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green tech report 2013 - umwelttechnik.at

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Einleitung<br />

Das Klima- und Energiepaket der EU sieht für das<br />

Jahr 2020 vor, mindestens 20 Prozent der Treibhausgase<br />

gegenüber 1990 zu reduzieren, den Anteil erneuerbarer<br />

Energien am Bruttoendenergieverbrauch<br />

auf 20 Prozent zu steigern und die Energieeffizienz<br />

um 20 Prozent zu verbessern (20-20-20 Ziele). Des<br />

Weiteren wurde auf europäischer Ebene ein Fahrplan<br />

(Roadmap) für Maßnahmen bis 2050 entwickelt,<br />

durch den eine THG-Emissionsreduktion um<br />

80 Prozent gegenüber 1990 erreicht werden soll [1].<br />

Mit dem im März <strong>2013</strong> verabschiedeten Grünbuch<br />

„Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik<br />

bis 2030“ h<strong>at</strong> die Europäische Kommission eine Diskussion<br />

über die Klima- und Energiepolitik der EU<br />

bis 2030 initiiert [2]. Nach einer öffentlichen Konsult<strong>at</strong>ion<br />

sollen konkrete Vorschläge, u. a. zu Art und<br />

Höhe potenzieller Klima- und Energieziele für 2030<br />

und wichtigen Aspekten der europäischen Energiepolitik,<br />

ausgearbeitet werden.<br />

Die EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der<br />

Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ist<br />

eine von vier EU-Regelungen zur Erreichung der<br />

20-20-20 Ziele und tr<strong>at</strong> am 25. Juni 2009 in Kraft.<br />

Diese Richtlinie legt einen gemeinsamen Rahmen<br />

für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren<br />

Quellen fest, der insbesondere die Erzeugung von<br />

Strom und den Verkehrssektor betrifft und bei den<br />

Berichtspflichten auch den Wärmesektor umfasst.<br />

Die Neufassung der Gebäuderichtlinie der Europäischen<br />

Union (RL 2010/31/EG „Gesamtenergieeffizienz<br />

von Gebäuden“, EPBD recast) verpflichtet unter<br />

anderem zur Erstellung eines n<strong>at</strong>ionalen Plans, wie<br />

dieser Standard bis 2020 im Baurecht umgesetzt<br />

werden kann. Demnach muss die Umsetzung von<br />

Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich<br />

jedenfalls jene Entwicklungen berücksichtigen,<br />

die in der Erneuerbaren-Richtlinie sowie in der<br />

neuen Gebäuderichtlinie enthalten sind. Letztere<br />

sieht beispielsweise vor, dass bis 2020 im Neubau<br />

„Fast-Nullenergiegebäude“ (nearly zero energy<br />

buildings) umgesetzt werden sollen, die in erster<br />

Linie durch einen sehr niedrigen Energieverbrauch<br />

und durch den Eins<strong>at</strong>z erneuerbarer Energieträger<br />

erreicht werden sollen.<br />

Die neue Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen<br />

Union (RL 2012/27/EG) tr<strong>at</strong> am 4. Dezember<br />

2012 in Kraft. Damit soll sichergestellt werden, dass<br />

das übergeordnete Energieeffizienzziel der Union<br />

bis 2020 erreicht wird. Jeder Mitgliedsta<strong>at</strong> h<strong>at</strong> einen<br />

Richtwert für ein n<strong>at</strong>ionales Energieeffizienzziel festzulegen,<br />

der auf den Primärenergieverbrauch, den<br />

Endenergieverbrauch oder auf Endenergieeinsparungen<br />

oder auf die Energieintensität bezogen sein<br />

kann. Die Richtlinie enthält darüber hinaus die Verpflichtung,<br />

zwischen 2014 und 2020 jährlich 1,5 %<br />

der an EndkundInnen verkauften Energie einzusparen.<br />

Die Energieeffizienzrichtlinie ist bis 5. Juni 2014<br />

von den Mitgliedsta<strong>at</strong>en in n<strong>at</strong>ionales Recht umzusetzen.<br />

