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TV-L UK NRW.pdf

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Länder <strong>TV</strong>Ü<br />

(4) Die §§ 17 und 18 einschließlich Anlagen können ohne Einhaltung einer Frist, jedoch nur insgesamt,<br />

schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31. Dezember 2009; die Nachwirkung<br />

dieser Vorschriften wird ausgeschlossen.<br />

(5) 1 Die nach § 25 Absatz 5 fortgeltenden Regelungen können – auch einzeln – von jeder Tarifvertragspartei<br />

auf landesbezirklicher Ebene mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines<br />

Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. 2 Die Nachwirkung (§ 4 Absatz 5 Tarifvertragsgesetz)<br />

wird nicht ausgeschlossen.<br />

Berlin, den 12. Oktober 2006<br />

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