„Schöne" Bescherung: Schlußstrich noch vor ... - Sudetenpost
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SUDETENPOST Folge 24 vom 12. Dezember 1996<br />
Vermögensansprüche auf Restitution verjährt<br />
Altbundespräsident von Weizsäcker hätte<br />
bei seinem Grußwort <strong>vor</strong> der EHD-Synode in<br />
Borkum eigentlich wissen müssen, daß die<br />
deutsch-tschechische Erklärung keine sudetendeutschen<br />
Wiedergutmachungsansprüche zum<br />
Inhalt haben wird. Denn die tschechische Seite<br />
lehnt diese - den Menschenrechten und dem<br />
Völkerrecht zum Trotz - vehement ab. Bonn<br />
aber muß sich <strong>vor</strong> jeglicher Relativierung hüten,<br />
um nicht innerstaatliche Schadenersatzforderungen<br />
zu provozieren. Was also soll die altpräsidiale<br />
Rüge, daß von den Anspruchsberechtigten<br />
kaum <strong>noch</strong> jemand lebt?<br />
Kennt Weizsäcker nicht das Erbrecht? Meint<br />
er vielleicht auch, daß die Entschließung des<br />
Europäischen Parlaments vom 14. 12. 1995 zur<br />
Rückgabe von jüdischem Eigentum in Mittelund<br />
Osteuropa aus gleichen Gründen gegenstandslos<br />
sei? Doch wohl hoffentlich nicht! Was<br />
also sollen solche Differenzierungen?<br />
Weizsäcker war auch schon früher für manche<br />
falsche Wortwahl bekannt. Die „Wanderungsbewegung"<br />
der Vertriebenen von 1945<br />
fand in Ex-Jugoslawien eine fürchterliche Nachahmung.<br />
Eines Rechtsstaates würdig kann<br />
daher nur sein: Völkermord und Vermögenskonfiskation,<br />
gleichgültig von wen an wem begangen,<br />
bedürfen der <strong>noch</strong> möglichen Wiedergutmachung.<br />
Der Bundestag hat dies 1992 und<br />
1994 in dem Bemühen um eine internationale<br />
Konvention gegen Vertreibung unterstrichen.<br />
Nicht von ungefähr kommt es wohl auch,<br />
daß der SPD-Bundestagsabgeordnete Freimut<br />
Duve, seines Zeichens auch Vorsitzender der<br />
OSZE-Menschenrechtskommission, im Anschluß<br />
an einen gemeinsam mit Hartmut Koschyk<br />
(CSU-MdB) bestrittenen BdV-Diskussionsabend<br />
auf zwei Briefe nicht antwortete:<br />
darin war die Frage aufgeworfen worden, warum<br />
das ost- und sudetendeutsche Eigentum<br />
nicht unter den gleichen Prämissen gesehen<br />
wird, wie sie das Europäische Parlament für das<br />
jüdische Eigentum sieht. Im folgenden die entsprechende<br />
Entschließung im Wortlaut:<br />
Rückgabe von jüdischem Eigentum in<br />
Mittel- und Osteuropa<br />
Entschließung zur Rückgabe geraubten Eigentums<br />
an jüdische Gemeinden (einstimmig<br />
angenommen am 14. 12. 1995)<br />
Das Europäische Parlament<br />
a) Unter Hinweis auf das erste Zusatzprotokoll<br />
zur Europäischen Menschenrechtskonvention<br />
(Paris 1952), insbesondere Artikel 1 dieses<br />
Protokolls, wonach „jede natürliche oder juristische<br />
Person ein Recht auf Achtung ihres Eigentums<br />
hat". - b). Unter Hinweis auf den Einsatz<br />
der Europäischen Union für die Achtung und<br />
Wahrung der Menschenrechte. - c) Unter Hinweis<br />
darauf, daß die Europäische Union stets<br />
den Standpunkt vertreten hat, daß das Geschehene<br />
nicht vergessen werden darf. - d) In Anbe-<br />
Um der Zukunft willen muß geschehenes Unrecht beim Namen genannt werden<br />