Die drei Hauptsäulen der österreichischen Energiepolitik<br />

sind die Senkung der Nachfrage nach<br />

Energie durch ihre sinnvolle Nutzung und durch<br />

die Verbesserung der Effizienz ihres Eins<strong>at</strong>zes, die<br />

Forcierung erneuerbarer Energieträger und die Verbesserung<br />

der Energieversorgungssicherheit [3]. Im<br />

Rahmen des Klima- und Energiepakets h<strong>at</strong> sich Österreich<br />

verpflichtet, bis 2020 den Anteil erneuerbarer<br />

Energieträger am Bruttoendenergieverbrauch auf<br />

34 Prozent zu erhöhen und seine Treibhausgasemissionen<br />

in Sektoren, die nicht dem Emissionshandel<br />

unterliegen (non-ETS), um mindestens 16 Prozent<br />

bezogen auf die Emissionen des Jahres 2005 zu<br />

reduzieren. Für die dem EU-Emissionshandel unterliegenden<br />

Sektoren ist eine EU-weite Reduktion<br />

der Treibhausgase um 21 Prozent gegenüber 2005<br />

beschlossen worden. Für den non-ETS-Bereich ist<br />

der lineare Reduktionspfad für die österreichischen<br />

Treibhausgasemissionen ab <strong>2013</strong> verbindlich vorgegeben<br />

(Effort-Sharing-Entscheidung Nr. 406/2009/<br />

EG).<br />

Instrumente und Maßnahmen zur Erreichung der<br />

österreichischen Klimaschutzziele sind der Klimaund<br />

Energiefonds, das Konjunkturpaket II zur<br />

thermischen Sanierung sowie im Sektor Verkehr<br />

die Kraftstoffverordnung 2012. Die seit vielen Jahren<br />

etablierte betriebliche Umweltförderung im<br />

Inland fördert umweltrelevante Mehrinvestitionen<br />

von Unternehmen v.a. in den Bereichen Eins<strong>at</strong>z<br />

erneuerbarer Energieträger, effizienter Energieeins<strong>at</strong>z<br />

und betriebliche Mobilitätsmaßnahmen. Das<br />

Ökostromgesetz zielt auf die Förderung der Erzeugung<br />

von elektrischer Energie aus erneuerbaren<br />

Energieträgern ab, wobei sich die Vergabe der Mittel<br />

nach den Schwerpunkten der Kosteneffizienz, der<br />

Technologieentwicklung (Hinführung zur Marktreife)<br />

und Investitionssicherheit orientieren soll [4]. Das<br />

Ökostromgesetz 2012 enthält u. a. folgende Neuerungen:<br />

das jährliche Förderbudget wurde erhöht,<br />

für das Jahr 2020 wurden auf Grundlage von Kapazitäts-<br />

(MW) und Produktionszuwächsen (TWh)<br />

für Ökostrom aus Wasserkraft, Windenergie, Biomasse/Biogas<br />

und Photovoltaik neue, verbindliche<br />

Ökostromziele festgelegt und es gibt wieder eigene<br />

Förderbudgets für die einzelnen Technologien.<br />

Außerdem wurde der Finanzierungsmechanismus<br />

hinsichtlich mehr Transparenz in Verbindung mit<br />

deutlichen Erleichterungen für einkommensschwache<br />

Haushalte und energieintensive Unternehmen<br />

neu gestaltet. Seit 2004 deckt die Initi<strong>at</strong>ive des<br />

Lebensministeriums klima:aktiv [6] mit den Themenschwerpunkten<br />

„Bauen und Sanieren“, „Energiesparen“,<br />

„Erneuerbare Energie“ und „Mobilität“<br />

alle zentralen Technologiebereiche einer zukunftsfähigen<br />

Energienutzung ab. klima:aktiv leistet mit<br />

der Entwicklung von Qualitätsstandards im Bereich<br />

Energieeffizienz, der aktiven Ber<strong>at</strong>ung und Schulung,<br />

sowie breit gestreuter Inform<strong>at</strong>ionsarbeit einen<br />

wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit dem Bundes-Energieeffizienzgesetz,<br />

das Anfang April <strong>2013</strong><br />

den Ministerr<strong>at</strong> passiert h<strong>at</strong>, jedoch noch nicht im<br />

