Oktober - THW-historische Sammlung
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der von den Ländern unter Heranziehung<br />
von Dienstpflichtigen aufgestellt<br />
werden soll, sind insgesamt<br />
200 000 Mann vorgesehen. Davon<br />
wären etwa 5000 hauptamtliche<br />
Kräfte für den Ausbildungsbetrieb.<br />
In besonderen Ausbildungsstätten<br />
sollen ständig etwa 15 000 Dienstpflichtige<br />
zu einer dreimonatigen<br />
Ausbildung zusammengezogen werden;<br />
mit den Ausbildern ergibt sich<br />
damit eine jederzeit verfügbare Ein-<br />
Die Auswirkung der geplanten<br />
Neuregelung auf die dem Technischen<br />
Hilfswerk mit dem Gründungserlaß<br />
vom 25. August 1953<br />
übertragenen Aufgaben kann wie<br />
folgt umrissen werden:<br />
Die erste <strong>THW</strong>-Aufgabe "Leistung<br />
technischer Hilfe bei Katastrophen<br />
und Unglücksfällen größeren Ausmaßes"<br />
wird durch die neuen Maßnahmen<br />
nicht berührt. Nach wie vor<br />
ist der Katastrophenschutz Aufgabe<br />
der Länder, und das Technische<br />
Hilfswerk wird nur auf Anforderung<br />
tätig. Es ist nicht daran gedacht, dem<br />
Zivilschutzkorps friedensmäßige Katastrophenaufgaben<br />
zuzuweisen. Nur<br />
bei ganz besonderen Katastrophen<br />
Situationen soll der Bundesinnenminister<br />
den Einsatz des Zivilschutzkorps<br />
verfügen können, ähnlich wie<br />
dies für einen Katastropheneinsatz<br />
der Bundeswehr durch den Bundesverteidigungsminister<br />
vorgesehen ist.<br />
satzstärke von etwa 20000 Mann.<br />
An die Ausbildung werden sich mehrere<br />
Reserveübungen anschließen.<br />
Beim Zivilschutzkorps soll das Milizprinzip<br />
eingeführt werden; der<br />
Dienstpflichtige erhält also nach seiner<br />
Ausbildung die Einsatzbekleidung<br />
und die wichtigen persönlichen<br />
Ausrüstungsgegenstände a usgehändigt,<br />
im Bedarfsfall hat er sich an<br />
bestimmten Sammelpunkten einzufinden.<br />
Einheit der Aufgaben gesichert<br />
Hinsichtlich der zweiten <strong>THW</strong><br />
Aufgabe "Leistung technischer Dienste<br />
im zivilen Luftschutz" ist davon<br />
auszugehen, daß es zu den unabdingbaren<br />
Zivilschutzmaßnahmen im<br />
örtlichen Bereich gehören muß, die<br />
wichtigsten Versorgungseinrichtungen<br />
betriebsfähig zu erhalten oder<br />
eine Wiederherstellung nach Angriffshandlungen<br />
zu gewährleisten.<br />
Für das Technische Hilfswerk bietet<br />
sich hier ein weites Betätigungsfeld,<br />
denn in den meisten Kreisen<br />
sind alle wichtigen Versorgungseinrichtungen<br />
anzutreffen. Allerdings<br />
wird den Möglichkeiten des Technischen<br />
Hilfswerks dann eine Grenze<br />
gesetzt sein, wenn es sich um hochtechnisierte<br />
Spezialeinrichtungen<br />
handelt, die nur durch besonders<br />
erfahrenes Fachpersonal betrieben<br />
und instand gesetzt weroen können.<br />
Hier müßten Absprachen mit den<br />
betreffenden Werken getroffen werden.<br />
Die Einschaltung des Zivilschutzleiters<br />
würde allenfalls zur<br />
Dienstverpflichtung von Fachkräften<br />
erforderlich sein.<br />
Die dem Technischen Hilfswerk<br />
im Rahmen des örtlichen Zivilschutzes<br />
zugedachten technischen Dienste<br />
werden also sehr vielsei tig sein,<br />
und es besteht die Gefahr, daß die<br />
<strong>THW</strong>-Helfer diese technischen Dienste<br />
bevorzugen. Es bedarf daher<br />
eines besonderen Lenkungsgeschikkes,<br />
um die Helfer auch für die<br />
wichtige Aufgabe des Bergungsdienstes<br />
zu begeistern.<br />
Die dritte <strong>THW</strong>-Aufgabe "Leistung<br />
technischer Hilfe bei der Beseitigung<br />
von öffentlichen Notständen<br />
.. ." ist eine rein friedensmäßige<br />
Angelegenheit, die durch die<br />
Neuregelung nicht betroffen wird.<br />
Nach der Grundkonzeption der<br />
geplanten Neuregelung ist der<br />
Schwimmbrückenbau eine ausgesprochen<br />
überörtL.tche Maßnahme<br />
und damit nicht mehr Angelegenheit<br />
einer Hilfsorganisation, handelt es<br />
sich doch hier 'um die Schaffung von<br />
einigen wenigen Flußübergängen für<br />
die im Verteidigungsfall zu erwartenden<br />
Flüchtlingsströme. Den hierfür<br />
erforderlichen Einheiten können<br />
keine bestimmten Einsatzbereiche<br />
zugewiesen werden; sie haben mit<br />
