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RECHT&STEUER<br />

Erfahrung zeigt allerdings, dass sich<br />

die Rückzahlung verzögern kann.<br />

Verspätungen von ein bis zwei Monaten<br />

sind wahrscheinlich. Bei Überschreiten<br />

der Frist müssen aus der<br />

Finanzkasse Verzugszinsen bezahlt<br />

werden. Ob sich dieser Anspruch<br />

durchsetzen lässt, wird sich in der<br />

Zukunft noch zeigen.<br />

In Bulgarien dagegen kann die umsatzsteuerliche<br />

Registrierung bei den<br />

Steuerbehörden erst bei Erreichen<br />

eines Mindestumsatzes von BGN<br />

50.000,– (das sind. ca. EUR 25.700,–)<br />

in den letzten 12 Monaten vorgenommen<br />

werden. Unter diesem Mindestumsatz<br />

ist keine freiwillige Registrierung<br />

erlaubt. Damit ist aber auch<br />

kein Vorsteuerabzug möglich. In der<br />

Praxis ist die gesetzlich vorgesehene<br />

– relativ tief angesetzte – Umsatzmindestgrenze<br />

aber durch Erbringung<br />

RUMÄNIEN<br />

Einkommensteuer: 16% (flat rate)<br />

Veräußerungsgewinne: 16%<br />

Körperschaftsteuer: 16%<br />

Verlustvortrag: 5 Jahre (kein Verlustrücktrag)<br />

Unterkapitalisierungsregeln: 3 : 1 (nicht bei<br />

Darlehen von Banken)<br />

Quellensteuer: 16 % (Dividenden an Nichtresidente,<br />

Zinsen, Lizenzen, Managementleistungen)<br />

Reduziert durch das DBA Österreich – Rumänien:<br />

Dividenden: 15 %<br />

Zinsen: 10 %<br />

Lizenzen: 10 %<br />

Gem. Art. 11(3) DBA Rumänien – Österreich<br />

reduziert sich die Quellensteuer für Zinszahlungen<br />

an österreichische Banken auf 0%<br />

Das neue DBA Österreich – Rumänien (veröffentlicht<br />

Nov. 2005; Inkrafttretungstermin wahrscheinlich<br />

1. 1. 2007) bringt eine Reduktion:<br />

Dividenden: 0 %–5 %<br />

Zinsen: 0 %–3 %<br />

Lizenzen: 3 %<br />

Umsatzsteuer: 19 % Normalsteuersatz<br />

9 % Reduzierter Steuersatz<br />

Grunderwerbsteuer: 0,5 %–2 %; gestaffelt<br />

nach Höhe des Kaufpreises<br />

Gebäudesteuer: 0,5 %–1 %<br />

von Lieferungen und Leistungen an<br />

eine bulgarische (Tochter-)Gesellschaft<br />

durchaus erreichbar. Ab dem<br />

1. 1. 2006 vermindert sich diese Umsatzmindestgrenze<br />

überdies auf<br />

BGN 25.000,– (das sind ca. EUR<br />

12.850,–).<br />

Eine zweite Möglichkeit, die Bestimmungen<br />

zur Umsatzmindestgrenze<br />

in Bulgarien zu umgehen, ist<br />

die Gründung einer Gesellschaft mit<br />

einem Stammkapital von zumindest<br />

BGN 500.000,–. Hier kann dann sofort<br />

ein Antrag auf die Registrierung<br />

zur Umsatzsteuer gestellt werden.<br />

Innerhalb einer Frist von drei Tagen<br />

nach der Umsatzsteuerregistrierung,<br />

kann die gesamte Vorsteuer,<br />

die auf Lieferungen vor Erreichen der<br />

Umsatzmindestgrenze entfallen ist,<br />

geltend gemacht werden. Vorsteuer,<br />

die auf „sonstige Leistungen“ entfällt,<br />

VERGLEICH: DIE ZWEI LÄNDER IM STEUERCHECK<br />

BULGARIEN<br />

Einkommensteuer: progressiv von 10 % bis 24 %<br />