Parlament beschlossen werden konnte, soll in Österreich<br />

die Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden.<br />

Einer regionalen und überregionalen Energieplanung<br />

kommt im Rahmen einer gesamtsystemischen<br />

Betrachtung des Energiesystems zentrale Bedeutung<br />

zu (Energieraumplanung). Sie unterstützt die<br />

Abwärmenutzung aus der Industrie, aus Biomasse,<br />

Erdwärme, Abfällen und Solarenergie und aus<br />

öffentlicher Stromerzeugung. Die Energieplanung<br />

sollte dabei eine integrierte Perspektive verfolgen,<br />

und nicht ausschließlich auf Nah- und Fernwärme<br />

fokussiert sein. Sie könnte auch Standorte<br />

für größere Energiesysteme wie Windparks oder<br />

Kurzumtriebswälder beinhalten. Die ökonomischen<br />

Auswirkungen regionaler Energieplanung hängen<br />

wesentlich von der konkreten Ausgestaltung ab. Es<br />

ist jedoch allgemein zu erwarten, dass eine gesamtsystemische<br />

Energieplanung wesentliche regionale<br />

Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte generieren<br />

kann [5].<br />

Der Energiebedarf in Betrieben ergibt sich im Wesentlichen<br />

durch die Nachfrage an Energiedienstleistungen,<br />

welche die Nachfrage von Strom, Wärme<br />

(Raum- und Prozesswärme) und Transport bestimmt.<br />

Erneuerbare Energien ermöglichen eine Diversifizierung<br />

der Energieversorgung, was der Energieversorgungssicherheit<br />

und der Wettbewerbsfähigkeit<br />

dient. Zudem können die Unternehmen einen<br />

oft nicht unwesentlichen Anteil ihrer Energiekosten<br />

einsparen, wenn sie die betriebsintern benötigte<br />

Energie mittels erneuerbarer Energieträger selbst<br />

bereitstellen und damit den Eins<strong>at</strong>z fossiler Energieträger<br />

zumindest teilweise substituieren.<br />

Der vorliegende <strong>green</strong> <strong>tech</strong> <strong>report</strong> legt im Hinblick<br />

auf die Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele<br />

seinen Schwerpunkt auf folgende Bereiche und<br />

stellt dazu die angewandten Technologien vor:<br />

• Eins<strong>at</strong>z erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung<br />

vorrangig zur Deckung des Eigenbedarfs<br />

in Betrieben (Prozesse und Gebäude),<br />

Dienstleistungsgebäuden und mehrgeschoßigen<br />

Wohnbauten durch Nutzung und Ausbau<br />

der Potenziale beispielsweise im Bereich der<br />

Windkraft und der Photovoltaik,<br />

• Senkung des Wärme- und Kühlbedarfs in<br />

Betrieben (Prozesse und Gebäude), Dienstleistungsgebäuden<br />

und mehrgeschoßigen<br />

Wohnbauten durch Systemoptimierung, Abwärmenutzung<br />

und thermische Sanierung,<br />

• optimierte Bereitstellung von Wärme in Betrieben<br />

(Prozesse und Gebäude), Dienstleistungsgebäuden<br />

und mehrgeschoßigen<br />

Wohnbauten aus Fernwärme (Abwärme,<br />

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Biomasse)<br />

oder durch erneuerbare Energien wie Solarthermie,<br />

Biomasse und Umgebungswärme<br />

unter Berücksichtigung regionaler und überregionaler<br />

Konzepte der Energieraumplanung.<br />

Good-Practise-Beispiele der Umsetzung untermauern<br />

die ökologischen und ökonomischen Vorteile der<br />

dargestellten Technologien. Der Betrieb eigener Anlagen<br />

zur Erzeugung erneuerbaren Stroms, wie Photovoltaik-Anlagen<br />

und Windturbinen, der Bezug von<br />

Fernwärme, der Umstieg auf Ökostrom, die Nutzung<br />

von Erdwärme und Sonnenkraft für die Aufbringung<br />

der benötigten Raum- und Prozesswärme sowie die<br />

Umstellung von Öl- auf Biomasseheizungen gehören<br />

zu den wichtigsten Beispielen.<br />

6 <strong>green</strong> <strong>tech</strong> <strong>report</strong> <strong>2013</strong> <strong>green</strong> <strong>tech</strong> <strong>report</strong> <strong>2013</strong> 7

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