Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz - Aktionswoche Alkohol
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Frühzeitige Ansprache bei ersten<br />
Inhalte des Fürsorgegespräches<br />
unspezifischen Auffälligkeiten<br />
· Sprechen Sie Ihren persönlichen<br />
Wenn die Führungskraft sich aufgrund Eindruck an, dass die betroffene Person<br />
des veränderten Verhaltens bei einem Probleme hat, die auch <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />
ihrer Beschäftigten Sorgen um die weitere sichtbar werden.<br />
Entwicklung macht, dann führt sie ein Gespräch.<br />
Der Persönlichkeitsschutz muss Auffälligkeiten oder Veränderungen<br />
· Benennen Sie die wahrgenommenen<br />
dabei gewahrt bleiben. Die Sorge um die konkret.<br />
Gesundheit einer Person reicht nicht aus,<br />
· Fragen Sie danach, ob die betroffene<br />
um aus der Rolle des / der Vorgesetzten zu<br />
Person Unterstützung wünscht und<br />
intervenieren, geschweige denn Verhaltensänderung<br />
1zu fordern oder Druck aus-<br />
wenn ja, in welcher Form. Bitten Sie<br />
sie auch, selber Lösungsvorschläge<br />
zuüben. Anlass des Gesprächs darf aber<br />
zu entwickeln und darzustellen.<br />
die Befürchtung sein, dass das veränderte<br />
Verhalten in der Folge zur Vernachlässigung<br />
arbeits- beziehungsweise dienstangebote<br />
(betriebsinterne Beratungs-<br />
· Geben Sie Hinweise auf interne Hilferechtlicher<br />
Pflichten führen kann.<br />
angebote, qualifizierte Ansprechpersonen,<br />
betriebsärztlichen Dienst<br />
Das Gespräch verzichtet auf jeden disziplinarischen<br />
Charakter. Es hat zum Ziel, u. a.) und externe Einrichtungen wie<br />
einer chronischen Entwicklung vorzubeugen,<br />
indem es von Unterstützung und<br />
Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzte.<br />
Fürsorge durch die / den Vorgesetzte / n Der Grund für die Veränderung können<br />
geprägt ist. Daher wird es auch „Fürsorgegespräch“<br />
genannt.<br />
Probleme der beschäftigten Person sein.<br />
persönliche, gesundheitliche oder soziale<br />
Natürlich wünscht sich die Führungskraft<br />
eine Gesprächssituation, in der sich das<br />
Gegenüber öffnet. Dieses Gespräch ist ein<br />
Angebot, es liegen noch keine Pflichtverletzungen<br />
vor. Die / der Angesprochene<br />
kann den Grund ihrer / seiner Verhaltensänderung<br />
nennen und Unterstützung<br />
bereitwillig annehmen. Eine Verschlossenheit<br />
und die Zurückweisung der angebotenen<br />
Hilfe müssen von der Führungskraft<br />
akzeptiert werden!<br />
Gespräche bei Pflichtverletzungen mit<br />
unklarem Hintergrund<br />
Wenn die Führungskraft unsicher ist, wie<br />
sich die wiederholte oder schwerwiegende<br />
Vernachlässigung von Pflichten ihrer<br />
Mitarbeiterin / ihres Mitarbeiters erklären<br />
lässt, kann ein Gespräch der Klärung<br />
dienen. Manchmal stehen vage Vermutungen<br />
im Raum, die betroffene Person<br />
könnte ein Suchtmittelproblem haben,<br />
das es ihr erschwert, den Verpflichtungen<br />
nachzukommen. Diese Sorge bereits<br />
als Anlass für ein „Stufenplangespräch“ –<br />
wie nachfolgend dargestellt – zu nehmen,<br />
könnte einer Führungskraft als zu voreilig<br />
erscheinen.<br />
Es wird immer eine subjektive Entscheidung<br />
der einzelnen Verantwortlichen<br />
sein: Ist ein Klärungsgespräch oder ein<br />
Personalgespräch, das ohne jegliche Vermutung<br />
des Substanzkonsums geführt<br />
wird, oder ist ein Stufenplangespräch, das<br />
riskanten Suchtmittelkonsum voraussetzt,<br />
angemessen? Um die eigene Entscheidung<br />
besser abzusichern, lohnt es sich,<br />
die Fachkompetenz einer innerbetrieblichen<br />
Beratungsinstanz – falls vorhanden<br />
– in Anspruch zu nehmen.<br />
Inhalte des Klärungsgespräches<br />
· Benennen Sie die konkreten Fakten<br />
der Pflichtverletzungen: Zeit, Ort,<br />
Vorfall und die entsprechenden<br />
unmittelbaren und mittelbaren<br />
Auswirkungen.<br />
· Zeigen Sie Ihre Sorge über Ihre<br />
Vermutung, dass die betroffene Person<br />
Probleme haben könnte, die sich bereits<br />
auf die Arbeitsleistung und auf die<br />
Arbeitshaltung auswirken und / oder<br />
<strong>Störungen</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />
verursachen.<br />
· Beschreiben Sie Ihre Erwartungen<br />
an das zukünftige Verhalten präzise.<br />
· Geben Sie Hinweise auf interne Hilfeangebote<br />
(betriebsinterne Beratungsangebote,<br />
qualifizierte Ansprechpersonen,<br />
betriebsärztlicher Dienst) oder<br />
externe Einrichtungen wie z. B. Suchtberatungsstellen,<br />
Ehe- und F<strong>am</strong>ilienberatung,<br />
Schuldnerberatung.<br />
· Vereinbaren Sie konkrete weitere<br />
Schritte und halten Sie dieses<br />
schriftlich fest.<br />
· Vereinbaren Sie für die Rückmeldung an<br />
die betroffene Person einen nächsten<br />
Gesprächstermin in etwa 6–8 Wochen.<br />
· Eine schriftliche Abfassung über die<br />
Ergebnisse dieses Gesprächs geben<br />
Sie an die betroffene Person.<br />
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