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Teileigentum / Wettbewerb<br />

tungsverfahren nach § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG geht es nicht um die<br />

Entscheidung einer Streitigkeit über Ansprüche, die von einer<br />

oder gegen eine Partei erhoben werden, sondern um die Frage<br />

der (Fort-)Geltung der im Eigentümerbeschluss zum Ausdruck<br />

kommenden Willensbildung der Gemeinschaft. Weiter ist zu bedenken,<br />

dass Sinn und Zweck des §119 Abs.1 Nr.1 b GVG darin<br />

liegen, Rechtssicherheit zu gewähren, weil das Gericht bei<br />

allgemeinem Gerichtsstand im Ausland regelmäßig die Bestimmungen<br />

des internationalen Privatrechts anzuwenden habe,<br />

um zu entscheiden, welches materielle Recht es seiner Entscheidung<br />

zugrunde legt (BT-Drucks.14/6036, S.118 f.). Dass<br />

sich für ein deutsches Gericht in WEG-Verfahren der Beschlussanfechtung<br />

die Frage nach der Anwendung materiellen<br />

ausländischen Rechts stellt, dürfte indes kaum denkbar sein.<br />

Hiernach war eine Sonderzuständigkeit des Oberlandesgerichts<br />

für die Erstbeschwerde (§119 Abs.1 Nr.1 b GVG) nicht gegeben,<br />

und das Landgericht hat mithin als zuständiges Gericht<br />

über die Erstbeschwerde entschieden.<br />

Mitgeteilt von RiOLG von Wnuck-Lipinski, Düsseldorf<br />

Kurzfassungen/Leitsätze (KL)<br />

T eileigentum etc.<br />

§ 276 BGB a. F. – Immobilienanlage Hotelzimmer<br />

im Hotelkomplex; Teileigentum; Prospekthaftung<br />

Zur Haftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters<br />

für fehlerhafte Angaben in einem Prospekt, der zum Vertrieb<br />

einer Immobilienanlage herausgegeben wurde.<br />

(BGH, Urteil vom 8.12. 2005 – VII ZR 372/03)<br />

§§ 765, 767, 768, 634, 472 BGB; § 325 ZPO – Bankhaftung<br />

aufgrund einer MaBV-Bürgschaft; Minderungsberechnung<br />

bei zu geringer Wohnfläche der<br />

Eigentumswohnung<br />

1. Hat der Bauherr den Bauunternehmer wegen Mängeln erfolgreich<br />

in Anspruch genommen, hindert das die aus einer<br />

Bürgschaft in Anspruch genommene Bank nicht, den Mangel<br />

zu bestreiten (hier: Mindergröße einer Eigentumswohnung).<br />

2. Zur Abgrenzung von Zeitbürgschaft und gegenständlich<br />

beschränkter Bürgschaft.<br />

3. Zur Minderungsberechnung bei zu geringer Wohnfläche<br />

einer Eigentumswohnung.<br />

(OLG Koblenz, Urteil vom 5.1. 2006 – 5 U 239/04)<br />

Hinw. d. Red.: Das Urteil kann bis zum 11. 4. 2006 bei der<br />

Redaktion GuT (info@prewest.de) zur kostenfreien Zusendung<br />

per e-mail angefordert werden.<br />

§§ 10, 23, 26 WEG; § 611 BGB – Gewerbliche<br />

Wohnungseigentumsverwaltung; Verwaltervertrag;<br />

nicht in Vollzug gesetzte Eigentümergemeinschaft;<br />

BGB-Gesellschaft als Eigentümer<br />

1. Solange eine GbR sämtliche Eigentumsrechte einer Wohnanlage<br />

inne hat, besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

nicht.<br />

2. Der Vergütungsanspruch des Verwalters aus dem Vertrag<br />

über die Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage mit der<br />

GbR richtet sich allein gegen diese.<br />

3. Erhebt der Verwalter den Zahlungsantrag gegen die nicht<br />

existente WEG, statt gegen die GbR, so ist das Rubrum entsprechend<br />

zu berichtigen.<br />

4. Ist in einem befristeten Vertrag mit dem Verwalter die Möglichkeit<br />

der ordentlichen Kündigung vorgesehen, wenn eine Bestellung<br />

des Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft nicht<br />

erfolgt, so erfasst diese Klausel nicht den Fall, dass ein Bestellungsbeschluss<br />

nicht gefasst werden kann, weil die Eigentümergemeinschaft<br />

nicht in Vollzug gesetzt wird.<br />

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.1. 2006 – I-3 Wx 167/05)<br />

