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36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler

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Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Schiedsverfahren gegen<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler Services AG, Deutsche Telekom AG und das<br />

Konsortium eingeleitet (siehe hierzu auch Anmerkungen 3 und<br />

32). Die Bundesrepublik Deutschland verlangt Schadenersatz einschließlich<br />

Vertragsstrafen und Begleichung von Mautausfall, der<br />

angeblich durch die Verspätung der Inbetriebnahme des Mautsystems<br />

entstanden ist. Die Bundesrepublik Deutschland macht<br />

insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mautausfallschaden für<br />

den Zeitraum vom 1. September 2003 bis 31. Dezember 2004 in<br />

Höhe von € 3,56 Mrd. zuzüglich Zinsen und Vertragsstrafen nach<br />

dem Stand vom 31. Juli 2004 in Höhe von ungefähr € 1,03 Mrd.<br />

zuzüglich Zinsen geltend. Der Betrag für Vertragsstrafen kann<br />

sich erhöhen, da die Bundesrepublik Deutschland auch zeitabhängige<br />

Vertragsstrafen verlangt. <strong>Daimler</strong>Chrysler hält die<br />

Ansprüche der Bundesrepublik Deutschland für unbegründet und<br />

beabsichtigt daher, sich gegen die Ansprüche entschlossen zur<br />

Wehr zu setzen.<br />

Wie bereits berichtet, erwarb Freightliner LLC, die nordamerikanische<br />

Nutzfahrzeugtochter von <strong>Daimler</strong>Chrysler, im September<br />

2000 die kanadische Gesellschaft Western Star Trucks Holdings<br />

Ltd., die im Bereich von Design, Montage und Vertrieb schwerer<br />

LKW und Überlandbusse tätig ist. Vor dem Erwerb durch Freightliner<br />

hatte Western Star die Firma ERF (Holdings) plc, eine in England<br />

und Wales ansässige Gesellschaft, die im Bereich von Montage<br />

und Vertrieb schwerer LKW tätig ist, an MAN AG und MAN<br />

Nutzfahrzeuge AG für CAD 195 Mio. verkauft. Im September<br />

2002 hat MAN vor dem Handelsgericht in London Klage gegen<br />

Freightliner Ltd. (vormals Western Star) wegen der Nichteinhaltung<br />

von Zusicherungen und Garantien aus dem Unternehmenskaufvertrag<br />

durch unrichtige Darstellung der Bilanzen und finanziellen<br />

Statusberichte von ERF erhoben. MAN verlangt Schadenersatz in<br />

Höhe von mehr als GBP 300 Mio. Freightliner Ltd. beabsichtigt,<br />

sich energisch gegen die Klage zur Wehr zu setzen und hat im<br />

zweiten Quartal 2003 vor dem Handelsgericht in London Klage<br />

auf Rückgriff gegen Ernst & Young, die Wirtschaftsprüfer von ERF,<br />

eingereicht.<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler veräußerte, wie bereits zuvor berichtet, am<br />

30. April 2001 die <strong>Daimler</strong>Chrysler Rail Systems GmbH (»Adtranz«)<br />

für $ 725 Mio. an Bombardier, Inc. Aufgrund der Unsicherheit<br />

bezüglich des endgültigen Kaufpreises hat <strong>Daimler</strong>Chrysler im<br />

Rahmen der Veräußerung einen Anteil des Gewinns in Höhe von<br />

€ 300 Mio. abgegrenzt. Im Juli 2002 reichte Bombardier bei der<br />

Internationalen Handelskammer in Paris einen Antrag auf Einleitung<br />

eines Schiedsverfahrens ein. Bombardier machte die Anpassung<br />

des Kaufpreises gemäß den Bedingungen des Kaufvertrages<br />

sowie Ansprüche wegen angeblicher Vertragsverletzungen und<br />

falscher Darstellungen geltend. Die Schadenersatzforderung von<br />

Bombardier belief sich auf insgesamt ca. € 960 Mio. Die Höhe<br />

der im Kaufvertrag vereinbarten Anpassung des Kaufpreises war<br />

auf € 150 Mio. begrenzt, die Höhe sonstiger Ansprüche, soweit<br />

rechtlich zulässig, auf weitere € 150 Mio. <strong>Daimler</strong>Chrysler und<br />

