Solidaris-Information 4/2012 - Solidaris Unternehmensberatungs ...
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Kontakt:<br />
StBin Yvonne Fischer<br />
℡ 02203 | 8997-147<br />
y.fischer@solidaris.de<br />
StBin Karin Hellwig<br />
℡ 02203 | 8997-115<br />
k.hellwig@solidaris.de<br />
Wir stellen Ihnen die<br />
neuen Muster auf unserer<br />
Webseite<br />
www.solidaris.de<br />
als Word-Dokumente zum<br />
Download und zur<br />
weiteren Verwendung zur<br />
Verfügung.<br />
Zuwendungsbestätigungen<br />
Gut ein Jahr nach der letzten Änderung hat das Bundesministerium<br />
der Finanzen am 30. August <strong>2012</strong> ein neues Schreiben<br />
zu den Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht. Die gültigen<br />
Muster für Zuwendungsbestätigungen wurden überarbeitet<br />
und die BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2007 und<br />
vom 17. Juni 2011 gleichzeitig aufgehoben. Die neuen Muster<br />
sind ab dem 1. Januar 2013 verbindlich anzuwenden. Die<br />
wichtigsten Änderungen des Schreibens im Überblick:<br />
• Der Wortlaut der Fußnote zu den haftungsrechtlichen<br />
Folgen der Ausstellung einer unrichtigen Zuwendungsbestätigung<br />
wurde geringfügig verändert. Es heißt nun „…,<br />
haftet für die entgangene Steuer (…).“ Die Hinweise zu den<br />
haftungsrechtlichen Folgen sind stets zwingend in die Zuwendungsbestätigung<br />
aufzunehmen.<br />
• Die Bestätigung von inländischen Stiftungen des öffentlichen<br />
oder des privaten Rechts über den Erhalt von Geldzuwendungen<br />
oder Sachzuwendungen wurde erweitert.<br />
Künftig hat die Körperschaft zu bestätigen, dass es sich<br />
„bei der Stiftung nicht um eine Verbrauchsstiftung von begrenzter<br />
Dauer handelt“.<br />
• Für Sammelbestätigungen über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge<br />
gibt es nun ein verbindlich anzuwendendes<br />
Muster.<br />
• Die bisher in geringem Maße erlaubte optische Gestaltung<br />
durch beispielsweise Einrahmungen und/oder vorangestellte<br />
Ankreuzkästchen wird nunmehr nicht mehr<br />
explizit zugelassen. Wir empfehlen Ihnen daher, die verbindlichen<br />
Muster nicht zu verändern und möglichst „eins<br />
zu eins“ zu übernehmen.<br />
Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/<br />
innen der <strong>Solidaris</strong> selbstverständlich gerne mit Rat und Tat<br />
zur Seite (Kontaktdaten s. o.).<br />
Aktuelle Urteile und<br />
Verwaltungsanweisungen<br />
In dieser Rubrik finden Sie zusammenfassende Hinweise auf<br />
seit dem Erscheinen der letzten <strong>Solidaris</strong>-<strong>Information</strong> veröffentlichte<br />
Urteile, Verwaltungsanweisungen und geplante<br />
Gesetzesänderungen, die für den Bereich des Gesundheitsund<br />
Sozialwesens von Belang sind. Links zu den Originalentscheidungen<br />
enthält die Online-Ausgabe der <strong>Solidaris</strong>-<br />
<strong>Information</strong> auf unserer Webseite www.solidaris.de.<br />
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung<br />
Mit Schreiben vom 15. August <strong>2012</strong> hat das Bundesministerium<br />
der Finanzen erneut den Anwendungserlass zur Abgabenordnung<br />
(AO) überarbeitet. Von Bedeutung sind dabei die<br />
Änderungen zum Steuergeheimnis, zur Auskunftspflicht gegenüber<br />
der Finanzbehörde sowie zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung.<br />
Für steuerbegünstigte Körperschaften sind<br />
insbesondere folgende Änderungen von Belang:<br />
Die Ausführungen zu den mildtätigen Zwecken nach § 53 AO<br />
wurden erweitert. Künftig wird der Nachweis der wirtschaftlichen<br />
Hilfsbedürftigkeit bei Empfängern von Leistungen nach<br />
dem SGB II oder SGB XIII (Hartz IV oder Sozialhilfe) vereinfacht.<br />
Da diese Leistungen von der Sozialbehörde nur nach<br />
Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gewährt<br />
werden, ist die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit damit<br />
nachgewiesen. Daher ist es ausreichend, wenn die Körperschaft<br />
eine Kopie des für den Leistungszeitraum gültigen Leistungsbescheids<br />
als Nachweis aufbewahrt.<br />
Daneben werden die Regelungen des § 68 AO zu den Integrationsprojekten<br />
nach § 132 SGB IX genauer definiert. Es<br />
wird klargestellt, dass die Beschäftigungsquote nach den