Sitzung vom 17. Juli 2013 - Mosbach
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TOP 4 öffentlich <strong>17.</strong>07.<strong>2013</strong> Gemeinderat<br />
Drucksache-Nummer: 102/<strong>2013</strong><br />
gefertigt: Sicherheit, Ordnung, Erlaubnisse,<br />
Standesamt / Joachim Weis /<br />
Bürgerdienste und Rechtsamt /<br />
Antje Keicher / Wb<br />
Änderung der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt <strong>Mosbach</strong><br />
BERATUNGSWEG<br />
Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss mit einstimmigem<br />
Empfehlungsbeschluss am 03.07.<strong>2013</strong> unter TOP 1 nichtöffentlich vorberaten.<br />
BESCHLUSSVORSCHLAG<br />
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die<br />
Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt <strong>Mosbach</strong> in der geänderten Fassung. Ein<br />
Exemplar der Feuerwehrsatzung in der geänderten Fassung ist Bestandteil der<br />
Niederschrift.<br />
SACHVERHALT<br />
Der Landtag hat im Herbst 2009 das Feuerwehrgesetz novelliert. Seitens des<br />
Gemeindetages wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband und dem<br />
Innenministerium Baden-Württemberg hierzu ein Muster für eine Feuerwehrsatzung<br />
erarbeitet, das die Grundlage für die geänderte Fassung der Feuerwehrsatzung der Großen<br />
Kreisstadt <strong>Mosbach</strong> bildet. Die damit verbundenen Änderungen wurden in die beigefügte<br />
Feuerwehrsatzung eingepflegt und mit der Feuerwehr beraten. Letztendlich hat sich der<br />
Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Mosbach</strong> in seiner <strong>Sitzung</strong> am 11.06.<strong>2013</strong> mit<br />
der Änderung der Feuerwehrsatzung befasst und dieser zugestimmt.<br />
Mit der Novelle neu eingeführt wurde der Begriff der Einsatzabteilung, der an die Stelle der<br />
bisherigen „aktiven Abteilung“ tritt. Eine Aufnahme in die Einsatzabteilung ist bereits ab dem<br />
<strong>17.</strong> Lebensjahr möglich, eine Teilnahme an Einsätzen jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr.<br />
Außerdem wurde ein Probejahr eingeführt. Hinzu gekommen ist, dass die Freiwillige<br />
Feuerwehr <strong>Mosbach</strong> künftig neben den Einsatz- und Altersabteilungen und der<br />
Jugendfeuerwehr aus einer Musikabteilung besteht. Die Musikabteilung besteht aus<br />
Mitgliedern des Spielmannszuges.<br />
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN<br />
Es entstehen die üblichen Bekanntmachungskosten für die Änderungssatzung.<br />
Anlage:<br />
Feuerwehrsatzung in der geänderten Fassung<br />
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