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Leipziger Beratungsstelle für Opfer rechtsextremistischer Gewalt

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• die Vermittlung allgemeiner juristischer Informationen, z.B. über den generellen<br />

Ablauf eines Strafverfahrens, über die Möglichkeiten der Neben- und Zivilklage sowie<br />

über <strong>Opfer</strong>rechte und <strong>Opfer</strong>schutzmöglichkeiten;<br />

• die Unterstützung von Klienten bei der Suche nach einem fachlich und menschlich<br />

kompetenten Rechtsbeistand, der das Strafverfahren und eine eventuelle Neben- bzw.<br />

Zivilklage begleitet; die persönliche Begleitung zum Rechtsanwalt;<br />

• die Prüfung der Möglichkeit für den Klienten, einen Antrag auf Beratungs- oder<br />

Prozesskostenhilfe zu stellen bzw. wenn dies nicht zum Ziel führt, nach anderen<br />

finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zu suchen und<br />

• die Vor- und Nachbereitung von Gerichtsverhandlungen z.B. durch<br />

• die Unterstützung bei der Gewinnung von Tatzeugen und<br />

• die Organisierung eines wirksamen <strong>Opfer</strong>schutzes unter Nutzung rechtlicher<br />

Möglichkeiten und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes.<br />

In Abhängigkeit von den Erfordernissen der jeweiligen Beratungsfälle wurden diese<br />

Zielstellungen durchgängig verfolgt. Als ungünstig erwies es sich dabei, dass in den ersten 1<br />

½ Jahren in der <strong>Beratungsstelle</strong> nur eine Mitarbeiterin tätig war. Mit der Einrichtung einer<br />

zweiten Stelle im Ergebnis erfolgreicher Drittmittelakquisition durch den Träger, näherte man<br />

sich dem oben angesprochenen Fachstandard an. Allerdings wurde dabei auch das<br />

Einzugsgebiet der <strong>Beratungsstelle</strong> um einen wesentlichen Teil umfangreicher (Landkreis<br />

Leipzig, Kreise Delitzsch-Eilenburg und Oschatz-Torgau), so dass sich nur sehr bedingt eine<br />

Entlastung für die Fallarbeit in der Region Leipzig Stadt ergab.<br />

Im Rahmen der Evaluation wurden in diesem Zusammenhang die Arbeitsschwerpunkte der<br />

Beraterin gemeinsam mit dieser qualifizierend beschrieben und mittels eines<br />

Erhebungsbogens hinsichtlich des jeweiligen zeitlichen Umfanges erfasst. Nach einer<br />

Testphase im Herbst 2000 wurden im Jahr 2001 insgesamt 11 Kalenderwochen auf diese<br />

Weise untersucht. Ziel war dabei nicht eine minutengenaue und für das Gesamtjahr<br />

repräsentative Erfassung der für einzelne Schwerpunke aufgewendeten Arbeitszeit sondern<br />

vor allem die Bestimmung von ungefähren Relationen zwischen diesen Schwerpunkten im<br />

Zeitraum eines Arbeitsjahres.<br />

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