VERWALTUNGSBERICHT 2009 - Gemeinde Ostermundigen
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Präsidiales<br />
1. Behörden- und<br />
Verwaltungsreform (BVR)<br />
Im Juli <strong>2009</strong> wurden dem GGR die Zwischenresultate<br />
vorgelegt. In einem Grundsatzentscheid hat<br />
der GGR folgendes beschlossen:<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Ostermundigen</strong> soll aus<br />
7 Mitgliedern bestehen; ein <strong>Gemeinde</strong>präsidium<br />
im Vollamt und 6 <strong>Gemeinde</strong>räte mit einem<br />
Pensum von rund 20 %.<br />
2. Die Wahl des <strong>Gemeinde</strong>rats erfolgt im Proporzwahlverfahren.<br />
3. Die Geschäftprüfungskommission (GPK) wird<br />
beibehalten. Sie wird personell vergrössert,<br />
kann neu Ausschüsse bilden und konstituiert<br />
sich in diesem Sinne selbst.<br />
4. Die ständigen Exekutivkommissionen werden<br />
grundsätzlich beibehalten; deren Anzahl<br />
und Aufgabenfelder werden nach folgenden<br />
Grundsätzen neu bestimmt:<br />
I. Exekutivkommissionen behandeln primär<br />
konzeptionelle Grundsatzfragen, operative<br />
Einzelfallentscheide werden in der Regel<br />
durch die Verwaltung gefällt.<br />
II. Soweit möglich gilt das Prinzip: 1 Exekutivkommission<br />
pro Verwaltungsabteilung.<br />
III. Soweit sinnvoll behalten die Exekutivkommissionen<br />
ihre bisherigen Finanzkompetenzen.<br />
IV. Die Neuausrichtung erfolgt koordiniert mit<br />
der Erarbeitung des neuen Verwaltungsorganigramms.<br />
5. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ostermundigen</strong> strebt die<br />
Einführung des Führungssystems «Wirkungsorientierte<br />
Verwaltung» (WoV) an. Zu diesem<br />
Zweck werden in mehreren Verwaltungsabteilungen<br />
WoV-Pilotversuche durchgeführt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste seinerseits in seinem<br />
Zuständigkeitsbereich am 26. Mai <strong>2009</strong> die folgenden<br />
Entscheide:<br />
1. Das Organigramm der Verwaltung ist so<br />
auszugestalten, dass 7 Abteilungen entstehen<br />
(Ausnahme: Dem <strong>Gemeinde</strong>präsidenten/Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsidentin können allenfalls die 2<br />
Abteilungen <strong>Gemeinde</strong>schreiberei und Finanzen<br />
unterstellt werden. In diesem Fall wären<br />
gesamthaft 8 Abteilungen zu bilden.).<br />
2. Jede Abteilung wird durch ein Mitglied des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rats und einen/eine ihm direkt<br />
unterstellte/n Abteilungsleitenden/Abteilungsleitende<br />
geführt.<br />
3. Zum Zweck der Reduktion der <strong>Gemeinde</strong>ratsressorts<br />
sind Zusammenlegungen in folgenden<br />
Bereichen zu prüfen:<br />
I. Bau: Hochbauabteilung, Tiefbauabteilung,<br />
<strong>Gemeinde</strong>betriebe, Dienststelle Planung<br />
II. Soziales: Abteilung Sozialdienst, Abteilung<br />
Vormundschaft/Justiz<br />
III. Support: Unterstellung der Präsidialabteilung<br />
und der Finanzabteilung unter den<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsidenten (ohne Zusammenlegung<br />
in einer Abteilung)<br />
4. Zwecks einer verstärkten Zusammenarbeit<br />
unter den Ressortverantwortlichen im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
werden die folgenden Massnahmen<br />
angestrebt:<br />
I. Reduktion der Geschäftsbelastung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rats durch vermehrte Kompetenzdelegation<br />
an den jeweils zuständigen<br />
Ressortvorstehenden.<br />
II. Das <strong>Gemeinde</strong>präsidium erhält neu die<br />
Querschnittaufgabe «Stadtentwicklung/<br />
Stadtmarketing». Es ist ein Vorschlag<br />
auszuarbeiten, wie diese Aufgabe optimal<br />
wahrgenommen werden kann.<br />
Seit diesen Entscheiden wurde primär an der<br />
neuen Verwaltungsreorganisation mit nur 7 Abteilungen<br />
gearbeitet. Im Dezember <strong>2009</strong> hat die<br />
Projektleitung dem <strong>Gemeinde</strong>rat einen Variantenvorschlag<br />
für die neue Abteilungsorganisation unterbreitet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird darüber im Januar<br />
2010 entscheiden. Anschliessend wird die Frage der<br />
Exekutivkommissionen mit den GGR-Vertretern zu<br />
klären sein.<br />
Hinsichtlich der geplanten Einführung von WoV<br />
wurden drei Bereiche (Polizeiinspektorat, Liegenschaftsverwaltung,<br />
Jugendamt) bestimmt, in<br />
welchen WOV pilotweise eingeführt werden soll.<br />
Zurzeit werden die WoV-Pilotvorhaben ausgearbeitet,<br />
damit sie im Juni 2010 in den Budgetprozess für<br />
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