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IKZ ENERGY - Ausgabe 8/9 2014

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ENERGIEEFFIZIENZ<br />

Energiemanagementsysteme<br />

Rechenbeispiel<br />

zu den<br />

Einsparpotenzialen.<br />

mit der Prüfung und Bewilligung entsprechender<br />

Anträge auf Begrenzung der EEG-<br />

Umlage entsprechend aktuell geltender Gesetzeslage<br />

betraut.<br />

Betriebe mit einem Stromverbrauch von<br />

mehr als einer Gigawattstunde und Stromkosten<br />

von mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung<br />

können eine Begrenzung der<br />

EEG-Umlage beantragen. Großverbraucher<br />

ab zehn Gigawattstunden müssen dafür<br />

ein zertifiziertes Energiemanagement nach<br />

DIN EN ISO 50001, DIN EN 16001 oder<br />

EMAS nachweisen. Die Reduzierung erfolgt<br />

in mehreren Stufen.<br />

Die Antragsstellung ist an gesetzliche<br />

Ausschlussfristen gebunden. Nach dem<br />

EEG 2012 sind die Anträge für das Kalenderjahr<br />

2015 bis zum 30. Juni zu stellen,<br />

während das EEG <strong>2014</strong> in diesem Jahr einmalig<br />

den 30. September vorsieht. In einer<br />

Veröffentlichung der Unternehmensberatung<br />

PwC heißt es, es gelte es zu beachten,<br />

dass die Rechtslage nicht eindeutig<br />

sei. Schließlich sei das Gesetzt noch nicht<br />

in Kraft getreten. Bei beiden Terminen handelt<br />

es sich um eine materielle Ausschlussfrist.<br />

Zusätzlich gilt, Unternehmen, die aufgrund<br />

ihrer Branchenzugehörigkeit künftig<br />

keinen Antrag auf besondere Ausgleichsregelung<br />

mehr stellen können, nach<br />

EEG 2012 aber begrenzungsfähig waren<br />

und für das Begrenzungsjahr <strong>2014</strong> über<br />

eine bestandskräftige Begrenzungsentscheidung<br />

verfügen, können ihre Umlagepflicht<br />

vom BAFA auf 20 % der EEG-Umlage<br />

begrenzen lassen. Diese Härtefallanträge<br />

sind jährlich neu zu stellen und setzen<br />

neben anderen Kriterien eine Stromkostenintensität<br />

von mindestens 14 % im letzten,<br />

vor dem Antragsjahr abgeschlossenen Geschäftsjahr<br />

voraus.<br />

Fördermöglichkeiten nutzen<br />

Will ein Unternehmen das Thema Energiemanagementsysteme<br />

angehen, so stehen<br />

außerdem eine Reihe von Förderprogrammen<br />

zur finanziellen Unterstützung<br />

zur Verfügung.<br />

Die Bundesregierung fördert aus dem<br />

Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“<br />

die Erstzertifizierung von Energiemanagementsystemen<br />

nach DIN EN ISO<br />

50001, die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings<br />

nach Anforderungen der<br />

Förderrichtlinie, den Erwerb von Mess-,<br />

Zähler- und Sensortechnologie für Energiemanagementsysteme<br />

sowie den Kauf entsprechender<br />

Software. Die Einzelsummen<br />

sind prozentual und nominal begrenzt. Ins-<br />

Kostenlose Energie<br />

der Sonne<br />

und die Kraft aus Biomasse<br />

thermi nator II touch Kombikessel<br />

Stückholz + Pellets<br />

in einem Kessel<br />

Wahlweise mit vollautomatischer<br />

Umschaltung von Stückholz<br />

auf Pellets!<br />

Möglichkeit zur<br />

Visualisierung<br />

auf Smartphones,<br />

PC und Tablets!<br />

www.solarfocus.de<br />

8/9/<strong>2014</strong> <strong>IKZ</strong>-<strong>ENERGY</strong> 59

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