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San Giorgio in Velabro – Heiliger Georg - michael-buhlmann.de

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wähnten, die besagte Schenkung <strong>in</strong> die Hand <strong>de</strong>s Abtes <strong>de</strong>r Kirche und <strong>de</strong>s zuvor genannten<br />

Vogtes, während die Zeugen auf <strong>de</strong>r Urkun<strong>de</strong> unterschrieben. Deren Namen s<strong>in</strong>d diese: Luopf<br />

und <strong>de</strong>ssen Bru<strong>de</strong>r Egelolf von Talhausen, Richard von Kappel, Folkmar von Dürbheim, A<strong>de</strong>lbero<br />

und Wolfbrand von Flötzl<strong>in</strong>gen, Landold.<br />

Edition: Notitiae S. <strong>Georg</strong>i c.77ff. Übersetzung: BUHLMANN.<br />

Bezeichnend ist, dass <strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>r hier ausführlich beschriebenen Inbesitznahme am<br />

Festtag <strong>de</strong>s Heiligen, am 23. April stattfand. Die <strong>Georg</strong>sreliquien <strong>–</strong> so entnehmen wir weiter<br />

<strong>de</strong>m Bericht <strong>–</strong> waren zu dieser Zeit noch <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Holzkapelle <strong>in</strong> St. <strong>Georg</strong>en untergebracht.<br />

Und zum 13. Januar 1086 heißt es noch <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Notitiae, dass <strong>de</strong>r Vertrag über die Verlegung<br />

<strong>de</strong>s Klosters von Königseggwald nach St. <strong>Georg</strong>en geschlossen wur<strong>de</strong> „<strong>in</strong> <strong>de</strong>r Zelle <strong>de</strong>s heiligen<br />

<strong>Georg</strong>, <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Holzkapelle über <strong>de</strong>n oben genannten Reliquien, die bis dah<strong>in</strong> nicht untergebracht,<br />

aber bis zu diesem Zeitpunkt aufbewahrt wor<strong>de</strong>n waren, um im vollen<strong>de</strong>ten Gebetshaus<br />

verborgen zu wer<strong>de</strong>n, wo <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Märtyrers zukünftig stehen wür<strong>de</strong>“. 96<br />

Immer wie<strong>de</strong>r waren es also Rechtsakte <strong>de</strong>r Klostergründung und -aus-stattung, <strong>de</strong>s Besitzwechsels<br />

und <strong>de</strong>r -bestätigung, die „über <strong>de</strong>n Reliquien <strong>de</strong>s heiligen <strong>Georg</strong>“ getätigt wur<strong>de</strong>n<br />

<strong>–</strong> symbolische Akte, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Heilige durch se<strong>in</strong>e Reliquien gleichsam anwesend war.<br />

Ihm galten ja letztlich die Güterübertragungen, er stand für die St. <strong>Georg</strong>ener Mönchsgeme<strong>in</strong>schaft,<br />

<strong>de</strong>ren Patron („Schutzherr“) er war. So wird vielfach Besitz „Gott und <strong>de</strong>m heiligen<br />

<strong>Georg</strong>“ übertragen. 97 Es heißt sogar <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Notitiae: „Die Reliquien <strong>de</strong>s heiligen <strong>Georg</strong><br />

haben bekommen ihr Eigentum im Ort mit Namen Ehestetten.“ 98<br />

Gott und <strong>de</strong>r Heilige waren die übernatürlichen, himmlischen Garanten für die Gültigkeit <strong>de</strong>r<br />

Rechtsakte und für das Fortbestehen <strong>de</strong>s Klosters. Sie waren Eigentümer von Kloster und<br />

Klosterbesitz. Und sie waren für die Tra<strong>de</strong>nten, also für die Personen, die Besitz an St.<br />

<strong>Georg</strong>en übertragen haben (traditio, tra<strong>de</strong>re), auch die Garanten dafür, dass von <strong>de</strong>n Mönchen<br />

das Gebetsge<strong>de</strong>nken für die Toten (memoria) e<strong>in</strong>gehalten wur<strong>de</strong>. Der Heilige war Mittler<br />

zu Gott, <strong>de</strong>ssen Fürbitte durch Schenkung und Gebet angerufen wer<strong>de</strong>n konnte. Es war<br />

also letztlich die Sorge um das zukünftige, jenseitige Seelenheil, die Mönche und Unterstützer<br />

<strong>de</strong>s Klosters unter <strong>de</strong>m Namen <strong>de</strong>s heiligen <strong>Georg</strong> zusammenführte. 99<br />

Der Name <strong>de</strong>s damals so Erfolg versprechen<strong>de</strong>n Heiligen blieb auch <strong>in</strong> <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Jahrhun<strong>de</strong>rten<br />

mit <strong>de</strong>r Mönchsgeme<strong>in</strong>schaft im Schwarzwald verbun<strong>de</strong>n, ohne dass es etwa zu<br />

e<strong>in</strong>em Patroz<strong>in</strong>iumswechsel gekommen wäre. Als die Vogtei über das Kloster St. <strong>Georg</strong>en<br />

nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> Hermanns (1094), <strong>de</strong>s Sohnes Hezelos, nicht mehr <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Verfügung <strong>de</strong>r<br />

Stifterfamilie stand, behielt man also <strong>de</strong>n Märtyrer <strong>Georg</strong> als Schutzpatron von Klosterstifter<br />

und Kloster bei. Und dies galt auch für die Folgezeit. Längst war <strong>de</strong>r heilige <strong>Georg</strong> <strong>–</strong> wie wir<br />

gesehen haben <strong>–</strong> nicht mehr wegzu<strong>de</strong>nken aus <strong>de</strong>r adlig-ritterlichen Welt, mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Märtyrer<br />

als Ritter nun eng verbun<strong>de</strong>n und aus <strong>de</strong>r <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Anfangszeit <strong>de</strong>s Klosters zu e<strong>in</strong>em großen<br />

Teil die Anhängerschaft <strong>de</strong>r Mönchsgeme<strong>in</strong>schaft gekommen war. Nicht nur die kirchlichen<br />

Reformi<strong>de</strong>en <strong>de</strong>s Investiturstreits haben das Kloster St. <strong>Georg</strong>en so attraktiv gemacht,<br />

dass es wirtschaftlich, geistig-religiös und als Reformmittelpunkt im en<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n 11. und im 12.<br />

Jahrhun<strong>de</strong>rt überragen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung gewann, auch <strong>de</strong>r „<strong>in</strong> Mo<strong>de</strong> gekommene“ Heilige <strong>–</strong> und<br />

christliche Heilige unterlagen ja Mo<strong>de</strong>ersche<strong>in</strong>ungen <strong>–</strong> muss die Anziehungskraft <strong>de</strong>s Benedikt<strong>in</strong>erklosters<br />

für Mönche und Tra<strong>de</strong>nten verstärkt haben. Bei all<strong>de</strong>m darf nicht vergessen<br />

96<br />

97<br />

98<br />

99<br />

Notitiae, c.18.<br />

Notitiae, passim.<br />

Notitiae, c.77.<br />

ANGENENDT, A., Geschichte <strong>de</strong>r Religiosität im Mittelalter, Darmstadt 1997, S.592-598, 712-716.<br />

Michael Buhlmann, Hil<strong>de</strong>gard von B<strong>in</strong>gen, St. <strong>Georg</strong>en und Krauftal 23

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