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VERWALTUNGSBERICHT 2009 - Gemeinde Ostermundigen

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Vormundschaft / Justiz<br />

3. Siegelungsamt<br />

Anzahl Todesfälle 121 (125)<br />

Bericht zum Nachlasswert 10 (14)<br />

Steuerinventare 43 (49)<br />

Öffentliche Inventare 0 (0)<br />

Erbschaftsinventare 11 (6)<br />

4. Amtsvormundschaft<br />

4.1. Amtsvormund<br />

Haupttätigkeit der Amtsvormundschaft ist das<br />

Führen der vormundschaftlichen Massnahmen<br />

von Geburt bis ins hohe Alter. Bis zur Volljährigkeit<br />

stehen jeweils erzieherische Massnahmen im Vordergrund.<br />

Bei den Erwachsenen liegt die Priorität<br />

beim Erledigen der finanziellen Angelegenheiten<br />

(Einkommens- und Vermögensverwaltung).<br />

Zusätzlich zur Fallführung fand letztes Jahr wieder<br />

eine «Retraite» zum Thema Teambildung statt. Alle<br />

vier Monate wurde eine Bestandesaufnahme gemacht<br />

mit dem Instrument der Mandatsführung.<br />

Der Erfahrungsaustausch mit den Sozialtätigen<br />

der Abteilung Soziales und der <strong>Gemeinde</strong> brachte<br />

jeweils neue Ein- und Aussichten. Intern wurde<br />

versucht, anhand von kleinen Projekten, die alltägliche<br />

Arbeit zu verbessern (u.a. Analyse der Buchhaltungsstruktur,<br />

Vereinheitlichung der Vorlagen,<br />

Einsetzen einer Arbeitsgruppe zu Schnittstellenfragen<br />

Jugendamt-Amtsvormundschaft).<br />

Die Zunahme der Fallzahlen bei den erwachsenen<br />

Klientinnen und Klienten ist teilweise auf den<br />

zunehmenden Unterstützungsbedarf von immer<br />

älter werdenden und häufig an Demenz leidenden<br />

Menschen zurückzuführen, welche im familiären<br />

Umfeld keine entsprechende Hilfe finden.<br />

Das wesentliche Beratungsthema ist bei den Klientinnen<br />

und Klienten ist jeweils die Wohnsituation.<br />

Konkret geht es häufig um Fragen des ambulanten<br />

oder stationären Wohnens. Damit verbunden sind<br />

dann Themenbereiche wie Finanzen, Betreuung<br />

und Gesundheit.<br />

4.2. Überblick der Betreuungsfälle per 31. Dezember <strong>2009</strong><br />

4.2.1. Gliederung nach Art der Massnahmen<br />

4.2.1.1. Vormundschaften<br />

Minderjährigkeit (Art. 368 ZGB) 4 (4)<br />

Geisteskrankheit/Geistesschwachheit (Art. 369 ZGB) 9 (8)<br />

Auf eigenes Begehren (Art. 372 ZGB) 5 (5)<br />

Beiratschaft (Art. 395 ZGB) 2 (1)<br />

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