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Magazin<br />

ziehungsweise Mietsteigerungen erzielen lassen duerften. Solche<br />

Gewinne waeren in Deutschland auch zu erzielen, denn abweichend<br />

von der internationalen Situation gibt es hier ein beachtliches,<br />

nicht aus- und abgeschoepftes Wertpotenzial. Es geht<br />

zurueck auf eine solide, relativ gut erhaltene beziehungsweise<br />

in grossen Teilen sanierte Bausubstanz, verknuepft mit nur moderat<br />

ausgeschoepften Renditen. Denn das Mietniveau ist auf<br />

Grund frueherer staatlicher Foerderung und einer wirksamen<br />

Mieterschutzpolitik bisher relativ niedrig.<br />

Der deutsche Wohnungsmarkt zeichnet sich zudem durch einen<br />

hohen Mieteranteil aus. Damit liegt auch eine soziale Situation<br />

vor, die von der in anderen EU-Mitgliedstaaten abweicht.<br />

Insofern muessen vor einer Einfuehrung von REIT’s drei Aspekte<br />

beleuchtet werden: Das deutsche Interesse an auslaendischen<br />

Kapitalzufluss fuer das hiesige Wohnungswesen, der Einfluss<br />

auf die Privatisierungstendenzen der oeffentlichen beziehungsweise<br />

oeffentlich gefoerderten Wohnungswirtschaft sowie die<br />

Auswirkungen auf vorhandene Sozialstrukturen.<br />

Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN<br />

Pressemitteilung Nr. 0293 vom 2. 3. 2006<br />

Offene Immobilienfonds: gesetzliche Maßnahmen nach<br />

wie vor notwendig<br />

Zur Neubewertung der Anteile beim offenen Immobilienfonds<br />

Grundinvest der Deutschen Bank erklärt Dr. Gerhard<br />

Schick, Mitglied im Finanzausschuss:<br />

Die Befürchtung, dass massiver Abwertungsbedarf beim Immobilienfonds<br />

Grundinvest besteht, hat sich nicht bewahrheitet,<br />

vor allem weil Wertsteigerungen im Ausland die inländischen<br />

Wertrückgänge teilweise kompensiert haben. Damit ist<br />

eine Voraussetzung für die Beruhigung der Situation gegeben.<br />

Weiterhin notwendig bleibt aber die Anpassung der gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen, um künftige Fälle von Vertrauensverlust<br />

