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Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz - Aktionswoche Alkohol

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Frühzeitige Ansprache bei ersten<br />

Inhalte des Fürsorgegespräches<br />

unspezifischen Auffälligkeiten<br />

· Sprechen Sie Ihren persönlichen<br />

Wenn die Führungskraft sich aufgrund Eindruck an, dass die betroffene Person<br />

des veränderten Verhaltens bei einem Probleme hat, die auch <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />

ihrer Beschäftigten Sorgen um die weitere sichtbar werden.<br />

Entwicklung macht, dann führt sie ein Gespräch.<br />

Der Persönlichkeitsschutz muss Auffälligkeiten oder Veränderungen<br />

· Benennen Sie die wahrgenommenen<br />

dabei gewahrt bleiben. Die Sorge um die konkret.<br />

Gesundheit einer Person reicht nicht aus,<br />

· Fragen Sie danach, ob die betroffene<br />

um aus der Rolle des / der Vorgesetzten zu<br />

Person Unterstützung wünscht und<br />

intervenieren, geschweige denn Verhaltensänderung<br />

1zu fordern oder Druck aus-<br />

wenn ja, in welcher Form. Bitten Sie<br />

sie auch, selber Lösungsvorschläge<br />

zuüben. Anlass des Gesprächs darf aber<br />

zu entwickeln und darzustellen.<br />

die Befürchtung sein, dass das veränderte<br />

Verhalten in der Folge zur Vernachlässigung<br />

arbeits- beziehungsweise dienstangebote<br />

(betriebsinterne Beratungs-<br />

· Geben Sie Hinweise auf interne Hilferechtlicher<br />

Pflichten führen kann.<br />

angebote, qualifizierte Ansprechpersonen,<br />

betriebsärztlichen Dienst<br />

Das Gespräch verzichtet auf jeden disziplinarischen<br />

Charakter. Es hat zum Ziel, u. a.) und externe Einrichtungen wie<br />

einer chronischen Entwicklung vorzubeugen,<br />

indem es von Unterstützung und<br />

Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzte.<br />

Fürsorge durch die / den Vorgesetzte / n Der Grund für die Veränderung können<br />

geprägt ist. Daher wird es auch „Fürsorgegespräch“<br />

genannt.<br />

Probleme der beschäftigten Person sein.<br />

persönliche, gesundheitliche oder soziale<br />

Natürlich wünscht sich die Führungskraft<br />

eine Gesprächssituation, in der sich das<br />

Gegenüber öffnet. Dieses Gespräch ist ein<br />

Angebot, es liegen noch keine Pflichtverletzungen<br />

vor. Die / der Angesprochene<br />

kann den Grund ihrer / seiner Verhaltensänderung<br />

nennen und Unterstützung<br />

bereitwillig annehmen. Eine Verschlossenheit<br />

und die Zurückweisung der angebotenen<br />

Hilfe müssen von der Führungskraft<br />

akzeptiert werden!<br />

Gespräche bei Pflichtverletzungen mit<br />

unklarem Hintergrund<br />

Wenn die Führungskraft unsicher ist, wie<br />

sich die wiederholte oder schwerwiegende<br />

Vernachlässigung von Pflichten ihrer<br />

Mitarbeiterin / ihres Mitarbeiters erklären<br />

lässt, kann ein Gespräch der Klärung<br />

dienen. Manchmal stehen vage Vermutungen<br />

im Raum, die betroffene Person<br />

könnte ein Suchtmittelproblem haben,<br />

das es ihr erschwert, den Verpflichtungen<br />

nachzukommen. Diese Sorge bereits<br />

als Anlass für ein „Stufenplangespräch“ –<br />

wie nachfolgend dargestellt – zu nehmen,<br />

könnte einer Führungskraft als zu voreilig<br />

erscheinen.<br />

Es wird immer eine subjektive Entscheidung<br />

der einzelnen Verantwortlichen<br />

sein: Ist ein Klärungsgespräch oder ein<br />

Personalgespräch, das ohne jegliche Vermutung<br />

des Substanzkonsums geführt<br />

wird, oder ist ein Stufenplangespräch, das<br />

riskanten Suchtmittelkonsum voraussetzt,<br />

angemessen? Um die eigene Entscheidung<br />

besser abzusichern, lohnt es sich,<br />

die Fachkompetenz einer innerbetrieblichen<br />

Beratungsinstanz – falls vorhanden<br />

– in Anspruch zu nehmen.<br />

Inhalte des Klärungsgespräches<br />

· Benennen Sie die konkreten Fakten<br />

der Pflichtverletzungen: Zeit, Ort,<br />

Vorfall und die entsprechenden<br />

unmittelbaren und mittelbaren<br />

Auswirkungen.<br />

· Zeigen Sie Ihre Sorge über Ihre<br />

Vermutung, dass die betroffene Person<br />

Probleme haben könnte, die sich bereits<br />

auf die Arbeitsleistung und auf die<br />

Arbeitshaltung auswirken und / oder<br />

<strong>Störungen</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />

verursachen.<br />

· Beschreiben Sie Ihre Erwartungen<br />

an das zukünftige Verhalten präzise.<br />

· Geben Sie Hinweise auf interne Hilfeangebote<br />

(betriebsinterne Beratungsangebote,<br />

qualifizierte Ansprechpersonen,<br />

betriebsärztlicher Dienst) oder<br />

externe Einrichtungen wie z. B. Suchtberatungsstellen,<br />

Ehe- und F<strong>am</strong>ilienberatung,<br />

Schuldnerberatung.<br />

· Vereinbaren Sie konkrete weitere<br />

Schritte und halten Sie dieses<br />

schriftlich fest.<br />

· Vereinbaren Sie für die Rückmeldung an<br />

die betroffene Person einen nächsten<br />

Gesprächstermin in etwa 6–8 Wochen.<br />

· Eine schriftliche Abfassung über die<br />

Ergebnisse dieses Gesprächs geben<br />

Sie an die betroffene Person.<br />

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