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Studiengang Medizin Semesterheft für das Studienjahr 2013/2014

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PJ-Verteilung<br />

Die endgültige PJ-Verteilung kann aus Kapazitätsgründen von der beantragten Reihenfolge der Fächer und der Ausbildungsorte<br />

abweichen.<br />

Die PJ-Plätze werden in einem zweistufigen Vergabeverfahren verteilt. Genaueres entnehnem Sie bitte dem Merkblatt<br />

zur PJ-Anmeldung.<br />

Die PJ-Einteilung wird spätestens 6 Wochen vor PJ-Beginn per E-Mail mitgeteilt.<br />

Zulassung zum PJ<br />

Die Zulassung zum PJ kann nur erfolgen, wenn<br />

1. eine fristgerechte Anmeldung zum PJ vorliegt und<br />

2. die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen bis 1 Werktag vor PJ-Beginn erbracht und vorgelegt wurden.<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

1. Immatrikulation im <strong>Studiengang</strong> Humanmedizin an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald<br />

2. Bestandener Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung<br />

3. Teilnahme an einer Einweisung und Belehrung zu Grundlagen der Hygiene und Transfusionsmedizin<br />

4. Vorsorgeuntersuchung gemäß BioStoffV<br />

5. aktueller negativer MRSA-Befund<br />

Hinweise zu einzelnen Zulassungsvoraussetzungen zum PJ<br />

Folgende Nachweise müssen nicht durch die Studierenden vorgelegt werden, sofern diese in Greifswald absolviert wurden.<br />

Die entsprechende Information erhält <strong>das</strong> Studiendekanat in der Regel durch die jeweilige Einrichtung.<br />

– Teilnahmebescheinigung an einer Einweisung und Belehrung zu Grundlagen der Hygiene und Transfusionsmedizin<br />

– gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

Besondere Hinweise zur Vorsorgeuntersuchung gemäß BioStoffV<br />

Der Nachweis erfolgt im Betriebsärztlichen Dienst bis spätestens eine Woche vor PJ-Beginn.<br />

Die letzte Untersuchung gemäß BioStoffV darf bei Antritt des Praktischen Jahres nicht älter als 3 Jahre sein. (Wir raten<br />

zur Nachfrage bei den Betriebsärztinnen.)<br />

Die Information, ob die Studierenden <strong>das</strong> PJ beginnen können, erhält <strong>das</strong> Studiendekanat <strong>Medizin</strong> direkt vom Betriebsärztlichen<br />

Dienst, sofern der Termin vor dem 15. April (Maibeginn) bzw. 15. Oktober (Novemberbeginn) liegt.<br />

Findet die Untersuchung nach dem 15. April statt, müssen die Studierenden die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

selbstständig im Studiendekanat vorlegen.<br />

Zulassung zum PJ<br />

Die endgültige Zulassung zum PJ durch die Universitätsmedizin erfolgt erst mit dem vollständigen Nachweis aller Zulassungsvoraussetzungen<br />

und wird spätestens einen Werktag vor PJ-Beginn über den eCampus bekannt gegeben.<br />

Meldeverfahren des Landesprüfungsamtes <strong>für</strong> Heilberufe M.-V. zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung<br />

Bitte achten Sie auf die Bekanntmachtungen und Hinweise des Landesprüfungsamtes (Internet).<br />

Hinweis zum Leistungsnachweis:<br />

Für die Zulassung zur Prüfung benötigen Sie einen offiziellen und bestätigten Ausdruck Ihres Studienbuches.<br />

Da<strong>für</strong> muss im Studiendekanat der Leistungsnachweis über <strong>das</strong> Wahlfach § 2 Abs. 8 ÄAppO im Zweiten Abschnitt<br />

durch die Studierenden vorgelegt werden, sofern dieser NICHT im elektronischen Studienbuch verzeichnet ist.<br />

Das Wahlfach muss spätestens bis zum jeweiligen Bewerbungsstichtag des folgenden PJs (17. Januar <strong>2014</strong> bzw.<br />

13. Juni <strong>2014</strong>) vorgelegt werden. Liegt der Nachweis nicht vor, kann kein Leistungsnachweis <strong>für</strong> die Anmeldung zum<br />

Staatsexamen erstellt werden.<br />

Das Studiendekanat wird <strong>für</strong> alle Studierenden, die sich zum Zweiten Abschnitt angemeldet haben, nach Abschluss aller<br />

Lehrveranstaltungen den Leistungsnachweis erstellen, der im Rahmen der Nachreichfrist durch die Studierenden beim<br />

Landesprüfungsamt vorgelegt werden muss. Genaue Zeiten der Ausgabe werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unseren Internetseiten!<br />

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