bei den Anlegern und Unsicherheit über die Zukunft des<br />

Produkts offener Immobilienfonds zu vermeiden. Wir halten<br />

nach wie vor offene Immobilienfonds aufgrund ihrer langfristigen<br />

Anlagestrategie für ein sinnvolles Kapitalmarktprodukt.<br />

Die Bundesregierung darf sich deshalb nicht darauf verlassen,<br />

dass sich das Problem von allein löst. Erforderlich sind eine<br />

größere Unabhängigkeit der Gutachter, eine Anpassung der<br />

Bewertungsverfahren und der Übergang zu einer quartalsweisen<br />

Bewertung.<br />

Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, zur Abmilderung<br />

der Fristeninkongruenz Großanleger, die ihre Anteile<br />

zurückfordern, an möglichen Preisrückgängen zu beteiligen.<br />

Wichtig ist auch, die Anleger besser über die Risiken von offenen<br />

Immobilienfonds zu informieren. Denn ein Teil der Verunsicherung<br />

der letzten Monate ist darauf zurückzuführen, dass<br />

immer wieder der Eindruck erweckt wurde, die Anlage in offene<br />

Immobilienfonds sei so sicher wie ein Sparbuch. Nur Risikotransparenz<br />

kann Marktstabilität sichern.<br />

Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN<br />

Pressemitteilung Nr. 0335 vom 10. 3. 2006<br />

Gericht muss Transparenz durchsetzen<br />

Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Offenlegung<br />

von Managergehältern bei der Deutschen Bank, erklärt<br />

Dr. Gerhard Schick, Mitglied im Finanzausschuss:<br />

Das Oberlandesgerichts Frankfurt hat die Deutsche Bank dazu<br />

verpflichtet, die Gehälter ihrer Top-Manager auch über den<br />

vierköpfigen Vorstand hinaus offen zu legen. Ich begrüße diese<br />

Entscheidung. Um über die Entlastung des Vorstandes begründet<br />

entscheiden zu können, müssen die Aktionärinnen und<br />

Aktionäre auch die Bezüge des Group Executive Committee erfahren,<br />

der die Unternehmensstrategie maßgeblich mitbestimmt.<br />

Bedauerlich ist aber, dass die Deutsche Bank erst dann zur<br />

Preisgabe dieser Informationen bereit war, als sie gerichtlich<br />

dazu gezwungen wurde. Weitere Auskunftswünsche, die ebenfalls<br />

Teil der Anklage waren und zurückgewiesen wurden, werden<br />

nun verschlossen bleiben. Dies kann nicht Bestandteil einer<br />

transparenten, anlegerfreundlichen Unternehmensstrategie<br />

sein. Die Deutsche Bank sollte überdenken, ob es nach Vorfällen<br />

wie der Schließung des Offenen Immobilienfonds oder der<br />

Bekanntgabe unverhältnismäßig stark erhöhter Vorstandsgehälter<br />

in ihrem eigenen Interesse ist, Anleger weiter zu verprellen.<br />

CDU/CSU-Bundestagsfraktion<br />

Pressemitteilung vom 9. 3. 2006<br />

Keine übereilten Schritte bei Immobilienfonds<br />

Vertrauen in das Investitionsobjekt offene<br />

Immobilienfonds wieder stärken<br />

Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zum Antrag<br />

von Bündnis 90/Die Grünen zu offenen Immobilienfonds erklären<br />

Otto Bernhardt MdB, Sprecher der Arbeitsgruppe Finanzen<br />

der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Klaus-Peter<br />

Flosbach MdB, zuständiger Berichterstatter in der Arbeitsgruppe<br />

Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:<br />

Keine Frage, dass Investmentgesetz bedarf einer Überarbeitung.<br />

Hierzu feilt das Bundesministerium der Finanzen derzeit<br />

an einem entsprechenden Gesetzentwurf.<br />

Was wir aber derzeit sicher nicht gebrauchen können, sind<br />

übereilte Schritte bei der Regulierung von offenen Immobilienfonds.<br />

Hier ist vielmehr Sorgfalt geboten.<br />

Dankenswerterweise sind bereits eine Vielzahl von Vorschlägen<br />

zur Überarbeitung des Investmentgesetzes und zur<br />

Modifizierung der Regeln für offene Immobilienfonds vorgetragen<br />

worden. Wir begrüßen dieses öffentliche Engagement<br />

sehr.<br />

Nun heißt es aber zunächst, die Vorschläge abzuwägen und<br />

nicht übereilt neue Bürokratie entstehen zu lassen. Im Vordergrund<br />

muss stehen, dass das Vertrauen in das Investitionsobjekt<br />

offene Immobilienfonds wieder gestärkt wird.<br />

KfW-Presseerklärung vom 5.1. 2006<br />

IKB Immobilien Leasing ist jetzt Movesta Lease and<br />

Finance GmbH<br />

Movesta Lease and Finance GmbH – unter diesem neuen<br />

Namen firmiert jetzt die ehemalige IKB Immobilien Leasing<br />

GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Bereits seit über drei Jahrzehnten<br />

im Markt positioniert, wird die Gesellschaft seit einem Jahr<br />

als Gemeinschaftsunternehmen von IKB Deutsche Industriebank<br />

und KfW Bankengruppe – vertreten durch die KfW IPEX-<br />

Bank – geführt. Der Gesellschafterwechsel in Verbindung mit<br />

einer erweiterten strategischen Ausrichtung machte eine Namensänderung<br />

erforderlich.<br />

Der neue Name der Gesellschaft „Movesta“ setzt sich aus den<br />

englischen Verben „to move“ und „to invest“ zusammen. Damit<br />

wird erstens der flexible und kreative Ansatz des Unternehmens<br />

bei der Strukturierung von Großinvestitionen, zweitens<br />

die Erweiterung der Produktpalette auf Großmobilien und<br />

drittens die internationale Ausrichtung zum Ausdruck gebracht.<br />

Schwerpunkte der Movesta-Aktivitäten sind die Strukturierung<br />

von komplexen Investitionslösungen für Immobilien und<br />

Großmobilien (Container, Rolling Stock, Schiffe, Flugzeuge<br />

und Maschinen). Im angestammten Produktfeld Immobilienleasing<br />

bietet das Unternehmen dabei neben dem klassischen<br />

Neubauleasing die Varianten des „Buy and Lease“ oder des<br />

„Sale and Lease back“ sowie Mietmodelle an.<br />

Auf der Basis des Know-hows, das bei der Strukturierung<br />

von Immobilien-Leasingfinanzierungen gewonnen wurde,<br />

reicht das Angebot weit über das Immobiliengeschäft hinaus<br />

und zielt auf großvolumige Leasing- und Finanzierungsstrukturen<br />

beispielsweise im Verkehrs- und Anlagenbau oder auch<br />

im Logistikbereich. Die besondere Strukturierungskompetenz<br />

der Movesta zeigt sich zudem in der Entwicklung spezieller Investitions-Outsourcing-Lösungen<br />

im Rahmen ihres Partnerschaftsmodells.<br />

Im ersten Jahr des Joint Ventures wurden bereits vier Projekte<br />

im Bereich der Großmobilien vertraglich fixiert. Insge-<br />

Gewerbemiete und Teileigentum · Heft 27 · 2–3/06 · Februar/März 2006 105

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