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Teileigentum / Wettbewerb<br />
tungsverfahren nach § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG geht es nicht um die<br />
Entscheidung einer Streitigkeit über Ansprüche, die von einer<br />
oder gegen eine Partei erhoben werden, sondern um die Frage<br />
der (Fort-)Geltung der im Eigentümerbeschluss zum Ausdruck<br />
kommenden Willensbildung der Gemeinschaft. Weiter ist zu bedenken,<br />
dass Sinn und Zweck des §119 Abs.1 Nr.1 b GVG darin<br />
liegen, Rechtssicherheit zu gewähren, weil das Gericht bei<br />
allgemeinem Gerichtsstand im Ausland regelmäßig die Bestimmungen<br />
des internationalen Privatrechts anzuwenden habe,<br />
um zu entscheiden, welches materielle Recht es seiner Entscheidung<br />
zugrunde legt (BT-Drucks.14/6036, S.118 f.). Dass<br />
sich für ein deutsches Gericht in WEG-Verfahren der Beschlussanfechtung<br />
die Frage nach der Anwendung materiellen<br />
ausländischen Rechts stellt, dürfte indes kaum denkbar sein.<br />
Hiernach war eine Sonderzuständigkeit des Oberlandesgerichts<br />
für die Erstbeschwerde (§119 Abs.1 Nr.1 b GVG) nicht gegeben,<br />
und das Landgericht hat mithin als zuständiges Gericht<br />
über die Erstbeschwerde entschieden.<br />
Mitgeteilt von RiOLG von Wnuck-Lipinski, Düsseldorf<br />
Kurzfassungen/Leitsätze (KL)<br />
T eileigentum etc.<br />
§ 276 BGB a. F. – Immobilienanlage Hotelzimmer<br />
im Hotelkomplex; Teileigentum; Prospekthaftung<br />
Zur Haftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters<br />
für fehlerhafte Angaben in einem Prospekt, der zum Vertrieb<br />
einer Immobilienanlage herausgegeben wurde.<br />
(BGH, Urteil vom 8.12. 2005 – VII ZR 372/03)<br />
§§ 765, 767, 768, 634, 472 BGB; § 325 ZPO – Bankhaftung<br />
aufgrund einer MaBV-Bürgschaft; Minderungsberechnung<br />
bei zu geringer Wohnfläche der<br />
Eigentumswohnung<br />
1. Hat der Bauherr den Bauunternehmer wegen Mängeln erfolgreich<br />
in Anspruch genommen, hindert das die aus einer<br />
Bürgschaft in Anspruch genommene Bank nicht, den Mangel<br />
zu bestreiten (hier: Mindergröße einer Eigentumswohnung).<br />
2. Zur Abgrenzung von Zeitbürgschaft und gegenständlich<br />
beschränkter Bürgschaft.<br />
3. Zur Minderungsberechnung bei zu geringer Wohnfläche<br />
einer Eigentumswohnung.<br />
(OLG Koblenz, Urteil vom 5.1. 2006 – 5 U 239/04)<br />
Hinw. d. Red.: Das Urteil kann bis zum 11. 4. 2006 bei der<br />
Redaktion GuT (info@prewest.de) zur kostenfreien Zusendung<br />
per e-mail angefordert werden.<br />
§§ 10, 23, 26 WEG; § 611 BGB – Gewerbliche<br />
Wohnungseigentumsverwaltung; Verwaltervertrag;<br />
nicht in Vollzug gesetzte Eigentümergemeinschaft;<br />
BGB-Gesellschaft als Eigentümer<br />
1. Solange eine GbR sämtliche Eigentumsrechte einer Wohnanlage<br />
inne hat, besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
nicht.<br />
2. Der Vergütungsanspruch des Verwalters aus dem Vertrag<br />
über die Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage mit der<br />
GbR richtet sich allein gegen diese.<br />
3. Erhebt der Verwalter den Zahlungsantrag gegen die nicht<br />
existente WEG, statt gegen die GbR, so ist das Rubrum entsprechend<br />