Vertreibung ist völkerrechtswidrig<br />
Das Verlangen nach einer eindeutigen Verurteilung<br />
der Maßnahmen, die 1945/46 von den<br />
östlichen Nachbarn Deutschlands gegen die in<br />
ihrem Machtbereich lebenden Deutschen getroffen<br />
worden sind, ist vielleicht gerade deshalb<br />
so schwer zu erfüllen, weil es nicht im Materiellen<br />
begründet ist. Auch dieses Problem scheint<br />
Von Prof. Dr. Otto Komminich<br />
in der Tschechischen Republik größer zu sein<br />
als in Polen. In der tschechischen Geschichtsschreibung<br />
ist die Austreibung der Sudetendeutschen<br />
hauptsächlich mit dem „Verrat" gerechtfertigt<br />
worden, den die Sudetendeutschen<br />
an der ersten Tschechoslowakischen Republik<br />
angeblich verübt haben. Von den Sudetendeutschen<br />
wird darauf erwidert, daß sie 1919 gegen<br />
ihren Willen in den tschechoslowakischen Staat<br />
gezwungen wurden.<br />
Das österreichische Parlament hatte anläßlich<br />
der Ratifizierung des Vertrags von St. Germain<br />
am 6. September 1919 deutlich darauf<br />
hingewiesen: „In schmerzlicher Enttäuschung<br />
legt (es) Verwahrung ein gegen den leider unwiderruflichen<br />
Beschluß der alliierten und assoziierten<br />
Mächte, dreieinhalb Millionen Sudetendeutsche<br />
von den Alpendeutschen, mit denen<br />
sie seit Jahrhunderten eine politische und wirtschaftliche<br />
Einheit bildeten, gewaltsam loszureißen,<br />
ihrer nationalen Freiheit zu berauben<br />
und unter die Fremdherrschaft eines Volkes zu<br />
stellen, das sich .in demselben Friedensvertrag<br />
als ihr Feind bekennt."<br />
Für die Tschechen sind damit zentral Fragen<br />
ihrer politischen Vergangenheit angeschnitten.<br />
Aber nicht nur sie müssen sich fragen, welche<br />
Fehler und Rechtsverstöße bei den Friedensregelungen<br />
am Ende des Ersten Weltkriegs und<br />
danach gemacht worden sind. Die seitherige<br />
Zeitgeschichte und zuletzt die schrecklichen<br />
Vorgänge im ehemaligen Jugoslawien haben<br />
genug Anlaß gegeben, sich mit der Frage zu<br />
beschäftigen. Der historischen Forschung werden<br />
sie <strong>noch</strong> lange Stoff bieten. Vom juristischen<br />
Standpunkt liegen die Dinge einfacher.<br />
Nichts von alledem, was seit 1918 - und da<strong>vor</strong><br />
- geschehen ist, rechtfertigt die unterschiedslose<br />
Massenausweisung.<br />
Der Versuch, Unrecht unter Hinweis auf eine<br />
Kollektivschuld zu rechtfertigen, muß scheitern.<br />
Potsdamer Abkommen<br />
deckt Vertreibung nicht<br />
Niemand hat jemals einen Einwand gegen die<br />
unnachgiebige Bestrafung derjenigen Deutschen<br />
erhoben, die sich auch nur im entferntesten<br />
an Verbrechen gegen Tschechen oder<br />
Polen beteiligt haben. Aber die unterschiedslose<br />
Massenausweisung von Deutschen aus<br />
ihrer Heimat ist mit diesen Verbrechen nicht<br />
zu rechtfertigen. Daß Vertreibungsmaßnahmen<br />
auch durch das sogenannte Potsdamer Abkommen<br />
nicht gedeckt sind, ergibt bereits die Lektüre<br />
des Art. XIII des Schlußkommuniques der<br />
Konferenz von Potsdam, in dem es ausdrücklich<br />
heißt, daß die Notwendigkeit der „Überführung<br />
der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile<br />
derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei<br />
und Ungarn zurückgeblieben sind,"<br />
anerkannt werde.<br />
Im Anschluß daran erklärten die Konferenzmächte<br />
„sie stimmen darin überein, daß jede<br />
derartige Überführung, die stattfinden wird, in<br />
ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen<br />
soll." Der Artikel endet mit dem Satz: „Die<br />
Tschechoslowakische Regierung, die Polnische<br />
Provisorische Regierung und die Alliierte Kontrollkommission<br />
in Ungarn werden gleichzeitig<br />
von obigem in Kenntnis gesetzt und ersucht,<br />
inzwischen weitere Ausweisungen der deutschen<br />
Bevölkerung einzustellen."<br />
Von einem alliierten Befehl, inhumane Massenausweisungen<br />
durchzuführen, kann also<br />
nicht die Rede sein. Auch die vom Alliierten<br />
Kontrollrat am 20. November 1945 erlassenen<br />
Richtlinien für die Aufnahme der Ausgesiedelten,<br />
die im tschechischen Schrifttum gelegentlich<br />
als Anordnung oder Billigung der Vertreibung<br />
angeführt werden, haben diesen Inhalt<br />
keineswegs. Vielmehr regeln sie nur die technischen<br />
Bedingungen für die Aufnahme der aus<br />
der Tschechoslowakei und den polnisch besetzten<br />
Gebieten Vertriebenen im besetzten<br />
Deutschland.<br />
Bezüglich der Tschechoslowakei finden sich<br />
in den in der Zwischenzeit veröffentlichten Berichten<br />
der in Westböhmen stationierten amerikanischen<br />
Truppen, die über das Hauptquartier<br />
der US-Armee in Wiesbaden gelangten, wiederholt<br />
dringende Bitten, endlich die Voraussetzungen<br />
für die Aufnahme von Sudetendeutschen in<br />
der amerikanischen Zone zu schaffen, damit<br />
diesen Menschen das Leben gerettet werden<br />
könnte.<br />
USA distanzierten<br />
sich von Vertreibung<br />
Der politische Berater der amerikanischen<br />
Militärregierung in Deutschland, Robert Murphy,<br />
schrieb in seinem Bericht vom 12. Oktober<br />
1945: „Daß im Sudetenland die Deportationen<br />
nicht fortgesetzt werden, liegt zum Teil an der<br />
Anwesenheit unserer Truppen, deren Kommandeure<br />
in freundlicher, aber fester Haltung den<br />
ansässigen Tschechen erklärt haben, daß gewisse<br />
Vorgänge im Namen der Menschlichkeit<br />
nicht geduldet werden können; doch trotzdem<br />
haben sich rücksichtslose Ausweisungen ereignet<br />
und zwar so häufig, daß unsere Soldaten oft<br />
Haß auf das befreite tschechische Volk empfinden."<br />
Am Schluß dieses Dokuments stehen die<br />
folgenden Sätze: „So hilflos auch die Vereinigten<br />
Staaten sein mögen, unfähig, einen grausamen<br />
und unmenschlichen Vorgang, der <strong>noch</strong><br />
immer nicht abgeschlossen ist, zu beenden,<br />
scheint es mir doch angemessen, daß unsere<br />
Regierung ihre in Potsdam zum Ausdruck<br />
gekommene Haltung unmißverständlich deutlich<br />
machen sollte. Es wäre außerordentlich bedauerlich,<br />
wenn wir in die Geschichte als Teilhaber<br />
von Methoden eingingen, die wir in anderen<br />
Fällen oft verurteilt haben."<br />
Deutlich kommt die amerikanische Position<br />
auch in dem erst jüngst veröffentlichten Antwortschreiben<br />
des amerikanischen Delegierten bei<br />
der Alliierten Kontrollkommission in Ungarn an<br />