steigend<br />

Veräußerungsgewinne: 10 %<br />

Körperschaftsteuer: 15 auf den handelsrechtlichen<br />

Gewinn, adaptiert für steuerliche Zwecke<br />

Verlustvortrag: 5 Jahre (kein Verlustrücktrag)<br />

Unterkapitalisierungsregeln: 2 : 1 (kompliziert<br />

geregelt)<br />

Quellensteuer: 15 % (Dividenden, Zinsen, Lizenzen)<br />

Reduziert durch das DBA Österreich – Bulgarien:<br />

Dividenden: 0 %<br />

Zinsen: 0 %<br />

Lizenzen: 0 %<br />

Umsatzsteuer: 20% Normalsteuersatz, 7% für<br />

gewisse Dienstleistungen im Tourismusbereich<br />

Grunderwerbsteuer: 2% des Kaufpreises<br />

oder Schätzwertes<br />

Grundsteuer: 0,15% (jährlich vom Steuermessbetrag)<br />

die an den Unternehmer erbracht<br />

wurde und mangels Erreichen der<br />

Umsatzgrenze noch nicht zurückgefordert<br />

werden konnte, geht allerdings<br />

verloren. Die Rückerstattungsfrist<br />

beträgt 135 Tage (!). Das sind<br />

3 Monate (= drei Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume)<br />

+ 45 Tage für<br />

eine Steuerprüfung. Es werden die in<br />

Frage kommenden Vorsteuern auch<br />

erst einmal mit der Umsatzsteuer aus<br />

diesen drei Voranmeldungszeiträumen,<br />

dann mit anderen Steuerschulden<br />

verrechnet, bevor ein eventueller<br />

Vorsteuerrest erstattet wird.<br />

Nach neuestem Informationsstand<br />

müssen nach Erreichen der Umsatzmindestgrenze<br />

vorher an andere Unternehmer<br />

erbrachte Lieferungen und<br />

Leistungen nicht nachträglich der<br />

Umsatzsteuer unterzogen werden (!).<br />

Ob die bulgarische Steuerbehörde<br />

bei der obligaten Steuerprüfung in<br />

einem solchen Fall da nicht anders<br />

darüber denkt, bleibt (noch) unbeantwortet.<br />

Eine weitere Besonderheit in Bulgarien<br />

ist die verpflichtende Einrichtung<br />

eines Umsatzsteuerkontos bei einer<br />

bulgarischen Bank binnen 14 Tagen<br />

nach der erfolgten Registrierung, das<br />

den Steuerbehörden bekannt gegeben<br />

werden muss und auf das alle<br />

Zahlungen zu erfolgen haben.<br />

Sowohl in Rumänien als auch in<br />

Bulgarien sind formale Rechnungsmerkmale<br />

zu erfüllen, soll die Vorsteuer<br />

zurückgefordert werden können.<br />

Für die Konzernverrechnungen<br />

über die Grenze ist aus umsatzsteuerlicher<br />

Sicht zu beachten:<br />

Für bestimmte Leistungen – hier<br />

handelt es sich um sogenannte Katalogleistungen,<br />

wie z. B. Vermietung,<br />

Verpachtung oder <strong>Leasing</strong> –, die an<br />

einen rumänischen, zur Umsatzsteuer<br />

registrierten Unternehmer von<br />

einem ausländischen Unternehmer<br />

ohne umsatzsteuerliche Registrierung<br />

in Rumänien erbracht werden,<br />

gilt das Reverse Charge System. Das<br />

heißt insbesondere<br />

ÿ kein Ausweis der Umsatzsteuer<br />

auf der Rechnung;<br />

ÿ keine Zahlung der Umsatzsteuer.<br />

10 Leas•mich

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