TV-L UK NRW.pdf
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Überleitung in den <strong>TV</strong>L<br />
Länder<br />
Tariferhöhung<br />
Tarifgebiet West:<br />
Am 1. Januar 2008 werden alle Beträge (individuelle Zwischenwerte und Tabellenwerte) um<br />
2,9 Prozent erhöht und anschließend auf den nächsten glatten, durch 5 Euro teilbaren Betrag<br />
angehoben.<br />
Tarifgebiet Ost:<br />
(Spätestens) Am 1. Januar 2008 werden die Beträge (individuelle Zwischenwerte und Tabellenwerte)<br />
bis BAT Vb/KR VII/LG 9 gemäß der Tarifeinigung vom Januar 2003 auf 100 Prozent des Westniveaus<br />
angehoben. Für alle anderen Beschäftigten wird das Westniveau spätestens zum 1.1.2010 erreicht.<br />
Alle Beträge werden dann am 1. Mai 2008 (individuelle Zwischenwerte und Tabellenwerte) um<br />
2,9 Prozent erhöht und anschließend auf den nächsten glatten, durch 5 Euro teilbaren Betrag<br />
angehoben.<br />
Strukturausgleich<br />
Beschäftigte mit erheblichen Expektanzenverlusten (insbesondere in der bisherigen Stufe 2 des<br />
Ortszuschlags) erhalten einen statischen Strukturausgleich (Euro-Festbeträge gemäß einer komplizierten<br />
Tabelle mit vielen Sonderregelungen), der zwar grundsätzlich vereinbart ist, aber noch der<br />
weiteren Abklärung mit den Arbeitgebern bedarf. Der Katalog der Strukturausgleiche ist angesichts<br />
der Vielzahl der denkbaren Fallkonstellationen nicht abgeschlossen. Insbesondere die Liste in<br />
Buchstabe B (Anlage 3 <strong>TV</strong>Ü-L) für den Pflegedienst ist von den Tarifvertragsparteien noch abschließend<br />
festzulegen.<br />
Höhergruppierung<br />
Im bisherigen Tarifrecht sind für die Bestimmung der zutreffenden Stufen bei Höhergruppierungen<br />
unterschiedliche Verfahren angewendet worden (Bund/Länder: stufengleich; VKA: Garantiebetrag<br />
mit „Rösselsprung“). Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen stärkeren Erfahrungsbezug im<br />
Durchlaufen der einzelnen Entgeltgruppe verständigt. Insofern können Beschäftigungszeiten und<br />
Erfahrungszeiten aus anderen Tätigkeiten bzw. Entgeltgruppen nicht zum Tragen kommen.<br />
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet,<br />
in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.<br />
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen bisherigem und nun zustehendem Entgelt in EG 1 bis<br />
EG 8 weniger als 25 Euro (Ost: 23,13 Euro - bzw. in EG 9 bis EG 13 weniger als 50 Euro - Ost:<br />
46,25 Euro), beläuft sich der Garantiebetrag auf 25/23,13 Euro (bzw. 50/46,25 Euro) zusätzlich<br />
zum bisherigen Entgelt für die Zeit des Verweilens in dieser Stufe. Die Stufenlaufzeit beginnt mit<br />
dem Tag der Höhergruppierung.<br />
Beispiel 1 (alle Bespiele hier ohne die Erhöhung 1. Januar bzw. 1. Mai 2008!):<br />
- bisher EG 11 - Stufe 4 (3.200 Euro)<br />
- Höhergruppierung am 1. 12. 2006 nach EG 12<br />
- Betrag 3.200 Euro findet sich in EG 12 in Stufe 3<br />
- Entgelt ab 1. 12. 2006: 3.250 Euro (3.200 Euro + Garantiebetrag 50 Euro) in Stufe 3<br />
- Nach 3 Jahren (1. 12. 2009): Aufstieg in Stufe 4 mit 3.550 Euro.<br />
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