besonders harten Einsatzbedingungen<br />
zu rechnen. Um den gestellten<br />
Anforderungen gerecht zu werden,<br />
müssen Auswahl, Ausbildung und<br />
Führung der Männer nach besonders<br />
strengen Gesichtspunkten erfolgen.<br />
Der Schwimmbrückenbau ist vielen<br />
<strong>THW</strong>-Helfern besonders ans<br />
Herz gewachsen, und sein Herauslösen<br />
aus dem Technischen Hilfswerk<br />
könnte Enttäuschung verursachen.<br />
Andererseits bieten sich ähnliche<br />
Aufgaben auf örtlicher Ebene,<br />
denn in jedem an einem Gewässer<br />
gelegenen Ort werden für den Bedarfsfall<br />
Vorbereitungen zur Sicherstellung<br />
von übersetzmöglichkeiten<br />
in Gestalt von Behelfsbrücken und<br />
Fähren zu treffen sein. Die im<br />
Schwimmbrückenbau ausgebildeten<br />
<strong>THW</strong>-Helfer werden hier sehr sinnvoll<br />
und befriedigend eingesetzt werden<br />
können.<br />
Grundsatz der Freiwilligkeit gewahrt<br />
Die Ausführungen von Ministerialdirektor<br />
Thomsen, denen eine Stu-':<br />
die über die Erfahrungen beim Aufbau<br />
des LSHD und über die Notwendigkeit<br />
einer Neuregelung zugrunde<br />
~ a ,g, ließen keinen Zweifel<br />
daran, daß eine Lösung angestrebt<br />
wird, die den Erwartungen<br />
der freiwilligen Hilfsorganisationen<br />
Rechnung trägt.<br />
Aus der. Sicht des Technischen<br />
Hilfswerks ist es zu begrüßen, daß<br />
seine Ortsverbände von der Mitarbeit<br />
beim Aufstellen überörtlicher<br />
Bergungsbereitschaften und Einheiten<br />
für den Schwimmbrückenbau befreit<br />
und ausschließlich im örtlichen Bereich<br />
des künftigen Zivilschutzes<br />
tätig werden sollen. Dadurch werden<br />
die Einheit der AufgabensteIlung<br />
nach dem Gründungserlaß vom<br />
25. August 1953 sowie die Einheit<br />
des organisatorischen Gefüges und<br />
der Zuständigkeit wiedergewonnen,<br />
die bei der seitherigen Regelung<br />
manche empfindliche Einbuße erlitten<br />
haben.<br />
Es ist keineswegs zu befürchten,<br />
daß die stehenden Verbände des<br />
überörtlichen Zivilschutzes dank<br />
ihrer straffen Organisation, der<br />
langfristigen Ausbildung und einer<br />
besseren Ausrüstung den örtlichen<br />
Zivilschutz, den freiwilligen Zivilschutzdienst,<br />
etwa an die Wand spielen<br />
könnten. Der örtliche Zivilschutz<br />
wird vielmehr am Schauplatz etwaiger<br />
Ereignisse immer die erstrangige<br />
Aufgabe zu erfüllen haben, und nur<br />
dann, wenn er dazu aus eigenen<br />
Kräften nicht mehr in der Lage sein<br />
sollte, werden zu seiner Verstärkung<br />
Einheiten des überörtlichen<br />
Zivilschutzkorps eingesetzt werden<br />
müssen.<br />
Daß Jlür den örtlichen Zivilschutz<br />
der Grundsatz der Freiwilligkeit gewahrt<br />
wird, bedeutet eine Aufwertung<br />
der freiwilligen Hilfsbereitschaft<br />
des verantwortungsbewußten<br />
Staatsbürgers, die mit Recht als tragendes<br />
Fundament des Willens zur<br />
Selbstbehauptung angesehen wird,<br />
der im Zivilschutzdienst Ausdruck<br />
finden soll.<br />
Die Landes- und Ortsbeauftragten<br />
der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,<br />
die an der Besprechung teilnahmen,<br />
stimmten deshalb der geplanten<br />
Neuregelung, die hier nur<br />
in ihren Grundzügen dargestellt<br />
werden konnte, zu. Ein Gesetzentwurf,<br />
der auf diesen überlegungen<br />
aufbaut, wird innerhalb der Bundesregierung<br />
vorbereitet und jedenfalls<br />
noch in diesem Jahr dem Bundestag<br />
zugeleitet werden, der dann darüber<br />
zu beschließen hat. Die gesetzliche<br />
Regelung wird jedoch voraussichtlich<br />
noch einige Zeit in Anspruch<br />
nehmen.<br />
Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes<br />
muß mit einer gewissen Anlaufzeit<br />
gerechnet werden, bis die<br />
ersten Kaderverbände eines Zivilschutzkorps<br />
auJigesteUt sind. Bis<br />
dahin muß d ie AufstelLung des Luftschutzhilfsdienstes<br />
auf der gegenwärtigen<br />
R€chtsgrundlage in Zusammenarbeit<br />
mit den freiwilligen Hilfsorganisationen<br />
wie bisher weitergehen,<br />
wenn nicht eine bedrohliche<br />
Lücke entstehen soll. Das Technische<br />
Hilfswerk wird dazu auf dem Gebiete<br />
des Bergungsdienstes weiter<br />
nach Kräften beitragen. J. F.<br />
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