zu berichtigen.<br />
4. Ist in einem befristeten Vertrag mit dem Verwalter die Möglichkeit<br />
der ordentlichen Kündigung vorgesehen, wenn eine Bestellung<br />
des Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft nicht<br />
erfolgt, so erfasst diese Klausel nicht den Fall, dass ein Bestellungsbeschluss<br />
nicht gefasst werden kann, weil die Eigentümergemeinschaft<br />
nicht in Vollzug gesetzt wird.<br />
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.1. 2006 – I-3 Wx 167/05)<br />
Hinw. d. Red.: Die Entscheidung kann bis zum 11. 4. 2006<br />
bei der Redaktion GuT (info@prewest.de) zur kostenfreien Zusendung<br />
per e-mail angefordert werden.<br />
§§ 47, 43 WEG – Verwalter; Kostenauferlegung im<br />
Wohngeldverfahren<br />
Einem Verwalter dürfen in einem Wohngeldverfahren keine<br />
Kosten auferlegt werden, weil er nach § 43 Abs. 4 Nr.1 WEG<br />
nicht Beteiligter ist (Aufgabe von KG NZM 2005, 462).<br />
(KG, Beschluss vom 16.1. 2005 – 24 W 50/05)<br />
Hinw. d. Red.: Die Entscheidung kann bis zum 11. 4. 2006<br />
bei der Redaktion GuT (info@prewest.de) zur kostenfreien Zusendung<br />
per e-mail angefordert werden.<br />
KL-Mitteiler: RiBGH Wellner, Karlsruhe; RiOLG Weller,<br />
Koblenz; RiOLG von Wnuck-Lipinski, Düsseldorf; Frau RiKG<br />
S. Kingreen, Berlin.<br />
Wettbewerb<br />
§5 UWG<br />
Wettbewerb; Lockvogelwerbung;<br />
Vorhalten beworbener Ware<br />
Werbung ist irreführend, wenn beworbene Ware bei Erscheinen<br />
der Werbung nicht mehr vorrätig ist.<br />
(OLG Oldenburg, Urteil vom 12.1. 2006 – 1 U 121/05)<br />
Zum Sachverhalt: Die Verfügungsklägerin (im Folgenden Klägerin)<br />
nimmt die Verfügungsbeklagte (im Folgenden Beklagte),<br />
die ebenso wie die Klägerin ein Möbelhaus betreibt, im<br />
Wege einstweiliger Verfügung auf Unterlassung angeblich wettbewerbswidriger<br />
Werbung in Anspruch, mit der eine im Zeitpunkt<br />
des Erscheinens der Werbung nicht mehr vorhandene Einbauküche<br />
zu einem Sonderpreis angeboten wurde. Die Klägerin<br />
bezieht sich dabei auf eine am 25. 8. 2005 verteilte Werbe-<br />
beilage, in der eine Einbauküche zu einem reduzierten Preis von<br />
1998,00 € angeboten worden war, die am 25. 8. 2005 unstreitig<br />
nicht mehr vorhanden, sondern nach Behauptung der Beklagten<br />
bereits am 24. 8. 2005 verkauft worden war.<br />
Das Landgericht Osnabrück hat durch Urteil vom 13. 9. 2005<br />
den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.<br />
Gegen diese Entscheidung wendet sich die Klägerin mit<br />
der Berufung. Mit dem Rechtsmittel wird im Wesentlichen eine<br />
im Ergebnis unzutreffende Beweiswürdigung des Landgerichts<br />
geltend gemacht; das Landgericht habe – wie die Klägerin<br />
anhand von teilweise erstmals in der Berufungsinstanz vorgebrachten<br />
Indiztatsachen zu belegen versucht – es zu Unrecht<br />
für glaubhaft gemacht gehalten, dass die in der Werbung angebotene<br />
Küche noch am Vortag des Erscheinens der Werbeanzeige<br />
vorhanden gewesen und auf Grund besonderen Geschehens<br />
bereits an diesem Vortag abverkauft worden sei.<br />
Gewerbemiete und Teileigentum · Heft 27 · 2–3/06 · Februar/März 2006 91