15.07.2014 Aufrufe

Solidaris-Information 4/2012 - Solidaris Unternehmensberatungs ...

Solidaris-Information 4/2012 - Solidaris Unternehmensberatungs ...

Solidaris-Information 4/2012 - Solidaris Unternehmensberatungs ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3<br />

FAKTEN AKTUELL<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung<br />

des Gemeinnützigkeitsrechts<br />

Friedrich Dickopp<br />

WP StB<br />

Köln<br />

℡ 02203 | 8997-146<br />

f.dickopp@solidaris.de<br />

2. Wegfall des Nachweises der Mittelherkunft bei Spenden in<br />

den Vermögensstock einer Stiftung gem. § 10b Abs. 1a<br />

EStG durch zusammenveranlagte Ehegatten.<br />

Festlegung einer Bewertungsobergrenze bei Sachspenden<br />

von Wirtschaftsgütern, die unmittelbar vor der Zuwendung<br />

aus einem Betriebsvermögen entnommen wurden (§ 10b<br />

Abs. 3 EStG), auf den Wert bei Entnahme (Entnahmewert).<br />

Beschränkung der Spendenhaftung (§ 10b Abs. 4 Satz 2<br />

EStG) bei zweckfremder Spendenverwendung auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit (Haftungserleichterung für ehren -<br />

amtlich Tätige).<br />

Lutz van der Boeken<br />

StB<br />

Köln<br />

℡ 02203 | 8997-149<br />

L.vanderboeken@solidaris.de<br />

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. September<br />

<strong>2012</strong> den Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung<br />

des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz<br />

– GEG) veröffentlicht. Mit dem<br />

Gesetz sollen die Rechts- und Planungssicherheit für<br />

steuerbegünstigte Organisationen verbessert und vor allem<br />

die Haftung für ehrenamtlich Tätige entschärft sowie die<br />

gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamtes erhöht<br />

werden.<br />

Im Einzelnen sind zurzeit folgende wesentliche Regelungen<br />

bzw. Änderungen vorgesehen:<br />

1. Erhöhung der sog. Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)<br />

auf 2.400 EUR und der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a<br />

EStG) auf 720 EUR.<br />

3. Vereinfachung des Nachweises der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit<br />

(§ 53 Nr. 2 AO) durch maßgeblichen Leistungsbescheid<br />

oder Bestätigung des Sozialleistungsträgers<br />

(SGB II bzw. XII und § 27a Bundesversorgungsgesetz).<br />

4. Verlängerung des Zeitraums nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO<br />

(Selbstlosigkeit) zur zeitnahen Mittelverwendung für satzungsmäßige<br />

Zwecke auf zwei Jahre.<br />

5. Ersatz der „Vorläufigen Bescheinigung“ (§ 60a AO, bei neu<br />

errichteten Körperschaften) durch einen Verwaltungsakt<br />

(gesonderte Feststellung), welcher mittels Rechtsbehelf angefochten<br />

werden kann.<br />

6. Inhaltlich weitgehend unveränderte Regelungen zur Mittelverwendung<br />

werden aus § 58 AO nun im neuen § 62<br />

AO „Rücklagen und Verwendung“ untergebracht.<br />

Möglichkeit der Nachholung von Zuführungen in die Freie<br />

Rücklage (neu § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO) innerhalb der zwei<br />

folgenden Jahre.<br />

Neuschaffung einer „Rücklage für die beabsichtigte Wieder -<br />

beschaffung von Wirtschaftsgütern“ (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 AO)<br />

<strong>Solidaris</strong> <strong>Information</strong> | 4/<strong>2012</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!