Hindernisfreies Bauen bei schützenswerten Gebäuden ... - Pro Infirmis
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III<br />
Bläsischulhaus<br />
<strong>Pro</strong>jekt: Bläsischulhaus,<br />
Mülheimerstrasse 94, Basel<br />
Bauherrschaft: Bau- und Verkehrsdepartement<br />
des Kantons Basel-Stadt<br />
Architektur: Erny & Schneider AG,<br />
Basel<br />
Bauzeit: 2010<br />
Kostenrahmen behindertengerechter<br />
Massnahmen: Fr. 880 000.–<br />
Das Bläsischulhaus wurde 1882–1883 vom Kantonsbaumeister und<br />
Regierungsrat Heinrich Reese erbaut. Es umfasste 24 Klassenzimmer,<br />
die auf ein höher gelegenes Erdgeschoss und zwei Obergeschosse<br />
verteilt sind. Aus Gesundheitsgründen wurde eine Orientierung der<br />
Klassenzimmer nach Südosten angestrebt.<br />
Das Schulhaus ist ein rundum durchdacht gestalteter und in den<br />
einzelnen Gliederungselementen logisch durchgeführter Bau. Die Stilformen<br />
sind von der Spätrenaissance, teilweise schon vom Manierismus,<br />
abgeleitet. Das Schulhaus hatte ursprünglich zwei Eingänge. In<br />
der linken Haushälfte befand sich ehemals der Mädchenflügel, in der<br />
Rechten der Knabentrakt. Über einen breiten Mittelgang gelangten<br />
die Schüler dann in die Klassenzimmer. Im Dachstock des Mittelbaus<br />
lagen früher die Säle für die Handar<strong>bei</strong>tsschule. Eine weitere Besonderheit<br />
weist dieses Schulgebäude auf: Die Rückfassade behält im Wesentlichen<br />
die Formen der Vorderfront <strong>bei</strong>.<br />
Das Schulhaus liegt in einer Schutzzone und ist ein nicht formell<br />
geschütztes, staatseigenes Baudenkmal. Es ist ein typisches Beispiel<br />
für den Schulhausboom jener Zeit und in seiner ursprünglichen Substanz<br />
grösstenteils erhalten. Neben der Typologie, der Struktur und<br />
der städtebaulichen Stellung gehört auch die sorgfältige Innengestaltung<br />
zur Qualität dieses Baus.<br />
Im Rahmen eines besonderen <strong>Pro</strong>gramms (siehe auch Seite 41).<br />
wurde das Bläsischulhaus im Jahr 2010 hindernisfrei angepasst. Die<br />
Verantwortlichen kamen zum Schluss, dass ein rollstuhlgängiger Kabinenlift<br />
und ein Rollstuhl-WC eingebaut werden musste. Aufgrund<br />
des Denkmalschutzes durfte die Grosszügigkeit des Gebäudes aber<br />
nicht tangiert werden. Eine Lösung mit einem Aussenlift oder zumindest<br />
einem von aussen sichtbaren Lift kam daher nicht infrage.<br />
Durch die Platzierung des Aufzuges im Hauptgang, nahe <strong>bei</strong> der<br />
Aussenhülle, konnten die Auflagen der Denkmalpflege erfüllt werden.<br />
Ein verglaster und sehr schlank ausgebauter Lift erschliesst nun die<br />
verschiedenen Geschosse. An der Stirnseite des Hauses wurde ein<br />
neuer Eingang erstellt, welcher das Gebäude hindernisfrei von aussen<br />
erschliesst. Es zeigte sich, dass es ausserordentlich schwierig war, alle<br />
Anforderungen von der Denkmalpflege, Statik, Nutzung, sowie vom<br />
Brand- und Schallschutz mit dem architektonischen Anliegen unter<br />
einen Hut zu bringen.<br />
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