den Bischof von Szekesfehervar vom 24. Jänner<br />
1946 zum Audruck. Der Bischof hatte sich<br />
gegen die gewaltsame Aussiedlung von Deutschen<br />
aus seiner Diözese beschwert und seine<br />
Beschwerde nicht nur an die ungarischen Behörden,<br />
sondern auch an die Amerikaner gerichtet.<br />
Die letzteren zeigten sich „überrascht,<br />
zu erfahren, daß Sie annehmen, die amerikanischen<br />
Behörden seien für die Aussiedlung verantwortlich.<br />
Ich beeile mich, darauf hinzuweisen,<br />
daß unsere einzige Verantwortung in dieser<br />
Angelegenheit ist, die humane Durchführung<br />
der Aussiedlung und die ordnungsgemäße<br />
Aufnahme und Betreuung in der amerikanischen<br />
Besatzungszone in Deutschland sicherzustellen".<br />
Die letztgenannte Aufgabe meisterten die<br />
Amerikaner, die Erfüllung der erstgenannten<br />
Pflicht aber machten ihnen die Vertreiberstaaten<br />
unmöglich. Man mag hierin eine „Mitschuld<br />
der Anglo-Amerikaner an der Vertreibung" sehen,<br />
wie dies der amerikanische Völkerrechtler<br />
Alfred M. de Zayas tut. Aber mitschuldig in dem<br />
Sinne, daß sie die Vertreibung der Deutschen<br />
angeordnet hätten, sind sie nicht.<br />
Bis heute ist sich die gesamte Völkerrechtswissenschaft<br />
darin einig, daß das Potsdamer<br />
Abkommen das schon damals geltende Vertreibungsverbot<br />
auch in bezug auf Deutschland<br />
nicht geschwächt hat. Es wäre eine grausame<br />
Ironie, wenn ausgerechnet die Bemühungen um<br />
den Ausbau der freundschaftlichen Beziehungen<br />
zwischen Deutschland und seinen östlichen<br />
Nachbarn Anlaß dazu gäben, jene feste Haltung<br />
- die Völkerrechtswidrigkeit der Vertreibung -<br />
zu erschüttern.<br />
Mit dieser Besorgnis ist der wahrlich schicksalhafte<br />
Punkt im Disput über jene Beziehungen<br />
erreicht.<br />
Einen „<strong>Schlußstrich</strong>"<br />
gibt es nicht<br />
Bei der Stellungnahme zu den Vorgängen<br />
von 1945/46 geht es nicht um eine „Aufarbeitung"<br />
der Geschichte und schon gar nicht um<br />
einen „<strong>Schlußstrich</strong>" (denn einen solchen gibt<br />
es in der Geschichte nicht), sondern um die<br />
Gestaltung des Völkerrechts für die Zukunft,<br />
und es geht nicht nur um Deutschland und<br />
seine östlichen Nachbarn. Das Völkerrecht, das<br />
die Grundlage des Westfriedens ist, gilt weltweit.<br />
Deshalb darf nichts vereinbart oder gebilligt<br />
werden, was als Präzedenzfall für ethnische<br />
Säuberungen oder ähnliche Untaten dienen<br />
kann. Verträge, auch wenn sie <strong>noch</strong> so geschickt<br />
formuliert sind, können das Geschehene<br />
nicht mehr ändern. Es geht nur um die Zukunft.<br />
Gerade um der Zukunft willen aber müssen<br />
wir uns an das Vergangene erinnern: das geschehene<br />
Unrecht beim Namen nennen und<br />
dafür sorgen, daß es nie wieder geschieht. Das<br />
ist die Voraussetzung dafür, daß die Staaten<br />
wirklich das tun können, was ihnen die Charta<br />
der Vereinten Nationen in ihrer Präambel <strong>vor</strong>schreibt,<br />
nämlich „Duldsamkeit zu üben und als<br />
Nachbarn in Frieden miteinander zu leben".<br />
Auszug aus einem in der Beilage „Aus Politik<br />
