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Hortanbau an der Kiko „Spatzenburg“ eingeweiht - Treuen

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SEITE 14<br />

DONNERSTAG, 21. NOVEMBER 2013<br />

23. AUSGABE<br />

schon alles interessiert, was es da alles für feine Spitzen gibt,<br />

auch das Andenken war bei uns sehr beliebt.<br />

Bei unserer Septemberw<strong>an</strong><strong>der</strong>ung erlebten wir eine Überraschung.<br />

Wir fuhren mit dem Bus nach Lengenfeld, denn dort<br />

war eine Besichtigung <strong>der</strong> Klopfermühle bestellt. Als wir aus<br />

dem Bus ausstiegen haben wir unseren Augen nicht getraut, da<br />

war auf dem Parkplatz ein Imbiss aufgebaut. Rol<strong>an</strong>d hat es aus<br />

Anlass zu seinem 80.Geburtstag mitgebracht und hat uns damit<br />

eine große Freude gemacht. Wir wollten zwar noch zum Pilz<br />

gehen, haben aber auf die Uhr gesehen, da sind wir losgestartet,<br />

denn die Gaststätte in Perlas hat auf uns gewartet.<br />

Die letzte W<strong>an</strong><strong>der</strong>ung haben wir im Oktober unternommen. Und<br />

da sind wir bei Pauli Offsetdruck vorbeigekommen. Wir sind<br />

aber nicht vorbeigeg<strong>an</strong>gen, wir sind hineingeg<strong>an</strong>gen.<br />

Wir waren von <strong>der</strong> Technik g<strong>an</strong>z begeistert und Herr Thümmler<br />

hat alles gut gemeistert. Anschließend sind wir im Daheim eingekehrt<br />

und haben alle etwas verzehrt. Auch haben wir darüber<br />

diskutiert, wo nächstes Jahr hinmarschiert wird.<br />

Brigitte Preller<br />

WAS SONST NOCH<br />

INTERESSIERT<br />

und <strong>der</strong> Umsatz des laufenden Jahres voraussichtlich 50.000<br />

Euro nicht übersteigen wird. Im Regelfall wird allerdings auf<br />

diese Regelung per Antrag verzichtet. So k<strong>an</strong>n die Umsatzsteuer<br />

aus <strong>der</strong> Anschaffung <strong>der</strong> Anlage beim Fin<strong>an</strong>zamt zur Auszahlung<br />

geltend gemacht werden. An diesen Verzicht ist <strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />

d<strong>an</strong>n fünf Jahre gebunden. Anschließend k<strong>an</strong>n er<br />

zur Kleinunternehmerregelung wechseln.<br />

Viele Betreiber einer Photovoltaik<strong>an</strong>lage haben zwischenzeitlich<br />

diese 5-Jahresgrenze überschritten und tragen sich mit dem Ged<strong>an</strong>ken,<br />

zur Kleinunternehmerregelung zu wechseln. Doch<br />

dabei ist äußerste Vorsicht geboten. Sollte es sich bei <strong>der</strong> Photovoltaik<strong>an</strong>lage<br />

nämlich um eine dachintegrierte Anlage h<strong>an</strong>deln,<br />

greift eine umsatzsteuerliche Spezialvorschrift, nach <strong>der</strong><br />

die ursprüngliche Vorsteuer aus <strong>der</strong> Anschaffung <strong>an</strong>teilig zurück<br />

zu zahlen ist, wenn <strong>der</strong> Wechsel innerhalb einer Frist von 10 Jahren<br />

erfolgt. Dies würde zu einer nicht unerheblichen, unbeabsichtigten<br />

Steuernachzahlung führen. Bei Aufdach<strong>an</strong>lagen<br />

beträgt <strong>der</strong> Vorsteuerberichtigungszeitraum hingegen nur 5<br />

Jahre und entspricht damit <strong>der</strong> vorgen<strong>an</strong>nten Bindungsfrist. Im<br />

Zweifel sollte hier ein Fachm<strong>an</strong>n befragt werden.<br />

Lars Meinel, Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater<br />

www.taxco-steuerberatung.de<br />

Aktuelles aus dem Steuerrecht<br />

Streitpunkt Photovoltaik<strong>an</strong>lage<br />

Die Photovoltaik<strong>an</strong>lage auf dem eigenen Hausdach – weit verbreitet<br />

und als Rendite<strong>an</strong>lage sehr beliebt ist sie immer weiter<br />

auf dem Vormarsch. Viele Hausbesitzer produzieren dabei mit<br />

ihrer Solar<strong>an</strong>lage mehr Strom als sie verbrauchen können und<br />

speisen den Überschuss gegen eine Vergütung in das öffentliche<br />

Stromnetz ein. Durch diese entgeltliche Einspeisung des<br />

Stroms wird aus dem privaten Hauseigentümer ein Unternehmer,<br />

<strong>der</strong> ertragsteuerliche wie auch umsatzsteuerliche Fragen<br />

beachten muss.<br />

Ertragsteuerlich ist hierbei zunächst zu bedenken, dass <strong>der</strong> erzielte<br />

