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Gemeindeblatt November 2013 - Neuschönau

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Koishüttler <strong>Gemeindeblatt</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />

Gemeinderatssitzung am 10. Oktober <strong>2013</strong><br />

Zu Beginn der 73. Sitzung begrüßte BGM Heinz<br />

Wolf neben den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,<br />

von denen ein Mitglied entschuldigt<br />

fehlte, die anwesenden Bediensteten von Verwaltung<br />

und Tourismusbüro. Darüber hinaus galt sein Gruß<br />

Frau Höf-Keim vom Grafenauer Anzeiger sowie den<br />

beiden Zuhörern.<br />

TOP 1: Bauanträge und Bauvoranfragen<br />

Hierzu lag nichts vor.<br />

TOP2: Ergänzungssatzung Altschönau-Schönauer<br />

Straße (Betriebserweiterung Fa. Rothkopf)-<br />

Deckblatt 01<br />

Beschluss zu den im Rahmen der erneuten Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit und der<br />

Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen/Bedenken<br />

und<br />

Satzungsbeschluss<br />

Auf der Grundlage einer Beschlussvorlage erläuterten<br />

BGM Wolf und GL Schreiner den aktuellen<br />

Sachstand, wobei BGM Wolf insbesondere darauf<br />

hinwies, dass die Seitens der Unteren Naturschutzbehörde<br />

am Landratsamt vorgebrachten Anregungen<br />

bereits bei einem Ortstermin besprochen und in den<br />

Satzungsentwurf mit aufgenommen worden seien.<br />

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom<br />

18.10.2012 die Aufstellung der Ergänzungssatzung<br />

gem. § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen<br />

und das Büro LANDFORMEN, Frau Helga Sammer,<br />

mit den erforderlichen Planungsarbeiten und der Erstellung<br />

der Satzung beauftragt. Nachdem sich im<br />

Zuge der erstmals durchgeführten Fachstellenbeteiligung<br />

grundsätzliche Aspekte der bisherigen Planung<br />

verändert haben – dies gilt v.a. auch im Hinblick auf<br />

die notwendigen Umplanungen und deren naturschutzfachlichen<br />

Auswirkungen – hat der Gemeinderat<br />

in der Sitzung vom 19.09.<strong>2013</strong> ein erneutes Auslegungsverfahren<br />

und eine erneute Fachstellenbeteiligung<br />

beschlossen.<br />

Deren Ergebnisse wurden im Anschluss einzeln vorgestellt<br />

und beschlussmäßig behandelt. Dabei wurde<br />

einstimmig festgelegt, dass die bei der erneuten Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten<br />

Anregungen nach Abwägung zur Kenntnis genommen<br />

und in die Satzung eingearbeitet bzw. bei<br />

der weiteren Planung berücksichtigt werden. Weiter<br />

wurde der geänderte Entwurf des Bebauungsplans in<br />

der Fassung vom 19.09.<strong>2013</strong> gebilligt und unter Berücksichtigung<br />

der vorgenannten Stellungnahmen<br />

einstimmig als Satzung beschlossen.<br />

TOP 3 : Verordnung des Zweckverbandes Sport<br />

und Erholung Grafenau über Hauptskiwanderwege;<br />

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem<br />

Zweckverband zur Übertragung der Aufgaben des<br />

Unterhalts und des Vollzugs des Ordnungswidrigkeitenrechts<br />

auf den gemeindlichen Streckenabschnitten<br />

Das Problem von Hunden und deren Hinterlassenschaften<br />

auf den Langlaufloipen hat in den vergangenen<br />

Jahren immer größere Ausmaße angenommen.<br />

Auf Initiative des Zweckverbands Sport und Erholung<br />

Grafenau, der mehrere sog. „Skiwanderwege“<br />

betreibt, soll nun eine rechtliche Grundlage geschaffen<br />

werden, um gegen diese Missstände vorzugehen.<br />

Aufgrund von Art. 24 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes<br />

(LStVG) möchte der Zweckverband<br />

eine „Verordnung über Hauptskiwanderwege“ erlassen,<br />

die sämtliche in einer beigefügten Karte umfassten<br />

Strecken beinhaltet (siehe Anlage 2 zu dieser<br />

Niederschrift).<br />

Da sich ein Teil dieser Strecken, insbesondere die<br />

Loipe Nr. 50 (Bayerwaldloipe) auch auf dem Gebiet<br />

der Gemeinde <strong>Neuschönau</strong> befindet, ist aus formellen<br />

Gründen der Abschluss einer Zweckvereinbarung<br />

(siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift) nach Art. 11<br />

KommZG erforderlich, mit der es dem Zweckverband<br />

Sport und Erholung ermöglicht wird, das<br />

Ordnungswidrigkeitenrecht auf unserem Gemeindegebiet<br />

zu vollziehen und damit gegen Verstöße vorgehen<br />

zu können (vgl. § 3 des als Anlage 3 beigefügten<br />

Verordnungsentwurfs).<br />

In der anschließenden kurzen Diskussion fragte ein<br />

Gemeinderat nach dem praktischen Vollzug der Verordnung.<br />

Dies sei BGM Wolf zufolge Aufgabe des<br />

Zweckverbandes Sport und Erholung, der dafür entsprechendes<br />

Personal zur Verfügung stellen müsse.<br />

Dem vorgelegten Entwurf einer Zweckvereinbarung<br />

über den Unterhalt und des Vollzug des<br />

Ordnungswidrigkeitenrechts auf einem Hauptskiwanderweg,<br />

der sich über die Hoheitsgebiete der<br />

Gemeinden Grafenau, <strong>Neuschönau</strong> und St.Oswald-<br />

Riedlhütte erstreckt und die Übertragung der Befugnis<br />

zum Erlass einer Verordnung über Hauptskiwanderwege<br />

für diesen Bereich wurde im Anschluss einstimmig<br />

zugestimmt.<br />

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