herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH
herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH
herunterladen - Raiffeisen Leasing GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
RECHT&STEUER<br />
Erfahrung zeigt allerdings, dass sich<br />
die Rückzahlung verzögern kann.<br />
Verspätungen von ein bis zwei Monaten<br />
sind wahrscheinlich. Bei Überschreiten<br />
der Frist müssen aus der<br />
Finanzkasse Verzugszinsen bezahlt<br />
werden. Ob sich dieser Anspruch<br />
durchsetzen lässt, wird sich in der<br />
Zukunft noch zeigen.<br />
In Bulgarien dagegen kann die umsatzsteuerliche<br />
Registrierung bei den<br />
Steuerbehörden erst bei Erreichen<br />
eines Mindestumsatzes von BGN<br />
50.000,– (das sind. ca. EUR 25.700,–)<br />
in den letzten 12 Monaten vorgenommen<br />
werden. Unter diesem Mindestumsatz<br />
ist keine freiwillige Registrierung<br />
erlaubt. Damit ist aber auch<br />
kein Vorsteuerabzug möglich. In der<br />
Praxis ist die gesetzlich vorgesehene<br />
– relativ tief angesetzte – Umsatzmindestgrenze<br />
aber durch Erbringung<br />
RUMÄNIEN<br />
Einkommensteuer: 16% (flat rate)<br />
Veräußerungsgewinne: 16%<br />
Körperschaftsteuer: 16%<br />
Verlustvortrag: 5 Jahre (kein Verlustrücktrag)<br />
Unterkapitalisierungsregeln: 3 : 1 (nicht bei<br />
Darlehen von Banken)<br />
Quellensteuer: 16 % (Dividenden an Nichtresidente,<br />
Zinsen, Lizenzen, Managementleistungen)<br />
Reduziert durch das DBA Österreich – Rumänien:<br />
Dividenden: 15 %<br />
Zinsen: 10 %<br />
Lizenzen: 10 %<br />
Gem. Art. 11(3) DBA Rumänien – Österreich<br />
reduziert sich die Quellensteuer für Zinszahlungen<br />
an österreichische Banken auf 0%<br />
Das neue DBA Österreich – Rumänien (veröffentlicht<br />
Nov. 2005; Inkrafttretungstermin wahrscheinlich<br />
1. 1. 2007) bringt eine Reduktion:<br />
Dividenden: 0 %–5 %<br />
Zinsen: 0 %–3 %<br />
Lizenzen: 3 %<br />
Umsatzsteuer: 19 % Normalsteuersatz<br />
9 % Reduzierter Steuersatz<br />
Grunderwerbsteuer: 0,5 %–2 %; gestaffelt<br />
nach Höhe des Kaufpreises<br />
Gebäudesteuer: 0,5 %–1 %<br />
von Lieferungen und Leistungen an<br />
eine bulgarische (Tochter-)Gesellschaft<br />
durchaus erreichbar. Ab dem<br />
1. 1. 2006 vermindert sich diese Umsatzmindestgrenze<br />
überdies auf<br />
BGN 25.000,– (das sind ca. EUR<br />
12.850,–).<br />
Eine zweite Möglichkeit, die Bestimmungen<br />
zur Umsatzmindestgrenze<br />
in Bulgarien zu umgehen, ist<br />
die Gründung einer Gesellschaft mit<br />
einem Stammkapital von zumindest<br />
BGN 500.000,–. Hier kann dann sofort<br />
ein Antrag auf die Registrierung<br />
zur Umsatzsteuer gestellt werden.<br />
Innerhalb einer Frist von drei Tagen<br />
nach der Umsatzsteuerregistrierung,<br />
kann die gesamte Vorsteuer,<br />
die auf Lieferungen vor Erreichen der<br />
Umsatzmindestgrenze entfallen ist,<br />
geltend gemacht werden. Vorsteuer,<br />
die auf „sonstige Leistungen“ entfällt,<br />