Gewinn aus dem Stromverkauf <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />

sowie <strong>der</strong> Gewerbesteuer unterliegt. Vom Bundesfin<strong>an</strong>zhof zu<br />

prüfen ist in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g die Frage, ob <strong>der</strong> Betrieb<br />

einer Photovoltaik<strong>an</strong>lage auf dem Betriebsgelände eines Einzelunternehmens<br />

aufgrund <strong>der</strong> Ungleichartigkeit <strong>der</strong> Tätigkeiten<br />

einen eigenständigen Gewerbebetrieb darstellt (<strong>an</strong>hängiges<br />

Verfahren BFH Az. X R 36/10). D<strong>an</strong>n würde <strong>der</strong> gewerbesteuerliche<br />

Freibetrag von 24.500 € doppelt zur Anwendung kommen.<br />

Zwischenzeitlich geklärt ist hingegen die Frage, über<br />

welchen Zeitraum die Anschaffungskosten <strong>der</strong> Anlage verteilt<br />

als Abschreibung gewinnmin<strong>der</strong>nd geltend gemacht werden<br />

können: 20 Jahre. Diese von <strong>der</strong> Fin<strong>an</strong>zverwaltung <strong>an</strong>genommene<br />

Nutzungsdauer gilt nun für Aufdach<strong>an</strong>lagen ebenso wie<br />

für dachintegrierte Anlagen (OFD Nie<strong>der</strong>sachsen, 17.09.10).<br />

Umsatzsteuerlich droht aus g<strong>an</strong>z <strong>an</strong><strong>der</strong>er Richtung Ungemach.<br />

Da die regelmäßige Veräußerung von Strom eine umsatzsteuerliche<br />

Unternehmereigenschaft begründet, ist die Umsatzsteuer<br />

auf die Einnahme <strong>an</strong> das Fin<strong>an</strong>zamt abzuführen. Dies<br />

k<strong>an</strong>n umg<strong>an</strong>gen werden, wenn von <strong>der</strong> Kleinunternehmerregelung<br />

Gebrauch gemacht wird. Nach dieser Regelung wird keine<br />

Umsatzsteuer erhoben, wenn <strong>der</strong> Vorjahresumsatz 17.500 Euro<br />

INFO-ECKE<br />

Weihnachtsbäume aus heimischen Wäl<strong>der</strong>n<br />

Der Staatsbetrieb Sachsenforst bietet erstmalig im Raum Rodewisch<br />

eine Weihnachtsbaumaktion <strong>an</strong>. Interessierte Familien<br />

können sich auf <strong>der</strong> Fläche im Wald ihren Baum, selbst aussuchen,<br />

absägen, einpacken und mitnehmen. Wir bieten alles unbeh<strong>an</strong>delte<br />

Blaufichten bis maximal 2,50 Meter Höhe <strong>an</strong>.<br />

Die Aktion findet am Samstag, den 14. Dezember von 9 Uhr bis<br />

13 Uhr statt. Die Zufahrt zur Fläche im Wald ist von Rodewisch<br />

in Richtung Lengenfeld über die <strong>Treuen</strong>er Straße und Alte Lengenfel<strong>der</strong><br />

Straße. Interessenten fahren am Gewerbegebiet<br />

Nord-West vorbei, Ortsausg<strong>an</strong>g Rodewisch, ca. 100 Meter nach<br />

dem Bahnüberg<strong>an</strong>g links in den Wald. Von dort ist <strong>der</strong> ca. ein<br />

Kilometer l<strong>an</strong>ge Weg bis zur Weihnachtsbaumfläche ausgeschil<strong>der</strong>t.<br />

<strong>Treuen</strong>er L<strong>an</strong>dbote<br />

Die Stadtbibliothek informiert<br />

“Bald nun ist Weihnachtszeit…”<br />

Damit das Kochen, Basteln und<br />

Dekorieren gut gelingt und schon in<br />

<strong>der</strong> Adventszeit mit Lie<strong>der</strong>n, Gedichten<br />

und weihnachtlichen Geschichten die<br />

Vorfreude auf das Fest geweckt wird,<br />

können sich unsere Leser schon jetzt<br />

die passende Literatur bei uns in <strong>der</strong><br />

Bibliothek aussuchen.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!!!<br />

Ihr Bibliotheksteam

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