Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz - Aktionswoche Alkohol
Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz - Aktionswoche Alkohol
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Mit zunehmendem Promillegehalt steigt die Unfallgefährdung überdurchschnittlich.<br />
Prävention gesundheitlicher Risiken<br />
<strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />
Die Akteure im betrieblichen Gesundheitsmanagement,<br />
die sich die Gesunderhaltung<br />
der Beschäftigten als oberstes<br />
Ziel für ihre vielseitig gefächerten<br />
Angebote und Maßnahmen gesetzt haben,<br />
wären gut beraten, z. B. unter dem Thema<br />
„Gesunde Ernährung“ die Risiken des<br />
erhöhten <strong>Alkohol</strong>konsums unter ernährungswissenschaftlichen<br />
Gesichtspunkten<br />
zu betrachten (siehe auch Seite 105).<br />
Das Thema hätte unter diesem Aspekt alle<br />
Beschäftigten als Zielgruppe vor Augen<br />
und würde keine Stigmatisierung Einzelner<br />
bedeuten. Den <strong>Alkohol</strong>konsum ständig<br />
mit dem Thema Missbrauch und Abhängigkeit<br />
zu verknüpfen, verstellt den Blick<br />
für eine angemessene Prävention im<br />
Unfallrisiken unter <strong>Alkohol</strong>einfluss<br />
Betrieb. Dabei hat Deutschland nach<br />
Expertenmeinung des Instituts für Epidemiologie<br />
und Sozialmedizin in Greifswald<br />
einen hohen Nachholbedarf in der<br />
Prävention alkoholbezogener Krankheiten<br />
und Todesfälle.<br />
Am <strong>Arbeitsplatz</strong> zeigt sich das Thema<br />
„riskanter <strong>Alkohol</strong>konsum“ in Form von<br />
Restalkohol, mit dem Beschäftigte ihre<br />
Arbeit beginnen beziehungsweise den<br />
Weg zur Arbeit angetreten haben. Sowohl<br />
der Weg zum <strong>Arbeitsplatz</strong> als auch der<br />
Heimweg zählen versicherungsrechtlich<br />
zum Arbeitsverhältnis. Der Versicherungsschutz<br />
kann entfallen, wenn der<br />
Arbeitnehmer alkoholisiert fährt.<br />
0,0 Promille = Unfallrisiko normal<br />
0,3 Promille = 2,0-faches Unfallrisiko über normal<br />
0,6 Promille = 3,0-faches Unfallrisiko über normal<br />
0,8 Promille = 4,5-faches Unfallrisiko über normal<br />
1,0 Promille = 6,5-faches Unfallrisiko über normal<br />
1,2 Promille = 9,5-faches Unfallrisiko über normal<br />
1,5 Promille = 16-faches Unfallrisiko über normal<br />
Der Weg zur Arbeit: <strong>Alkohol</strong>konsum<br />
und Fahrtüchtigkeit<br />
Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit<br />
ständig nachjustiert, um das Unfallgeschehen<br />
unter <strong>Alkohol</strong>einfluss weiter zu<br />
0,0 ‰<br />
0,3 ‰<br />
0,5 ‰<br />
1,1 ‰<br />
1,6 ‰<br />
reduzieren. Die markanten Grenzwerte,<br />
die rechtliche Bedeutung haben, sehen<br />
wie folgt aus:<br />
„absolutes <strong>Alkohol</strong>verbot“ für Fahranfänger in der Probezeit oder vor<br />
Vollendung des 21. Lebensjahres nach dem Straßenverkehrsgesetz, StVG,<br />
Ahndung als Ordnungswidrigkeit einschließlich der Teilnahme an einem<br />
speziellen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.<br />
„relative Fahruntüchtigkeit“, d. h., die Fahreignung ist nicht gegeben, wenn<br />
typische Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder konkrete Gefährdungen zu<br />
den 0,3 ‰ hinzutreten und ein Kausalzus<strong>am</strong>menhang angenommen werden<br />
muss. § 316 Strafgesetzbuch, StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr<br />
oder Geldstrafe vor.<br />
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bereits<br />
2001 die 0,5 ‰ mit voller Strafbewährung in Kraft gesetzt: § 24a StVG.<br />
Ordnungswidrig handelt, wer 0,5 ‰ oder mehr beim Fahren eines Kfz<br />
aufweist, ohne dass er Ausfallerscheinungen – wie bei der 0,3 ‰ - Grenze<br />
aufweisen muss.<br />
„absolute Fahruntüchtigkeit“ wird bei dieser Promillegrenze als sicher<br />
angenommen und mit Sanktionen nach § 316 StGB belegt, d.h., es wird<br />
als Straftat gewertet.<br />
„absolute Fahruntüchtigkeit“ auch beim Führen von nichtmotorisierten<br />
(i. d. R. Fahrräder) Fahrzeugen im Straßenverkehr. Es kann zum Entzug<br />
der Fahrerlaubnis kommen.<br />
Die Unfallstatistik für 2009 gibt folgendes Bild:<br />
· 17.434 <strong>Alkohol</strong>unfälle mit Personenschaden<br />
· 22.175 Menschen wurden verletzt<br />
· 440 Personen starben<br />
Bei allen aufgeführten Übertretungen<br />
drohen neben den genannten Ahndungen<br />
weitere Sanktionen wie Punkte im Verkehrszentralregister<br />
(Flensburg), Fahrverbote<br />
und Führerscheinentzug. Finanzielle<br />
und emotionale Belastungen entstehen<br />
auch durch die Anordnung einer „Medizinisch-Psychologischen<br />
Untersuchung<br />
(MPU)“, deren Gutachten über den Führerscheinerhalt<br />
entscheidet.<br />
Wahrscheinlich haben die gesetzlichen<br />
Maßnahmen gekoppelt mit vermehrten<br />
Kontrollen im Straßenverkehr, aber auch<br />
die Herstellung sicherer Fahrzeuge und<br />
diverse Präventionsk<strong>am</strong>pagnen und nicht<br />
zuletzt die Verantwortungsbereitschaft<br />
des Einzelnen zu einer erheblichen Reduzierung<br />
des Unfallgeschehens im Straßenverkehr<br />
beigetragen.<br />
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