohngebäude für<br />
Hofübernehmer – Begründung<br />
lt Stellungnahme:<br />
legt wird, stimmt die Gemeinde dieser Lösung zu.<br />
Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />
Entsprechend der Entwicklungsabsicht Antragsteller.<br />
Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />
Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />
Anmerkung stadtland zum <strong>Auflage</strong>entwurf:<br />
Die Umwidmung erfolgt entsprechend der Entwicklungsabsicht der AntragstellerInnen.<br />
Geringfügige Adaptierungen der Widmungsgrenze infolge der Anpassung an<br />
die Parzellenstruktur und Verkehrsflächenbestand wurden ebenfalls bei Bedarf<br />
durchgeführt.<br />
<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Wolfurt</strong> - <strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Auflage</strong> (wolfurt_erläuterungsbericht fwpl-auflage 2008 08 06.doc) Seite 30<br />
(-)<br />
Der Stellungnahme ist derzeit nicht stattzugeben.<br />
Fachliche Empfehlung:<br />
Eine Beibehaltung der rechtsgültigen Widmung Freifl.-Landwirtschaftsgebiet ist<br />
grundsätzlich denkbar, soweit ein positives Gutachten der Agrarbezirksbehörde<br />
hinsichtlich Notwendigkeit vorliegt. In diesem Fall ist die Widmungsgrenze (Vorschlag)<br />
entsprechend den Anforderungen des Antragsstellers und soweit raumplanungsfachlich<br />
möglich zu adaptieren.<br />
Eine Umwidmung in Baufläche außerhalb des REK-Siedlungsrandes ist aus fachlicher<br />
Sicht nicht zu empfehlen (siehe auch Widmungsantrag 3).<br />
Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />
Entsprechend der fachlichen Empfehlung.<br />
Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />
Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />
Anmerkung stadtland zum <strong>Auflage</strong>entwurf:<br />
Im Zuge der digitalen <strong>Flächenwidmungsplan</strong>überarbeitung und der daraus resultierenden<br />
größeren Bearbeitungsgenauigkeit wurden die Widmungsgrenze an die<br />
Parzellenstruktur (8.2007) angepasst.<br />
Landwirtschaftlich genutzte Freiflächen, große zusammenhängende Landschaftsräume<br />
oder Freiflächen außerhalb des REK-Siedlungsrandes (zB Hangflächen)<br />
werden zur Sicherung der Landwirtschaft und / oder aufgrund der orts- und landschaftsbildlich<br />
sensiblen Lage, wegen der natürlichen Verhältnisse, der steilen<br />
Hanglagen, zum Schutz vor "Verhüttelung" als Freifl.-Freihaltegebiet gewidmet.<br />
Damit wird eine geordnete Bebauungsentwicklung außerhalb des REK-<br />
Siedlungsrandes sichergestellt.<br />
Anmerkung: Die Flächenwidmung Freifl.-Landwirtschaftsgebiet wurde außerorts für