natur und mensch - Rheinaubund
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wird von der Regionalen Arbeitsgruppe<br />
(RA) begleitet, in der alle am Vorhaben interessierten<br />
Kreise vertreten sind. Auch der<br />
Rheinaub<strong>und</strong> ist in diesem Gremium <strong>und</strong><br />
wird durch das Vorstandsmitglied , Dipl.-Ing.<br />
Landschaftsplanerin Anna Belser vertreten.<br />
Aus einer Machbarkeitsstudie mit vier<br />
Varianten hat sich die RA auf zwei Varianten<br />
festgelegt. Eine Variante ist eine Hochwasserschutzlösung<br />
mit fliessender Re tention,<br />
d.h. mit einem aufgeweiteten Fluss -<br />
profil <strong>und</strong> überschwemmbarer Aue – das sogenannte<br />
Pendelband. Die andere Variante<br />
beinhaltet eine stehende Retention in Gestalt<br />
eines Hochwasserrückhaltebeckens, genannt<br />
„Grubenau“. Im Juli 2007 werden die<br />
Vorprojekte dazu vorliegen.<br />
Einsprache gegen Seerestaurant in Uster /<br />
Greifensee: Der „Verein Pavillon Nouvel“ hat<br />
aus Beständen der EXPO ein für die Arteplage<br />
in Murten konzipiertes Restaurantgebäude erstanden<br />
<strong>und</strong> will dieses bei der Niederustemer<br />
Schifflände am Greifensee wieder aufbauen.<br />
Das Ge bäude beansprucht eine bisher offen<br />
gehaltene Wiese <strong>und</strong> überstellt mit der<br />
Terrasse sogar die Uferlinie. Im Oktober 2003<br />
verweigerten sowohl die Volkswirtschaftsdirektion<br />
wie auch die Baudirektion die nötigen<br />
Bewilligungen, bejahten aber gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
die Bewilligungsfähigkeit hinsichtlich<br />
Gr<strong>und</strong>wasserschutz. Gegen den ablehnenden<br />
Entscheid rekurrierten sowohl der Verein<br />
wie auch die Stadt Uster beim Regierungsrat.<br />
Dieser hob zur allgemeinen Verblüffung alle<br />
Verfügungen der eigenen Direktionen<br />
auf. Gegen diesen Entscheid erhob der<br />
Rheinaub<strong>und</strong> Beschwerde beim Zürcher<br />
Verwaltungsgericht, welches die Beschwerde<br />
am 7.2.2006 teilweise guthiess <strong>und</strong> an die mitbeteiligten<br />
Direktionen zur erneuten Prüfung<br />
„im Sinne der Erwägungen“ zurückwies. Wir<br />
haben uns im Berichtsjahr bemüht, mit der<br />
Stadt <strong>und</strong> dem „Verein Pavillon Nouvel in<br />
Kontakt zu treten. Es kamen denn auch zwei<br />
Informations- <strong>und</strong> Verhandlungsr<strong>und</strong>en zustande.<br />
Leider konnte kein Konsens bezüglich<br />
eines alternativen Standorts gef<strong>und</strong>en<br />
werden, die Projektanten beharren auf dem<br />
ursprünglichen Standort. Man darf gespannt<br />
sein, wie die Behörden entscheiden.<br />
Kleine Gewässersanierungen – Beratungstätigkeit:<br />
siehe Seite 18<br />
Garwidenbach Stellungnahme: Das amtliche<br />
Sanierungsprojekt Garwidenbach sieht<br />
die Wiedereindolung von zwei durch die<br />
Kantonsstrasse getrennten Teilstücken vor.<br />
Das eine Teilstück wurde aus Hoch wasserschutzgründen<br />
schon vor Inkraft treten der<br />
Verfügung saniert, wodurch vollendete Tat -<br />
sachen geschaffen wurden. Eine offene Wasserführung<br />
wäre unserer Ansicht nach gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
durch einen neuen sorgfältig gewählten<br />
Bachlauf ohne erhebliche Nachteile<br />
für die Landwirtschaft möglich gewesen. Auf<br />
einen Rekurs gegen die Verfügung wurde<br />
aber zur Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips<br />
verzichtet. Mit der Stellungnahme<br />
drückt der Rheinaub<strong>und</strong> jedoch sein Be -<br />
dauern über den unsachgemässen Verfahrensablauf<br />
aus.<br />
Einsprache gegen Bau eines Verbindungsstegs<br />
in Winterthur / Töss: Gestützt auf das<br />
Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzgesetz sowie das<br />
Gewässerschutzgesetz verlangten wir den<br />
Verzicht auf den Bau eines Steges über einen<br />
Entlastungskanal des Rieter-Kanals in<br />
Winterthur-Töss, da wir die Erschliessung<br />
des bisher relativ <strong>natur</strong>nahen Ufers entlang<br />
der Töss durch einen Spazierweg <strong>und</strong> den<br />
damit verb<strong>und</strong>enen Verlust des hohen Revitalisierungspotenzials<br />
befürchteten. Da die<br />
spätere Verfügung der Zürcher Baudirektion<br />
klar festhält, dass damit kein Wegbau bewilligt<br />
wird <strong>und</strong> es damit lediglich <strong>und</strong> maximal<br />
bei einem Trampelpfad entlang des rechten<br />
Tössufers bleibt, haben wir von einem<br />
Weiterzug abgesehen. Zudem begrüssen<br />
wir, dass der Kanton Zürich einen ersatzlosen<br />
Abbruch des Stegs verlangen kann, sollte eine<br />
spätere Revitalisierung der Töss oder damit<br />
kombinierte Hochwasserschutzmassnah<br />
men dies nötig machen.<br />
VivaRiva – Wasser macht Schule: siehe Seite<br />
20<br />
Landschaftsschutz<br />
Initiative „Raum für Mensch <strong>und</strong> Natur“: Am<br />
31. Januar 2007 wurde der Verein „ Ja zur<br />
Lebensraum-Initiative“ gegründet. Der Ver -<br />
ein, zu dessen Gründungsmitgliedern auch<br />
der Rheinaub<strong>und</strong> gehört, bereitet die<br />
Unterschriftensammlung zur Eidgenössischen<br />
Volksinitiative „Raum für Mensch<br />
<strong>und</strong> Natur“ vor. Als Kernpunkt verlangt die<br />
Initiative, dass die Gesamtfläche der Bauzonen<br />
während 20 Jahren nicht vergrössert werden<br />
darf, wobei Erweiterungen von Bauzonen mit<br />
Rückzonungen an anderen Orten kompensiert<br />
werden können. Ausnahmen von dieser<br />
Bauzonenbegrenzung soll der B<strong>und</strong>esrat<br />
nur in begründeten Fällen gewähren. Die<br />
Initiative schlägt weiter eine Neuformulierung<br />
<strong>und</strong> Konkretisierung des Verfassungsartikels<br />
über die Raumplanung (Art. 75 BV) vor.<br />
An der Mündung der Thur<br />
in den Rhein soll die grösste<br />
Auenlandschaft der Schweiz<br />
entstehen.<br />
Foto: Baudirektion Kt. ZH<br />
<strong>natur</strong> <strong>und</strong> <strong>mensch</strong> 2 / 2007<br />
Seite 29