Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.
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33 Dammstraße FS-Erholung,<br />
BW, BM, Gewässer<br />
35 Frickenescherweg<br />
BM, FF 409/2<br />
409/16<br />
3355/2<br />
3355/3<br />
FF, BM, FF, BW,<br />
Brauner Rut- Brauner Rutschungsschungshinweisbereich,hinweis<br />
zT außerhalb bereich, zT<br />
REK-Siedlungs- außerhalb<br />
rand<br />
REK-<br />
Siedlungsrand<br />
FS-Erholung, Gewässer in<br />
BM und BW – Begründung lt<br />
Stellungnahme:<br />
- Betriebserweiterung<br />
1224/1 FF in BM– Begründung lt<br />
Stellungnahme:<br />
- Verlassenschaft<br />
tums der GrundstückseigentümerInnen, zur Sicherstellung der Bewirtschaftung von<br />
Waldgebieten und aus ökologischen Gründen wird entlang des aktualisierten Waldrandes<br />
ein Freifl.-Freihaltegebietsstreifen berücksichtigt. Damit wird den Empfehlungen<br />
der Forstbehörde und der Landesraumplanung entsprochen. Geringfügige Adaptierungen<br />
der Widmungsgrenze infolge der Anpassung an die Parzellenstruktur<br />
wurden ebenfalls bei Bedarf durchgeführt.<br />
<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Wolfurt</strong> - <strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Auflage</strong> (wolfurt_erläuterungsbericht fwpl-auflage 2008 08 06.doc) Seite 18<br />
(+)<br />
(-)<br />
Der Stellungnahme ist teilweise stattzugeben.<br />
Fachliche Empfehlung:<br />
Der Standort des Betriebs entlang der Bregenzer Ach ist problematisch, langfristig<br />
ist eine Standortverlagerung anzustreben.<br />
Eine Adaptierung der Baulandgrenze entsprechend des Gebäudebestandes ist möglich.<br />
Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008:<br />
Aufgrund der Kleinräumigkeit nicht behandelt.<br />
Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />
Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />
Anmerkung stadtland zum <strong>Auflage</strong>entwurf:<br />
Gemäß §18 Abs. 4 Raumplanungsgesetz ist die genaue Zweckbestimmung der<br />
Freiflächen-Sondergebiete festzulegen. Die derzeit nicht der Freizeit- oder Sportnutzung<br />
unterliegenden Flächen werden entsprechend der tatsächlichen Nutzung umgewidmet.<br />
Im Zuge der digitalen <strong>Flächenwidmungsplan</strong>überarbeitung und der daraus resultierenden<br />
größeren Bearbeitungsgenauigkeit wurden die Widmungsgrenze an die<br />
Parzellenstruktur (8.2007) angepasst.<br />
Der Stellungnahme ist derzeit nicht stattzugeben.<br />
Fachliche Empfehlung:<br />
Aufgrund mangelnder Bodenfestigkeit (großteils brauner Rutschungshinweisbereich<br />
lt Gefahrenzonenplan), sowie teilweise gelbe Wildbachgefahrenzone als problematisch<br />
anzusehen. Widmungsvoraussetzungen ebenfalls problematisch (teilweise<br />
außerhalb REK-Siedlungsrand, Zufahrt, etc.). Orts- und landschaftsbildlich sensibler<br />
Bereich. Widmungseinschluß.<br />
Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />
Keine Bauflächenausweitung, jedoch technische Adaptierung an die Parzellenstruktur.<br />
Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />
Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).