IKZ ENERGY - Ausgabe 8/9 2014
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ENERGIEEFFIZIENZ<br />
Energiemanagementsysteme<br />
Rechenbeispiel<br />
zu den<br />
Einsparpotenzialen.<br />
mit der Prüfung und Bewilligung entsprechender<br />
Anträge auf Begrenzung der EEG-<br />
Umlage entsprechend aktuell geltender Gesetzeslage<br />
betraut.<br />
Betriebe mit einem Stromverbrauch von<br />
mehr als einer Gigawattstunde und Stromkosten<br />
von mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung<br />
können eine Begrenzung der<br />
EEG-Umlage beantragen. Großverbraucher<br />
ab zehn Gigawattstunden müssen dafür<br />
ein zertifiziertes Energiemanagement nach<br />
DIN EN ISO 50001, DIN EN 16001 oder<br />
EMAS nachweisen. Die Reduzierung erfolgt<br />
in mehreren Stufen.<br />
Die Antragsstellung ist an gesetzliche<br />
Ausschlussfristen gebunden. Nach dem<br />
EEG 2012 sind die Anträge für das Kalenderjahr<br />
2015 bis zum 30. Juni zu stellen,<br />
während das EEG <strong>2014</strong> in diesem Jahr einmalig<br />
den 30. September vorsieht. In einer<br />
Veröffentlichung der Unternehmensberatung<br />
PwC heißt es, es gelte es zu beachten,<br />
dass die Rechtslage nicht eindeutig<br />
sei. Schließlich sei das Gesetzt noch nicht<br />
in Kraft getreten. Bei beiden Terminen handelt<br />
es sich um eine materielle Ausschlussfrist.<br />
Zusätzlich gilt, Unternehmen, die aufgrund<br />
ihrer Branchenzugehörigkeit künftig<br />
keinen Antrag auf besondere Ausgleichsregelung<br />
mehr stellen können, nach<br />
EEG 2012 aber begrenzungsfähig waren<br />
und für das Begrenzungsjahr <strong>2014</strong> über<br />
eine bestandskräftige Begrenzungsentscheidung<br />
verfügen, können ihre Umlagepflicht<br />
vom BAFA auf 20 % der EEG-Umlage<br />
begrenzen lassen. Diese Härtefallanträge<br />
sind jährlich neu zu stellen und setzen<br />
neben anderen Kriterien eine Stromkostenintensität<br />
von mindestens 14 % im letzten,<br />
vor dem Antragsjahr abgeschlossenen Geschäftsjahr<br />
voraus.<br />
Fördermöglichkeiten nutzen<br />
Will ein Unternehmen das Thema Energiemanagementsysteme<br />
angehen, so stehen<br />
außerdem eine Reihe von Förderprogrammen<br />
zur finanziellen Unterstützung<br />
zur Verfügung.<br />
Die Bundesregierung fördert aus dem<br />
Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“<br />
die Erstzertifizierung von Energiemanagementsystemen<br />
nach DIN EN ISO<br />
50001, die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings<br />
nach Anforderungen der<br />
Förderrichtlinie, den Erwerb von Mess-,<br />
Zähler- und Sensortechnologie für Energiemanagementsysteme<br />
sowie den Kauf entsprechender<br />
Software. Die Einzelsummen<br />
sind prozentual und nominal begrenzt. Ins-<br />
Kostenlose Energie<br />
der Sonne<br />
und die Kraft aus Biomasse<br />
thermi nator II touch Kombikessel<br />
Stückholz + Pellets<br />
in einem Kessel<br />
Wahlweise mit vollautomatischer<br />
Umschaltung von Stückholz<br />
auf Pellets!<br />
Möglichkeit zur<br />
Visualisierung<br />
auf Smartphones,<br />
PC und Tablets!<br />
www.solarfocus.de<br />
8/9/<strong>2014</strong> <strong>IKZ</strong>-<strong>ENERGY</strong> 59