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„Schöne" Bescherung: Schlußstrich noch vor ... - Sudetenpost

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SUDETENPOST Folge 24 vom 12. Dezember 1996<br />

Vermögensansprüche auf Restitution verjährt<br />

Altbundespräsident von Weizsäcker hätte<br />

bei seinem Grußwort <strong>vor</strong> der EHD-Synode in<br />

Borkum eigentlich wissen müssen, daß die<br />

deutsch-tschechische Erklärung keine sudetendeutschen<br />

Wiedergutmachungsansprüche zum<br />

Inhalt haben wird. Denn die tschechische Seite<br />

lehnt diese - den Menschenrechten und dem<br />

Völkerrecht zum Trotz - vehement ab. Bonn<br />

aber muß sich <strong>vor</strong> jeglicher Relativierung hüten,<br />

um nicht innerstaatliche Schadenersatzforderungen<br />

zu provozieren. Was also soll die altpräsidiale<br />

Rüge, daß von den Anspruchsberechtigten<br />

kaum <strong>noch</strong> jemand lebt?<br />

Kennt Weizsäcker nicht das Erbrecht? Meint<br />

er vielleicht auch, daß die Entschließung des<br />

Europäischen Parlaments vom 14. 12. 1995 zur<br />

Rückgabe von jüdischem Eigentum in Mittelund<br />

Osteuropa aus gleichen Gründen gegenstandslos<br />

sei? Doch wohl hoffentlich nicht! Was<br />

also sollen solche Differenzierungen?<br />

Weizsäcker war auch schon früher für manche<br />

falsche Wortwahl bekannt. Die „Wanderungsbewegung"<br />

der Vertriebenen von 1945<br />

fand in Ex-Jugoslawien eine fürchterliche Nachahmung.<br />

Eines Rechtsstaates würdig kann<br />

daher nur sein: Völkermord und Vermögenskonfiskation,<br />

gleichgültig von wen an wem begangen,<br />

bedürfen der <strong>noch</strong> möglichen Wiedergutmachung.<br />

Der Bundestag hat dies 1992 und<br />

1994 in dem Bemühen um eine internationale<br />

Konvention gegen Vertreibung unterstrichen.<br />

Nicht von ungefähr kommt es wohl auch,<br />

daß der SPD-Bundestagsabgeordnete Freimut<br />

Duve, seines Zeichens auch Vorsitzender der<br />

OSZE-Menschenrechtskommission, im Anschluß<br />

an einen gemeinsam mit Hartmut Koschyk<br />

(CSU-MdB) bestrittenen BdV-Diskussionsabend<br />

auf zwei Briefe nicht antwortete:<br />

darin war die Frage aufgeworfen worden, warum<br />

das ost- und sudetendeutsche Eigentum<br />

nicht unter den gleichen Prämissen gesehen<br />

wird, wie sie das Europäische Parlament für das<br />

jüdische Eigentum sieht. Im folgenden die entsprechende<br />

Entschließung im Wortlaut:<br />

Rückgabe von jüdischem Eigentum in<br />

Mittel- und Osteuropa<br />

Entschließung zur Rückgabe geraubten Eigentums<br />

an jüdische Gemeinden (einstimmig<br />

angenommen am 14. 12. 1995)<br />

Das Europäische Parlament<br />

a) Unter Hinweis auf das erste Zusatzprotokoll<br />

zur Europäischen Menschenrechtskonvention<br />

(Paris 1952), insbesondere Artikel 1 dieses<br />

Protokolls, wonach „jede natürliche oder juristische<br />

Person ein Recht auf Achtung ihres Eigentums<br />

hat". - b). Unter Hinweis auf den Einsatz<br />

der Europäischen Union für die Achtung und<br />

Wahrung der Menschenrechte. - c) Unter Hinweis<br />

darauf, daß die Europäische Union stets<br />

den Standpunkt vertreten hat, daß das Geschehene<br />

nicht vergessen werden darf. - d) In Anbe-<br />

Um der Zukunft willen muß geschehenes Unrecht beim Namen genannt werden<br />

Vertreibung ist völkerrechtswidrig<br />

Das Verlangen nach einer eindeutigen Verurteilung<br />

der Maßnahmen, die 1945/46 von den<br />

östlichen Nachbarn Deutschlands gegen die in<br />

ihrem Machtbereich lebenden Deutschen getroffen<br />

worden sind, ist vielleicht gerade deshalb<br />

so schwer zu erfüllen, weil es nicht im Materiellen<br />

begründet ist. Auch dieses Problem scheint<br />

Von Prof. Dr. Otto Komminich<br />

in der Tschechischen Republik größer zu sein<br />

als in Polen. In der tschechischen Geschichtsschreibung<br />

ist die Austreibung der Sudetendeutschen<br />

