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Ausgabe 10 / 2013 - Treuen

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LB <strong>10</strong> – 23.5_Layout 1 21.05.13 08:09 Seite 2<br />

✂ ✂<br />

SEITE 2<br />

DONNERSTAG, 23. MAI <strong>2013</strong><br />

<strong>10</strong>. AUSGABE<br />

Grußwort von unserer Bürgermeisterin Frau Jedzig musste in diesem<br />

Jahr entfallen. Sie konnte leider aus gesundheitlichen Gründen<br />

nicht an der Feierstunde teilnehmen.<br />

Der Verein KulturBanausen e.V. konnte aber sicherlich wieder seinem<br />

Namen alle Ehre machen, besonders was den ersten Teil, der<br />

"Kultur" angeht. Eine Jungendweihe in einer Kleinstadt wie <strong>Treuen</strong><br />

ist gewiss keine Selbstverständlichkeit. Schaut man sich im Vogtland<br />

und in anderen Regionen um wird man schnell feststellen,<br />

dass Jugendweihen nur noch in größeren Städten durchgeführt<br />

werden.<br />

In <strong>Treuen</strong> gibt es den glücklichen Umstand, dass es dort Vereine<br />

gibt und eine Stadtverwaltung die derartige Veranstaltungen ermöglichen<br />

und unterstützen. Dass ein Verein mit nur einer Hand<br />

voll Mitgliedern jährlich eine Jugendweihe durchführt ist dennoch<br />

eine schier unglaubliche Tatsache, vor allem mit dem Hintergrund<br />

dass die KulturBanausen nicht nur bei dieser einen Veranstaltung<br />

engagiert sind. Eine hohe persönliche Einsatzbereitschaft und der<br />

Verzicht auf viele private Dinge machen das erst möglich. Gleiches<br />

gilt auch für unsere freiwilligen Helfer die uns jedes Jahr tatkräftig<br />

unterstützen.<br />

Der Verein möchte sich an dieser Stelle bei allen Helfern der Jungendweihe<br />

<strong>2013</strong> Namentlich bedanken: Max Kraus, Alexander<br />

Fuchs, Carsten Bauch, Jörn Priör, Daniel Löwenhagen, Ramona<br />

Werner, Clemens Bauch.<br />

Weiterhin bedanken wir uns bei der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, allen<br />

drei Facility-Managern, unserem Festredner Herrn Dr. Kroll, unseren<br />

beiden Solistinnen Sindy Weinhold und Antonja Hausmann,<br />

dem Bademeister, den Blumenkindern, der Lessingschule <strong>Treuen</strong>,<br />

der Marienschule <strong>Treuen</strong> und Dank all denen, die zum Gelingen<br />

der Jungendweihe beigetragen haben und hier nicht erwähnt sind.<br />

Über Wünsche, Meinungen und Kritikiken würden sich die Kulturbanausen:<br />

Rico Müller, Jennifer Witt, Denny Pieschel, Christin<br />

Kraus, Claudia Bauch und Karel Mutschmann sehr freuen.<br />

Kulturbanausen e.V.<br />

RATHAUS-NACHRICHTEN<br />

Trend zu privaten Feuerwerken<br />

In den letzten Jahren scheint sich eine neue<br />

Tradition bei Festlichkeiten, wie Geburtstagen,<br />

Hochzeiten und Schulanfang durchzusetzen:<br />

das Feuerwerk.<br />

Viele wissen jedoch nicht, dass das Abbrennen<br />

pyrotechnischer Gegenstände der<br />

Klasse II in der Zeit vom 02. Januar bis zum<br />

30. Dezember verboten ist.<br />

Daher benötigt jeder der ein Feuerwerk mit<br />

pyrotechnischen Gegenständen durchführen<br />

möchte eine Ausnahmegenehmigung<br />

von der zuständigen Behörde.<br />

Zuständige Behörde für die Erteilung der<br />

Ausnahmegenehmigung ist das Ordnungsamt<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

Was ist zu beachten:<br />

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung<br />

mit Kopie des Personalausweises des Antragstellers<br />

muss dem Ordnungsamt der<br />

Stadt <strong>Treuen</strong> mindestens 3 Wochen vor<br />

dem Abbrandtermin vorliegen, damit sich<br />

die Behörde eventuell noch die Örtlichkeit<br />

ansehen kann.<br />

Eine erlassene Ausnahmegenehmigung ist<br />

mit bestimmten Auflagen verbunden.<br />

Unter anderem ist die Nachbarschaft vom<br />

geplanten Vorhaben zu informieren.<br />

Weiterhin muss die verantwortliche Person<br />

für ausreichend Versicherungsschutz bei<br />

eventuellen Personen- oder Sachschäden<br />

sorgen.<br />

Die Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen,<br />

die das 18. Lebensjahr vollendet<br />

haben, erworben und abgebrannt werden.<br />

Feuerwerke auf fremden Grundstücken bedürfen<br />

der Zustimmung des Grundstückbesitzers.<br />

An:<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong><br />

SG Öffentliche Ordnung<br />

Markt 7<br />

08233 <strong>Treuen</strong><br />

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Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks<br />

Für eine private Veranstaltung zu der ich ein Feuerwerk abbrennen möchte, bitte ich um die behördliche<br />

Genehmigung zur Freistellung vom Verwendungsverbot und zur Beschaffung der Feuerwerkskörper.<br />

Für das Feuerwerk werden ausschließlich Feuerwerkskörper der Klasse II benötigt und verwendet.<br />

Verwendet werden Batterien mit folgenden BAM – Nummern: ………………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………….………………………………………………………………………………………<br />

Angaben zur verantwortlichen Person:<br />

Kopie des Personalausweises beilegen<br />

(Name) __________________________________<br />

(Vorname) __________________________________<br />

(geboren am) __________________________________<br />

(Wohnanschrift) __________________________________<br />

__________________________________<br />

Angaben zum Feuerwerk:<br />

Ort des Feuerwerkes:<br />

Zustimmung des Grundstücksbesitzers:<br />

___________________________________________________<br />

Zeitpunkt des Feuerwerkes: Datum: ________________ von:______________ bis:______________<br />

Anlass des Feuerwerkes:<br />

Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung<br />

beträgt 50,00 €.<br />

Die Anträge auf Genehmigung zum Abbrennen<br />

eines Feuerwerkes sind in der<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong> – Ordnungsamt<br />

Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong><br />

einzureichen.<br />

Originalanträge erhalten sie im Ordnungsamt der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Ich wurde informiert, dass für eine Genehmigung eine Gebühr von 50,00 EURO erhoben wird.<br />

Ort, Datum:_____________________________________ Unterschrift:_________________________<br />

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