2 - Tulln an der Donau
2 - Tulln an der Donau
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Schnee und Eis?<br />
Wir machen das!<br />
Wenn sich über Nacht eine weiße Schneedecke<br />
über <strong>Tulln</strong> legt, ist die Freude <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong> groß, die <strong>der</strong> Erwachsenen oft weniger.<br />
Aber eines ist sicher: Die Winterdienst-<br />
Crew <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Tulln</strong> ist seit<br />
Stunden mit vollem Aufgebot im Einsatz,<br />
um die Straßen und Wege für den Frühverkehr<br />
bereit zu machen.<br />
Der Oktober war heuer erstaunlich mild. An einem<br />
Ort war aber schon tiefster Winter: Am <strong>Tulln</strong>er Bauhof,<br />
wo sich das Team bereits intensiv auf den Winterdienst<br />
vorbereitet hat. Da wurden Fahrzeuge geprüft,<br />
das Personal detailliert geschult, Routenpläne für die<br />
Schneeräum-Fahrzeuge erstellt und die Strecken sogar<br />
im „Trockentraining“ abgefahren, um Hin<strong>der</strong>nisse<br />
frühzeitig entfernen zu können.<br />
Volle Lager für alle Fälle<br />
Der Räumdienst des Bauhofes ist im Bedarfsfall fast<br />
rund um die Uhr unterwegs. Aufgeboten werden dafür<br />
bis zu 54 M<strong>an</strong>n und 19 Fahrzeuge. In dem Rekordwinter<br />
des Vorjahres waren diese schwer im Einsatz<br />
– gezählt wurden 47 Einsätze, 5.500 Einsatzstunden,<br />
eine Gesamtschneehöhe von 150 cm, 567 Tonnen<br />
Streusplitt und 360 Tonnen Salz. Jetzt sind die Lager<br />
aber bereits wie<strong>der</strong> voll gefüllt und die „Schneemänner“<br />
allzeit bereit – aber Achtung: Trotz vollem Einsatz<br />
können sie nicht überall gleichzeitig sein! Entsprechend<br />
<strong>der</strong> Verkehrsdichte bzw. Unfallgefahr haben die<br />
vielbefahrenen Straßen und Knotenpunkte die erste<br />
Priorität, erst d<strong>an</strong>ach geht es in die kleineren Straßen<br />
und Wege.<br />
Schneepflichten <strong>der</strong> Bürger<br />
laut StVO §93<br />
Investition <strong>der</strong><br />
Stadtgemeinde<br />
<strong>Tulln</strong> im Rekordwinter<br />
2012/13:<br />
€ 330.000,-<br />
Um das Abgehen von Dachlawinen von Hausdächern sowie eine<br />
Eisbildung zu vermeiden, hat <strong>der</strong> Hauseigentümer zeitgerecht<br />
für eine Dachräumung zu sorgen. Der auf den Gehsteig bzw.<br />
die öffentliche Straße fallende Schnee ist vom Hauseigentümer<br />
zu entfernen. Weiters haben Eigentümer von bebauten Liegenschaften<br />
im Ortsgebiet in <strong>der</strong> Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr dafür zu<br />
sorgen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige<br />
und Gehwege entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> g<strong>an</strong>zen Liegenschaft von Schnee und<br />
Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut<br />
sind. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorh<strong>an</strong>den,<br />
so ist <strong>der</strong> Straßenr<strong>an</strong>d in <strong>der</strong> Breite von 1 m<br />
zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche<br />
Verpflichtung trifft die Eigentümer<br />
von Verkaufshütten. Ablagern von<br />
Schnee aus Häusern o<strong>der</strong> Grundstücken<br />
auf öffentlichem Grund<br />
ist nur in Ausnahmefällen und<br />
nach Bewilligung <strong>der</strong> Behörde<br />
erlaubt.<br />
Der Eigentümer haftet<br />
für die ordnungsgemäße<br />
Schneeräumung und für<br />
Unfälle, die wegen m<strong>an</strong>gelhafter<br />
Räumung passieren.<br />
<strong>Tulln</strong> Info DEZEMBER 2013<br />
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