hauptsächlich mit dem „Verrat" gerechtfertigt<br />

worden, den die Sudetendeutschen<br />

an der ersten Tschechoslowakischen Republik<br />

angeblich verübt haben. Von den Sudetendeutschen<br />

wird darauf erwidert, daß sie 1919 gegen<br />

ihren Willen in den tschechoslowakischen Staat<br />

gezwungen wurden.<br />

Das österreichische Parlament hatte anläßlich<br />

der Ratifizierung des Vertrags von St. Germain<br />

am 6. September 1919 deutlich darauf<br />

hingewiesen: „In schmerzlicher Enttäuschung<br />

legt (es) Verwahrung ein gegen den leider unwiderruflichen<br />

Beschluß der alliierten und assoziierten<br />

Mächte, dreieinhalb Millionen Sudetendeutsche<br />

von den Alpendeutschen, mit denen<br />

sie seit Jahrhunderten eine politische und wirtschaftliche<br />

Einheit bildeten, gewaltsam loszureißen,<br />

ihrer nationalen Freiheit zu berauben<br />

und unter die Fremdherrschaft eines Volkes zu<br />

stellen, das sich .in demselben Friedensvertrag<br />

als ihr Feind bekennt."<br />

Für die Tschechen sind damit zentral Fragen<br />

ihrer politischen Vergangenheit angeschnitten.<br />

Aber nicht nur sie müssen sich fragen, welche<br />

Fehler und Rechtsverstöße bei den Friedensregelungen<br />

am Ende des Ersten Weltkriegs und<br />

danach gemacht worden sind. Die seitherige<br />

Zeitgeschichte und zuletzt die schrecklichen<br />

Vorgänge im ehemaligen Jugoslawien haben<br />

genug Anlaß gegeben, sich mit der Frage zu<br />

beschäftigen. Der historischen Forschung werden<br />

sie <strong>noch</strong> lange Stoff bieten. Vom juristischen<br />

Standpunkt liegen die Dinge einfacher.<br />

Nichts von alledem, was seit 1918 - und da<strong>vor</strong><br />

- geschehen ist, rechtfertigt die unterschiedslose<br />

Massenausweisung.<br />

Der Versuch, Unrecht unter Hinweis auf eine<br />

Kollektivschuld zu rechtfertigen, muß scheitern.<br />

Potsdamer Abkommen<br />

deckt Vertreibung nicht<br />

Niemand hat jemals einen Einwand gegen die<br />

unnachgiebige Bestrafung derjenigen Deutschen<br />

erhoben, die sich auch nur im entferntesten<br />

an Verbrechen gegen Tschechen oder<br />

Polen beteiligt haben. Aber die unterschiedslose<br />

Massenausweisung von Deutschen aus<br />

ihrer Heimat ist mit diesen Verbrechen nicht<br />

zu rechtfertigen. Daß Vertreibungsmaßnahmen<br />

auch durch das sogenannte Potsdamer Abkommen<br />

nicht gedeckt sind, ergibt bereits die Lektüre<br />

des Art. XIII des Schlußkommuniques der<br />

Konferenz von Potsdam, in dem es ausdrücklich<br />

heißt, daß die Notwendigkeit der „Überführung<br />

der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile<br />

derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei<br />

und Ungarn zurückgeblieben sind,"<br />

anerkannt werde.<br />

Im Anschluß daran erklärten die Konferenzmächte<br />

„sie stimmen darin überein, daß jede<br />

derartige Überführung, die stattfinden wird, in<br />

ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen<br />

soll." Der Artikel endet mit dem Satz: „Die<br />

Tschechoslowakische Regierung, die Polnische<br />

Provisorische Regierung und die Alliierte Kontrollkommission<br />

in Ungarn werden gleichzeitig<br />

von obigem in Kenntnis gesetzt und ersucht,<br />

inzwischen weitere Ausweisungen der deutschen<br />

Bevölkerung einzustellen."<br />

Von einem alliierten Befehl, inhumane Massenausweisungen<br />

durchzuführen, kann also<br />

nicht die Rede sein. Auch die vom Alliierten<br />

Kontrollrat am 20. November 1945 erlassenen<br />

Richtlinien für die Aufnahme der Ausgesiedelten,<br />

die im tschechischen Schrifttum gelegentlich<br />

als Anordnung oder Billigung der Vertreibung<br />

angeführt werden, haben diesen Inhalt<br />

keineswegs. Vielmehr regeln sie nur die technischen<br />

Bedingungen für die Aufnahme der aus<br />

der Tschechoslowakei und den polnisch besetzten<br />

Gebieten Vertriebenen im besetzten<br />

