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Rehasport im <strong>KKRN</strong>-aktiv e.V. bietet Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit anderen durch<br />
Bewegung und Sport ganzheitlich ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern, den Verlauf von<br />
Krankheiten positiv zu beeinflussen und damit wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen<br />
zu können. Rehasport ist für Menschen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder die<br />
von einer (drohenden) Behinderung betroffen sind, entwickelt worden.<br />
Hierzu zählen:<br />
● Erkrankungen der Wirbelsäule<br />
● Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates<br />
● Erkrankungen der oberen und unteren Extremitäten<br />
● Haltungsschwächen und Haltungsschäden<br />
● Arthrose und Arthritis der Gelenke<br />
● Zustand nach Prothesen- und Endoprothesenversorgung<br />
● Osteoporose<br />
● Rheumatische Erkrankungen<br />
● Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems<br />
● Herzinfarkt<br />
● Asthma bronchiale<br />
● COPD<br />
● Chronische Atemwegs- und Lungenerkrankungen<br />
Dauer des Trainings<br />
Mit der ärztlichen Verordnung für Rehasport besteht in der Regel ein Anspruch auf 50<br />
Trainingseinheiten innerhalb von 18 Monaten. Das Training wird normalerweise an zwei<br />
Tagen pro Woche absolviert. Jede Trainingseinheit dauert je nach Erkrankung zwischen<br />
45 und 60 Minuten.<br />
Kursgebühr Rehabilitationssport<br />
Wir über die Krankenkasse abgerechnet<br />
Rehasport im <strong>KKRN</strong>-aktiv e.V. wird von den<br />
Krankenkassen unterstützt. Voraussetzung ist der<br />
ausgefüllte und genehmigte „Antrag auf Kostenübernahme<br />
von Rehabilitationssport“, der beim<br />
behandelnden Arzt erhältlich ist. Der Antrag beinhaltet<br />
die ärztliche Diagnose sowie die Anzahl<br />
der wöchentlichen Übungsstunden. Er muss von<br />
der Krankenkasse genehmigt werden.<br />
Rehabilitationssport<br />
§ 20 SGB V<br />
Inhalte und Ziele des Rehabilitationssports<br />
Beim Rehasport wird durch gezielte Gymnastik, Kräftigung der gelenkstabilisierenden Muskulatur,<br />
Dehnung der verkürzten Muskulatur sowie Techniken der Mobilisation und Entspannung<br />
versucht, die Körperfunktionen zu stabilisieren und den Beschwerden entgegenzuwirken.<br />
Rehasport bezieht pädagogische, psychologische und soziale Gesichtspunkte ein und ist somit<br />
auf eine ganzheitliche Wirkungsweise ausgerichtet. Der Rehasport soll Hilfe zur Selbsthilfe bieten,<br />
die Verantwortung für die eigene Gesundheit stärken und zu einem lebensbegleitendem<br />
Sporttreiben motivieren.<br />
Rehasport im <strong>KKRN</strong>-aktiv e.V.<br />
Für alle Rehasport-Teilnehmer führen wir wöchentliche Informationsveranstaltungen mit<br />
persönlicher Anamnese durch. Danach erfolgt die Zuteilung in eine dem Leistungsstand angepasste<br />
Rehasportgruppe. Bei schwerwiegenden oder Mehrfach-Erkrankungen empfehlen<br />
wir eine physiotherapeutische Untersuchung (kostenpflichtig).<br />
Die Krankenkassen befürworten ausdrücklich eine Vereins-Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis.<br />
Über die Kosten dieser Vereins-Mitgliedschaft und die mit dieser verbundenen Vorteile informieren<br />
wir Sie gern. Die Vereinsmitgliedschaft dient der Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit des<br />
Rehasportangebotes in unserem Verein.<br />
Rehasport ist ein kontinuierlicher Prozess und sollte daher über einen längeren Zeitraum<br />
durchgeführt werden. Der Erfolg hängt wesentlich von Ihrer regelmäßigen Teilnahme ab.<br />
Eine Beendigung nach nur wenigen Trainingseinheiten ohne besonderen Grund wird von<br />
uns an Ihre Krankenkasse und Ihren behandelnden Arzt gemeldet.<br />
Der <strong>KKRN</strong>-aktiv e.V. ist Mitglied im Behindertensportverband Nordrhein-Westfalen<br />
(BSNW) und im Landessportbund (LSB). Alle Teilnehmer sind daher bei der Deutschen<br />
Sporthilfe e.V. unfallversichert.<br />
Ernährung Entspannung<br />
Sporttherapie<br />
Rehabilitationssport Gesundheitssport<br />
Elternschule<br />
Ernährung<br />
Entspannung<br />
Sporttherapie<br />
Rehabilitationssport Gesundheitssport<br />
Starttermine siehe Seite 11<br />
Diese Kurse werden nach § 20 SGB V bezuschußt