36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler
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Dies wird zum einen erreicht durch ein vier Jahre laufendes,<br />
erfolgsorientiertes Modell, das auf international üblichen<br />
Kennzahlen aufbaut. Die Zielerreichung orientiert sich dabei<br />
an der tatsächlich erreichten Kapitalrendite sowie an der<br />
Umsatzrendite im Vergleich zu ausgewählten Automobilunternehmen<br />
(BMW, Ford, GM, Honda, Iveco, Toyota, Volvo und VW).<br />
Durch die Zuteilung von virtuellen Aktien wird gleichzeitig die<br />
Entwicklung der <strong>Daimler</strong>Chrysler-Aktie weiterhin berücksichtigt.<br />
Nach drei Jahren wird die sich aus dem Grad der Zielerreichung<br />
ergebende Anzahl der virtuellen Aktien ermittelt. Diese virtuellen<br />
Aktien sind anschließend noch ein weiteres Jahr zu halten. Nach<br />
vier Jahren ergibt sich der Auszahlungsbetrag, indem die Anzahl der<br />
virtuellen Aktien mit dem dann gültigen Aktienkurs multipliziert<br />
wird.<br />
Die Mitglieder des Vorstands müssen ein Viertel dieses<br />
Bruttoauszahlungsbetrages zum Kauf von »echten« Aktien der<br />
Gesellschaft verwenden. Diese Aktien sind während der<br />
Zugehörigkeit zum Vorstand zu halten.<br />
Zusammensetzung der Vergütung für den Vorstand ab dem<br />
Geschäftsjahr 2005. Die Vergütung des Vorstands setzt sich<br />
somit ab dem Geschäftsjahr 2005 aus den drei Komponenten<br />
Basisgehalt, Jahresbonus und der oben beschriebenen langfristigen<br />
aktienorientierten Vergütung zusammen.<br />
Altersvorsorge. Die Pensionsverträge der derzeitigen Vorstandsmitglieder<br />
mit der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG beinhalten Zusagen auf<br />
ein jährliches Ruhegehalt, das sich als Prozentsatz des fixen jährlichen<br />
Basisgehalts errechnet.<br />
Die im Jahr 2004 gewährten Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder<br />
der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG und ihrer Hinterbliebenen<br />
belaufen sich auf € 17,4 Mio. Für Pensionsverpflichtungen<br />
gegenüber diesem Personenkreis wurde insgesamt ein Betrag<br />
von € 203,8 Mio. zurückgestellt.<br />
Im Jahr 2004 wurde den Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen<br />
gegenüber den aktiven Vorstandsmitgliedern<br />
der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG ein Betrag von € 9,0 Mio. zugeführt.<br />
Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder. Zur Aufnahme von<br />
Nebentätigkeiten benötigen die Vorstände die Zustimmung des<br />
Aufsichtsratsvorsitzenden. So ist sichergestellt, dass weder der<br />
zeitliche Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu einem<br />
Konflikt mit den Aufgaben für das Unternehmen führt.<br />
Soweit es sich bei den Nebentätigkeiten um Aufsichtsmandate<br />
oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien handelt, sind<br />
diese im Jahresabschluss der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG aufgeführt und<br />
im Internet veröffentlicht.<br />
Für die Übernahme von Mandaten in Konzerngesellschaften<br />
erfolgt keine Vergütung.<br />
Vergütung des Aufsichtsrats<br />
Vergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2004. Die Vergütung<br />
des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung der <strong>Daimler</strong>-<br />
Chrysler AG festgelegt; sie ist in der Satzung des Unternehmens<br />
geregelt. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass die Mitglieder<br />
des Aufsichtsrats zusätzlich zu einem Auslagenersatz und der<br />
ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer<br />
nach Abschluss des Geschäftsjahres eine feste Vergütung<br />
in Höhe von € 75.000 erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats<br />
erhält das Dreifache, der Stellvertreter des Vorsitzenden des<br />
Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das<br />
Zweifache, Vorsitzende in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats<br />
das 1,5fache und Mitglieder in Ausschüssen des Aufsichtsrats<br />
das 1,3fache der festen Vergütung eines ordentlichen<br />
Mitglieds. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere der<br />
genannten Funktionen ausübt, bemisst sich seine Vergütung<br />
ausschließlich nach der am höchsten vergüteten Funktion.<br />
Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist<br />
in der nebenstehenden Tabelle ausgewiesen.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für<br />
jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen,<br />
ein Sitzungsentgelt in Höhe von € 1.100.