Deutschland.<br />

Bezüglich der Tschechoslowakei finden sich<br />

in den in der Zwischenzeit veröffentlichten Berichten<br />

der in Westböhmen stationierten amerikanischen<br />

Truppen, die über das Hauptquartier<br />

der US-Armee in Wiesbaden gelangten, wiederholt<br />

dringende Bitten, endlich die Voraussetzungen<br />

für die Aufnahme von Sudetendeutschen in<br />

der amerikanischen Zone zu schaffen, damit<br />

diesen Menschen das Leben gerettet werden<br />

könnte.<br />

USA distanzierten<br />

sich von Vertreibung<br />

Der politische Berater der amerikanischen<br />

Militärregierung in Deutschland, Robert Murphy,<br />

schrieb in seinem Bericht vom 12. Oktober<br />

1945: „Daß im Sudetenland die Deportationen<br />

nicht fortgesetzt werden, liegt zum Teil an der<br />

Anwesenheit unserer Truppen, deren Kommandeure<br />

in freundlicher, aber fester Haltung den<br />

ansässigen Tschechen erklärt haben, daß gewisse<br />

Vorgänge im Namen der Menschlichkeit<br />

nicht geduldet werden können; doch trotzdem<br />

haben sich rücksichtslose Ausweisungen ereignet<br />

und zwar so häufig, daß unsere Soldaten oft<br />

Haß auf das befreite tschechische Volk empfinden."<br />

Am Schluß dieses Dokuments stehen die<br />

folgenden Sätze: „So hilflos auch die Vereinigten<br />

Staaten sein mögen, unfähig, einen grausamen<br />

und unmenschlichen Vorgang, der <strong>noch</strong><br />

immer nicht abgeschlossen ist, zu beenden,<br />

scheint es mir doch angemessen, daß unsere<br />

Regierung ihre in Potsdam zum Ausdruck<br />

gekommene Haltung unmißverständlich deutlich<br />

machen sollte. Es wäre außerordentlich bedauerlich,<br />

wenn wir in die Geschichte als Teilhaber<br />

von Methoden eingingen, die wir in anderen<br />

Fällen oft verurteilt haben."<br />

Deutlich kommt die amerikanische Position<br />

auch in dem erst jüngst veröffentlichten Antwortschreiben<br />

des amerikanischen Delegierten bei<br />

der Alliierten Kontrollkommission in Ungarn an<br />

den Bischof von Szekesfehervar vom 24. Jänner<br />

1946 zum Audruck. Der Bischof hatte sich<br />

gegen die gewaltsame Aussiedlung von Deutschen<br />

aus seiner Diözese beschwert und seine<br />

Beschwerde nicht nur an die ungarischen Behörden,<br />

sondern auch an die Amerikaner gerichtet.<br />

Die letzteren zeigten sich „überrascht,<br />

zu erfahren, daß Sie annehmen, die amerikanischen<br />

Behörden seien für die Aussiedlung verantwortlich.<br />

Ich beeile mich, darauf hinzuweisen,<br />

daß unsere einzige Verantwortung in dieser<br />

Angelegenheit ist, die humane Durchführung<br />

der Aussiedlung und die ordnungsgemäße<br />

Aufnahme und Betreuung in der amerikanischen<br />

Besatzungszone in Deutschland sicherzustellen".<br />

Die letztgenannte Aufgabe meisterten die<br />

Amerikaner, die Erfüllung der erstgenannten<br />

Pflicht aber machten ihnen die Vertreiberstaaten<br />

unmöglich. Man mag hierin eine „Mitschuld<br />

der Anglo-Amerikaner an der Vertreibung" sehen,<br />

wie dies der amerikanische Völkerrechtler<br />

Alfred M. de Zayas tut. Aber mitschuldig in dem<br />

Sinne, daß sie die Vertreibung der Deutschen<br />

angeordnet hätten, sind sie nicht.<br />

Bis heute ist sich die gesamte Völkerrechtswissenschaft<br />

darin einig, daß das Potsdamer<br />

Abkommen das schon damals geltende Vertreibungsverbot<br />

auch in bezug auf Deutschland<br />

nicht geschwächt hat. Es wäre eine grausame<br />

Ironie, wenn ausgerechnet die Bemühungen um<br />

den Ausbau der freundschaftlichen Beziehungen<br />

zwischen Deutschland und seinen östlichen<br />

Nachbarn Anlaß dazu gäben, jene feste Haltung<br />

- die Völkerrechtswidrigkeit der Vertreibung -<br />

zu erschüttern.<br />

Mit dieser Besorgnis ist der wahrlich schicksalhafte<br />

Punkt im Disput über jene Beziehungen<br />

erreicht.<br />

Einen „<strong>Schlußstrich</strong>"<br />

gibt es nicht<br />

