Studiengang Medizin Semesterheft für das Studienjahr 2013/2014
Studiengang Medizin Semesterheft für das Studienjahr 2013/2014
Studiengang Medizin Semesterheft für das Studienjahr 2013/2014
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
PJ-Verteilung<br />
Die endgültige PJ-Verteilung kann aus Kapazitätsgründen von der beantragten Reihenfolge der Fächer und der Ausbildungsorte<br />
abweichen.<br />
Die PJ-Plätze werden in einem zweistufigen Vergabeverfahren verteilt. Genaueres entnehnem Sie bitte dem Merkblatt<br />
zur PJ-Anmeldung.<br />
Die PJ-Einteilung wird spätestens 6 Wochen vor PJ-Beginn per E-Mail mitgeteilt.<br />
Zulassung zum PJ<br />
Die Zulassung zum PJ kann nur erfolgen, wenn<br />
1. eine fristgerechte Anmeldung zum PJ vorliegt und<br />
2. die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen bis 1 Werktag vor PJ-Beginn erbracht und vorgelegt wurden.<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
1. Immatrikulation im <strong>Studiengang</strong> Humanmedizin an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald<br />
2. Bestandener Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung<br />
3. Teilnahme an einer Einweisung und Belehrung zu Grundlagen der Hygiene und Transfusionsmedizin<br />
4. Vorsorgeuntersuchung gemäß BioStoffV<br />
5. aktueller negativer MRSA-Befund<br />
Hinweise zu einzelnen Zulassungsvoraussetzungen zum PJ<br />
Folgende Nachweise müssen nicht durch die Studierenden vorgelegt werden, sofern diese in Greifswald absolviert wurden.<br />
Die entsprechende Information erhält <strong>das</strong> Studiendekanat in der Regel durch die jeweilige Einrichtung.<br />
– Teilnahmebescheinigung an einer Einweisung und Belehrung zu Grundlagen der Hygiene und Transfusionsmedizin<br />
– gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />
Besondere Hinweise zur Vorsorgeuntersuchung gemäß BioStoffV<br />
Der Nachweis erfolgt im Betriebsärztlichen Dienst bis spätestens eine Woche vor PJ-Beginn.<br />
Die letzte Untersuchung gemäß BioStoffV darf bei Antritt des Praktischen Jahres nicht älter als 3 Jahre sein. (Wir raten<br />
zur Nachfrage bei den Betriebsärztinnen.)<br />
Die Information, ob die Studierenden <strong>das</strong> PJ beginnen können, erhält <strong>das</strong> Studiendekanat <strong>Medizin</strong> direkt vom Betriebsärztlichen<br />
Dienst, sofern der Termin vor dem 15. April (Maibeginn) bzw. 15. Oktober (Novemberbeginn) liegt.<br />
Findet die Untersuchung nach dem 15. April statt, müssen die Studierenden die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
selbstständig im Studiendekanat vorlegen.<br />
Zulassung zum PJ<br />
Die endgültige Zulassung zum PJ durch die Universitätsmedizin erfolgt erst mit dem vollständigen Nachweis aller Zulassungsvoraussetzungen<br />
und wird spätestens einen Werktag vor PJ-Beginn über den eCampus bekannt gegeben.<br />
Meldeverfahren des Landesprüfungsamtes <strong>für</strong> Heilberufe M.-V. zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung<br />
Bitte achten Sie auf die Bekanntmachtungen und Hinweise des Landesprüfungsamtes (Internet).<br />
Hinweis zum Leistungsnachweis:<br />
Für die Zulassung zur Prüfung benötigen Sie einen offiziellen und bestätigten Ausdruck Ihres Studienbuches.<br />
Da<strong>für</strong> muss im Studiendekanat der Leistungsnachweis über <strong>das</strong> Wahlfach § 2 Abs. 8 ÄAppO im Zweiten Abschnitt<br />
durch die Studierenden vorgelegt werden, sofern dieser NICHT im elektronischen Studienbuch verzeichnet ist.<br />
Das Wahlfach muss spätestens bis zum jeweiligen Bewerbungsstichtag des folgenden PJs (17. Januar <strong>2014</strong> bzw.<br />
13. Juni <strong>2014</strong>) vorgelegt werden. Liegt der Nachweis nicht vor, kann kein Leistungsnachweis <strong>für</strong> die Anmeldung zum<br />
Staatsexamen erstellt werden.<br />
Das Studiendekanat wird <strong>für</strong> alle Studierenden, die sich zum Zweiten Abschnitt angemeldet haben, nach Abschluss aller<br />
Lehrveranstaltungen den Leistungsnachweis erstellen, der im Rahmen der Nachreichfrist durch die Studierenden beim<br />
Landesprüfungsamt vorgelegt werden muss. Genaue Zeiten der Ausgabe werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unseren Internetseiten!<br />
11