Gemeindeblatt November 2013 - Neuschönau
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Koishüttler <strong>Gemeindeblatt</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />
Gemeinderatssitzung am 10. Oktober <strong>2013</strong><br />
Zu Beginn der 73. Sitzung begrüßte BGM Heinz<br />
Wolf neben den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,<br />
von denen ein Mitglied entschuldigt<br />
fehlte, die anwesenden Bediensteten von Verwaltung<br />
und Tourismusbüro. Darüber hinaus galt sein Gruß<br />
Frau Höf-Keim vom Grafenauer Anzeiger sowie den<br />
beiden Zuhörern.<br />
TOP 1: Bauanträge und Bauvoranfragen<br />
Hierzu lag nichts vor.<br />
TOP2: Ergänzungssatzung Altschönau-Schönauer<br />
Straße (Betriebserweiterung Fa. Rothkopf)-<br />
Deckblatt 01<br />
Beschluss zu den im Rahmen der erneuten Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit und der<br />
Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen/Bedenken<br />
und<br />
Satzungsbeschluss<br />
Auf der Grundlage einer Beschlussvorlage erläuterten<br />
BGM Wolf und GL Schreiner den aktuellen<br />
Sachstand, wobei BGM Wolf insbesondere darauf<br />
hinwies, dass die Seitens der Unteren Naturschutzbehörde<br />
am Landratsamt vorgebrachten Anregungen<br />
bereits bei einem Ortstermin besprochen und in den<br />
Satzungsentwurf mit aufgenommen worden seien.<br />
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom<br />
18.10.2012 die Aufstellung der Ergänzungssatzung<br />
gem. § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen<br />
und das Büro LANDFORMEN, Frau Helga Sammer,<br />
mit den erforderlichen Planungsarbeiten und der Erstellung<br />
der Satzung beauftragt. Nachdem sich im<br />
Zuge der erstmals durchgeführten Fachstellenbeteiligung<br />
grundsätzliche Aspekte der bisherigen Planung<br />
verändert haben – dies gilt v.a. auch im Hinblick auf<br />
die notwendigen Umplanungen und deren naturschutzfachlichen<br />
Auswirkungen – hat der Gemeinderat<br />
in der Sitzung vom 19.09.<strong>2013</strong> ein erneutes Auslegungsverfahren<br />
und eine erneute Fachstellenbeteiligung<br />
beschlossen.<br />
Deren Ergebnisse wurden im Anschluss einzeln vorgestellt<br />
und beschlussmäßig behandelt. Dabei wurde<br />
einstimmig festgelegt, dass die bei der erneuten Beteiligung<br />
der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten<br />
Anregungen nach Abwägung zur Kenntnis genommen<br />
und in die Satzung eingearbeitet bzw. bei<br />
der weiteren Planung berücksichtigt werden. Weiter<br />
wurde der geänderte Entwurf des Bebauungsplans in<br />
der Fassung vom 19.09.<strong>2013</strong> gebilligt und unter Berücksichtigung<br />
der vorgenannten Stellungnahmen<br />
einstimmig als Satzung beschlossen.<br />
TOP 3 : Verordnung des Zweckverbandes Sport<br />
und Erholung Grafenau über Hauptskiwanderwege;<br />
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem<br />
Zweckverband zur Übertragung der Aufgaben des<br />
Unterhalts und des Vollzugs des Ordnungswidrigkeitenrechts<br />
auf den gemeindlichen Streckenabschnitten<br />
Das Problem von Hunden und deren Hinterlassenschaften<br />
auf den Langlaufloipen hat in den vergangenen<br />
Jahren immer größere Ausmaße angenommen.<br />
Auf Initiative des Zweckverbands Sport und Erholung<br />
Grafenau, der mehrere sog. „Skiwanderwege“<br />
betreibt, soll nun eine rechtliche Grundlage geschaffen<br />
werden, um gegen diese Missstände vorzugehen.<br />
Aufgrund von Art. 24 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes<br />
(LStVG) möchte der Zweckverband<br />
eine „Verordnung über Hauptskiwanderwege“ erlassen,<br />
die sämtliche in einer beigefügten Karte umfassten<br />
Strecken beinhaltet (siehe Anlage 2 zu dieser<br />
Niederschrift).<br />
Da sich ein Teil dieser Strecken, insbesondere die<br />
Loipe Nr. 50 (Bayerwaldloipe) auch auf dem Gebiet<br />
der Gemeinde <strong>Neuschönau</strong> befindet, ist aus formellen<br />
Gründen der Abschluss einer Zweckvereinbarung<br />
(siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift) nach Art. 11<br />
KommZG erforderlich, mit der es dem Zweckverband<br />
Sport und Erholung ermöglicht wird, das<br />
Ordnungswidrigkeitenrecht auf unserem Gemeindegebiet<br />
zu vollziehen und damit gegen Verstöße vorgehen<br />
zu können (vgl. § 3 des als Anlage 3 beigefügten<br />
Verordnungsentwurfs).<br />
In der anschließenden kurzen Diskussion fragte ein<br />
Gemeinderat nach dem praktischen Vollzug der Verordnung.<br />
Dies sei BGM Wolf zufolge Aufgabe des<br />
Zweckverbandes Sport und Erholung, der dafür entsprechendes<br />
Personal zur Verfügung stellen müsse.<br />
Dem vorgelegten Entwurf einer Zweckvereinbarung<br />
über den Unterhalt und des Vollzug des<br />
Ordnungswidrigkeitenrechts auf einem Hauptskiwanderweg,<br />
der sich über die Hoheitsgebiete der<br />
Gemeinden Grafenau, <strong>Neuschönau</strong> und St.Oswald-<br />
Riedlhütte erstreckt und die Übertragung der Befugnis<br />
zum Erlass einer Verordnung über Hauptskiwanderwege<br />
für diesen Bereich wurde im Anschluss einstimmig<br />
zugestimmt.<br />
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