Bombardier haben am 28. September 2004 einen Vergleich zur<br />

Beilegung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Veräußerung<br />

von Adtranz geschlossen. Der Vergleich sieht eine Kaufpreisanpassung<br />

zugunsten von Bombardier in Höhe von € 170<br />

Mio. und die Rücknahme aller sonstiger Forderungen und Vorwürfe<br />

seitens Bombardier vor. <strong>Daimler</strong>Chrysler bezahlte die Kaufpreisanpassung<br />

am 1. Oktober 2004. Der verbliebene abgegrenz-<br />

te Ertrag wurde, nach Abzug noch angefallener Aufwendungen<br />

aus dem Vergleich, mit € 120 Mio. im Jahr 2004 realisiert. Dieser<br />

Betrag ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen innerhalb der<br />

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und im Operating Profit des<br />

Segments Übrige Aktivitäten enthalten.<br />

Wie bereits berichtet, hat die Tracinda Corporation im vierten<br />

Quartal 2000 beim Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den<br />

Bezirk Delaware eine Klage gegen die <strong>Daimler</strong>Chrysler AG<br />

und einige ihrer Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder (Herren<br />

Kopper, Prof. Schrempp und Dr. Gentz) eingereicht. Kurz darauf<br />

haben andere Kläger gegen dieselben Beklagten eine Reihe<br />

weiterer Klagen mit ähnlich lautenden Ansprüchen wie in der Tracinda-Klage<br />

erhoben. Zwei Einzelverfahren und eine konsolidierte<br />

Sammelklage waren ursprünglich anhängig. Die Kläger, gegenwärtige<br />

bzw. ehemalige <strong>Daimler</strong>Chrysler-Aktionäre, werfen den<br />

Beklagten einen Verstoß gegen das amerikanische Wertpapierrecht<br />

und Betrug im Zusammenhang mit der Zustimmung der<br />

Chrysler-Aktionäre zum Zusammenschluss der Chrysler Corp.<br />

und <strong>Daimler</strong>-Benz AG im Jahr 1998 vor. Im März 2003 gab das<br />

Gericht dem Antrag von Herrn Kopper auf Abweisung aller gegen<br />

ihn gerichteten Klagen wegen fehlender Zuständigkeit statt. Im<br />

August 2003 stimmte <strong>Daimler</strong>Chrysler einem Vergleich bezüglich<br />

der konsolidierten Sammelklage in Höhe von $ 300 Mio. (bereinigt<br />

um Währungseffekte rund € 230 Mio.) zu und schloss kurz<br />

darauf einen Vergleich mit Glickenhaus, einem der beiden Einzelkläger.<br />

Das Gericht hat dem Vergleich über die konsolidierte<br />

Sammelklage durch Beschluss vom 5. Februar 2004 endgültig<br />

zugestimmt, so dass sich diese erledigt hat. Die Vergleiche hatten<br />

keinen Einfluss auf die Klage von Tracinda, die behauptet, ihr<br />

seien Schäden in der Größenordnung von rund $ 1,35 Mrd. entstanden.<br />

Die mündliche Verhandlung im Tracinda-Fall wurde am<br />

11. Februar 2004 abgeschlossen. Es lässt sich mit Gewissheit<br />

nicht vorhersagen, wann das Gericht eine Entscheidung fällen<br />

wird. Beim gleichen Gericht wurde des Weiteren im Jahr 2004<br />

im Namen von gegenwärtigen und ehemaligen nicht amerikanischen<br />

und nicht in den USA ansässigen Aktionären von <strong>Daimler</strong>-<br />

Chrysler, die ihre <strong>Daimler</strong>Chrysler Aktien an oder mittels Börsen<br />

außerhalb der USA erworben haben, eine als Sammelklage<br />

deklarierte Klage gegen die <strong>Daimler</strong>Chrysler AG und einige Vorstandsmitglieder<br />

eingereicht. Jene Aktionäre hatte das Gericht<br />

ursprünglich wegen praktischen Schwierigkeiten, diese Personen<br />

in die Gruppe der Kläger mit einzubeziehen, von der konsolidierten<br />

Sammelklage ausgeschlossen. Diese Klage enthält<br />

ähnliche Behauptungen wie die Tracinda-Klage und die vorherige<br />

Sammelklage.<br />

Im Jahr 2002 wurden mehrere Klagen eingereicht, die mit der in<br />

Südafrika praktizierten Apartheid in Zusammenhang stehen<br />

und verschiedene vor 1994 liegende Zeiträume betreffen: Am<br />

11. November 2002 wurde durch die Khulumani Support Group,<br />

welche angeblich 32.700 Einzelpersonen repräsentiert, sowie<br />

durch mehrere Einzelkläger eine Klage (geführt unter Khulumani<br />

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