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2 - Tulln an der Donau

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Schnee und Eis?<br />

Wir machen das!<br />

Wenn sich über Nacht eine weiße Schneedecke<br />

über <strong>Tulln</strong> legt, ist die Freude <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong> groß, die <strong>der</strong> Erwachsenen oft weniger.<br />

Aber eines ist sicher: Die Winterdienst-<br />

Crew <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Tulln</strong> ist seit<br />

Stunden mit vollem Aufgebot im Einsatz,<br />

um die Straßen und Wege für den Frühverkehr<br />

bereit zu machen.<br />

Der Oktober war heuer erstaunlich mild. An einem<br />

Ort war aber schon tiefster Winter: Am <strong>Tulln</strong>er Bauhof,<br />

wo sich das Team bereits intensiv auf den Winterdienst<br />

vorbereitet hat. Da wurden Fahrzeuge geprüft,<br />

das Personal detailliert geschult, Routenpläne für die<br />

Schneeräum-Fahrzeuge erstellt und die Strecken sogar<br />

im „Trockentraining“ abgefahren, um Hin<strong>der</strong>nisse<br />

frühzeitig entfernen zu können.<br />

Volle Lager für alle Fälle<br />

Der Räumdienst des Bauhofes ist im Bedarfsfall fast<br />

rund um die Uhr unterwegs. Aufgeboten werden dafür<br />

bis zu 54 M<strong>an</strong>n und 19 Fahrzeuge. In dem Rekordwinter<br />

des Vorjahres waren diese schwer im Einsatz<br />

– gezählt wurden 47 Einsätze, 5.500 Einsatzstunden,<br />

eine Gesamtschneehöhe von 150 cm, 567 Tonnen<br />

Streusplitt und 360 Tonnen Salz. Jetzt sind die Lager<br />

aber bereits wie<strong>der</strong> voll gefüllt und die „Schneemänner“<br />

allzeit bereit – aber Achtung: Trotz vollem Einsatz<br />

können sie nicht überall gleichzeitig sein! Entsprechend<br />

<strong>der</strong> Verkehrsdichte bzw. Unfallgefahr haben die<br />

vielbefahrenen Straßen und Knotenpunkte die erste<br />

Priorität, erst d<strong>an</strong>ach geht es in die kleineren Straßen<br />

und Wege.<br />

Schneepflichten <strong>der</strong> Bürger<br />

laut StVO §93<br />

Investition <strong>der</strong><br />

Stadtgemeinde<br />

<strong>Tulln</strong> im Rekordwinter<br />

2012/13:<br />

€ 330.000,-<br />

Um das Abgehen von Dachlawinen von Hausdächern sowie eine<br />

Eisbildung zu vermeiden, hat <strong>der</strong> Hauseigentümer zeitgerecht<br />

für eine Dachräumung zu sorgen. Der auf den Gehsteig bzw.<br />

die öffentliche Straße fallende Schnee ist vom Hauseigentümer<br />

zu entfernen. Weiters haben Eigentümer von bebauten Liegenschaften<br />

im Ortsgebiet in <strong>der</strong> Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr dafür zu<br />

sorgen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige<br />

und Gehwege entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> g<strong>an</strong>zen Liegenschaft von Schnee und<br />

Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut<br />

sind. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorh<strong>an</strong>den,<br />

so ist <strong>der</strong> Straßenr<strong>an</strong>d in <strong>der</strong> Breite von 1 m<br />

zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche<br />

Verpflichtung trifft die Eigentümer<br />

von Verkaufshütten. Ablagern von<br />

Schnee aus Häusern o<strong>der</strong> Grundstücken<br />

auf öffentlichem Grund<br />

ist nur in Ausnahmefällen und<br />

nach Bewilligung <strong>der</strong> Behörde<br />

erlaubt.<br />

Der Eigentümer haftet<br />

für die ordnungsgemäße<br />

Schneeräumung und für<br />

Unfälle, die wegen m<strong>an</strong>gelhafter<br />

Räumung passieren.<br />

<strong>Tulln</strong> Info DEZEMBER 2013<br />

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