TV-L UK NRW.pdf
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Länder <strong>TV</strong>Ü<br />
(4) Die §§ 17 und 18 einschließlich Anlagen können ohne Einhaltung einer Frist, jedoch nur insgesamt,<br />
schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31. Dezember 2009; die Nachwirkung<br />
dieser Vorschriften wird ausgeschlossen.<br />
(5) 1 Die nach § 25 Absatz 5 fortgeltenden Regelungen können – auch einzeln – von jeder Tarifvertragspartei<br />
auf landesbezirklicher Ebene mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines<br />
Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. 2 Die Nachwirkung (§ 4 Absatz 5 Tarifvertragsgesetz)<br />
wird nicht ausgeschlossen.<br />
Berlin, den 12. Oktober 2006<br />
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