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natur und mensch - Rheinaubund

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wird von der Regionalen Arbeitsgruppe<br />

(RA) begleitet, in der alle am Vorhaben interessierten<br />

Kreise vertreten sind. Auch der<br />

Rheinaub<strong>und</strong> ist in diesem Gremium <strong>und</strong><br />

wird durch das Vorstandsmitglied , Dipl.-Ing.<br />

Landschaftsplanerin Anna Belser vertreten.<br />

Aus einer Machbarkeitsstudie mit vier<br />

Varianten hat sich die RA auf zwei Varianten<br />

festgelegt. Eine Variante ist eine Hochwasserschutzlösung<br />

mit fliessender Re tention,<br />

d.h. mit einem aufgeweiteten Fluss -<br />

profil <strong>und</strong> überschwemmbarer Aue – das sogenannte<br />

Pendelband. Die andere Variante<br />

beinhaltet eine stehende Retention in Gestalt<br />

eines Hochwasserrückhaltebeckens, genannt<br />

„Grubenau“. Im Juli 2007 werden die<br />

Vorprojekte dazu vorliegen.<br />

Einsprache gegen Seerestaurant in Uster /<br />

Greifensee: Der „Verein Pavillon Nouvel“ hat<br />

aus Beständen der EXPO ein für die Arteplage<br />

in Murten konzipiertes Restaurantgebäude erstanden<br />

<strong>und</strong> will dieses bei der Niederustemer<br />

Schifflände am Greifensee wieder aufbauen.<br />

Das Ge bäude beansprucht eine bisher offen<br />

gehaltene Wiese <strong>und</strong> überstellt mit der<br />

Terrasse sogar die Uferlinie. Im Oktober 2003<br />

verweigerten sowohl die Volkswirtschaftsdirektion<br />

wie auch die Baudirektion die nötigen<br />

Bewilligungen, bejahten aber gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

die Bewilligungsfähigkeit hinsichtlich<br />

Gr<strong>und</strong>wasserschutz. Gegen den ablehnenden<br />

Entscheid rekurrierten sowohl der Verein<br />

wie auch die Stadt Uster beim Regierungsrat.<br />

Dieser hob zur allgemeinen Verblüffung alle<br />

Verfügungen der eigenen Direktionen<br />

auf. Gegen diesen Entscheid erhob der<br />

Rheinaub<strong>und</strong> Beschwerde beim Zürcher<br />

Verwaltungsgericht, welches die Beschwerde<br />

am 7.2.2006 teilweise guthiess <strong>und</strong> an die mitbeteiligten<br />

Direktionen zur erneuten Prüfung<br />

„im Sinne der Erwägungen“ zurückwies. Wir<br />

haben uns im Berichtsjahr bemüht, mit der<br />

Stadt <strong>und</strong> dem „Verein Pavillon Nouvel in<br />

Kontakt zu treten. Es kamen denn auch zwei<br />

Informations- <strong>und</strong> Verhandlungsr<strong>und</strong>en zustande.<br />

Leider konnte kein Konsens bezüglich<br />

eines alternativen Standorts gef<strong>und</strong>en<br />

werden, die Projektanten beharren auf dem<br />

ursprünglichen Standort. Man darf gespannt<br />

sein, wie die Behörden entscheiden.<br />

Kleine Gewässersanierungen – Beratungstätigkeit:<br />

siehe Seite 18<br />

Garwidenbach Stellungnahme: Das amtliche<br />

Sanierungsprojekt Garwidenbach sieht<br />

die Wiedereindolung von zwei durch die<br />

Kantonsstrasse getrennten Teilstücken vor.<br />

Das eine Teilstück wurde aus Hoch wasserschutzgründen<br />

schon vor Inkraft treten der<br />

Verfügung saniert, wodurch vollendete Tat -<br />

sachen geschaffen wurden. Eine offene Wasserführung<br />

wäre unserer Ansicht nach gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

durch einen neuen sorgfältig gewählten<br />

Bachlauf ohne erhebliche Nachteile<br />

für die Landwirtschaft möglich gewesen. Auf<br />

einen Rekurs gegen die Verfügung wurde<br />

aber zur Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips<br />

verzichtet. Mit der Stellungnahme<br />

drückt der Rheinaub<strong>und</strong> jedoch sein Be -<br />

dauern über den unsachgemässen Verfahrensablauf<br />

aus.<br />

Einsprache gegen Bau eines Verbindungsstegs<br />

in Winterthur / Töss: Gestützt auf das<br />

Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzgesetz sowie das<br />

Gewässerschutzgesetz verlangten wir den<br />

Verzicht auf den Bau eines Steges über einen<br />

Entlastungskanal des Rieter-Kanals in<br />

Winterthur-Töss, da wir die Erschliessung<br />

des bisher relativ <strong>natur</strong>nahen Ufers entlang<br />

der Töss durch einen Spazierweg <strong>und</strong> den<br />

damit verb<strong>und</strong>enen Verlust des hohen Revitalisierungspotenzials<br />

befürchteten. Da die<br />

spätere Verfügung der Zürcher Baudirektion<br />

klar festhält, dass damit kein Wegbau bewilligt<br />

wird <strong>und</strong> es damit lediglich <strong>und</strong> maximal<br />

bei einem Trampelpfad entlang des rechten<br />

Tössufers bleibt, haben wir von einem<br />

Weiterzug abgesehen. Zudem begrüssen<br />

wir, dass der Kanton Zürich einen ersatzlosen<br />

Abbruch des Stegs verlangen kann, sollte eine<br />

spätere Revitalisierung der Töss oder damit<br />

kombinierte Hochwasserschutzmassnah<br />

men dies nötig machen.<br />

VivaRiva – Wasser macht Schule: siehe Seite<br />

20<br />

Landschaftsschutz<br />

Initiative „Raum für Mensch <strong>und</strong> Natur“: Am<br />

31. Januar 2007 wurde der Verein „ Ja zur<br />

Lebensraum-Initiative“ gegründet. Der Ver -<br />

ein, zu dessen Gründungsmitgliedern auch<br />

der Rheinaub<strong>und</strong> gehört, bereitet die<br />

Unterschriftensammlung zur Eidgenössischen<br />

Volksinitiative „Raum für Mensch<br />

<strong>und</strong> Natur“ vor. Als Kernpunkt verlangt die<br />

Initiative, dass die Gesamtfläche der Bauzonen<br />

während 20 Jahren nicht vergrössert werden<br />

darf, wobei Erweiterungen von Bauzonen mit<br />

Rückzonungen an anderen Orten kompensiert<br />

werden können. Ausnahmen von dieser<br />

Bauzonenbegrenzung soll der B<strong>und</strong>esrat<br />

nur in begründeten Fällen gewähren. Die<br />

Initiative schlägt weiter eine Neuformulierung<br />

<strong>und</strong> Konkretisierung des Verfassungsartikels<br />

über die Raumplanung (Art. 75 BV) vor.<br />

An der Mündung der Thur<br />

in den Rhein soll die grösste<br />

Auenlandschaft der Schweiz<br />

entstehen.<br />

Foto: Baudirektion Kt. ZH<br />

<strong>natur</strong> <strong>und</strong> <strong>mensch</strong> 2 / 2007<br />

Seite 29

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