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Der Vertrag von Prüm, insb. Kapitel 1-3 und Umsetzung des Vertrages

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2. Datenschutz aus positiver Sicht<br />

Das <strong>Kapitel</strong> 7 regelt die Datenschutzbestimmungen (Art. 33-41). Positiv ist in<br />

diesem Bereich umfassende Protokollierungs- <strong>und</strong> Dokumentationspflicht <strong>und</strong><br />

strenge Zweckbindung <strong>des</strong> Datenaustauschs 68 . Die Daten können nur für den<br />

konkreten Einzelfall übermittelt werden <strong>und</strong> müssen später gelöscht werden.<br />

Diese Übermittlungen müssen protokoliert werden, um die Kontrolle <strong>des</strong><br />

Datenschutzes zu gewährleisten. Moderne Datenschutzregelung sieht das Hit-<br />

No-Hit-Verfahren vor, das die Übermittlung personenbezogener Daten<br />

vermeiden soll. Ferner wird die Geltendmachung <strong>von</strong> Auskunft- <strong>und</strong><br />

Schadenersatzansprüche der Betroffenen gewährleistet. Aus dem <strong>Vertrag</strong><br />

ergibt sich auch eine Verpflichtung zur Aktualität, Richtigkeit <strong>und</strong><br />

Speicherungsdauer der Daten 69 . Die europäischen Datenschutzbeauftragten<br />

halten für positiv, dass die Daten nur zu einem bestimmten Zweck unter<br />

Beachtung <strong>des</strong> Prinzips der Verhältnismäßigkeit abgerufen werden dürfen 70 .<br />

<strong>Der</strong> Zugriff auf DNA-Daten darf beispielsweise nur zum Zwecke der<br />

Strafverfolgung erfolgen. Außerdem kann man für diesen Datenbereich<br />

bestimmte Bedingungen aufstellen.<br />

3. Weitere Vorteile<br />

Die Befürworter sehen in diesem <strong>Vertrag</strong> eine Intensivierung <strong>des</strong> bisher<br />

„stockend verlaufenden Entwicklungsfortschritts“ 71 . <strong>Der</strong> <strong>Vertrag</strong> unterstützt die<br />

Ziele der EU <strong>und</strong> der Gemeinschaft, ist offen für weitere Mitgliedstaaten der<br />

EU <strong>und</strong> stellt eine reguläre Informationspflicht <strong>des</strong> Rates <strong>und</strong> Kommision über<br />

Fortschritte der Zusammenarbeit auf 72 . <strong>Der</strong> französische Ministerpräsident<br />

Dominique de Villepin hat den Prümer <strong>Vertrag</strong> als einen „hohen<br />

technologischen Sprung“ bewertet. Ralf Göbel <strong>von</strong> der CDU/CSU sieht Vorteile<br />

bei dem Datenaustausch im Rahmen der sportlichen Großveranstaltungen, um<br />

die Probleme mit den Hooligans besser zu lösen 73 . Als Beispiel bringt er den<br />

Fall <strong>des</strong> Polizeibeamten, Daniel Nivel, der bei der WM 1998 in Frankreich<br />

durch Fußball-Fans schwer verletzt war, um die Notwendigkeit der<br />

Zusammenarbeit auch in diesem Bereich hervorzuheben.<br />

68 T. Weichert, S. 14<br />

69 BMI, Durchführungsvereinbarung zum <strong>Vertrag</strong> <strong>von</strong> Prüm, vom 05.12.2006, zu finden unter:<br />

http://www.bmi.b<strong>und</strong>.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/<br />

2006/12/Durchfuehrungsvereinbarung<strong>Vertrag</strong>vPruem.html<br />

70 D. Kietz/A.Maurer, Von Schengen nach Prüm, S. 7<br />

71 D.Kietz/A. Maurer, Integration, S.202<br />

72 A. Gruszczak/F. Jasiński, Publikacje, Układ z Prüm (…), (polnische Fassung)I, zu finden<br />

unter: http://www.wsisw.natolin.edu.pl/wsisw.nsf/viewDOC/AGRK-GEUCJW<br />

73 BT-Plenarprotokoll 16/36, vom 19.05.2006, S. 3174, zu finden unter:<br />

http://dip.b<strong>und</strong>estag.de/btp/16/16036.pdf<br />

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