Satzung - Gemeinde Kirkel
Satzung - Gemeinde Kirkel
Satzung - Gemeinde Kirkel
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5<br />
§ 10<br />
Ausnahmen von der Übertragung der Reinigungspflicht<br />
Von der Übertragung der Straßenreinigungspflicht (§ 4 a) auf die in § 2 Abs. 1 und 4 genannten<br />
Personen sind die Fahrbahnen, nicht jedoch die Straßenrinnen und Gehwege der in der Anlage<br />
genannten Straßen sowie die öffentlichen Plätze und Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel<br />
ausgenommen.<br />
§ 11<br />
Ordnungswidrigkeit<br />
Nach § 61 Abs. 1 Ziffer 14 des Saarländischen Straßengesetzes handelt ordnungswidrig, wer<br />
die ihm durch diese <strong>Satzung</strong> auferlegte Reinigungspflicht verletzt.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle in den<br />
einzelnen Ortsteilen noch geltenden <strong>Satzung</strong>en zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht<br />
auf die Straßenanlieger außer Kraft.<br />
<strong>Kirkel</strong>, 03. April 1981<br />
Der Bürgermeister:<br />
(B a c h)