Sitzung vom 17. Juli 2013 - Mosbach
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Begründet wird der Antrag auf Erhöhung im Wesentlichen damit, dass<br />
- das Defizit von rd. 7 % durch den Verein alleine getragen werden muss<br />
- das Fachpersonal künftig nach dem TVöD bezahlt werden muss, um dieses zu erhalten<br />
bzw. um Fachpersonal zu gewinnen<br />
- keine Rücklagen für Einnahmeausfälle bzw. für Investitionen gebildet werden können<br />
- der Betrieb ohne Erhöhung des Betriebskostenzuschusses nicht mehr weiter sichergestellt<br />
werden kann.<br />
Nach der durch die Verwaltung geprüften Jahresrechnung 2012 stehen den Ausgaben<br />
Einnahmen durch Eltern- und Mitgliedsbeiträge gegenüber. Nach Abzug des kommunalen<br />
Betriebskostenzuschusses errechnet sich ein Defizit, welches größtenteils nur durch<br />
eingeworbene erhebliche Spenden und Einnahmen aus Aktionen gedeckt werden kann.<br />
Weitere Belastungen für den Verein ergeben sich aus dem hier nicht berücksichtigten<br />
Eigenanteil an Investitionsmaßnahmen (30 %).<br />
Die Kleinkindbetreuungseinrichtung Spielwiese ist wichtiger Bestandteil der kommunalen<br />
Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in <strong>Mosbach</strong> und gewinnt durch den<br />
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren ab August <strong>2013</strong> noch<br />
erheblich an Bedeutung. Daher hat die Stadt <strong>Mosbach</strong> ein gesteigertes Interesse am Erhalt<br />
der Einrichtung.<br />
Die vorgebrachten Gründe für die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses sind<br />
nachvollziehbar und durch Zahlen belegt. Für die Anpassung der Gehälter wird ein<br />
dringendes Erfordernis gesehen, um auch beim sich abzeichnenden Fachkräftemangel das<br />
notwendige pädagogische und qualifizierte Fachpersonal zu halten bzw. zu gewinnen.<br />
Mit dem weiteren Ausbau der Kleinkindbetreuung unterliegt die Spielwiese einem erhöhten<br />
Konkurrenzdruck. Dadurch ist die bisherige Vollbelegung – auch mit Blick auf eine<br />
vorgesehene Erhöhung des Elternbeitrages – nicht mehr sicher gestellt. Dies dürfte sich<br />
nicht nur auf die Einnahmesituation, sondern auch auf die Belegung des im Haus<br />
vorhandenen kirchlichen Kindergartens negativ auswirken (durchgängiges<br />
Betreuungsmodell 0,5 bis 6 Jahre). Da der Verein auf sich alleine gestellt ist und keiner<br />
Dachorganisation / keinem weiteren Träger angehört, kann das Defizit nicht durch andere<br />
Zuschüsse verringert und muss <strong>vom</strong> Verein ausgeglichen werden.<br />
Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses über den gesetzlichen Mindestzuschuss<br />
hinaus auf 75,0 % ist nach Berechnung der Verwaltung so gerechtfertigt und angemessen,<br />
dass der Verein auch weiterhin den Betrieb in der bisher bewiesenen Qualität<br />
aufrechterhalten kann. Gleichzeitig versetzt sie ihn in die Lage, bei zu erwartenden<br />
Einnahmeausfällen zahlungsfähig zu bleiben und den Eigenanteil an notwendigen<br />
Investitionsmaßnahmen aufzubringen. Die rückwirkende Erhöhung ist begründet, da das<br />
Defizit von 2012 sich <strong>2013</strong> weiter erhöhen wird und durch den Verein aus eigenen Mitteln<br />
nicht mehr gedeckt werden kann.<br />
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Fremdenverkehr hat sich in seiner nichtöffentlichen<br />
<strong>Sitzung</strong> am 18.06.<strong>2013</strong> eingehend mit dem Antrag und möglicherweise im Raum stehender<br />
weiterer Anträge befasst und einstimmig für den Beschlussvorschlag ausgesprochen.<br />
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN<br />
Auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2012 werden für das laufende Jahr <strong>2013</strong> vier<br />
Abschlagszahlungen geleistet. Die Mittel hierfür stehen unter der Finanzposition<br />
1.4640.700100. und .700400. im Haushalt <strong>2013</strong> zur Verfügung. Die Erhöhung des<br />
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