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Sitzung vom 17. Juli 2013 - Mosbach

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TOP 5 öffentlich <strong>17.</strong>07.<strong>2013</strong> Gemeinderat<br />

Drucksache-Nummer: 093/<strong>2013</strong><br />

gefertigt: Bildung und Generationen/<br />

Dieter Kautzmann / Wb<br />

Kleinkindbetreuung Spielwiese <strong>Mosbach</strong> e.V.<br />

- Erhöhung des kommunalen Betriebskostenzuschusses<br />

BERATUNGSWEG<br />

Die Vorlage wurde im Ausschuss für Bildung, Kultur und Tourismus mit einstimmigem<br />

Empfehlungsbeschluss am 18.06.<strong>2013</strong> unter TOP 1 nichtöffentlich vorberaten.<br />

BESCHLUSSVORSCHLAG<br />

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die<br />

Kleinkindbetreuung Spielwiese <strong>Mosbach</strong> e.V. von 68,0 % auf 75,0 %, rückwirkend zum<br />

01.01.<strong>2013</strong>.<br />

SACHVERHALT<br />

Der Verein Spielwiese <strong>Mosbach</strong> betreibt seit September 1998 eine<br />

Kleinkindbetreuungseinrichtung für Kinder im Alter von 0,5 bis unter 3 Jahren. In dieser<br />

können als zweigruppige Einrichtung bei Platzsharing bis zu 24 Kleinkinder betreut werden.<br />

Angeboten wird eine durchgehende Öffnungszeit von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr an 5 Tagen in<br />

der Woche bei maximal 5 Schließtagen pro Jahr (zwischen Weihnachten und Neujahr). Im<br />

Juni 2011 konnten die beiden Gruppen aufgrund unzureichender Raumverhältnisse nach<br />

längerer Suche mit Vermittlung durch die Stadt <strong>Mosbach</strong> im Haus des evangelischen<br />

Kindergartens Neckarelz untergebracht werden. Die entsprechenden Räumlichkeiten sind<br />

von der Kirchengemeinde angemietet, gleichzeitig besteht eine Kooperationsvereinbarung<br />

mit dem kirchlichen Kindergarten.<br />

Bis 2008 erhielt der Verein kommunale Zuschüsse zum Betrieb der Einrichtung als<br />

Freiwilligkeitsleitungen. Aufgrund der Anerkennung der Einrichtungsplätze in der<br />

kommunalen Bedarfsplanung wird seit 2009 der im Kindertagesbetreuungsgesetz<br />

festgelegte kommunale Mindestzuschuss in Höhe von 68 % der Betriebsausgaben gewährt.<br />

Hierüber wurde ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Ferner werden<br />

Investitionsmaßnahmen mit 70 % der notwendigen Kosten bezuschusst. Andere öffentliche<br />

Förderungen erhält die Einrichtung nicht. Sie wird <strong>vom</strong> Vorstand geführt, dieser beschäftigt<br />

das entsprechende pädagogische Fachpersonal auf der Grundlage des<br />

Mindestpersonalschlüssels nach der Kindertagesstättenverordnung.<br />

Kennzeichnendes Element der Einrichtung ist die über das übliche Maß hinausgehende<br />

Elternmitwirkung, welche nicht unerheblich zur Kostensenkung beiträgt. Der<br />

Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge beträgt 25,5 %, allgemein empfohlen wird eine<br />

Kostendeckung von 20 % durch die Elternbeiträge.<br />

Der Verein beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 01.03.<strong>2013</strong> die rückwirkende Erhöhung des<br />

kommunalen Betriebskostenzuschusses zum 01.01.<strong>2013</strong> von 68 % auf mindestens 75 %.<br />

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