Stadtspiegel 16-13.pdf - Limbach-Oberfrohna
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STADTSPIEGEL 1. August 2013<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Technischer Ausschuss tagt<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet<br />
am Dienstag, dem 13. August 2013, um 18.30 Uhr, im Beratungsraum<br />
„Zlin“, Haus B des Rathauses <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Rathausplatz<br />
1) statt. Die Tagesordnung kann ab dem 3. August 2013 an<br />
den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter<br />
www.limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />
Verwaltungsausschuss tagt<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses findet<br />
am Dienstag, dem 20. August 2013, um 18.30 Uhr, im Beratungsraum<br />
„Zlin“, Haus B des Rathauses <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Rathausplatz<br />
1) statt. Die Tagesordnung kann ab dem 10. August 2013 an<br />
den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter<br />
www.limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />
Standort der Bekanntmachungstafeln:<br />
• im Rathaus, Haus B, Foyer Erdgeschoss<br />
• am Rathaus (Haus D, Zufahrt zum Rathaus)<br />
• am Gebäude Straße des Friedens 100<br />
• an der Kreuzung Waldenburger Straße/Meinsdorfer Straße<br />
(neben der Parkplatzeinfahrt)<br />
• im Ortsteil Bräunsdorf am Rathaus (Untere Dorfstraße 8)<br />
• im Ortsteil Kändler am Rathaus (Hauptstraße 30)<br />
• im Ortsteil Pleißa am Rathaus (Pleißenbachstraße 68 a)<br />
• im Ortsteil Wolkenburg-Kaufungen<br />
- in Wolkenburg am Rathaus (Kaufunger Straße 19)<br />
- in Kaufungen (Dorfstraße 31)<br />
- in Dürrengerbisdorf (an der Einfahrt zum Talweg)<br />
- in Uhlsdorf (An der Alten Mühle)<br />
Information<br />
zur Förderung von Abbrüchen leer stehender Wohngebäude<br />
außerhalb von Sanierungs- und Stadtumbaugebieten<br />
Gemäß Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums<br />
des Innern im Sächsischen Amtsblatt vom 11.07.2013 besteht die<br />
Möglichkeit, den Abbruch von dauerhaft nicht mehr benötigten<br />
Wohngebäuden (auch mit Gewerbeflächen), die außerhalb von<br />
Stadtumbaugebieten und von Fördergebieten der Städtebaulichen<br />
Erneuerung liegen, mit einem nichtrückzahlbaren Zuschuss von 50<br />
Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu unterstützen.<br />
Aufgrund der sehr kurzfristigen Antragstellung (8. August 2013!)<br />
geben wir hiermit die wichtigsten Förderbedingungen bekannt:<br />
Impressum: www.limbach-oberfrohna.de<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Stadtverwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> • Oberbürgermeister<br />
Dr. Hans-Christian Rickauer, Rathausplatz 1, Tel.: 0 37 22 / 7 80<br />
Verantwortlich für den nicht amtlichen Teil: der jeweilige Verfasser<br />
Verantwortlich für Satz, Anzeigen und Verlagssonderveröffentlichungen:<br />
Zweitweg GmbH, Verlag und Werbung, Grenzgraben 69, 09126 Chemnitz,<br />
Tel.: 03 71 / 5 33 45 21, Fax: 03 71 / 5 33 45 18,<br />
email: zweitweg-verlag@selbsthilfe91.de<br />
Druck: <strong>Limbach</strong>er Druck GmbH, Tel.: 0 37 22 / 9 21 47<br />
Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG,<br />
Winklhofer Straße 20, 091<strong>16</strong> Chemnitz, Tel. 03722/7 79 18 24 11<br />
gedruckt auf 100% Recycling-Papier<br />
1. Die Rückbaumaßnahme muss außerhalb eines Stadtumbaugebietes<br />
oder eines Fördergebietes der Städtebaulichen Erneuerung<br />
liegen. Nicht förderfähig sind der Rückbau von Gebäuden in einer<br />
geschlossenen straßenparallelen Blockrandbebauung sowie der<br />
Rückbau unbewohnbarer, ruinöser Wohngebäude.<br />
2. Der Zuwendungsempfänger erhält einen nichtrückzahlbaren<br />
Zuschuss in Höhe von 50 Euro/m² zurückgebauter Wohnfläche,<br />
wobei folgende Leistungen abgegolten sind:<br />
- Kosten für den Abbruch und die Demontage des Bauwerkes einschließlich<br />
der Ver- und Entsorgungsleitungen,<br />
- der Abtransport des Abbruchmaterials einschl. Enddeponie<br />
- Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
- das einfache Herrichten des Grundstücks nach der Rückbaumaßnahme<br />
- notwendige Baunebenkosten<br />
- Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen und<br />
- abbruchbedingte Instandsetzungskosten an Nachbarhäusern.<br />
3. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach dem Herrichten<br />
der Abbruchfläche.<br />
4. Die Maßnahme ist 2013 abzuschließen und abzurechnen.<br />
5. Die Rückbaufläche darf innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht<br />
mit Mietwohnungsbau bebaut werden. Die Errichtung von selbst<br />
genutztem Wohneigentum ist zugelassen.<br />
Anträge sind bis spätestens 6. August 2013 im Fachbereich Stadtentwicklung/Stadtplanung<br />
oder im Fachbereich Finanzen/Fördermittel<br />
der Stadtverwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> einzureichen.<br />
Die Grundlage für die Antragstellung bildet eine Wohnflächenermittlung.<br />
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Bewilligungsbehörde<br />
ist nicht die Stadt.<br />
Auskunft zum Förderprogramm erteilen Angelika Spangenberg,<br />
Fachbereich Stadtentwicklung/Stadtplanung, Tel. 03722/78310,<br />
bzw. Andrea Kleindienst, Finanzverwaltung/Fördermittel,<br />
03722/78126 der Stadtverwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> während<br />
der Öffnungszeiten des Rathauses.<br />
Stellenausschreibung<br />
Die Stadtverwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> sucht zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt für den Fachbereich Stadtentwicklung einen/eine<br />
Sachbearbeiter/in<br />
im Tiefbau<br />
Aufgabengebiet:<br />
• Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden (z.B.<br />
Fördermittelbeantragung, Schadensaufnahme, Abstimmungen mit<br />
Ingenieurbüros, Ämtern und Bürgern sowie Begleitung des Wasserrechtsverfahrens),<br />
• Instandsetzung und Instandhaltung der Gewässer II Ordnung,<br />
• Instandhaltung von Straßen (bspw. Aufnahme von Schäden Mitwirkung<br />
bei der Vorbereitung von Leistungsverzeichnissen durch<br />
Planungsbüros, baubegleitende Überwachung und Abrechnung),<br />
• Überwachung, Abnahme und Dokumentation von Aufgrabungen,<br />
• digitale Bauwerksverwaltung mit der Nutzeranwendung „Archikart“.<br />
Voraussetzungen:<br />
• Erfolgreich abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen/Tiefbau,<br />
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