VERGLEICH: DIE ZWEI LÄNDER IM STEUERCHECK<br />
BULGARIEN<br />
Einkommensteuer: progressiv von 10 % bis 24 %<br />
steigend<br />
Veräußerungsgewinne: 10 %<br />
Körperschaftsteuer: 15 auf den handelsrechtlichen<br />
Gewinn, adaptiert für steuerliche Zwecke<br />
Verlustvortrag: 5 Jahre (kein Verlustrücktrag)<br />
Unterkapitalisierungsregeln: 2 : 1 (kompliziert<br />
geregelt)<br />
Quellensteuer: 15 % (Dividenden, Zinsen, Lizenzen)<br />
Reduziert durch das DBA Österreich – Bulgarien:<br />
Dividenden: 0 %<br />
Zinsen: 0 %<br />
Lizenzen: 0 %<br />
Umsatzsteuer: 20% Normalsteuersatz, 7% für<br />
gewisse Dienstleistungen im Tourismusbereich<br />
Grunderwerbsteuer: 2% des Kaufpreises<br />
oder Schätzwertes<br />
Grundsteuer: 0,15% (jährlich vom Steuermessbetrag)<br />
die an den Unternehmer erbracht<br />
wurde und mangels Erreichen der<br />
Umsatzgrenze noch nicht zurückgefordert<br />
werden konnte, geht allerdings<br />
verloren. Die Rückerstattungsfrist<br />
beträgt 135 Tage (!). Das sind<br />
3 Monate (= drei Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume)<br />
+ 45 Tage für<br />
eine Steuerprüfung. Es werden die in<br />
Frage kommenden Vorsteuern auch<br />
erst einmal mit der Umsatzsteuer aus<br />
diesen drei Voranmeldungszeiträumen,<br />
dann mit anderen Steuerschulden<br />
verrechnet, bevor ein eventueller<br />
Vorsteuerrest erstattet wird.<br />
Nach neuestem Informationsstand<br />
müssen nach Erreichen der Umsatzmindestgrenze<br />
vorher an andere Unternehmer<br />
erbrachte Lieferungen und<br />
Leistungen nicht nachträglich der<br />
Umsatzsteuer unterzogen werden (!).<br />
Ob die bulgarische Steuerbehörde<br />
bei der obligaten Steuerprüfung in<br />
einem solchen Fall da nicht anders<br />
darüber denkt, bleibt (noch) unbeantwortet.<br />
Eine weitere Besonderheit in Bulgarien<br />
ist die verpflichtende Einrichtung<br />
eines Umsatzsteuerkontos bei einer<br />
bulgarischen Bank binnen 14 Tagen<br />
nach der erfolgten Registrierung, das<br />
den Steuerbehörden bekannt gegeben<br />
werden muss und auf das alle<br />
Zahlungen zu erfolgen haben.<br />
Sowohl in Rumänien als auch in<br />
Bulgarien sind formale Rechnungsmerkmale<br />
zu erfüllen, soll die Vorsteuer<br />
zurückgefordert werden können.<br />
Für die Konzernverrechnungen<br />
über die Grenze ist aus umsatzsteuerlicher<br />
Sicht zu beachten:<br />
Für bestimmte Leistungen – hier<br />
handelt es sich um sogenannte Katalogleistungen,<br />
wie z. B. Vermietung,<br />
Verpachtung oder <strong>Leasing</strong> –, die an<br />
einen rumänischen, zur Umsatzsteuer<br />
registrierten Unternehmer von<br />
einem ausländischen Unternehmer<br />
ohne umsatzsteuerliche Registrierung<br />
in Rumänien erbracht werden,<br />
gilt das Reverse Charge System. Das<br />
heißt insbesondere<br />
ÿ kein Ausweis der Umsatzsteuer<br />
auf der Rechnung;<br />
ÿ keine Zahlung der Umsatzsteuer.<br />
10 Leas•mich