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Der Vertrag von Prüm, insb. Kapitel 1-3 und Umsetzung des Vertrages

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teilnehmen 6 . Das Schengener Übereinkommen ist jedoch entstanden, um die<br />

Verkehrsfreiheit <strong>von</strong> Personen innerhalb der EU-Grenzen besser zu<br />

gewährleisten, unter gleichzeitiger Aufhebung <strong>von</strong> Personenkontrollen an den<br />

inneren Grenzen. Ferner sollten gewisse Schutzmittel an der äußeren Grenzen<br />

eingeführt werden. Das Ziel <strong>des</strong> <strong>Vertrag</strong>es <strong>von</strong> Prüm ist dagegen die<br />

Intensivierung <strong>und</strong> höhere Effektivität der Staatsmaßnahmen <strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Informationsaustausches zwischen den Staaten im Kampf gegen die<br />

vertraglich beschriebenen Bedrohungen 7 . Er ist ein Schritt für eine effektivere<br />

Zusammenarbeit im Bereich der bi- <strong>und</strong> multilateralen Rechtsbeziehungen im<br />

Rahmen der EU 8 .<br />

<strong>Der</strong> <strong>Vertrag</strong> bestimmt zwei Instrumente der Zusammenarbeit: den<br />

vereinfachten Datenaustausch <strong>und</strong> die verstärkte Zusammenarbeit der Polizei-<br />

,Strafverfolgungs- <strong>und</strong> Immigrationsbehörden 9 . Zu einer besseren<br />

Informationsvernetzung in Europa tragen neben den im <strong>Vertrag</strong> <strong>von</strong> Prüm<br />

vorgesehenen Instrumenten derzeit u.a. folgende Elemente bei: das<br />

Schengener Informationssystem (SIS), Europäisches<br />

Visuminformationssystem (VIS), Eurodac als Öffnung für den Zugriff der<br />

Polizei- <strong>und</strong> Strafverfolgungsbehörden auf die europäischen<br />

Informationssysteme 10 . Man kann den <strong>Vertrag</strong> als einen „Schritt vorwärts“<br />

derjenigen Staaten interpretieren, die schon wegen der ständigen, erfolgslosen<br />

Diskussionen im europäischen Rat <strong>und</strong> Parlament geärgert waren 11 .<br />

Gegenwärtig dauern die Diskussionen bezüglich der Überführung der<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> <strong>Vertrag</strong>es in den EU- Rechtsrahmen 12 .<br />

II. Aufbau <strong>und</strong> Bestandteile <strong>des</strong> <strong>Vertrag</strong>es<br />

1. Aufbau<br />

<strong>Der</strong> <strong>Vertrag</strong> besteht aus 52 Artikeln <strong>und</strong> wurde in acht <strong>Kapitel</strong> geteilt. Dazu<br />

gehören auch zwei Anlagen <strong>und</strong> eine gemeinsame Erklärung der<br />

6 ARGE DATEN, Schengen III- Freier Zugriff auf österreichische Datenbestände, vom<br />

09.05.2005, zu finden unter: http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?=PUB-TEXT-<br />

ARGEDATEN&s=78297twt<br />

7 Forum, R. Rybicki, Konwencja z Prüm- Schengen III czy Prüm I?, 09.08.2005 (polnische<br />

Fassung), zu finden unter: http://www.wsisw.natolin.edu.pl/wsisw/wsisw.nsf/viewDOC/AGRK-<br />

6F3U88<br />

8 BR-Drs. 177/06 vom 09.03.2006, S.6, zu finden unter: http://dip.b<strong>und</strong>estag.de/brd/2006/0177-<br />

06.pdf<br />

9 D. Kietz/A. Maurer, Integration, S. 203<br />

10 BMI-B<strong>und</strong>, Polizeiliche Zusammenarbeit, zu finden unter:<br />

http://www.bmi.b<strong>und</strong>.de/nn_122688/EU2007/DE/InnenpolitischeZiele/Themen/PolizeilicheZusa<br />

mmenarbeit.html<br />

11 A. Gruszczak/F.Jasiński, Forum, Układ z Prüm, vom 31.07.2005 (polnische Fassung), zu<br />

finden unter: http://www.wsisw.natolin.edu.pl/wsisw/wsisw.nsf/viewDOC/AGRK-6EUCJW<br />

12 D.Kietz/A.Maurer, Von Schengen nach Prüm, S.4, zu finden unter:<br />

http://swpberlin.org/de/common/get_document.php?asset_id=2987<br />

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