30.10.2012 Aufrufe

36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler

36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler

36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

92<br />

Dies wird zum einen erreicht durch ein vier Jahre laufendes,<br />

erfolgsorientiertes Modell, das auf international üblichen<br />

Kennzahlen aufbaut. Die Zielerreichung orientiert sich dabei<br />

an der tatsächlich erreichten Kapitalrendite sowie an der<br />

Umsatzrendite im Vergleich zu ausgewählten Automobilunternehmen<br />

(BMW, Ford, GM, Honda, Iveco, Toyota, Volvo und VW).<br />

Durch die Zuteilung von virtuellen Aktien wird gleichzeitig die<br />

Entwicklung der <strong>Daimler</strong>Chrysler-Aktie weiterhin berücksichtigt.<br />

Nach drei Jahren wird die sich aus dem Grad der Zielerreichung<br />

ergebende Anzahl der virtuellen Aktien ermittelt. Diese virtuellen<br />

Aktien sind anschließend noch ein weiteres Jahr zu halten. Nach<br />

vier Jahren ergibt sich der Auszahlungsbetrag, indem die Anzahl der<br />

virtuellen Aktien mit dem dann gültigen Aktienkurs multipliziert<br />

wird.<br />

Die Mitglieder des Vorstands müssen ein Viertel dieses<br />

Bruttoauszahlungsbetrages zum Kauf von »echten« Aktien der<br />

Gesellschaft verwenden. Diese Aktien sind während der<br />

Zugehörigkeit zum Vorstand zu halten.<br />

Zusammensetzung der Vergütung für den Vorstand ab dem<br />

Geschäftsjahr 2005. Die Vergütung des Vorstands setzt sich<br />

somit ab dem Geschäftsjahr 2005 aus den drei Komponenten<br />

Basisgehalt, Jahresbonus und der oben beschriebenen langfristigen<br />

aktienorientierten Vergütung zusammen.<br />

Altersvorsorge. Die Pensionsverträge der derzeitigen Vorstandsmitglieder<br />

mit der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG beinhalten Zusagen auf<br />

ein jährliches Ruhegehalt, das sich als Prozentsatz des fixen jährlichen<br />

Basisgehalts errechnet.<br />

Die im Jahr 2004 gewährten Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder<br />

der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG und ihrer Hinterbliebenen<br />

belaufen sich auf € 17,4 Mio. Für Pensionsverpflichtungen<br />

gegenüber diesem Personenkreis wurde insgesamt ein Betrag<br />

von € 203,8 Mio. zurückgestellt.<br />

Im Jahr 2004 wurde den Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen<br />

gegenüber den aktiven Vorstandsmitgliedern<br />

der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG ein Betrag von € 9,0 Mio. zugeführt.<br />

Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder. Zur Aufnahme von<br />

Nebentätigkeiten benötigen die Vorstände die Zustimmung des<br />

Aufsichtsratsvorsitzenden. So ist sichergestellt, dass weder der<br />

zeitliche Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu einem<br />

Konflikt mit den Aufgaben für das Unternehmen führt.<br />

Soweit es sich bei den Nebentätigkeiten um Aufsichtsmandate<br />

oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien handelt, sind<br />

diese im Jahresabschluss der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG aufgeführt und<br />

im Internet veröffentlicht.<br />

Für die Übernahme von Mandaten in Konzerngesellschaften<br />

erfolgt keine Vergütung.<br />

Vergütung des Aufsichtsrats<br />

Vergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2004. Die Vergütung<br />

des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung der <strong>Daimler</strong>-<br />

Chrysler AG festgelegt; sie ist in der Satzung des Unternehmens<br />

geregelt. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass die Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats zusätzlich zu einem Auslagenersatz und der<br />

ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer<br />

nach Abschluss des Geschäftsjahres eine feste Vergütung<br />

in Höhe von € 75.000 erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats<br />

erhält das Dreifache, der Stellvertreter des Vorsitzenden des<br />

Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das<br />

Zweifache, Vorsitzende in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats<br />

das 1,5fache und Mitglieder in Ausschüssen des Aufsichtsrats<br />

das 1,3fache der festen Vergütung eines ordentlichen<br />

Mitglieds. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere der<br />

genannten Funktionen ausübt, bemisst sich seine Vergütung<br />

ausschließlich nach der am höchsten vergüteten Funktion.<br />

Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist<br />

in der nebenstehenden Tabelle ausgewiesen.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für<br />

jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen,<br />

ein Sitzungsentgelt in Höhe von € 1.100.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!