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Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.

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33 Dammstraße FS-Erholung,<br />

BW, BM, Gewässer<br />

35 Frickenescherweg<br />

BM, FF 409/2<br />

409/16<br />

3355/2<br />

3355/3<br />

FF, BM, FF, BW,<br />

Brauner Rut- Brauner Rutschungsschungshinweisbereich,hinweis<br />

zT außerhalb bereich, zT<br />

REK-Siedlungs- außerhalb<br />

rand<br />

REK-<br />

Siedlungsrand<br />

FS-Erholung, Gewässer in<br />

BM und BW – Begründung lt<br />

Stellungnahme:<br />

- Betriebserweiterung<br />

1224/1 FF in BM– Begründung lt<br />

Stellungnahme:<br />

- Verlassenschaft<br />

tums der GrundstückseigentümerInnen, zur Sicherstellung der Bewirtschaftung von<br />

Waldgebieten und aus ökologischen Gründen wird entlang des aktualisierten Waldrandes<br />

ein Freifl.-Freihaltegebietsstreifen berücksichtigt. Damit wird den Empfehlungen<br />

der Forstbehörde und der Landesraumplanung entsprochen. Geringfügige Adaptierungen<br />

der Widmungsgrenze infolge der Anpassung an die Parzellenstruktur<br />

wurden ebenfalls bei Bedarf durchgeführt.<br />

<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Wolfurt</strong> - <strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Auflage</strong> (wolfurt_erläuterungsbericht fwpl-auflage 2008 08 06.doc) Seite 18<br />

(+)<br />

(-)<br />

Der Stellungnahme ist teilweise stattzugeben.<br />

Fachliche Empfehlung:<br />

Der Standort des Betriebs entlang der Bregenzer Ach ist problematisch, langfristig<br />

ist eine Standortverlagerung anzustreben.<br />

Eine Adaptierung der Baulandgrenze entsprechend des Gebäudebestandes ist möglich.<br />

Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008:<br />

Aufgrund der Kleinräumigkeit nicht behandelt.<br />

Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />

Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />

Anmerkung stadtland zum <strong>Auflage</strong>entwurf:<br />

Gemäß §18 Abs. 4 Raumplanungsgesetz ist die genaue Zweckbestimmung der<br />

Freiflächen-Sondergebiete festzulegen. Die derzeit nicht der Freizeit- oder Sportnutzung<br />

unterliegenden Flächen werden entsprechend der tatsächlichen Nutzung umgewidmet.<br />

Im Zuge der digitalen <strong>Flächenwidmungsplan</strong>überarbeitung und der daraus resultierenden<br />

größeren Bearbeitungsgenauigkeit wurden die Widmungsgrenze an die<br />

Parzellenstruktur (8.2007) angepasst.<br />

Der Stellungnahme ist derzeit nicht stattzugeben.<br />

Fachliche Empfehlung:<br />

Aufgrund mangelnder Bodenfestigkeit (großteils brauner Rutschungshinweisbereich<br />

lt Gefahrenzonenplan), sowie teilweise gelbe Wildbachgefahrenzone als problematisch<br />

anzusehen. Widmungsvoraussetzungen ebenfalls problematisch (teilweise<br />

außerhalb REK-Siedlungsrand, Zufahrt, etc.). Orts- und landschaftsbildlich sensibler<br />

Bereich. Widmungseinschluß.<br />

Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />

Keine Bauflächenausweitung, jedoch technische Adaptierung an die Parzellenstruktur.<br />

Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />

Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).

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