Hinw. d. Red.: Die Entscheidung kann bis zum 11. 4. 2006<br />

bei der Redaktion GuT (info@prewest.de) zur kostenfreien Zusendung<br />

per e-mail angefordert werden.<br />

§§ 47, 43 WEG – Verwalter; Kostenauferlegung im<br />

Wohngeldverfahren<br />

Einem Verwalter dürfen in einem Wohngeldverfahren keine<br />

Kosten auferlegt werden, weil er nach § 43 Abs. 4 Nr.1 WEG<br />

nicht Beteiligter ist (Aufgabe von KG NZM 2005, 462).<br />

(KG, Beschluss vom 16.1. 2005 – 24 W 50/05)<br />

Hinw. d. Red.: Die Entscheidung kann bis zum 11. 4. 2006<br />

bei der Redaktion GuT (info@prewest.de) zur kostenfreien Zusendung<br />

per e-mail angefordert werden.<br />

KL-Mitteiler: RiBGH Wellner, Karlsruhe; RiOLG Weller,<br />

Koblenz; RiOLG von Wnuck-Lipinski, Düsseldorf; Frau RiKG<br />

S. Kingreen, Berlin.<br />

Wettbewerb<br />

§5 UWG<br />

Wettbewerb; Lockvogelwerbung;<br />

Vorhalten beworbener Ware<br />

Werbung ist irreführend, wenn beworbene Ware bei Erscheinen<br />

der Werbung nicht mehr vorrätig ist.<br />

(OLG Oldenburg, Urteil vom 12.1. 2006 – 1 U 121/05)<br />

Zum Sachverhalt: Die Verfügungsklägerin (im Folgenden Klägerin)<br />

nimmt die Verfügungsbeklagte (im Folgenden Beklagte),<br />

die ebenso wie die Klägerin ein Möbelhaus betreibt, im<br />

Wege einstweiliger Verfügung auf Unterlassung angeblich wettbewerbswidriger<br />

Werbung in Anspruch, mit der eine im Zeitpunkt<br />

des Erscheinens der Werbung nicht mehr vorhandene Einbauküche<br />

zu einem Sonderpreis angeboten wurde. Die Klägerin<br />

bezieht sich dabei auf eine am 25. 8. 2005 verteilte Werbe-<br />

beilage, in der eine Einbauküche zu einem reduzierten Preis von<br />

1998,00 € angeboten worden war, die am 25. 8. 2005 unstreitig<br />

nicht mehr vorhanden, sondern nach Behauptung der Beklagten<br />

bereits am 24. 8. 2005 verkauft worden war.<br />

Das Landgericht Osnabrück hat durch Urteil vom 13. 9. 2005<br />

den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.<br />

Gegen diese Entscheidung wendet sich die Klägerin mit<br />

der Berufung. Mit dem Rechtsmittel wird im Wesentlichen eine<br />

im Ergebnis unzutreffende Beweiswürdigung des Landgerichts<br />

geltend gemacht; das Landgericht habe – wie die Klägerin<br />

anhand von teilweise erstmals in der Berufungsinstanz vorgebrachten<br />

Indiztatsachen zu belegen versucht – es zu Unrecht<br />

für glaubhaft gemacht gehalten, dass die in der Werbung angebotene<br />

Küche noch am Vortag des Erscheinens der Werbeanzeige<br />

vorhanden gewesen und auf Grund besonderen Geschehens<br />

bereits an diesem Vortag abverkauft worden sei.<br />

Gewerbemiete und Teileigentum · Heft 27 · 2–3/06 · Februar/März 2006 91

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