29.04.2014 Aufrufe

Gemeindeblatt November 2013 - Neuschönau

Gemeindeblatt November 2013 - Neuschönau

Gemeindeblatt November 2013 - Neuschönau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Koishüttler <strong>Gemeindeblatt</strong> <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />

Der Winter kommt!<br />

Bitte daran denken:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Absperrschieber der Wasserleitungen kennzeichnen<br />

Hydranten freihalten<br />

keine Schneezeichen entfernen<br />

die Räum- und Streupflichten beachten<br />

der Gemeinde leere Streukisten melden<br />

Wasserabläufer (-gullys) kennzeichnen und<br />

freihalten<br />

Grablaternen am Friedhof entfernen<br />

soweit möglich, Zäune, welche Schneeräumung<br />

behindern oder beschädigt werden<br />

könnten, zu entfernen<br />

den Schneepflugfahrern Verständnis entgegenzubringen<br />

Weitere Hinweise:<br />

Keinen Räumschnee von Garagenzufahrten<br />

und Hauszugängen auf der Straße<br />

oder am Straßenrand ablagern!<br />

Äste von Hecken, Bäumen und Sträuchern an<br />

Straßen zurückschneiden, weil diese bei<br />

Schneefall „überhängen“ und die Schneeräumung<br />

beeinträchtigen, somit zu Schäden<br />

an den Räumfahrzeugen (ca. 3 Meter hoch!)<br />

führen<br />

Herzlichen Dank!<br />

Schnee von Dächern auf öffentlichen Straßen<br />

und Bürgersteigen<br />

‣ auch Photovoltaikanlagen<br />

Nachdem vermehrt Dächer photovoltaikbestückt<br />

werden und Schnee auf Bürgersteige und öffentliche<br />

Straßen fällt, hat das Bayer. Staatsministerium des<br />

Innern nun festgestellt:<br />

Nach dem eindeutigen gesetzgeberischen Willen ist<br />

die Verantwortlichkeit für von Dächern herabfallenden<br />

Schnee Gegenstand allein der zivilrechtlichen<br />

Verkehrssicherungspflichten.<br />

So sah Art. 34 Abs. 9 BayBO 1994 noch vor, dass für<br />

Dächer an allgemein zugänglichen Wegen und über<br />

Eingängen Vorrichtungen zum Schutze gegen das<br />

Herabfallen von Schnee, Eis und Dachteilen gefordert<br />

werden konnten. Da diese Anforderung jedoch<br />

auch bereits damals vollumfänglich in der zivilrechtlichen<br />

Verkehrssicherungspflicht enthalten war, bedurfte<br />

es nicht mehr ihrer zusätzlichen Sicherung<br />

durch öffentliche-rechtliche Regelung. Folgerichtig<br />

wurde sie für die BayBO 1998 gestrichen und auch<br />

nicht durch eine vergleichbare Vorschrift ersetzt.<br />

Für den Grundstückseigentümer bedeutet dies,<br />

‣ dass er für Vorrichtungen zum Schutz gegen das<br />

Herabfallen (Schneefänger udgl.) verantwortlich<br />

ist.<br />

‣ die alleinige Haftung und Schadensersatzpflicht<br />

hat.<br />

‣ auch für die Beseitigung des Schnees auf öffentlichen<br />

Flächen verantwortlich ist, bzw. die Kosten<br />

zu ersetzen hat.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!