15.07.2014 Aufrufe

Solidaris-Information 4/2012 - Solidaris Unternehmensberatungs ...

Solidaris-Information 4/2012 - Solidaris Unternehmensberatungs ...

Solidaris-Information 4/2012 - Solidaris Unternehmensberatungs ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

12<br />

Kontakt:<br />

StBin Yvonne Fischer<br />

℡ 02203 | 8997-147<br />

y.fischer@solidaris.de<br />

StBin Karin Hellwig<br />

℡ 02203 | 8997-115<br />

k.hellwig@solidaris.de<br />

Wir stellen Ihnen die<br />

neuen Muster auf unserer<br />

Webseite<br />

www.solidaris.de<br />

als Word-Dokumente zum<br />

Download und zur<br />

weiteren Verwendung zur<br />

Verfügung.<br />

Zuwendungsbestätigungen<br />

Gut ein Jahr nach der letzten Änderung hat das Bundesministerium<br />

der Finanzen am 30. August <strong>2012</strong> ein neues Schreiben<br />

zu den Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht. Die gültigen<br />

Muster für Zuwendungsbestätigungen wurden überarbeitet<br />

und die BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2007 und<br />

vom 17. Juni 2011 gleichzeitig aufgehoben. Die neuen Muster<br />

sind ab dem 1. Januar 2013 verbindlich anzuwenden. Die<br />

wichtigsten Änderungen des Schreibens im Überblick:<br />

• Der Wortlaut der Fußnote zu den haftungsrechtlichen<br />

Folgen der Ausstellung einer unrichtigen Zuwendungsbestätigung<br />

wurde geringfügig verändert. Es heißt nun „…,<br />

haftet für die entgangene Steuer (…).“ Die Hinweise zu den<br />

haftungsrechtlichen Folgen sind stets zwingend in die Zuwendungsbestätigung<br />

aufzunehmen.<br />

• Die Bestätigung von inländischen Stiftungen des öffentlichen<br />

oder des privaten Rechts über den Erhalt von Geldzuwendungen<br />

oder Sachzuwendungen wurde erweitert.<br />

Künftig hat die Körperschaft zu bestätigen, dass es sich<br />

„bei der Stiftung nicht um eine Verbrauchsstiftung von begrenzter<br />

Dauer handelt“.<br />

• Für Sammelbestätigungen über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge<br />

gibt es nun ein verbindlich anzuwendendes<br />

Muster.<br />

• Die bisher in geringem Maße erlaubte optische Gestaltung<br />

durch beispielsweise Einrahmungen und/oder vorangestellte<br />

Ankreuzkästchen wird nunmehr nicht mehr<br />

explizit zugelassen. Wir empfehlen Ihnen daher, die verbindlichen<br />

Muster nicht zu verändern und möglichst „eins<br />

zu eins“ zu übernehmen.<br />

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/<br />

innen der <strong>Solidaris</strong> selbstverständlich gerne mit Rat und Tat<br />

zur Seite (Kontaktdaten s. o.).<br />

Aktuelle Urteile und<br />

Verwaltungsanweisungen<br />

In dieser Rubrik finden Sie zusammenfassende Hinweise auf<br />

seit dem Erscheinen der letzten <strong>Solidaris</strong>-<strong>Information</strong> veröffentlichte<br />

Urteile, Verwaltungsanweisungen und geplante<br />

Gesetzesänderungen, die für den Bereich des Gesundheitsund<br />

Sozialwesens von Belang sind. Links zu den Originalentscheidungen<br />

enthält die Online-Ausgabe der <strong>Solidaris</strong>-<br />

<strong>Information</strong> auf unserer Webseite www.solidaris.de.<br />

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung<br />

Mit Schreiben vom 15. August <strong>2012</strong> hat das Bundesministerium<br />

der Finanzen erneut den Anwendungserlass zur Abgabenordnung<br />

(AO) überarbeitet. Von Bedeutung sind dabei die<br />

Änderungen zum Steuergeheimnis, zur Auskunftspflicht gegenüber<br />

der Finanzbehörde sowie zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung.<br />

Für steuerbegünstigte Körperschaften sind<br />

insbesondere folgende Änderungen von Belang:<br />

Die Ausführungen zu den mildtätigen Zwecken nach § 53 AO<br />

wurden erweitert. Künftig wird der Nachweis der wirtschaftlichen<br />

Hilfsbedürftigkeit bei Empfängern von Leistungen nach<br />

dem SGB II oder SGB XIII (Hartz IV oder Sozialhilfe) vereinfacht.<br />

Da diese Leistungen von der Sozialbehörde nur nach<br />

Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gewährt<br />

werden, ist die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit damit<br />

nachgewiesen. Daher ist es ausreichend, wenn die Körperschaft<br />

eine Kopie des für den Leistungszeitraum gültigen Leistungsbescheids<br />

als Nachweis aufbewahrt.<br />

Daneben werden die Regelungen des § 68 AO zu den Integrationsprojekten<br />

nach § 132 SGB IX genauer definiert. Es<br />

wird klargestellt, dass die Beschäftigungsquote nach den

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!