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VERWALTUNGSBERICHT 2009 - Gemeinde Ostermundigen

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Präsidiales<br />

1. Behörden- und<br />

Verwaltungsreform (BVR)<br />

Im Juli <strong>2009</strong> wurden dem GGR die Zwischenresultate<br />

vorgelegt. In einem Grundsatzentscheid hat<br />

der GGR folgendes beschlossen:<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Ostermundigen</strong> soll aus<br />

7 Mitgliedern bestehen; ein <strong>Gemeinde</strong>präsidium<br />

im Vollamt und 6 <strong>Gemeinde</strong>räte mit einem<br />

Pensum von rund 20 %.<br />

2. Die Wahl des <strong>Gemeinde</strong>rats erfolgt im Proporzwahlverfahren.<br />

3. Die Geschäftprüfungskommission (GPK) wird<br />

beibehalten. Sie wird personell vergrössert,<br />

kann neu Ausschüsse bilden und konstituiert<br />

sich in diesem Sinne selbst.<br />

4. Die ständigen Exekutivkommissionen werden<br />

grundsätzlich beibehalten; deren Anzahl<br />

und Aufgabenfelder werden nach folgenden<br />

Grundsätzen neu bestimmt:<br />

I. Exekutivkommissionen behandeln primär<br />

konzeptionelle Grundsatzfragen, operative<br />

Einzelfallentscheide werden in der Regel<br />

durch die Verwaltung gefällt.<br />

II. Soweit möglich gilt das Prinzip: 1 Exekutivkommission<br />

pro Verwaltungsabteilung.<br />

III. Soweit sinnvoll behalten die Exekutivkommissionen<br />

ihre bisherigen Finanzkompetenzen.<br />

IV. Die Neuausrichtung erfolgt koordiniert mit<br />

der Erarbeitung des neuen Verwaltungsorganigramms.<br />

5. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ostermundigen</strong> strebt die<br />

Einführung des Führungssystems «Wirkungsorientierte<br />

Verwaltung» (WoV) an. Zu diesem<br />

Zweck werden in mehreren Verwaltungsabteilungen<br />

WoV-Pilotversuche durchgeführt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat fasste seinerseits in seinem<br />

Zuständigkeitsbereich am 26. Mai <strong>2009</strong> die folgenden<br />

Entscheide:<br />

1. Das Organigramm der Verwaltung ist so<br />

auszugestalten, dass 7 Abteilungen entstehen<br />

(Ausnahme: Dem <strong>Gemeinde</strong>präsidenten/Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsidentin können allenfalls die 2<br />

Abteilungen <strong>Gemeinde</strong>schreiberei und Finanzen<br />

unterstellt werden. In diesem Fall wären<br />

gesamthaft 8 Abteilungen zu bilden.).<br />

2. Jede Abteilung wird durch ein Mitglied des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rats und einen/eine ihm direkt<br />

unterstellte/n Abteilungsleitenden/Abteilungsleitende<br />

geführt.<br />

3. Zum Zweck der Reduktion der <strong>Gemeinde</strong>ratsressorts<br />

sind Zusammenlegungen in folgenden<br />

Bereichen zu prüfen:<br />

I. Bau: Hochbauabteilung, Tiefbauabteilung,<br />

<strong>Gemeinde</strong>betriebe, Dienststelle Planung<br />

II. Soziales: Abteilung Sozialdienst, Abteilung<br />

Vormundschaft/Justiz<br />

III. Support: Unterstellung der Präsidialabteilung<br />

und der Finanzabteilung unter den<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsidenten (ohne Zusammenlegung<br />

in einer Abteilung)<br />

4. Zwecks einer verstärkten Zusammenarbeit<br />

unter den Ressortverantwortlichen im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

werden die folgenden Massnahmen<br />

angestrebt:<br />

I. Reduktion der Geschäftsbelastung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rats durch vermehrte Kompetenzdelegation<br />

an den jeweils zuständigen<br />

Ressortvorstehenden.<br />

II. Das <strong>Gemeinde</strong>präsidium erhält neu die<br />

Querschnittaufgabe «Stadtentwicklung/<br />

Stadtmarketing». Es ist ein Vorschlag<br />

auszuarbeiten, wie diese Aufgabe optimal<br />

wahrgenommen werden kann.<br />

Seit diesen Entscheiden wurde primär an der<br />

neuen Verwaltungsreorganisation mit nur 7 Abteilungen<br />

gearbeitet. Im Dezember <strong>2009</strong> hat die<br />

Projektleitung dem <strong>Gemeinde</strong>rat einen Variantenvorschlag<br />

für die neue Abteilungsorganisation unterbreitet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird darüber im Januar<br />

2010 entscheiden. Anschliessend wird die Frage der<br />

Exekutivkommissionen mit den GGR-Vertretern zu<br />

klären sein.<br />

Hinsichtlich der geplanten Einführung von WoV<br />

wurden drei Bereiche (Polizeiinspektorat, Liegenschaftsverwaltung,<br />

Jugendamt) bestimmt, in<br />

welchen WOV pilotweise eingeführt werden soll.<br />

Zurzeit werden die WoV-Pilotvorhaben ausgearbeitet,<br />

damit sie im Juni 2010 in den Budgetprozess für<br />

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