Arten- und Fundpunkt-Kataster - Schleswig-Holstein
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1 Einleitung<br />
Die letzte Gesamtdarstellung der Situation der Amphibien <strong>und</strong> Reptilien <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>s liegt nun über 20 Jahre zurück.<br />
Dies war Anlass genug, 1998 innerhalb der FÖAG e.V. den Arbeitskreis Wirbeltiere (damals noch AK Amphibien <strong>und</strong> Reptilien)<br />
zu gründen. Seit 1999 sind wir damit beschäftigt, intensiv F<strong>und</strong>ortdaten von Amphibien <strong>und</strong> Reptilien in <strong>Schleswig</strong>-<br />
<strong>Holstein</strong> zu recherchieren, zusammenzutragen <strong>und</strong> auch eigene Kartierungsprojekte durchzuführen. In Zusammenarbeit mit<br />
dem Landesamt für Natur <strong>und</strong> Umwelt <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> (LANU) wurde mit den so ermittelten Daten eine Computerdatenbank<br />
aufgebaut – das <strong>Arten</strong>- <strong>und</strong> F<strong>und</strong>punkt-<strong>Kataster</strong> für Amphibien <strong>und</strong> Reptilien in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>. Berücksichtigt<br />
wurden dabei bislang v.a. Daten aus Gutachten <strong>und</strong> Veröffentlichungen. Ein großer Teil des Datenbestandes stammt außerdem<br />
von den vielen ehrenamtlichen Personen, die bereits früher dem LANU <strong>und</strong> inzwischen zunehmend auch dem Arbeitskreis ihre<br />
Beobachtungen, Kartierungen, Zählungsergebnisse an Amphibienschutzzäunen o. ä. gemeldet haben. Ihnen allen an dieser<br />
Stelle ein herzliches Dankeschön!<br />
Da zum Ende diesen Jahres ein neuer Verbreitungsatlas der Amphibien <strong>und</strong> Reptilien <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>s geplant ist, möchten<br />
wir Ihnen nun einen Überblick über den heutigen Kenntnisstand geben. Dargestellt wird jede Art mit einer Raster-<br />
Verbreitungskarte sowie einem kurzen Kommentar inklusive Einschätzung des derzeitigen Gefährdungsgrades (vgl. Kap. 5).<br />
Der vorliegende Arbeitsatlas ist vor allem als Ansporn gedacht, um bestehende Kenntnis- bzw. Kartierungslücken zu<br />
schließen. Die Darstellung dieser Zwischenauswertung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Gegenteil, für<br />
jede weitere F<strong>und</strong>ortmeldung sind wir dankbar (jedoch <strong>Arten</strong>schutzbestimmungen nach B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz <strong>und</strong><br />
B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung beachten!), desgleichen natürlich auch für Hinweise auf mögliche Auswertungs-,<br />
Karten- oder Darstellungsfehler <strong>und</strong> dergleichen.<br />
Der Einfachheit halber <strong>und</strong> um Zeit <strong>und</strong> Kosten zu sparen, wurde für diesen „Arbeitsatlas“ auf ein aufwendiges Layout verzichtet,<br />
die Zusammenstellung ist statt dessen in einen Textteil <strong>und</strong> einen Kartenanhang gegliedert. Im Anhang befinden sich<br />
auch zwei Versionen der aktuellen Meldebögen als Kopiervorlagen. Diese sind an das verwendete Datenbankprogramm angepasst<br />
<strong>und</strong> wir möchten daher darum bitten, sie für zukünftige Meldungen zu verwenden.<br />
Das für Kartierzwecke aufgebaute Datenbankprogramm WINART kann vom LANU an Interessierte leihweise kostenlos herausgegeben<br />
werden.<br />
Leider lagen uns nicht immer aktuelle oder vollständige Adressen der Melder vor. Der Arbeitsatlas wird aber auch demnächst<br />
ins Internet gestellt <strong>und</strong> kann dann als PDF-File heruntergeladen werden. Zeitpunkt <strong>und</strong> Ort werden noch bekannt gegeben.<br />
2 Naturschutzrechtliche Bestimmungen <strong>und</strong> Kartierungsgnehmigungen<br />
Wer im Gelände zum Zwecke der gezielten Erfassung von z.B. Amphibien- <strong>und</strong> Reptilienarten unterwegs ist, gerät fast<br />
zwangsläufig mit verschiedenen Gesetzen in Konflikt, die dem Schutze der heimischen Flora <strong>und</strong> Fauna bzw. ihren Lebensräumen<br />
dienen. So ist es laut B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (BNatSchG) <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung (BArtSchV) bei vielen<br />
Amphibien- <strong>und</strong> Reptilienarten (<strong>und</strong> ihren Entwicklungsstadien) untersagt, diese an ihren Lebensstätten aufzusuchen, zu<br />
stören, zu fotografieren, zu fangen, der Natur zu entnehmen etc. Von Seiten des LANU wird aber auch darauf hingewiesen,<br />
AK Wirbeltiere (FÖAG e.V.) – Arbeitsatlas Amphibien & Reptilien 2002 1