Sitzung vom 17. Juli 2013 - Mosbach
Sitzung vom 17. Juli 2013 - Mosbach
Sitzung vom 17. Juli 2013 - Mosbach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
TOP 5 öffentlich <strong>17.</strong>07.<strong>2013</strong> Gemeinderat<br />
Drucksache-Nummer: 093/<strong>2013</strong><br />
gefertigt: Bildung und Generationen/<br />
Dieter Kautzmann / Wb<br />
Kleinkindbetreuung Spielwiese <strong>Mosbach</strong> e.V.<br />
- Erhöhung des kommunalen Betriebskostenzuschusses<br />
BERATUNGSWEG<br />
Die Vorlage wurde im Ausschuss für Bildung, Kultur und Tourismus mit einstimmigem<br />
Empfehlungsbeschluss am 18.06.<strong>2013</strong> unter TOP 1 nichtöffentlich vorberaten.<br />
BESCHLUSSVORSCHLAG<br />
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die<br />
Kleinkindbetreuung Spielwiese <strong>Mosbach</strong> e.V. von 68,0 % auf 75,0 %, rückwirkend zum<br />
01.01.<strong>2013</strong>.<br />
SACHVERHALT<br />
Der Verein Spielwiese <strong>Mosbach</strong> betreibt seit September 1998 eine<br />
Kleinkindbetreuungseinrichtung für Kinder im Alter von 0,5 bis unter 3 Jahren. In dieser<br />
können als zweigruppige Einrichtung bei Platzsharing bis zu 24 Kleinkinder betreut werden.<br />
Angeboten wird eine durchgehende Öffnungszeit von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr an 5 Tagen in<br />
der Woche bei maximal 5 Schließtagen pro Jahr (zwischen Weihnachten und Neujahr). Im<br />
Juni 2011 konnten die beiden Gruppen aufgrund unzureichender Raumverhältnisse nach<br />
längerer Suche mit Vermittlung durch die Stadt <strong>Mosbach</strong> im Haus des evangelischen<br />
Kindergartens Neckarelz untergebracht werden. Die entsprechenden Räumlichkeiten sind<br />
von der Kirchengemeinde angemietet, gleichzeitig besteht eine Kooperationsvereinbarung<br />
mit dem kirchlichen Kindergarten.<br />
Bis 2008 erhielt der Verein kommunale Zuschüsse zum Betrieb der Einrichtung als<br />
Freiwilligkeitsleitungen. Aufgrund der Anerkennung der Einrichtungsplätze in der<br />
kommunalen Bedarfsplanung wird seit 2009 der im Kindertagesbetreuungsgesetz<br />
festgelegte kommunale Mindestzuschuss in Höhe von 68 % der Betriebsausgaben gewährt.<br />
Hierüber wurde ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Ferner werden<br />
Investitionsmaßnahmen mit 70 % der notwendigen Kosten bezuschusst. Andere öffentliche<br />
Förderungen erhält die Einrichtung nicht. Sie wird <strong>vom</strong> Vorstand geführt, dieser beschäftigt<br />
das entsprechende pädagogische Fachpersonal auf der Grundlage des<br />
Mindestpersonalschlüssels nach der Kindertagesstättenverordnung.<br />
Kennzeichnendes Element der Einrichtung ist die über das übliche Maß hinausgehende<br />
Elternmitwirkung, welche nicht unerheblich zur Kostensenkung beiträgt. Der<br />
Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge beträgt 25,5 %, allgemein empfohlen wird eine<br />
Kostendeckung von 20 % durch die Elternbeiträge.<br />
Der Verein beantragt mit Schreiben <strong>vom</strong> 01.03.<strong>2013</strong> die rückwirkende Erhöhung des<br />
kommunalen Betriebskostenzuschusses zum 01.01.<strong>2013</strong> von 68 % auf mindestens 75 %.<br />
- 1 -