Ausgabe 10 / 2013 - Treuen
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LB <strong>10</strong> – 23.5_Layout 1 21.05.13 08:09 Seite 2<br />
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SEITE 2<br />
DONNERSTAG, 23. MAI <strong>2013</strong><br />
<strong>10</strong>. AUSGABE<br />
Grußwort von unserer Bürgermeisterin Frau Jedzig musste in diesem<br />
Jahr entfallen. Sie konnte leider aus gesundheitlichen Gründen<br />
nicht an der Feierstunde teilnehmen.<br />
Der Verein KulturBanausen e.V. konnte aber sicherlich wieder seinem<br />
Namen alle Ehre machen, besonders was den ersten Teil, der<br />
"Kultur" angeht. Eine Jungendweihe in einer Kleinstadt wie <strong>Treuen</strong><br />
ist gewiss keine Selbstverständlichkeit. Schaut man sich im Vogtland<br />
und in anderen Regionen um wird man schnell feststellen,<br />
dass Jugendweihen nur noch in größeren Städten durchgeführt<br />
werden.<br />
In <strong>Treuen</strong> gibt es den glücklichen Umstand, dass es dort Vereine<br />
gibt und eine Stadtverwaltung die derartige Veranstaltungen ermöglichen<br />
und unterstützen. Dass ein Verein mit nur einer Hand<br />
voll Mitgliedern jährlich eine Jugendweihe durchführt ist dennoch<br />
eine schier unglaubliche Tatsache, vor allem mit dem Hintergrund<br />
dass die KulturBanausen nicht nur bei dieser einen Veranstaltung<br />
engagiert sind. Eine hohe persönliche Einsatzbereitschaft und der<br />
Verzicht auf viele private Dinge machen das erst möglich. Gleiches<br />
gilt auch für unsere freiwilligen Helfer die uns jedes Jahr tatkräftig<br />
unterstützen.<br />
Der Verein möchte sich an dieser Stelle bei allen Helfern der Jungendweihe<br />
<strong>2013</strong> Namentlich bedanken: Max Kraus, Alexander<br />
Fuchs, Carsten Bauch, Jörn Priör, Daniel Löwenhagen, Ramona<br />
Werner, Clemens Bauch.<br />
Weiterhin bedanken wir uns bei der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, allen<br />
drei Facility-Managern, unserem Festredner Herrn Dr. Kroll, unseren<br />
beiden Solistinnen Sindy Weinhold und Antonja Hausmann,<br />
dem Bademeister, den Blumenkindern, der Lessingschule <strong>Treuen</strong>,<br />
der Marienschule <strong>Treuen</strong> und Dank all denen, die zum Gelingen<br />
der Jungendweihe beigetragen haben und hier nicht erwähnt sind.<br />
Über Wünsche, Meinungen und Kritikiken würden sich die Kulturbanausen:<br />
Rico Müller, Jennifer Witt, Denny Pieschel, Christin<br />
Kraus, Claudia Bauch und Karel Mutschmann sehr freuen.<br />
Kulturbanausen e.V.<br />
RATHAUS-NACHRICHTEN<br />
Trend zu privaten Feuerwerken<br />
In den letzten Jahren scheint sich eine neue<br />
Tradition bei Festlichkeiten, wie Geburtstagen,<br />
Hochzeiten und Schulanfang durchzusetzen:<br />
das Feuerwerk.<br />
Viele wissen jedoch nicht, dass das Abbrennen<br />
pyrotechnischer Gegenstände der<br />
Klasse II in der Zeit vom 02. Januar bis zum<br />
30. Dezember verboten ist.<br />
Daher benötigt jeder der ein Feuerwerk mit<br />
pyrotechnischen Gegenständen durchführen<br />
möchte eine Ausnahmegenehmigung<br />
von der zuständigen Behörde.<br />
Zuständige Behörde für die Erteilung der<br />
Ausnahmegenehmigung ist das Ordnungsamt<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
Was ist zu beachten:<br />
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung<br />
mit Kopie des Personalausweises des Antragstellers<br />
muss dem Ordnungsamt der<br />
Stadt <strong>Treuen</strong> mindestens 3 Wochen vor<br />
dem Abbrandtermin vorliegen, damit sich<br />
die Behörde eventuell noch die Örtlichkeit<br />
ansehen kann.<br />
Eine erlassene Ausnahmegenehmigung ist<br />
mit bestimmten Auflagen verbunden.<br />
Unter anderem ist die Nachbarschaft vom<br />
geplanten Vorhaben zu informieren.<br />
Weiterhin muss die verantwortliche Person<br />
für ausreichend Versicherungsschutz bei<br />
eventuellen Personen- oder Sachschäden<br />
sorgen.<br />
Die Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen,<br />
die das 18. Lebensjahr vollendet<br />
haben, erworben und abgebrannt werden.<br />
Feuerwerke auf fremden Grundstücken bedürfen<br />
der Zustimmung des Grundstückbesitzers.<br />
An:<br />
Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong><br />
SG Öffentliche Ordnung<br />
Markt 7<br />
08233 <strong>Treuen</strong><br />
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Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks<br />
Für eine private Veranstaltung zu der ich ein Feuerwerk abbrennen möchte, bitte ich um die behördliche<br />
Genehmigung zur Freistellung vom Verwendungsverbot und zur Beschaffung der Feuerwerkskörper.<br />
Für das Feuerwerk werden ausschließlich Feuerwerkskörper der Klasse II benötigt und verwendet.<br />
Verwendet werden Batterien mit folgenden BAM – Nummern: ………………………………………………<br />
………………………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………….………………………………………………………………………………………<br />
Angaben zur verantwortlichen Person:<br />
Kopie des Personalausweises beilegen<br />
(Name) __________________________________<br />
(Vorname) __________________________________<br />
(geboren am) __________________________________<br />
(Wohnanschrift) __________________________________<br />
__________________________________<br />
Angaben zum Feuerwerk:<br />
Ort des Feuerwerkes:<br />
Zustimmung des Grundstücksbesitzers:<br />
___________________________________________________<br />
Zeitpunkt des Feuerwerkes: Datum: ________________ von:______________ bis:______________<br />
Anlass des Feuerwerkes:<br />
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung<br />
beträgt 50,00 €.<br />
Die Anträge auf Genehmigung zum Abbrennen<br />
eines Feuerwerkes sind in der<br />
Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong> – Ordnungsamt<br />
Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong><br />
einzureichen.<br />
Originalanträge erhalten sie im Ordnungsamt der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong><br />
____________________________________________________________<br />
Ich wurde informiert, dass für eine Genehmigung eine Gebühr von 50,00 EURO erhoben wird.<br />
Ort, Datum:_____________________________________ Unterschrift:_________________________<br />
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