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Erläuterungsbericht Auflage Flächenwidmungsplan Wolfurt.

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70 Holzriedstraße<br />

FF, (BB2) FF 1826/5<br />

1827/2<br />

71 Brühlstraße 1417<br />

1418<br />

1421<br />

1422<br />

73 Hofsteigstraße<br />

FF, BW, BW, FF,<br />

SicherheitsSicherheitsbereichHochbereichspanHochspannungsfreileitungnungsfreileitung (BB2), FF in BB – Begründung<br />

lt Stellungnahme:<br />

- keine Erweiterungsmöglichkeiten<br />

am bestehenden<br />

Standort<br />

(BW) in BM/BW – Begründung<br />

lt Stellungnahme:<br />

2623/1 FF in BW – Begründung lt<br />

Stellungnahme:<br />

- bessere Bebaubarkeit<br />

- Neuparzellierung beabsichtigt<br />

sichtexponierten Hangflächen (zT Wald) mit dem Ebenengrundstück durchgeführt.<br />

Gemäß §12 Abs. 5 Raumplanungsgesetz sind die für die Raumplanung bedeutsamen<br />

Gegebenheiten, wie Waldflächen, ersichtlich zu machen. Daher wurden Waldflächen<br />

entsprechend Informationen der BH-Bregenz (Basis DKM-Katasternutzung<br />

"Wald" nach §3 Forstgesetz, Stand 8.2007) angepasst. Geringfügige Adaptierungen<br />

der Widmungsgrenze infolge der Anpassung an die Parzellenstruktur wurden ebenfalls<br />

bei Bedarf durchgeführt.<br />

Der Stellungnahme ist nicht stattzugeben.<br />

-<br />

Fachliche Empfehlung:<br />

Ein Teilbereich des Bauerwartungfl.-Betriebsgebiet 2 überschreitet im Nordosten die<br />

Holzriedstraße (wahrscheinliche Unschärfe des rechtsgültigen <strong>Flächenwidmungsplan</strong>s).<br />

Die Aktivierung der Bauerwartungsfläche würde damit den Puffer zwischen<br />

Gewerbegebiet/Terminal und Wohnbebauung beschränken.<br />

Zur Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung nach einem Gesamtkonzept<br />

sind vorrangig die unmittelbar angrenzenden, großflächigen und erschlossenen<br />

Betriebsgebiets-Bauflächenreserven (Hohe Brücke) für eine Betriebsansiedlung zu<br />

nützen. Geringfügige Adaptierungen der Widmungsgrenze infolge der Anpassung an<br />

die Parzellenstruktur und Verkehrsflächenbestand wurden ebenfalls bei Bedarf<br />

durchgeführt. Eine Kontaktaufnahme zur Abklärung von Standortalternativen für die<br />

Verlagerung des Transportunternehmens ist zu empfehlen.<br />

Empfehlung Ausschuss für Dorfentwicklung+Raumplanung, 28.1.2008 (einstimmig):<br />

Entsprechend der fachlichen Empfehlung.<br />

Beschluss Gemeindevertretung 2.7.2008:<br />

Die Gemeindevertretung stimmt dem <strong>Auflage</strong>entwurf zu (einstimmig).<br />

Bereits rechtsgültig<br />

+ Der Stellungnahme ist stattzugeben.<br />

Fachliche Empfehlung:<br />

Innerhalb REK-Siedlungsrand.<br />

Eine geringfügige Baulandsabrundung bis zum Sicherheitsbereich der Hochspannungsfreileitung<br />

ist entsprechend der aktuellen Grundteilung (noch nicht im vorliegenden<br />

<strong>Flächenwidmungsplan</strong> eingearbeitet) möglich. Die rechtsgültige Baulandgrenze<br />

wurde entsprechend der damaligen Parzellenstruktur durchgeführt, die Vor-<br />

<strong>Flächenwidmungsplan</strong> <strong>Wolfurt</strong> - <strong>Erläuterungsbericht</strong> <strong>Auflage</strong> (wolfurt_erläuterungsbericht fwpl-auflage 2008 08 06.doc) Seite 28

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