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Sitzung vom 17. Juli 2013 - Mosbach

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TOP 4 öffentlich <strong>17.</strong>07.<strong>2013</strong> Gemeinderat<br />

Drucksache-Nummer: 102/<strong>2013</strong><br />

gefertigt: Sicherheit, Ordnung, Erlaubnisse,<br />

Standesamt / Joachim Weis /<br />

Bürgerdienste und Rechtsamt /<br />

Antje Keicher / Wb<br />

Änderung der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt <strong>Mosbach</strong><br />

BERATUNGSWEG<br />

Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss mit einstimmigem<br />

Empfehlungsbeschluss am 03.07.<strong>2013</strong> unter TOP 1 nichtöffentlich vorberaten.<br />

BESCHLUSSVORSCHLAG<br />

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die<br />

Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt <strong>Mosbach</strong> in der geänderten Fassung. Ein<br />

Exemplar der Feuerwehrsatzung in der geänderten Fassung ist Bestandteil der<br />

Niederschrift.<br />

SACHVERHALT<br />

Der Landtag hat im Herbst 2009 das Feuerwehrgesetz novelliert. Seitens des<br />

Gemeindetages wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband und dem<br />

Innenministerium Baden-Württemberg hierzu ein Muster für eine Feuerwehrsatzung<br />

erarbeitet, das die Grundlage für die geänderte Fassung der Feuerwehrsatzung der Großen<br />

Kreisstadt <strong>Mosbach</strong> bildet. Die damit verbundenen Änderungen wurden in die beigefügte<br />

Feuerwehrsatzung eingepflegt und mit der Feuerwehr beraten. Letztendlich hat sich der<br />

Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Mosbach</strong> in seiner <strong>Sitzung</strong> am 11.06.<strong>2013</strong> mit<br />

der Änderung der Feuerwehrsatzung befasst und dieser zugestimmt.<br />

Mit der Novelle neu eingeführt wurde der Begriff der Einsatzabteilung, der an die Stelle der<br />

bisherigen „aktiven Abteilung“ tritt. Eine Aufnahme in die Einsatzabteilung ist bereits ab dem<br />

<strong>17.</strong> Lebensjahr möglich, eine Teilnahme an Einsätzen jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr.<br />

Außerdem wurde ein Probejahr eingeführt. Hinzu gekommen ist, dass die Freiwillige<br />

Feuerwehr <strong>Mosbach</strong> künftig neben den Einsatz- und Altersabteilungen und der<br />

Jugendfeuerwehr aus einer Musikabteilung besteht. Die Musikabteilung besteht aus<br />

Mitgliedern des Spielmannszuges.<br />

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN<br />

Es entstehen die üblichen Bekanntmachungskosten für die Änderungssatzung.<br />

Anlage:<br />

Feuerwehrsatzung in der geänderten Fassung<br />

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