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54 Vorbereitende Untersuchungen Göttingen „Nordstadt“<br />
11 Auswahl des Sanierungsverfahrens<br />
Die Vorbereitenden Untersuchungen<br />
haben ergeben, dass der Untersuchungsbereich<br />
städtebauliche Missstände insbesondere<br />
hinsichtlich der Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />
aufweist. Die Schwerpunkte<br />
der erhobenen städtebaulichen<br />
Missstände liegen in erheblichen städtebaulichen<br />
Funktionsverlusten, die mit<br />
dem schon begonnen wirtschaftlichen<br />
Strukturwandel (Aufgabe von gewerblichen<br />
Nutzungen) zusammenhängen.<br />
Die Stadt möchte mit der Antragstellung,<br />
in die Lage versetzt werden, sich<br />
frühzeitig auf Strukturveränderungen<br />
vor allem in Demographie und Wirtschaft<br />
und auf die damit verbundenen<br />
städtebaulichen Auswirkungen einzustellen.<br />
Aus diesem Grunde empfiehlt sich eine<br />
Antragstellung im Programmkontext<br />
Stadtumbau, in der die in der Ziffer 7<br />
beschriebenen Maßnahmen in weitem<br />
Umfang förderfähig sind:<br />
• die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme<br />
wie Erarbeitung (Fortschreibung)<br />
der integrierten städtebaulichen<br />
Entwicklungskonzepte,<br />
• die städtebauliche Neuordnung sowie<br />
die Wieder- und Zwischennutzung<br />
von Industrie-, Verkehrs- oder<br />
Militärbrachen,<br />
• die Verbesserung des öffentlichen<br />
Raums, des Wohnumfeldes und der<br />
privaten Freiflächen,<br />
• die Anpassung der städtischen Infrastruktur<br />
einschließlich der Grundversorgung,<br />
• die Aufwertung und den Umbau<br />
des Gebäudebestandes. Dazu gehört<br />
auch die Erhaltung von Gebäuden<br />
mit baukultureller Bedeutung, wie<br />
z.B. die Instandsetzung und Modernisierung<br />
von das Stadtbild prägenden<br />
Gebäuden,<br />
• die Wieder- und Zwischennutzung<br />
freigelegter Flächen,<br />
• sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen,<br />
die für den Stadtumbau erforderlich<br />
sind,<br />
• den Rückbau leer stehender, dauerhaft<br />
nicht mehr benötigter Gebäude<br />
oder Gebäudeteile oder der dazu gehörenden<br />
Infrastruktur,<br />
• Leistungen von Beauftragten (Sanierungsmanagement).<br />
Um die Grundlage für die Beseitigung<br />
dieser Missstände durch Sanierungsmaßnahmen<br />
gem. § 136 BauGB zu<br />
schaffen, wird empfohlen das Stadtquartier<br />
„Nordstadt“ als Sanierungsgebiet<br />
gem. § 142 Abs. 1 BauGB förmlich festzulegen.<br />
Die Begründung für eine Empfehlung<br />
der Festlegung gem. § 142 BauGB erfolgt<br />
aufgrund der umfangreichen bodenordnenden<br />
Maßnahmen zur Umstrukturierung<br />
der Industrie- und Gewerbeflächen,<br />
die zur Erreichung der<br />
Sanierungsziele erforderlich sind. Eine<br />
Festsetzung als Stadtumbaugebiet gem.<br />
§ 171 a - 171d als ausschließliche Stadtumbaumaßnahme<br />
kann diese Anforderungen<br />
nicht erfüllen.<br />
Gleichwohl ist angesichts der Herausforderungen<br />
eine Anmeldung im Förderprogramm<br />
„Stadtumbau“, die dem Gebiet<br />
angemessene Förderkomponente.<br />
Die Größe und Form des förmlich festgelegten<br />
Sanierungsgebietes ergibt sich<br />
aus den notwendigen Maßnahmen in<br />
diesem Bereich, die nur als Gesamtmaßnahmen<br />
zur Verwirklichung der Sanierungsziele<br />
führen.<br />
Die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen<br />
liegen im Sinne von § 136 BauGB<br />
im öffentlichen Interesse, da die Eigentümer<br />
und Besitzer von Grundstücken<br />
im Gebiet allein nicht in der Lage sind,<br />
die städtebaulichen Missstände in absehbarer<br />
Zeit zu beheben.