und Zeitgeschichte" zur Wochenzeitung „Das Parlament"<br />
veröffentlichten Beitrag. Der Autor lehrt<br />
Völkerrecht an der Universität Regensburg).<br />
tracht der politischen Umwälzung in Mittel- und<br />
Osteuropa seit 1989., - e) Unter Hinweis darauf,<br />
daß bestimmte Staaten Mittel- und Osteuropas,<br />
die zur Demokratie zurückgekehrt sind,<br />
mit ihrem Beitritt zum Europarat die Europäische<br />
Menschenrechtskonvention (1950) ratifiziert<br />
haben. - f) Angesichts der Tatsache, daß<br />
das Eigentum jüdischer Gemeinden zweimal<br />
der Plünderung anheimfiel, einmal unter der<br />
NS-Herrschaft oder unter kollaborierenden<br />
Regimes und ein zweites Mal unter den kommunistischen<br />
Regimes. - g) In der Erwägung,<br />
daß unter den kommunistischen Regimen viele<br />
andere Menschen unterschiedlicher Herkunft,<br />
Gemeinschaften und Religionen sowie viele<br />
Organisationen, <strong>vor</strong> allem christliche Kirchen,<br />
ihres Eigentums beraubt wurden.<br />
1. Begrüßt die Tatsache, daß einige osteuropäische<br />
Staaten, insbesondere Ungarn und<br />
Rumänien, den Grundsatz der Gerechtigkeit<br />
und Moral akzeptiert und sich mit der Rückgabe<br />
des Eigentums jüdischer Gemeinden an dessen<br />
rechtmäßige Besitzer einverstanden erklärt<br />
haben.<br />
2. Begrüßt es, daß mehrere mittel- und osteuropäische<br />
Staaten sich für die während des<br />
Zweiten Weltkriegs an Juden begangenen Verbrechen<br />
öffentlich entschuldigt und ihre Verantwortung<br />
anerkannt haben.<br />
3. Fordert, daß alle Staaten Mittel- und Osteuropas,<br />
die dies <strong>noch</strong> nicht getan haben, ger<br />
eignete Rechts<strong>vor</strong>schriften über die Rückgabe<br />
entwendeten Eigentums erlassen, damit das<br />
Eigentum jüdischer Gemeinden nach den<br />
Grundsätzen von Gerechtigkeit und Moral den<br />
jüdischen Einrichtungen zurückerstattet wird.<br />
4. Fordert ferner, daß alle mittel- und osteuropäischen<br />
Länder, die dies <strong>noch</strong> nicht getan<br />
haben, geeignete Rechts<strong>vor</strong>schriften erlassen,<br />
um weiteres Eigentum, das von Kommunisten<br />
oder Nazis oder deren Komplizen geraubt<br />
wurde, seinen rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben.<br />
5. Beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung<br />
dem Rat, der Kommission, den<br />
Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten,<br />
dem Europarat und den Staaten<br />
zu übermitteln, die Anträge auf Beitritt zur<br />
Europäischen Union gestellt haben.<br />
Wüstenrot<br />
Sparen rrrccrTirrrTfT^~~~~ jr^><br />
Finanzieren<br />
Vorsorgen<br />
ich berate Sie fachlich<br />
und persönlich<br />
Gertraud Schaner<br />
4600 Wels, Tandlerstraße 13<br />
Telefon 0 72 42 / 47 1 50<br />
Allen Landsleuten aus nah und<br />
fern ein frohes Fest und ein<br />
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# Familie Othmar Schaner, Wels #<br />
Unseren Gästen und Landsleuten<br />
wünschen wir<br />
frohe Weihnachten und ein<br />
glückliches neues Jahr<br />
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Dietmar und Waltraud<br />
Hehenberger<br />
Telefon 0 7219/60 05<br />
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