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TV-L UK NRW.pdf

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Überleitung in den <strong>TV</strong>L<br />

Länder<br />

Tariferhöhung<br />

Tarifgebiet West:<br />

Am 1. Januar 2008 werden alle Beträge (individuelle Zwischenwerte und Tabellenwerte) um<br />

2,9 Prozent erhöht und anschließend auf den nächsten glatten, durch 5 Euro teilbaren Betrag<br />

angehoben.<br />

Tarifgebiet Ost:<br />

(Spätestens) Am 1. Januar 2008 werden die Beträge (individuelle Zwischenwerte und Tabellenwerte)<br />

bis BAT Vb/KR VII/LG 9 gemäß der Tarifeinigung vom Januar 2003 auf 100 Prozent des Westniveaus<br />

angehoben. Für alle anderen Beschäftigten wird das Westniveau spätestens zum 1.1.2010 erreicht.<br />

Alle Beträge werden dann am 1. Mai 2008 (individuelle Zwischenwerte und Tabellenwerte) um<br />

2,9 Prozent erhöht und anschließend auf den nächsten glatten, durch 5 Euro teilbaren Betrag<br />

angehoben.<br />

Strukturausgleich<br />

Beschäftigte mit erheblichen Expektanzenverlusten (insbesondere in der bisherigen Stufe 2 des<br />

Ortszuschlags) erhalten einen statischen Strukturausgleich (Euro-Festbeträge gemäß einer komplizierten<br />

Tabelle mit vielen Sonderregelungen), der zwar grundsätzlich vereinbart ist, aber noch der<br />

weiteren Abklärung mit den Arbeitgebern bedarf. Der Katalog der Strukturausgleiche ist angesichts<br />

der Vielzahl der denkbaren Fallkonstellationen nicht abgeschlossen. Insbesondere die Liste in<br />

Buchstabe B (Anlage 3 <strong>TV</strong>Ü-L) für den Pflegedienst ist von den Tarifvertragsparteien noch abschließend<br />

festzulegen.<br />

Höhergruppierung<br />

Im bisherigen Tarifrecht sind für die Bestimmung der zutreffenden Stufen bei Höhergruppierungen<br />

unterschiedliche Verfahren angewendet worden (Bund/Länder: stufengleich; VKA: Garantiebetrag<br />

mit „Rösselsprung“). Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen stärkeren Erfahrungsbezug im<br />

Durchlaufen der einzelnen Entgeltgruppe verständigt. Insofern können Beschäftigungszeiten und<br />

Erfahrungszeiten aus anderen Tätigkeiten bzw. Entgeltgruppen nicht zum Tragen kommen.<br />

Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet,<br />

in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.<br />

Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen bisherigem und nun zustehendem Entgelt in EG 1 bis<br />

EG 8 weniger als 25 Euro (Ost: 23,13 Euro - bzw. in EG 9 bis EG 13 weniger als 50 Euro - Ost:<br />

46,25 Euro), beläuft sich der Garantiebetrag auf 25/23,13 Euro (bzw. 50/46,25 Euro) zusätzlich<br />

zum bisherigen Entgelt für die Zeit des Verweilens in dieser Stufe. Die Stufenlaufzeit beginnt mit<br />

dem Tag der Höhergruppierung.<br />

Beispiel 1 (alle Bespiele hier ohne die Erhöhung 1. Januar bzw. 1. Mai 2008!):<br />

- bisher EG 11 - Stufe 4 (3.200 Euro)<br />

- Höhergruppierung am 1. 12. 2006 nach EG 12<br />

- Betrag 3.200 Euro findet sich in EG 12 in Stufe 3<br />

- Entgelt ab 1. 12. 2006: 3.250 Euro (3.200 Euro + Garantiebetrag 50 Euro) in Stufe 3<br />

- Nach 3 Jahren (1. 12. 2009): Aufstieg in Stufe 4 mit 3.550 Euro.<br />

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