Bei der Stellungnahme zu den Vorgängen<br />

von 1945/46 geht es nicht um eine „Aufarbeitung"<br />

der Geschichte und schon gar nicht um<br />

einen „<strong>Schlußstrich</strong>" (denn einen solchen gibt<br />

es in der Geschichte nicht), sondern um die<br />

Gestaltung des Völkerrechts für die Zukunft,<br />

und es geht nicht nur um Deutschland und<br />

seine östlichen Nachbarn. Das Völkerrecht, das<br />

die Grundlage des Westfriedens ist, gilt weltweit.<br />

Deshalb darf nichts vereinbart oder gebilligt<br />

werden, was als Präzedenzfall für ethnische<br />

Säuberungen oder ähnliche Untaten dienen<br />

kann. Verträge, auch wenn sie <strong>noch</strong> so geschickt<br />

formuliert sind, können das Geschehene<br />

nicht mehr ändern. Es geht nur um die Zukunft.<br />

Gerade um der Zukunft willen aber müssen<br />

wir uns an das Vergangene erinnern: das geschehene<br />

Unrecht beim Namen nennen und<br />

dafür sorgen, daß es nie wieder geschieht. Das<br />

ist die Voraussetzung dafür, daß die Staaten<br />

wirklich das tun können, was ihnen die Charta<br />

der Vereinten Nationen in ihrer Präambel <strong>vor</strong>schreibt,<br />

nämlich „Duldsamkeit zu üben und als<br />

Nachbarn in Frieden miteinander zu leben".<br />

Auszug aus einem in der Beilage „Aus Politik<br />

und Zeitgeschichte" zur Wochenzeitung „Das Parlament"<br />

veröffentlichten Beitrag. Der Autor lehrt<br />

Völkerrecht an der Universität Regensburg).<br />

tracht der politischen Umwälzung in Mittel- und<br />

Osteuropa seit 1989., - e) Unter Hinweis darauf,<br />

daß bestimmte Staaten Mittel- und Osteuropas,<br />

die zur Demokratie zurückgekehrt sind,<br />

mit ihrem Beitritt zum Europarat die Europäische<br />

Menschenrechtskonvention (1950) ratifiziert<br />

haben. - f) Angesichts der Tatsache, daß<br />

das Eigentum jüdischer Gemeinden zweimal<br />

der Plünderung anheimfiel, einmal unter der<br />

NS-Herrschaft oder unter kollaborierenden<br />

Regimes und ein zweites Mal unter den kommunistischen<br />

Regimes. - g) In der Erwägung,<br />

daß unter den kommunistischen Regimen viele<br />

andere Menschen unterschiedlicher Herkunft,<br />

Gemeinschaften und Religionen sowie viele<br />

Organisationen, <strong>vor</strong> allem christliche Kirchen,<br />

ihres Eigentums beraubt wurden.<br />

1. Begrüßt die Tatsache, daß einige osteuropäische<br />

Staaten, insbesondere Ungarn und<br />

Rumänien, den Grundsatz der Gerechtigkeit<br />

und Moral akzeptiert und sich mit der Rückgabe<br />

des Eigentums jüdischer Gemeinden an dessen<br />

rechtmäßige Besitzer einverstanden erklärt<br />

haben.<br />

2. Begrüßt es, daß mehrere mittel- und osteuropäische<br />

Staaten sich für die während des<br />

Zweiten Weltkriegs an Juden begangenen Verbrechen<br />

öffentlich entschuldigt und ihre Verantwortung<br />

anerkannt haben.<br />

3. Fordert, daß alle Staaten Mittel- und Osteuropas,<br />

die dies <strong>noch</strong> nicht getan haben, ger<br />

eignete Rechts<strong>vor</strong>schriften über die Rückgabe<br />

entwendeten Eigentums erlassen, damit das<br />

Eigentum jüdischer Gemeinden nach den<br />

Grundsätzen von Gerechtigkeit und Moral den<br />

jüdischen Einrichtungen zurückerstattet wird.<br />

4. Fordert ferner, daß alle mittel- und osteuropäischen<br />

Länder, die dies <strong>noch</strong> nicht getan<br />

haben, geeignete Rechts<strong>vor</strong>schriften erlassen,<br />

um weiteres Eigentum, das von Kommunisten<br />

oder Nazis oder deren Komplizen geraubt<br />

wurde, seinen rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben.<br />

5. Beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung<br />

dem Rat, der Kommission, den<br />

Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten,<br />

dem Europarat und den Staaten<br />

zu übermitteln, die Anträge auf Beitritt zur<br />

Europäischen Union gestellt haben.<br />

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