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54 Vorbereitende Untersuchungen Göttingen „Nordstadt“<br />

11 Auswahl des Sanierungsverfahrens<br />

Die Vorbereitenden Untersuchungen<br />

haben ergeben, dass der Untersuchungsbereich<br />

städtebauliche Missstände insbesondere<br />

hinsichtlich der Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

aufweist. Die Schwerpunkte<br />

der erhobenen städtebaulichen<br />

Missstände liegen in erheblichen städtebaulichen<br />

Funktionsverlusten, die mit<br />

dem schon begonnen wirtschaftlichen<br />

Strukturwandel (Aufgabe von gewerblichen<br />

Nutzungen) zusammenhängen.<br />

Die Stadt möchte mit der Antragstellung,<br />

in die Lage versetzt werden, sich<br />

frühzeitig auf Strukturveränderungen<br />

vor allem in Demographie und Wirtschaft<br />

und auf die damit verbundenen<br />

städtebaulichen Auswirkungen einzustellen.<br />

Aus diesem Grunde empfiehlt sich eine<br />

Antragstellung im Programmkontext<br />

Stadtumbau, in der die in der Ziffer 7<br />

beschriebenen Maßnahmen in weitem<br />

Umfang förderfähig sind:<br />

• die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme<br />

wie Erarbeitung (Fortschreibung)<br />

der integrierten städtebaulichen<br />

Entwicklungskonzepte,<br />

• die städtebauliche Neuordnung sowie<br />

die Wieder- und Zwischennutzung<br />

von Industrie-, Verkehrs- oder<br />

Militärbrachen,<br />

• die Verbesserung des öffentlichen<br />

Raums, des Wohnumfeldes und der<br />

privaten Freiflächen,<br />

• die Anpassung der städtischen Infrastruktur<br />

einschließlich der Grundversorgung,<br />

• die Aufwertung und den Umbau<br />

des Gebäudebestandes. Dazu gehört<br />

auch die Erhaltung von Gebäuden<br />

mit baukultureller Bedeutung, wie<br />

z.B. die Instandsetzung und Modernisierung<br />

von das Stadtbild prägenden<br />

Gebäuden,<br />

• die Wieder- und Zwischennutzung<br />

freigelegter Flächen,<br />

• sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen,<br />

die für den Stadtumbau erforderlich<br />

sind,<br />

• den Rückbau leer stehender, dauerhaft<br />

nicht mehr benötigter Gebäude<br />

oder Gebäudeteile oder der dazu gehörenden<br />

Infrastruktur,<br />

• Leistungen von Beauftragten (Sanierungsmanagement).<br />

Um die Grundlage für die Beseitigung<br />

dieser Missstände durch Sanierungsmaßnahmen<br />

gem. § 136 BauGB zu<br />

schaffen, wird empfohlen das Stadtquartier<br />

„Nordstadt“ als Sanierungsgebiet<br />

gem. § 142 Abs. 1 BauGB förmlich festzulegen.<br />

Die Begründung für eine Empfehlung<br />

der Festlegung gem. § 142 BauGB erfolgt<br />

aufgrund der umfangreichen bodenordnenden<br />

Maßnahmen zur Umstrukturierung<br />

der Industrie- und Gewerbeflächen,<br />

die zur Erreichung der<br />

Sanierungsziele erforderlich sind. Eine<br />

Festsetzung als Stadtumbaugebiet gem.<br />

§ 171 a - 171d als ausschließliche Stadtumbaumaßnahme<br />

kann diese Anforderungen<br />

nicht erfüllen.<br />

Gleichwohl ist angesichts der Herausforderungen<br />

eine Anmeldung im Förderprogramm<br />

„Stadtumbau“, die dem Gebiet<br />

angemessene Förderkomponente.<br />

Die Größe und Form des förmlich festgelegten<br />

Sanierungsgebietes ergibt sich<br />

aus den notwendigen Maßnahmen in<br />

diesem Bereich, die nur als Gesamtmaßnahmen<br />

zur Verwirklichung der Sanierungsziele<br />

führen.<br />

Die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen<br />

liegen im Sinne von § 136 BauGB<br />

im öffentlichen Interesse, da die Eigentümer<br />

und Besitzer von Grundstücken<br />

im Gebiet allein nicht in der Lage sind,<br />

die städtebaulichen Missstände in absehbarer<br />

Zeit zu beheben.

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