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42. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft ... - Brandenburg.de

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Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-AWFK 5/42 S. 42<br />

Ausschuss für <strong>Wissenschaft</strong>, Forschung und Kultur 21.08.2013<br />

<strong>42.</strong> <strong>Sitzung</strong> wi-dw<br />

Zu TOP 5:<br />

Aktuelle Berichterstattung <strong>de</strong>r Ministerin für <strong>Wissenschaft</strong>, Forschung<br />

und Kultur zu bun<strong><strong>de</strong>s</strong>- und lan<strong><strong>de</strong>s</strong>politischen Themen<br />

sowie zu aktuellen Gesetzgebungs- und weiteren Vorhabenplanungen<br />

im Ressort <strong>Wissenschaft</strong>, Forschung und Kultur<br />

Zu TOP 5.1.: Sachstandsbericht zum Hochschulgesetz<br />

Ministerin Frau Prof. Dr.-Ing. Dr. Kunst führt aus, dass es beim jetzigen Tagesordnungspunkt,<br />

um das Än<strong>de</strong>rungsgesetz <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Hochschulgesetzes<br />

gehe. Zunächst möchte sei einige Worte zum Verfahren machen. Der Anhörungsprozess<br />

<strong>de</strong>r Hochschulen und auch die Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit seien abgeschlossen.<br />

Die Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit erfolgte erstmalig über ein Online-Forum, was<br />

tatsächlich sehr gut gelaufen sei und ihr persönlich ebenfalls sehr gut gefallen habe.<br />

Darüber hinaus habe es auf <strong>de</strong>r Veranstaltung „AWFK trifft Hochschulkonferenz“ am<br />

6. August 2013 weitere Gelegenheit zum Austausch gegeben. Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

ausgewerteten Stellungnahmen <strong>de</strong>r Hochschulen und <strong>de</strong>n Anregungen aus <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Diskussion sei die Endfassung <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitsentwurfes erstellt wor<strong>de</strong>n. Dieser<br />

gehe nun in die Ressortabstimmung auf <strong>de</strong>r Arbeitsebene. Zugleich wür<strong>de</strong>n die<br />

Gewerkschaften beteiligt. Nach <strong>de</strong>r Kabinettsbefassung wer<strong>de</strong> die 1. Lesung am<br />

22./23. Januar 2014 im Landtag angestrebt, sodass im Frühjahr 2014 die Novellierung<br />

zum Abschluss kommen könnte.<br />

Eine weitere Information <strong><strong>de</strong>s</strong> Landtages gemäß Artikel 94 Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>verfassung wer<strong>de</strong><br />

nach Abschluss <strong>de</strong>r Ressortabstimmung auf <strong>de</strong>r Arbeitsebene erfolgen, sodass man<br />

zurzeit das Mitzeichnungsverfahren durchlaufen lasse und dann entsprechend wie<strong>de</strong>r<br />

informieren wür<strong>de</strong>. Mit dieser Vorgehensweise solle vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, dass zu<br />

viele unterschiedliche Fassungen im Umlauf seien.<br />

Wenn man zu <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen im Ergebnis <strong><strong>de</strong>s</strong> Anhörungsprozesses komme, dann<br />

befän<strong>de</strong> sich das zurzeit noch in <strong>de</strong>r Prüfung, wie man das konkret umsetzen könne,<br />

ohne dass sie das jetzt konkret im Einzelnen hier vortrage. Inhaltlich wür<strong>de</strong>n im Wesentlichen<br />

zwei Än<strong>de</strong>rungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Einmal die Nachbesserung <strong>de</strong>r<br />

Regelungen zu <strong>de</strong>n Lehrbeauftragten und Bereichsausnahme für künstlerische Studiengänge.<br />

Es wer<strong>de</strong> im Bereich zur Regelung zu <strong>de</strong>n Lehrbeauftragten nachgebessert,<br />

<strong>de</strong>nn zur Neufassung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 56 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Hochschulgesetz hätte es<br />

Kritik von allen Hochschulen gegeben. Die Hochschulen wiesen in ihrer Kritik auf einen<br />

erhöhten Mittelbedarf und Schwierigkeiten in <strong>de</strong>r Lehrorganisation infolge <strong>de</strong>r<br />

Neufassung hin, sodass dies ein wenig ein Konfliktpunkt sei, <strong>de</strong>r einerseits über Jahre<br />

beklagt wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong> und sich prekäre Beschäftigungsverhältnisse ergäben und<br />

an<strong>de</strong>rerseits jetzt die Verschärfung, dass die Neuregelung die Richtung auf Begrenzung<br />

hätte und <strong>de</strong>n Ergänzungscharakter von Lehraufträgen in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund zu<br />

stellen, führe eben auch zu entsprechen<strong>de</strong>n Hinweisen, dass man dort ein Mittelweg<br />

fin<strong>de</strong>n müsse. Diese Kritik könne die <strong>de</strong>r Neuregelung zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong> Intention,<br />

nämlich wirklich die Situation <strong>de</strong>r Lehrbeauftragten auch zu verbessern, in keinem<br />

Fall in Zweifel ziehen. Man wer<strong>de</strong> dort einen Weg fin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r eine Annäherung, aber

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