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Stadtspiegel 16-13.pdf - Limbach-Oberfrohna

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STADTSPIEGEL 1. August 2013<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Technischer Ausschuss tagt<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet<br />

am Dienstag, dem 13. August 2013, um 18.30 Uhr, im Beratungsraum<br />

„Zlin“, Haus B des Rathauses <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Rathausplatz<br />

1) statt. Die Tagesordnung kann ab dem 3. August 2013 an<br />

den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter<br />

www.limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />

Verwaltungsausschuss tagt<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses findet<br />

am Dienstag, dem 20. August 2013, um 18.30 Uhr, im Beratungsraum<br />

„Zlin“, Haus B des Rathauses <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Rathausplatz<br />

1) statt. Die Tagesordnung kann ab dem 10. August 2013 an<br />

den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter<br />

www.limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />

Standort der Bekanntmachungstafeln:<br />

• im Rathaus, Haus B, Foyer Erdgeschoss<br />

• am Rathaus (Haus D, Zufahrt zum Rathaus)<br />

• am Gebäude Straße des Friedens 100<br />

• an der Kreuzung Waldenburger Straße/Meinsdorfer Straße<br />

(neben der Parkplatzeinfahrt)<br />

• im Ortsteil Bräunsdorf am Rathaus (Untere Dorfstraße 8)<br />

• im Ortsteil Kändler am Rathaus (Hauptstraße 30)<br />

• im Ortsteil Pleißa am Rathaus (Pleißenbachstraße 68 a)<br />

• im Ortsteil Wolkenburg-Kaufungen<br />

- in Wolkenburg am Rathaus (Kaufunger Straße 19)<br />

- in Kaufungen (Dorfstraße 31)<br />

- in Dürrengerbisdorf (an der Einfahrt zum Talweg)<br />

- in Uhlsdorf (An der Alten Mühle)<br />

Information<br />

zur Förderung von Abbrüchen leer stehender Wohngebäude<br />

außerhalb von Sanierungs- und Stadtumbaugebieten<br />

Gemäß Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums<br />

des Innern im Sächsischen Amtsblatt vom 11.07.2013 besteht die<br />

Möglichkeit, den Abbruch von dauerhaft nicht mehr benötigten<br />

Wohngebäuden (auch mit Gewerbeflächen), die außerhalb von<br />

Stadtumbaugebieten und von Fördergebieten der Städtebaulichen<br />

Erneuerung liegen, mit einem nichtrückzahlbaren Zuschuss von 50<br />

Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu unterstützen.<br />

Aufgrund der sehr kurzfristigen Antragstellung (8. August 2013!)<br />

geben wir hiermit die wichtigsten Förderbedingungen bekannt:<br />

Impressum: www.limbach-oberfrohna.de<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Stadtverwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> • Oberbürgermeister<br />

Dr. Hans-Christian Rickauer, Rathausplatz 1, Tel.: 0 37 22 / 7 80<br />

Verantwortlich für den nicht amtlichen Teil: der jeweilige Verfasser<br />

Verantwortlich für Satz, Anzeigen und Verlagssonderveröffentlichungen:<br />

Zweitweg GmbH, Verlag und Werbung, Grenzgraben 69, 09126 Chemnitz,<br />

Tel.: 03 71 / 5 33 45 21, Fax: 03 71 / 5 33 45 18,<br />

email: zweitweg-verlag@selbsthilfe91.de<br />

Druck: <strong>Limbach</strong>er Druck GmbH, Tel.: 0 37 22 / 9 21 47<br />

Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG,<br />

Winklhofer Straße 20, 091<strong>16</strong> Chemnitz, Tel. 03722/7 79 18 24 11<br />

gedruckt auf 100% Recycling-Papier<br />

1. Die Rückbaumaßnahme muss außerhalb eines Stadtumbaugebietes<br />

oder eines Fördergebietes der Städtebaulichen Erneuerung<br />

liegen. Nicht förderfähig sind der Rückbau von Gebäuden in einer<br />

geschlossenen straßenparallelen Blockrandbebauung sowie der<br />

Rückbau unbewohnbarer, ruinöser Wohngebäude.<br />

2. Der Zuwendungsempfänger erhält einen nichtrückzahlbaren<br />

Zuschuss in Höhe von 50 Euro/m² zurückgebauter Wohnfläche,<br />

wobei folgende Leistungen abgegolten sind:<br />

- Kosten für den Abbruch und die Demontage des Bauwerkes einschließlich<br />

der Ver- und Entsorgungsleitungen,<br />

- der Abtransport des Abbruchmaterials einschl. Enddeponie<br />

- Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

- das einfache Herrichten des Grundstücks nach der Rückbaumaßnahme<br />

- notwendige Baunebenkosten<br />

- Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen und<br />

- abbruchbedingte Instandsetzungskosten an Nachbarhäusern.<br />

3. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach dem Herrichten<br />

der Abbruchfläche.<br />

4. Die Maßnahme ist 2013 abzuschließen und abzurechnen.<br />

5. Die Rückbaufläche darf innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht<br />

mit Mietwohnungsbau bebaut werden. Die Errichtung von selbst<br />

genutztem Wohneigentum ist zugelassen.<br />

Anträge sind bis spätestens 6. August 2013 im Fachbereich Stadtentwicklung/Stadtplanung<br />

oder im Fachbereich Finanzen/Fördermittel<br />

der Stadtverwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> einzureichen.<br />

Die Grundlage für die Antragstellung bildet eine Wohnflächenermittlung.<br />

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Bewilligungsbehörde<br />

ist nicht die Stadt.<br />

Auskunft zum Förderprogramm erteilen Angelika Spangenberg,<br />

Fachbereich Stadtentwicklung/Stadtplanung, Tel. 03722/78310,<br />

bzw. Andrea Kleindienst, Finanzverwaltung/Fördermittel,<br />

03722/78126 der Stadtverwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> während<br />

der Öffnungszeiten des Rathauses.<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> sucht zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt für den Fachbereich Stadtentwicklung einen/eine<br />

Sachbearbeiter/in<br />

im Tiefbau<br />

Aufgabengebiet:<br />

• Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden (z.B.<br />

Fördermittelbeantragung, Schadensaufnahme, Abstimmungen mit<br />

Ingenieurbüros, Ämtern und Bürgern sowie Begleitung des Wasserrechtsverfahrens),<br />

• Instandsetzung und Instandhaltung der Gewässer II Ordnung,<br />

• Instandhaltung von Straßen (bspw. Aufnahme von Schäden Mitwirkung<br />

bei der Vorbereitung von Leistungsverzeichnissen durch<br />

Planungsbüros, baubegleitende Überwachung und Abrechnung),<br />

• Überwachung, Abnahme und Dokumentation von Aufgrabungen,<br />

• digitale Bauwerksverwaltung mit der Nutzeranwendung „Archikart“.<br />

Voraussetzungen:<br />

• Erfolgreich abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen/Tiefbau,<br />

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