42. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft ... - Brandenburg.de
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Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-AWFK 5/42 S. 42<br />
Ausschuss für <strong>Wissenschaft</strong>, Forschung und Kultur 21.08.2013<br />
<strong>42.</strong> <strong>Sitzung</strong> wi-dw<br />
Zu TOP 5:<br />
Aktuelle Berichterstattung <strong>de</strong>r Ministerin für <strong>Wissenschaft</strong>, Forschung<br />
und Kultur zu bun<strong><strong>de</strong>s</strong>- und lan<strong><strong>de</strong>s</strong>politischen Themen<br />
sowie zu aktuellen Gesetzgebungs- und weiteren Vorhabenplanungen<br />
im Ressort <strong>Wissenschaft</strong>, Forschung und Kultur<br />
Zu TOP 5.1.: Sachstandsbericht zum Hochschulgesetz<br />
Ministerin Frau Prof. Dr.-Ing. Dr. Kunst führt aus, dass es beim jetzigen Tagesordnungspunkt,<br />
um das Än<strong>de</strong>rungsgesetz <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Hochschulgesetzes<br />
gehe. Zunächst möchte sei einige Worte zum Verfahren machen. Der Anhörungsprozess<br />
<strong>de</strong>r Hochschulen und auch die Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit seien abgeschlossen.<br />
Die Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit erfolgte erstmalig über ein Online-Forum, was<br />
tatsächlich sehr gut gelaufen sei und ihr persönlich ebenfalls sehr gut gefallen habe.<br />
Darüber hinaus habe es auf <strong>de</strong>r Veranstaltung „AWFK trifft Hochschulkonferenz“ am<br />
6. August 2013 weitere Gelegenheit zum Austausch gegeben. Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
ausgewerteten Stellungnahmen <strong>de</strong>r Hochschulen und <strong>de</strong>n Anregungen aus <strong>de</strong>r öffentlichen<br />
Diskussion sei die Endfassung <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitsentwurfes erstellt wor<strong>de</strong>n. Dieser<br />
gehe nun in die Ressortabstimmung auf <strong>de</strong>r Arbeitsebene. Zugleich wür<strong>de</strong>n die<br />
Gewerkschaften beteiligt. Nach <strong>de</strong>r Kabinettsbefassung wer<strong>de</strong> die 1. Lesung am<br />
22./23. Januar 2014 im Landtag angestrebt, sodass im Frühjahr 2014 die Novellierung<br />
zum Abschluss kommen könnte.<br />
Eine weitere Information <strong><strong>de</strong>s</strong> Landtages gemäß Artikel 94 Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>verfassung wer<strong>de</strong><br />
nach Abschluss <strong>de</strong>r Ressortabstimmung auf <strong>de</strong>r Arbeitsebene erfolgen, sodass man<br />
zurzeit das Mitzeichnungsverfahren durchlaufen lasse und dann entsprechend wie<strong>de</strong>r<br />
informieren wür<strong>de</strong>. Mit dieser Vorgehensweise solle vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, dass zu<br />
viele unterschiedliche Fassungen im Umlauf seien.<br />
Wenn man zu <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen im Ergebnis <strong><strong>de</strong>s</strong> Anhörungsprozesses komme, dann<br />
befän<strong>de</strong> sich das zurzeit noch in <strong>de</strong>r Prüfung, wie man das konkret umsetzen könne,<br />
ohne dass sie das jetzt konkret im Einzelnen hier vortrage. Inhaltlich wür<strong>de</strong>n im Wesentlichen<br />
zwei Än<strong>de</strong>rungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Einmal die Nachbesserung <strong>de</strong>r<br />
Regelungen zu <strong>de</strong>n Lehrbeauftragten und Bereichsausnahme für künstlerische Studiengänge.<br />
Es wer<strong>de</strong> im Bereich zur Regelung zu <strong>de</strong>n Lehrbeauftragten nachgebessert,<br />
<strong>de</strong>nn zur Neufassung <strong><strong>de</strong>s</strong> § 56 <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Hochschulgesetz hätte es<br />
Kritik von allen Hochschulen gegeben. Die Hochschulen wiesen in ihrer Kritik auf einen<br />
erhöhten Mittelbedarf und Schwierigkeiten in <strong>de</strong>r Lehrorganisation infolge <strong>de</strong>r<br />
Neufassung hin, sodass dies ein wenig ein Konfliktpunkt sei, <strong>de</strong>r einerseits über Jahre<br />
beklagt wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong> und sich prekäre Beschäftigungsverhältnisse ergäben und<br />
an<strong>de</strong>rerseits jetzt die Verschärfung, dass die Neuregelung die Richtung auf Begrenzung<br />
hätte und <strong>de</strong>n Ergänzungscharakter von Lehraufträgen in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund zu<br />
stellen, führe eben auch zu entsprechen<strong>de</strong>n Hinweisen, dass man dort ein Mittelweg<br />
fin<strong>de</strong>n müsse. Diese Kritik könne die <strong>de</strong>r Neuregelung zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong> Intention,<br />
nämlich wirklich die Situation <strong>de</strong>r Lehrbeauftragten auch zu verbessern, in keinem<br />
Fall in Zweifel ziehen. Man wer<strong>de</strong> dort einen Weg fin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r eine Annäherung, aber